Digital Services Act (DSA) reguliert den Wettbewerb der großen Tech-Konzerne

Unter dieses Gesetz fallen Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale schreibt die Kommission. Allein schon auf Grund ihrer Größe können viele von ihnen eine den Markt beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen. Mit ihrer Marktmacht verhindern sie z.B., dass kleinere Unternehmen mit ihren Angeboten zum Zuge kommen. Nur ihre eigenen Produkte und Komponenten sollen die Kunden kaufen. Sie verhindern Konkurrenz. Das Gesetz will deswegen z.B. eine frei verfügbare Online-Umgebung herstellen und sichern und die Nutzersicherheit herstellen. Besonders wichtig in Zeiten zunehmender Desinformation ist es, mithilfe des Gesetzes Hassrede,  Fake News und Desinformation zu verhindern.

Das Gesetz,  das am 17. Februar für alle in der EU tätigen Plattformen in Kraft trat, regelt, wie Online-Akteure mit illegalen und schädlichen Inhalten umgehen sollten.

Zentrale Ziele des Gesetzes

An erster Stelle sollen die Verbraucher*innen und der Schutz ihrer Grundrechte stehen. Sie sollen mehr Kontrolle und Auswahlmöglichkeiten haben bei der Anschaffung von PC-Komponenten z.B., aber auch allgemein bei Waren oder Dienstleistungen. Außerdem soll das Gesetz helfen, den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Auch ist es gedacht, um illegale Inhalte besser bekämpfen zu können.

Auch die Gesellschaft und gerade die immer mehr gefährdete Demokratie soll durch eine strengere Aufsicht und Kontrolle besseren Schutz erfahren.

Den Anbietern digitaler Dienste soll durch das Gesetz eine europaweites Regelwerk zur Verfügung stehen und damit auch Rechtssicherheit. Gründungsprozesse vereinfachen sich dadurch ebenso wie eine Ausdehnung in Europa.

Und gewerblichen Nutzern wird ein gemeinsames Vorgehen gegen illegale Inhalte, sowie deren Anbieter erleichtert. Außerdem erlangen sie über Plattformen Zugang zu europaweiten Märkten.

Für wen das Gesetz gilt

Es gilt für alle Online-Vermittler – und das ist besonders wichtig – auch dann, wenn sie außerhalb der EU zugelassen sind. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten besondere Vorschriften, weil diese besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft bergen.  Klein- und Kleinstunternehmer dagegen haben Vorgaben entsprechend ihrer Größe. Für einen Übergangszeitraum können für sie Vorschriften auch ausgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat am 21.3.2024 das DSA-Gesetz für Deutschland angepasst und für nationale Koordinatoren gesorgt. Diese sog. DSCs sind für kleinere Plattformen zuständig und dienen hier als zentrale Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesnetzagentur wird bei Verstößen Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen können. In Deutschland sind von diesem Gesetz mehr als 5000 kleinere Anbieter betroffen.

Verstoß gegen das EU- Gesetz

Da das Gesetz spätestens seit dem 17. Februar 2024 voll umfassend gilt, hat die EU jetzt die neue Version bereits auf die ganz großen Tech-Konzerne angewendet. Apple, die Google-Mutter Alphabet und der Mutter-Konzern von Facebook Meta haben laut EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager ihre Marktmacht missbraucht. Sie haben gegen  Vorschriften verstoßen, sowohl im Netz wie auch bei Smartphone-Anwendungen.  Am 25.3.2924 hat sie Auflagen verhängt. Die Firmen müssen ihre Plattformen für Konkurrenten öffnen, so die Tagesschau um 20 Uhr.  Sie hat außerdem ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Das läuft parallel zu den gleichgerichteten Antitrust-Untersuchungen in den USA.