Die Institutionen der EU,  die sie prägenden Personen und ihre Aufgaben

Wie in jedem demokratisch verfassten Staat bzw. Staatengebilde kann keine Institution oder Person alleine entscheiden und „durchregieren“. Das gibt es nur in autoritären Diktaturen. Diese werden von einer Person oder einer Junta beherrscht. Die Institutionen der EU sind deshalb auf das Zusammenwirken untereinander nach dem Prinzip der Gewaltenteilung angewiesen. Die Kompromissbildung ist ein Wesensmerkmal der europäischen Integration.  Der Konsensfindungsprozess zwischen den 27 Mitgliedsstaaten findet im jeweiligen Ministerrat statt. Oder die Staats- und Regierungschefs stimmen sich im Rat ab. Dieser ist damit aber nicht abgeschlossen. Die Gesetze der EU, der Haushalt und die Verordnungen, entstehen in  Verhandlungen zwischen dem Ministerrat, der Kommission und dem Parlament beschlossen. Dieser Prozess heißt  Trilog.  Diese können sehr langwierig und manchmal auch nervenaufreibend sein. Aber das ist der Preis für einen demokratischen Prozess unter der Herrschaft des Rechts in einem supranationalen Gemeinwesen.

Vorschau

Hier sollen zunächst die beiden Teile des intergouvernementalen Zusammenwirkens in der EU vorgestellt werden: 1. der Rat der Europäischen Union, umgangssprachlich Ministerrat genannt. Davon gibt es viele, jeder auf seinem Gebiet. 2. der Rat der Staats-und Regierungschefs. Es folgen dann die supranationalen Institutionen, also die überwölbenden Institutionen. Das sind  Kommission und Parlament, Europäischer Gerichtshof, Europäische Zentralbank, Europol, Europäischer Rechnungshof,  Europäische Investitionsbank und Europäische Bank für Wiederaufbau.