Die Verordnung soll umfassenden Schutz bieten

Vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Entwicklung zur Einschränkung der Medienfreiheit u.a. in Ungarn und unter der früheren PIS-Regierung in Polen, sowie jetzt auch in der Slowakei hat dieses Gesetz eine besondere Bedeutung.

Es geht nicht nur um die Unabhängigkeit der Medien, sondern vor allem auch um die Arbeit der Journalisten und die Unabhängigkeit der Redaktionen. Deren Quellen sollen geschützt sein. Behörden dürfen weder Sanktionen  verhängen, noch Durchsuchungen anordnen. Auch Überwachungssoftware auf elektronischen Geräten ist danach nicht erlaubt. Und auch die Eigentumsverhältnisse bleiben vor Eingriffen geschützt. All dies sollen die Staaten schützen und garantieren. Sogar die Vergabe staatlicher Werbung soll nach bestimmten Regeln ablaufen. Das Gesetz soll auch verhindern, dass große Medien-Plattformen Inhalte löschen oder einschränken.

Auch öffentlich-rechtliche Medien unterliegen überprüfbaren Kriterien

Die Wahl für die leitenden Posten dieser Medien hat nach einem transparenten Verfahren stattzufinden und für einen längeren Zeitraum zu gelten. Danach darf keine staatliche Behörde eingreifen, es sei denn, die fachlichen Voraussetzungen sind nicht mehr gegeben. Das soll einer politischen Einflussnahme vorbeugen bzw. sie verhindern. -Hoffentlich ist dies kein Einfallstor, denn jemand, der an solch eine Stelle gewählt wird, sollte ja bereits qualitativ ausgewiesen sein. –

Auch die Finanzierung und deren Regelung soll transparent sein, sowie langfristig tragbar. Alle Medien-Unternehmen und Online-Plattformen haben nicht nur ihre  Eigentumsverhältnisse in einer nationalen Datenbank zu hinterlegen.  Sondern sie sind auch verpflichtet, alle staatlichen Zuwendungen öffentlich zu machen, um damit ggfs. staatliche Einflussnahme sichtbar zu machen. Diese hat nach gesetzlichen Kriterien zu erfolgen.

Kontroverse über den Einsatz von Spyware

Unter bestimmten Bedingungen soll es Behörden dennoch erlaubt sein, Spyware einzusetzen. Und zwar „im Einzelfall und nach Genehmigung durch eine Justizbehörde, die schwere Straftaten untersucht, die mit Freiheitsstrafe bedroht sind.“  Während manche Journalisten befürchten, durch die Existenz dieser Formel doch nicht ausreichend geschützt zu sein, sehen manche Staaten darin eine zu starke Einschränkung ihrer nationalen Sicherheit.

Das Gesetz verlangt deshalb, dass die Überwachung genehmigt werden muss und dass der zu Überwachende im Nachhinein informiert werden muss. Er erhält dann das Recht, gerichtlich dagegen vorzugehen.

Schaffung eines neuen Gremiums

Ein neues unabhängiges Gremium für Mediendienste soll helfen, Pluralismus und Freiheit der Medien für die Zukunft noch mehr zu sichern. Es soll mit den nationalen Behörden, die zu dem Zweck bestehen, zusammen arbeiten.

Zwar handelt es sich bei dem neuen Gesetz um eine Verordnung. Aber die nationalen Behörden sind ausdrücklich aufgerufen, an den  skizierten Zielen weiter zu arbeiten oder sogar strengere Regeln aufzustellen. Ziel ist, eine Harmonisierung in der ganzen EU zu erreichen.

Das Gesetz ist vom EU-Parlament mit sehr großer Mehrheit (464 Ja-Stimmen)verabschiedet und inzwischen auch vom Rat angenommen worden.