Nach Trilog-OK jetzt auch Mehrheit im EU-Parlament
Das Gesetz, von dem bisher selten zu hören war, ist mit 341 Stimmen Ende Oktober 2025 verabschiedet worden. Es muss noch veröffentlicht werden. Und dann haben die Staaten zwei bis drei Jahre Zeit, es anzuwenden. Sein Ziel: Bis 2050 soll es durch jährliche Erfassung der Qualität der Böden dazu führen, dass die Landwirte die Qualität der Böden verbessern.
Warum erreichte das Gesetz kaum die Aufmerksamkeit? Es begann seinen Weg als Bodengesundheitsgesetz. Das hört sich sehr anders an.
Im Laufe seines Weges durch die EU-Instanzen ist die als Bodenschutzkonzept gedachte Richtlinie quasi „degradiert“ worden zu einer Art Statistik-Erhebungsgesetz.
Die Absicht des Gesetzes
Zunächst benennt das Gesetz das ursprüngliche Ziel: Gesunde Böden. Diese sollen uns gesund ernähren. Böden sind nicht recycelbar und schon gar nicht erneuerbar. Überdies sind sie eine der Grundlagen für Biodiversität. Und letztlich sind sie sogar die Basis für sauberes Wasser. Denn unser Grundwasser trifft als Regen zunächst auf die Erde bzw. die Böden, durch die das Wasser im Idealfall praktisch gereinigt ins Grundwasser weitergeleitet wird.
Mit anderen Worten: das Gesetz wollte und sollte die Qualität der Böden, auf denen unsere Landwirtschaft in Europa betrieben wird, nachhaltig sichern. Außerdem sollte es dort, wo die Überwachung die Qualität nicht mehr optimal bzw. als gut genug einstufte, danach durch Leitlinien zu einer Verbesserung beitragen. Aber jetzt beschränkt sich die verabschiedete Richtlinie weitgehend darauf, europaweit einheitliche Standards für die Messung und Beurteilung des Bodenzustands zu schaffen.
Die Staaten sollen dafür in fünf Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie selbst ihre Grundsätze festlegen.
Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Minderung des Flächenverbrauchs durch Bautätigkeit und Versiegelung (durch Straßen z.B.) Das sind u.a. Vorgaben für städtebauliche Raumordnung.
Kritik am Gesetz von der Agrarlobby
Besonders landwirtschaftliche Verbände sind sofort Sturm gegen das ursprüngliche Gesetz gelaufen. Sie wollen am Liebsten keinerlei Auflagen für die Tätigkeit ihrer Klientel.
Sie kämpften schon gegen die ursprüngliche Idee der Sorge um die Qualität der landwirtschaftlichen Böden. Agrarier wollen düngen, damit sie einen möglichst hohen Ernteertrag erzielen. Sie haben sich in den letzten Jahren immer größere und schwerere Maschinen zugelegt. Denn die Betriebe sind stark gewachsen, weil sie die kleineren Höfe, deren Besitzer aufgeben, dazu kaufen oder pachten. Die Maschinen, die ihre Arbeit enorm erleichtern und effizienter machen aber, verdichten den Boden, den sie bewirtschaften, immer mehr. Auch haben die Farmer die Bepflanzung der Böden intensiviert. Sie benutzen die Drillsaat, bei der die Pflanzen dicht an dicht stehen. Solche Felder brauchen nicht nur mehr Dünger, sondern auch mehr Beizmittel – zumal die Intensivierung auch zu viel Spezialisierung des Bewuchses geführt hat.
Offenbar hat der Druck der Lobby-Verbände über die Zeit zu einer weitgehenden „Entsorgung“ der ursprünglichen Gesetzesidee geführt. Nun geht es mit dem sogar ausgetauschten Namen des Gesetzes vor allem darum, einen europaweit einheitlichen Standard für die Beurteilung der Qualität des bewirtschafteten Bodens zu etablieren. Das führte allerdings nicht dazu, dass die Großagrarier, die von den Lobby-Verbänden vertreten werden, ihren Widerstand gegen das Gesetz aufgegeben hätten. Nur die Argumentation hat sich dadurch verändert. Schon ein einzelner Boden weise unterschiedliche Standards auf. Jedes (Bundes-) Land bzw. jeder Staat wisse am Besten, wie man die Qualität beurteile usw. Also wurden auch die einzelnen Regierungen „bearbeitet“, gegen das Gesetz zu stimmen.
Und so war nicht nur Deutschland schon im Trilog gegen das Gesetz. Sondern im Parlament haben 220 Mitglieder dagegen gestimmt. Für sie bedeutet das Gesetz immer noch zu viel Bürokratie und unnützen Aufwand.