Digital Services Act (DSA) reguliert den Wettbewerb der großen Tech-Konzerne.

Unter dieses Gesetz fallen Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale schreibt die Kommission. Allein schon auf Grund ihrer Größe können viele von ihnen eine den Markt beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen. Mit ihrer Marktmacht verhindern sie z.B., dass kleinere Unternehmen mit ihren Angeboten zum Zuge kommen. Nur ihre eigenen Produkte und Komponenten sollen die Kunden kaufen. Sie verhindern Konkurrenz.

Das Gesetz will deswegen z.B. eine frei verfügbare Online-Umgebung herstellen und sichern sowie die Nutzersicherheit herstellen. Besonders wichtig in Zeiten zunehmender Desinformation ist es, mithilfe des Gesetzes Hassrede,  Fake News und Desinformation zu verhindern.

Die Verordnung, die am 17. Februar 2024 für alle in der EU tätigen Plattformen in Kraft trat, regelt, wie Online-Akteure mit illegalen und schädlichen Inhalten umgehen sollten.

Zentrale Ziele des Gesetzes

An erster Stelle sollen die Verbraucher*innen und der Schutz ihrer Grundrechte stehen. Sie sollen mehr Kontrolle und Auswahlmöglichkeiten haben bei der Anschaffung von PC-Komponenten z.B., aber auch allgemein bei Waren oder Dienstleistungen. Außerdem soll das Gesetz helfen, den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Auch ist es gedacht, um illegale Inhalte besser bekämpfen zu können.

Auch die Gesellschaft und gerade die immer mehr gefährdete Demokratie soll durch eine strengere Aufsicht und Kontrolle besseren Schutz erfahren.

Den Anbietern digitaler Dienste soll durch das Gesetz eine europaweites Regelwerk zur Verfügung stehen und damit auch Rechtssicherheit. Gründungsprozesse vereinfachen sich dadurch ebenso wie eine Ausdehnung in Europa.

Und gewerblichen Nutzern wird ein gemeinsames Vorgehen gegen illegale Inhalte, sowie deren Anbieter erleichtert. Außerdem erlangen sie über Plattformen Zugang zu europaweiten Märkten.

Fake-Accounts ein massenhaftes Problem

Die Einflussnahme auf die öffentliche Meinung ist besonders in Demokratien ein ernst zu nehmendes Problem. Gegner der Demokratie haben sog. Doppelgänger-Websites erschaffen, die aussehen wie z.B. der Spiegel oder die Süddeutsche Zeitung. Dort verbreiten sie Falschnachrichten über die politische oder wirtschaftliche Lage in Deutschland. Damit wollen sie den Unmut über die Regierungspolitik anheizen. Oder aber sie verbreiten defätistische Inhalte zu dem angeblich aussichtslosen Kampf der Ukraine.

Ein anderes Beispiel ist der Sender „Voice of Europe“, ein Nachrichtenportal, das ab 2023 aus Prag kremlfreundliche Inhalte verbreitet. Er führte Interviews z.B. mit dem führenden AFD-Politiker und Europa-Abgeordneten M. Krah, sowie mit MdB. P. Bystron und soll ihnen dafür ansehnliche Summen zukommen lassen haben.

Um die Jahreswende 2023/24 sollen bis zu 50.000 Fake Accounts in nur vier Wochen mehr als eine Million Tweets gesendet haben mit den oben genannten Inhalten und Zielen. „Mit steigender Angst vor Fake-News steigt auch die Skepsis gegenüber den Medien und der Politik“, konstatiert die Autorin des Artikels, aus dem die hier wieder gegebenen Zahlen stammen.

Für wen das Gesetz gilt

Es gilt für alle Online-Vermittler  – und das ist besonders wichtig –  auch dann, wenn sie außerhalb der EU zugelassen sind. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten besondere Vorschriften, weil diese besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft bergen.  Klein- und Kleinstunternehmer dagegen haben Vorgaben entsprechend ihrer Größe. Für einen Übergangszeitraum können für sie Vorschriften auch ausgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat am 21.3.2024 das DSA-Gesetz für Deutschland angepasst und für nationale Koordinatoren gesorgt. Diese sog. DSCs sind für kleinere Plattformen zuständig und dienen hier als zentrale Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesnetzagentur wird bei Verstößen Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen können. In Deutschland sind von diesem Gesetz mehr als 5000 kleinere Anbieter betroffen.

Verstoß gegen das EU- Gesetz

Da das Gesetz spätestens seit dem 17. Februar 2024 voll umfassend gilt, hat die EU jetzt die neue Version bereits auf die ganz großen Tech-Konzerne angewendet. Apple, die Google-Mutter Alphabet und der Mutter-Konzern von Facebook Meta haben laut EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager ihre Marktmacht missbraucht. Sie haben gegen  Vorschriften verstoßen, sowohl im Netz wie auch bei Smartphone-Anwendungen.  Am 25.3.2924 hat sie Auflagen verhängt. Die Firmen müssen ihre Plattformen für Konkurrenten öffnen, so die Tagesschau um 20 Uhr.  Die EU hat außerdem ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Das läuft parallel zu den gleichgerichteten Antitrust-Untersuchungen in den USA.

Dez. 2024: erste Aufbewahrungsanordnung an Tiktok

Bei den Präsidentschaftswahlen vom November in Rumänien hat unerwarteterweise ein russlandfreundlicher Kandidat überraschend viele Stimmen bekommen. Am Ende lag er mit fast 23% auf Platz eins. Die proeuropäische Kandidatin lag dagegen mit 19,17% nur hauchdünn vor einem kommunistischen Dritt-Plazierten. Am 8.12. sollte deshalb eine Stichwahl zwischen den beiden gegensätzlichen Kandidaten stattfinden.

Unmittelbar vor dem 2. Wahlgang hat jedoch das rumänische Verfassungsgericht aufgrund eines massiven „aggressiven russischen hybriden Angriffs“ die gesamte Wahl annulliert. Denn inzwischen lagen dem Gericht neue Dokumente der Geheimdienste vor. Nach Auskunft der Richter ist der rechtsextreme und pro-russische Präsidentschaftskandidat Călin Georgescu über TikTok mit Hilfe koordinierter Konten, Empfehlungsalgorithmen und bezahlter Werbung massiv gefördert worden.

Zu der höchstrichterlichen Entscheidung sagt ein Verfassungsexperte am 6.12.: „Es erscheint fair, das gesamte Verfahren zu annullieren, nicht nur die erste Runde der Präsidentschaftswahlen, weil die Informationen des Obersten Rates für Landesverteidigung zeigen, dass es staatliche und nicht-staatliche Eingriffe in den Wahlprozess in Rumänien gab.“

Daraufhin hat die EU augenblicklich am 5.12.24 reagiert. Die Kommission hat TikTok angewiesen, Daten und Beweismittel im Zusammenhang mit nationalen Wahlen aufzubewahren. Denn die erwähnten lokalen Behörden hatten vor allem die Rolle der Plattform bei den Wahlen in Rumänien infrage gestellt. Das wird hoffentlich weitere Konsequenzen haben. Denn von den Wahlen in Ostdeutschland in diesem Herbst wissen wir, welch großen Einfluss diese chinesische Plattform gerade bei den jungen Wählern hatte und vermutlich auch bei den jungen Wählerinnen.

Die Anordnung

Es handelt sich um eine der ersten Amtshandlungen der Exekutiv-Vizepräsidentin für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, die am Sonntag (1. Dezember) ihr Amt angetreten hat. Die Anordnung gilt für nationale Wahlen in der EU zwischen dem 24. November 2024 und dem 31. März 2025, wozu zumindest die Wahlen in Rumänien, Irland und wahrscheinlich auch in Deutschland gehören werden. Die Plattform muss „Daten einfrieren und aufbewahren, die sich auf tatsächliche oder vorhersehbare systemische Risiken beziehen, die ihr Dienst für Wahlprozesse und den zivilgesellschaftlichen Diskurs in der EU darstellen könnte“. Ziel ist, dass diese später im Rahmen einer Vertragsverletzungsuntersuchung verwendet werden können, schreibt die Kommission.

Neue Gefahren nach der Wahl von Trump

Der Präsident der USA, der Joe Biden abgelöst hat ist seit 20.Jan. 2025 im Amt (zum 2. Mal). Er hat den Tech-Milliardär Elon Musk zu seinem Sonderbeauftragten gemacht. Aber auch die anderen USA-Tech-Giganten haben sich Trump sofort angedient.

Nun hat Trump seinen Vize, J.D. Vance zur Europäischen Sicherheitskonferenz geschickt. Statt einer Rede zum russischen Angriffs-Krieg in der Ukraine aber hat Vance eine Rede zum Thema: Zerstörung der Demokratie in Europa durch Unterdrückung der Meinungsfreiheit der rechten Parteien in europäischen Ländern und auf EU-Ebene gehalten. Der Umgang mit den Parteien sei mit einer freien Meinungsäußerung nicht vereinbar.

“Die freie Meinungsäußerung ist das Herzstück des europäischen Integrationsprozesses  und ist alles, wofür wir stehen“, erklärte daraufhin ein Kommissionssprecher der EU. Und: Laut dem EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) müssen illegale Inhalte  markiert werden können, um von der Plattform entfernt werden zu können.