Die  Anti-Money Laundering Authority (AMLA)

Die neue Behörde ist Teil eines umfassenden EU-Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom Juli 2021. Denn zunächst will die EU ein einheitliches EU-Regelwerk zur Bekämpfung der beiden Tatbestände schaffen. 

Nun schafft die EU – vier Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes zur europaweit einheitlichen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus – erstmals eine ausgewiesene Behörde zur Durchsetzung und Überwachung ihrer gesetzlichen Vorgaben. Diese soll dann später die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten sicherstellen. Und ihre Aufgabe ist es außerdem, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Financial Intelligence Units zu stärken. Diese doppelte Aufgabe soll zu strategischen Synergien führen, wie ihre neue Vorsitzende kürzlich ausführte.

Und Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion äußerte: „Zum ersten Mal werden alle Mitgliedstaaten an dieselben Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche gebunden sein, und die AMLA wird eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung dieser Vorschriften spielen.“

Die Behörde kommt nach Deutschland 

Die Sitze von dezentralen Agenturen wurden in der Vergangenheit in den meisten Fällen von den Mitgliedstaaten festgelegt. Allerdings führte das im Laufe der Zeit zur Anwendung unterschiedlicher Verfahren. Wohl deshalb hat sich der Europäischen Gerichtshof, der EuGH mit dem Problem befasst. Und in seinem Urteil vom 14. Juli 2022 hat er klargestellt: Der Unionsgesetzgeber soll die Zuständigkeit für die Festlegung des Sitzes einer EU-Agentur haben. Danach konnte der Bewerbungsprozess beginnen.

Für den Sitz der AMLA  haben sich daraufhin acht Länder  beworben. Das EU-Parlament und der Rat haben jetzt im Juni 2025 erstmals entsprechend dem Urteil entschieden: Die AMLA wird ihr Zuhause in Frankfurt haben, wo ja bereits die EZB, die Europäische Zentralbank angesiedelt ist. Und sie wird im Messeturm residieren, in den obersten Etagen.

Aufnahme ihrer Arbeit

Zum 1. Juni 2025 hat der Europäische Rat nun auch vier hauptamtliche Mitglieder des Executive Boards benannt, zwei Damen und zwei Herren. Die Vorsitzende hat einen Vize. (Die Staaten, aus denen sie kommen, sind nicht genannt.)

Bis 2027 soll die Behörde in Europa 40 Institutionen bestimmt haben, für deren Aufsicht sie zuständig ist. Bis Ende des Jahres 2027 soll ihr Staff, also ihre Mitarbeiter berufen sein. Die  Mitarbeiterzahl soll dann ca. 430 Personen betragen. Ab 1. Januar 2028 soll die neue Behörde dann voll arbeitsfähig sein.

Kritik an der AMLA

Bevor die Behörde installiert ist, wird im Internet bereits gewarnt vor der „EU-Superbehörde, die unser Vermögen kontrollieren will“. Sie sei mit Vollmachten ausgestattet, „die selbst George Orwell für übertrieben gehalten hätte“. Es ginge um eine totale Kontrolle über unser Privateigentum. Angesprochen sind damit erkennbar nur super Reiche. Denn schließlich werde nun mit der AMLA „der Vollstrecker eines bereits seit Jahren vorbereiteten Systems zur lückenlosen Vermögensüberwachung“ installiert. All dies wird offensichtlich geschrieben, um an das  ach so `bedrohte´ Geld der Superreichen heranzukommen. Denn die AMLA werde „zur mächtigsten Enteignungsmaschine Europas“ werden usw.

Die sehr viel realere Befürchtung derjenigen, die die Geldwäsche endlich begrenzen möchten, ist eine ganz andere:  1. dass die AMLA sehr spät kommt. 2. dass sie mit „nur“ 40 Institutionen in der EU, die sie überwachen soll, längst nicht an alle wichtigen Institutionen und auch nicht an die entscheidenden Personen herankommen wird.