Europäische Betriebsräte

Europäische Betriebsräte sind Gremien, die EU-Arbeitnehmer*innen in großen europaweit tätigen, also multinationalen Unternehmen vertreten. Es ist davon auszugehen, dass derzeit davon ca. 1000 Unternehmen betroffen sind mit mehr als 16 Millionen Arbeitnehmer*innen. Die erste Richtlinie scheint 1994 verabschiedet und 2009 überarbeitet worden zu sein.

Die Richtlinie sollte Folgendes sicherstellen: Arbeitnehmer bzw. ihre Vertreter*innen sollen bei wichtigen Entscheidungen auf EU-Ebene, die sich auf die Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen auswirken könnten, informiert werden. Daraufhin sollen sie einen Dialog mit der zentralen Leitung führen.

2023 hat das EU-Parlament Verbesserungen eingefordert. Ziel war es, den Begriff der länderübergreifenden Angelegenheiten zu klären.

Außerdem wollte es in Zukunft  eine rechtzeitige und sinnvolle Anhörung der Arbeitnehmer*innen gewährleisten, sowie den Zugang der Europäischen Betriebsräte zu Rechtsbehelfen verbessern.

Und schließlich ging es dem Parlament darum, eine ausgewogenere Geschlechtervertretung in den Europäischen Betriebsräten
herzustellen.

EU-Parlament stimmt dem Trilog-Ergebnis zu

Nach Einschätzung vom Mai 2025 nach den Trilog-Verhandlungen konnten die Parlamentarier ihre Forderungen zu 80% durchsetzen.

Nun hat das EU-Parlament dem Ergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt, obwohl es bis zuletzt Versuche gab, das Ergebnis zu kippen.

Die wesentlichen verbesserten Punkte

Zwei Sitzungen pro Jahr in Präsenz – das wird in Zukunft die Regel sein.

Sachverständige des EBR dürfen nicht mehr von Sitzungen ausgeschlossen werden (gilt besonders für US-Unternehmen).

Kosten für Gerichtsverfahren muss in Zukunft immer das Unternehmen tragen. Ebenso Kosten für Sachverständige, auch wenn es mehrere sind.

Für die Einstufung von Informationen als „vertraulich“ gelten künftig objektive Kriterien.

Wird die Geschlechterquote von 40% der Sitze im EBR nicht eingehalten, muss das Unternehmen dies gegenüber der Belegschaft begründen.

Letzte formelle Zustimmung durch den Rat Ende Okt.2025. Die Richtlinie tritt jetzt in Kraft.