DSA u. DMA, das EU-Gesetzes-Paket über digitale Dienste und Märkte gilt zuerst für die ganz Großen
Michael Lange2025-05-27T17:11:25+02:00Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA ab sofort einhalten Alle EU-Gremien haben sich 2022 auf das Gesetz, den Digital Markets Act, DMA in seiner heutigen Form geeinigt. Die EU hat eine Grenze gezogen, die bedeutet: ab 45 Millionen monatlicher Nutzer*innen gilt ein Konzern als ganz groß. Die Kommission hat mittlerweile 19 Plattformen als solche identifiziert. Mit dem DSA sollen dort Hassreden oder Desinformationen ab sofort kontrolliert werden. Die Plattformen und Suchmaschinen müssen sich jetzt also an wesentlich strengere Regeln halten als bisher. Der Fokus liegt also auf dem Schutz der Nutzer*innen, aber auch dem Schutz der Demokratie. Große Plattformen sind verpflichtet, zu prüfen, welche Risiken der Manipulation bei ihnen bestehen, zum Beispiel vor Wahlen. Und sie werden durch den DSA verpflichtet, passende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das Gesetz über digitale Märkte [...]