Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA ab sofort einhalten
Alle EU-Gremien haben sich 2022 auf das Gesetz in seiner heutigen Form geeinigt. Die EU hat eine Grenze gezogen, die bedeutet: ab 45 Millionen monatlichen Nutzer*innen gilt ein Konzern als ganz groß. Die Kommission hat mittlerweile 19 Plattformen als solche identifiziert. Dort sollen Hassreden oder Desinformationen ab sofort kontrolliert werden. Die Plattformen und Suchmaschinen müssen sich jetzt also an wesentlich strengere Regeln halten als bisher.
Der DSA, in Deutschland auch „Gesetz über Digitale Dienste“ genannt
Es bestimmt künftig, welche Inhalte und Geschäftspraktiken innerhalb der EU online erlaubt und welche verboten sind. Das Gesetz gilt als einer der wichtigsten Bausteine für die von der EU-Kommission angekündigte Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.
Zum Anwendungsbereich zählen auch Host-Provider (beispielsweise Cloud- oder Webhosting-Services) und Anbieter von Onlineplattformen (so z.B. App-Stores wie auch Onlinemarktplätze und Social-Media-Anbieter).
Um welche Firmen es sich handelt
Die 19 Plattformen und Suchmaschinen befinden sich im Besitz von 13 Unternehmen, von denen 10 in den USA ansässig sind: Amazon Store, Apple AppStore, Booking.com, Meta (Facebook und Instagram), Google, Microsoft (LinkedIn und Bing), Pinterest, Snapchat, Wikipedia und X (früher Twitter). Zwei stammen ursprünglich aus China, haben aber ihren Sitz auf den Kaimaninseln (AliExpress und TikTok), und eines ist deutsch (Zalando).
Für die meisten anderen, d.h.für die kleineren Anbieter gilt eine längere Übergangsfrist – erst ab dem 17. Februar 2024 wird das Gesetz auch für sie voll gültig.
Besondere Sorgfaltspflichten für die Großen
Sie müssen jährlich selbst die Gefahren empirisch einschätzen, die ihre Plattformen für Gesellschaft und demokratische Willensbildung darstellen. Dabei sollen sie nicht nur die gemeldeten Inhalte, sondern auch das Design der Plattform sowie auch die Wirkungsweise von Algorithmen in die Risikobewertung einbeziehen. Diese Bewertungen müssen die Unternehmen zur Überprüfung den nationalen Behörden des Sitzlands des Unternehmens vorlegen. Allerdings kann die EU-Kommission selbst eine Bewertung vornehmen.
Bußgelder bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Zwar haften die Unternehmen weiterhin nicht für Inhalte auf ihren Plattformen. Aber die Kommission führt zum ersten Mal finanzielle Strafen bei Nichteinhaltung der Regeln ein. Und diese können durchaus erheblich sein. Sie können „bis zu 6 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes [des Unternehmens]“ betragen. Darüber hinaus kann die Kommission weitere Sanktionen verhängen, einschließlich eines Verbots des Zugangs zum EU-Binnenmarkt.