EU Umweltministerrat einigt sich „halbwegs“
Das Ziel, bis 2040 die CO²-Emissionen massiv zu senken, hat die EU im Zuge ihrer Green Deal-Gesetzgebung ausgegeben. Die angepeilten 90% beziehen sich auf das Ausgangsjahr 1990. Dahinter steht das übergeordnete Ziel, 10 Jahre später, also 2050 klimaneutral zu sein. Um diesen Vorsätzen näher zu kommen, hat die EU auch noch ein Zwischen-Ziel für 2035 ausgegeben: die Netto-Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken.
Nun beginnt Anfang November 2025 die 30. COP-UN-Klimakonferenz in Brasilien. Das hat auf die EU und die Umweltminister*innen den Druck ausgeübt, nicht mit leeren Händen dorthin zu reisen. Denn verschiedenste Staatschefs hatten im Vorfeld die Ziele immer wieder infrage gestellt. Die geforderte Reduktion der Ziele führte zu einer Marathon-Sitzung der Umweltminister der EU-Staaten mit einem differenzierten Ergebnis.
Die 90% Reduktion gegenüber 1990 für 2040 bleiben übergeordnet bestehen. Im Detail allerdings sind mehrere Zugeständnisse enthalten, die das Ziel doch aufweichen. Denn ab 2031 dürfen die Staaten von den 90% bis zu fünf Prozentpunkte durch den Kauf von Klimagutschriften in Drittstaaten einsparen, also außerhalb von Europa. Das bedeutet eine faktische Verringerung der CO²-Emissionen in Europa nur um 85 Prozent. Dementsprechend haben die Minister auch eine Verringerung der Absenkung bis 2035, also fünf Jahre später beschlossen: zwischen 66,25 Prozent und 72,5 Prozent im Vergleich zu 1990.
Emissionszertifikate-Handel ebenfalls betroffen
Hinzu kommt eine wichtige Verschiebung des Emissionshandels um ein Jahr von 2027 auf 2028. Hierbei geht es um den unter ETS2 geregelten Handel mit Zertifikaten für die Bereiche Gebäude und Verkehr. Außerdem ist davon die Rede, dass der Rat noch einen Vorschlag zur Revision der CO2-Flottengrenzwerte für PKW erwartet. Er spricht sich dafür aus, dabei “Technologieneutralität” zu berücksichtigen.
Die Einbeziehung der Bereiche Gebäude und Verkehr in das Handelssystem sollte und soll das Heizen und Fahren mit Benzin, Diesel und Gas auch für die privaten Häuser und Autos verteuern. Das soll den Anreiz, bzw. den Druck auf Privatpersonen erhöhen, umzusteigen auf Wärmepumpen bzw. auf Elektroautos, um auch in diesen Bereichen zu Einsparungen von CO²-Emissionen zu kommen.
Sogar der Automobil-Lobbyverband VDA kritisierte diese Verschiebung des CO₂-Preises für Heizen und Tanken: Damit werde ausgerechnet jenes marktwirtschaftliche Leitinstrument geschwächt, das kosteneffizienten Klimaschutz ermöglichen sollte. „Wer solch weitreichende Klimaziele beschließt, darf nicht gleichzeitig die zentralen Instrumente zur Zielerreichung aufweichen“, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Das EU Parlament hat sich am 13.11. zu einer Zustimmung durchgerungen. Im Anschluss müssen die Staaten und die Parlamentarier verhandeln, bevor das Ziel in Kraft treten kann. Aber da die Staatenlenker ja bereits in Vorlage getreten waren, müsste der Trilog klappen.
Wenn die dt. Bundesregierung bis Ende 2025 der EU einen Plan für sozialen Klimaschutz vorlegt, kann sie mit über 5 Milliarden Euro aus dem Sozialklimafonds der EU rechnen. Damit kann sie „Familien beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen, beim Sanieren und beim Energiesparen entlasten“, schreibt Michael Bloss auf Action Network.org.