3. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EuSta)
siteadmin2022-02-15T13:03:39+01:00Sie wurde noch nicht im Vertrag von Lissabon 2007 eingerichtet, sondern nur angedacht als einstimmig vom Rat zu verabschiedende Verordnung. Da die Einstimmigkeit nicht zu erreichen war, wurde die EuSta im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit durch die Verordnung (EU) 2017/1939 gegründet. Und sie nimmt nun am 1. Juni 2021 ihre Arbeit auf. Laut Beschleunigungsartikeln im Vertrag von Lissabon können mindestens neun Mitgliedstaaten eine verstärkte Zusammenarbeit begründen – auch ohne Vorschlag der Kommission und auch ohne Abstimmung des Rates. Nachdem sich im Juni 2017 zwanzig Justizminister*innen geeinigt haben, sind nun 22 EU-Staaten Mitglieder. Nicht dabei sind derzeit Dänemark und Schweden, Irland, sowie Polen und Ungarn. Vorab eine Einschätzung dieses EU-Organs von einer französischen Strafrechtsprofessorin und Mitschöpferin, M. Delmas-Marty. Sie sieht die EuSta als : " Beginn einer neuen Ära der europäischen-justiziellen [...]