SLAPPs: Strategische Klagen zur Unterdrückung von öffentlicher Beteiligung
Demokratie ist auf öffentliche Beteiligung dringend angewiesen. Kritische Bürger*innen, Journalist*innen, NGOs für Umwelt, für Menschenrechte, für Demokratie sind ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Sie müssen in der Lage sein, sich friedlich Gehör zu verschaffen – ohne Angst und ohne die Gefahr, gegen Klagen kämpfen zu müssen.
In den letzten Jahren aber mehren sich sog. SLAPP-Verfahren (Strategic Lawsuits Against Public Participation). Unternehmen, die ihre (Profit-)Interessen rücksichtslos strengen sie an gegen diejenigen, die darauf aufmerksam machen wollen. Meist geht es dabei gegen Umweltbedenken. Das passiert vermehrt, seit NGOs oder Journalist/innen versuchen, im Vorfeld auf CO²-Verschmutzung oder schlimmere Umweltschäden hinzuweisen. Natürlich tun sie das auch, damit sich Widerstand regt. Mit anderen Worten, das findet u.a. häufig in den USA statt, seit Trump – schon in seiner 1. Amtszeit – besonders wieder der fossilen Industrie Tür und Tor öffnet.
Die Gegen-Maßnahmen der EU
Im April 2024 hat die EU die Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, angenommen. Und zwar den Schutz solcher Personen vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren. Genannt: „strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“, also SLAPP.
Richtlinie, das bedeutet, zwei Jahre nach deren Veröffentlichung ist diese Richtlinie in nationales Recht der Unionsländer umzusetzen, d.h. bis Mitte Mai 2026.
Am 20.6.2025 hat die Bundesjustiz-Ministerin Dr. Stefanie Hubig ihre Pressemitteilung veröffentlicht: „Besserer Schutz vor Einschüchterungsklagen“. Und hat damit ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt. Vor allem sollen Gerichte „bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen.“
Betroffen von SLAPPs sind vor allem Organisationen wie Greenpeace und andere Umweltorganisationen, sowie die Journalist/innen, die sich dieser Themen annehmen. Auch Posts in sog. sozialen Medien und deren Urheber/innen, aber auch die Organisator/innen und Redner/innen von Demonstrationen gegen Umwelt-Skandale könnten betroffen sein.
„Deshalb geben wir den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand, um Einschüchterungsklagen zu erschweren. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Instrumente bitter notwendig sein können“, begründet die Ministerin ihren Entwurf.
Die Regelungen für das deutsche Anti-SLAPP-Gesetz
Wiedergabe in Kurzform:
- Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot soll die Abwehr einer SLAPP zum frühestmöglichen Zeitpunkt sicherstellen. Dazu gehört in der EU-Richtlinie auch eine Beweislastumkehr für den Kläger.
- Die Verpflichtung der Klägerseite zur Leistung von Prozesskostensicherheit (PKS) ist wichtig. Denn es geht den Klägern oft genug um Ausschaltung ganzer NGOs. Deshalb soll die PKS auch dazu dienen, SLAPP-Opfer zu entschädigen.
- Die Möglichkeit zur Festsetzung einer Sanktionsgebühr für den Kläger durch das Gericht – wohl auch zur Abschreckung von SLAPPs. Der jeweilige Staat, so die EU-Richtlinie soll für die Beklagten zentrale Anlaufstellen einrichten, die ggfs. Rechtsbeistand leisten.
- Die Veröffentlichungspflicht für Entscheidungen in 2. und 3. Instanz. Das ist für die NGOs, aber auch für die interessierte Öffentlichkeit von großer Bedeutung.
Die grenzüberschreitende Bedeutung der Eindämmung der SLAPP-Klagen
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass außereuropäische Urteile aufgrund von SLAPP-Klagen in der EU weder anerkannt noch vollstreckt werden.
Bedenkt man Punkt 2 der obigen Aufzählung, so muss man wissen, dass Greenpeace in den USA von SLAPP-Verfahren besonders betroffen ist und zwar existentiell. Schon unter der ersten Trump-Administration zwischen 2016 und 2020 konnten Einzel-Staaten zahlreiche NGO-feindliche Gesetze erlassen. Diese dienen besonders allen Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit Kohle-, Öl- oder Gasgeschäften zu tun haben und seien es auch nur Röhrengeschäfte. Aufgrund der neuen Gesetze, z.B. einem „Critical Infrastructure Protection Act“ gelingt es dann mit Hilfe von SLAPP-Verfahren, Umweltschützer zu kriminalisieren. Und so schürt die Industrie bei weiteren potentiellen Unterstützern der Umwelt oder bei Indigenen, deren Land z.B. durch Pipelines betroffen ist, Angst. Greenpeace Amerika droht derzeit der wirtschaftliche Ruin. 660 Millionen Dollar Schadensersatz wurden zwar in einem Revisionsverfahren halbiert. Aber auch das überfordert so eine Organisation, wenn das Urteil Bestand haben sollte. Weitere Bundes-Gesetze, wenn sie verabschiedet werden, drohen zusätzlich zu unbezahlbaren Finanz-Strafen mit bis zu 20 Jahren Haft.
Wie gut, dass wir in der EU beheimatet sind und noch dazu in Deutschland. Denn Frau Hubig geht über die EU-Richtlinie hinaus: „Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug, sondern auch für rein nationale Sachverhalte.“