Zuerst ist es die Deutsche Umwelthilfe -DUH-, die klagt
Gerichtsentscheidungen spielen in Europa in Klima-Fragen eine immer wichtigere Rolle. Die Urteile sind klarer. Vielleicht weil Richter keine politischen Kompromisse eingehen müssen, sondern nur nach dringenden Erfordernissen für das Klima urteilen können. Im Frühjahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht einstimmig entschieden: Das deutsche Klimaschutzgesetz vom Dez. 2019 ist nach dem heutigen Beschluss der obersten Rechtsinstanz in Teilen nicht verfassungskonform. Die Quintessenz lautete: Der Übergang zur Klimaneutralität müsse rechtzeitig erfolgen. Das Gesetz musste daraufhin nachgebessert werden.
Inzwischen hat auch das Bundesverwaltungsgerichts am 29. Januar 2026 ein Klima-Urteil gefällt. Und die DUH, die sehr genau verfolgt, was die Bundesregierung umsetzt, hat jetzt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vergangene Woche eine Vollstreckung dieses Urteils beantragt. Die DUH schreibt: Am 26. April 2024 hat der Deutsche Bundestag der Entkernung des Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Und: die Bundesregierung hat auch schon davor „die Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes schlicht und einfach ignoriert“. Die DUH erfährt jedoch von Vielen viel Ablehnung. Deshalb ist von großer Bedeutung, was denn der Expertenrat der Bundesregierung diesbezüglich sagt.
Expertenrat legt sein einstimmiges Gutachten vor – im Mai 2026
Es ist ein höchst ausführlicher naturgemäß sehr technischer Bericht mit der Vermessung aller relevanten Daten zur erreichten Verminderung von klimaschädlichen Emissionen etc. Zusammenfassend lässt sich festhalten: „Der Expertenrat für Klimafragen kann damit die von den Projektionsdaten 2026 ausgewiesene (sehr knappe) Zielerreichung für die Jahre 2021 bis 2030 nicht bestätigen, sondern geht im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus.“ Und „Der aus den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes resultierende Handlungsbedarf für die
Bundesregierung hat sich aufgrund dieser höheren Zielverfehlungen gegenüber dem Vorjahr damit in der Tendenz noch erhöht.“ Deshalb empfiehlt der Rat „eine Überarbeitung des
Klimaschutzprogramms 2026“.
Die Reaktion der Regierung
Sie bleibt gelassen. Und das, obwohl in den Bereiche Verkehr und Gebäude bisher weiterhin so gut wie nichts passiert und die anderen Bereiche nicht in der Lage sind, die Verfehlung der Emissions-Reduktion auszugleichen. Hinzu kommt, dass die Wirtschaftsministerin (K. Reiche) z.B. mit ihrem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), (das vormals sog. Heizungsgesetz) statt klarer CO²-Einsparungsvorgaben nicht nur jedes Enddatum für Ölheizungen gestrichen hat. Sondern sie will auch hier die sog. Technologie-Offenheit. Das heißt Ölheizungen dürfen weiter eingebaut werden, sollen nur über die Jahre höhere Bioöl-Beimischungen erhalten. Ihr Argument ist lediglich: die Regierung habe „mehrere Instrumente“, um die Klimaziele zu erreichen.
Aufhorchen lässt allerdings eine Klausel im Gesetz, die Länderöffnungsklausel. Sie erlaubt Bundesländern, die strengere Klimaschutzregeln befolgen wollen, dazu ein eigenes Gesetz. Das ist doch in sich schon eine Kritik an dem eigenen Gesetz.
Viel Kritik von allen Seiten
Der Normenkontrollrat, eine Beratungsgremium der Bundesregierung, nannte den Gesetzentwurf „in weiten Teilen kaum verständlich und für Betroffene nicht nachvollziehbar“. Im Vergleich zur folgenden Kritik ist das noch weniger relevant. Stark ins Gewicht fällt, dass es bei den Kosten neuer Heizungen keine Planungssicherheit gebe. Außerdem ist die finanzielle Belastung der Mieter durch dieses Gesetz vermutlich größer als das Gesetz, das eine Wärmepumpe vorsah – auch wenn die Vermieter sich -nach heftiger Kritik – nun an den Kosten beteiligen müssen. In Anbetracht der neuen Unsicherheit durch den „Irankrieg“ und der steigenden Öl- und Gaspreise, schreibt der zitierte Energie-Fachberater „wirken die Eckpunkte für die GEG-Novelle noch stärker aus der Zeit gefallen als ohnehin schon“.
In Hamburg hat die Bevölkerung kürzlich dafür gestimmt, nicht erst 2045, sondern schon 2040 klimaneutral sein zu wollen. Da das im Widerspruch zu dem GModG steht, will der Stadtstaat eigene, strengere Vorgaben machen zu wollen. Neue Öl- und Gasheizungen soll es demnach nicht mehr geben. Die Bürgerschaft dort ist mehrheitlich rot/grün. Solche Regierungen gibt es in mehreren Bundesländern.
Dass Grüne gegen das GModG Sturm laufen, ist nicht verwunderlich. Der Klimagedanke ist dort bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Das Gesetz wird schließlich vorgelegt von einer Ministerin, die vorher für die Gas-Industrie tätig war. In diesem Ansatz wird sie jedoch von Vielen aus der CDU unterstützt. Aber sogar Teile der Industrie sind mit dieser Variante unzufrieden, weil sie nun a)nicht weiß, worauf sie sich einstellen muss. Und b) ist unklar, ob das neue Modell überhaupt funktionieren wird.
Bemerkenswert ist jedoch die Kritik der Klimaunion, also des Klima-Flügels der CDU. Diese hält das Gesetz „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für verfassungswidrig. Der Chef der Klimaunion, Thomas Heilmann ist immerhin ehemaliger Justizsenator der Berliner CDU-Regierung. Deren Argument ist u.a.: die vorgeschriebene „Bio-Treppe“, also „die stufenweise Beimischung von klimafreundlichen Gasen wie Wasserstoff oder Biogas, ändere nichts an der unbegrenzten Nutzung fossiler Heizungen“. Außerdem fehle ein durch das Klimaschutzgesetz gebotener „verpflichtender Pfad für die Quote der „grünen“ Gase“.
Das Gesetz soll zum 1.11.2026 in Kraft treten. Es muss noch durch Bundestag und Bundesrat.
UN-Generalversammlung zum Klimaschutz, Juni 2026
Nicht nur der Internationale Gerichtshof verpflichtet alle Staaten, das Klima bestmöglich zu schützen, weil es eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zum Menschenrecht erklärt. Sondern nun äußerst sich auch die UN-Generalversammlung erneut. Sie soll darüber abstimmen, was das konkret für die Staaten bedeutet. Sie hat bereits vor Jahren die Klimarahmenkonvention verabschiedet, die Klimaschutz als zentrale Herausforderung für die Zukunft des Planeten bezeichnet. Dieses ist inklusive der EU von 197 Staaten ratifiziert worden.