EU-Verordnung verhindert Umwelt-Verschmutzung

Die EU-Kommission hat Ende September 2023 eine neue EU Verordnung erlassen. Sie soll und wird die Verschmutzung durch Mikroplastik verringern.  Und sie trat bereits wenige Tage nach ihrem Erlass in Kraft.

Nicht nur den Verkauf von Mikroplastik untersagt die Kommission.  Sondern auch Produkte, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wird und die es später wieder freisetzen, sollen vom Markt verschwinden. Die für die Beschränkung verwendete Definition von Mikroplastik ist weit gefasst. Sie umfasst im Prinzip alle synthetischen Polymerpartikel mit einer Größe von weniger als 5 mm. Allerdings nur dann, wenn sie  organisch, unlöslich und (biologisch) nicht abbaubar sind.

Die Übergangsfristen sind jedoch relativ lang angesetzt. Während das Verbot für Peeling-Produkte sofort gilt, da die schon seit 2020 freiwillig auf Mikroplastik verzichten,  räumt die Kommission anderen Kosmetika und Reinigungsmitteln vier bis acht Jahre ein. Auch Kunst-Rasenplätze sowie künstliches Füllmaterial für Sportböden erhalten acht Jahre Zeit, damit die Unternehmen sich umstellen können.

Ausgenommen von der neuen Verordnung

Zu den Produkten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, gehören beispielsweise Baumaterialien, Lebens- und Futtermittel, EU-Düngemittel, Arzneimittel, In-vitro-Medizinprodukte sowie verschiedene Produkte zur Verwendung in Industrieanlagen.

Verbot durch die Kommission kommt überraschend

Normalerweise finden in den drei zuständigen Gremien lange Abstimmungsprozesse statt. Hier hat die Kommission jedoch offenbar einen anderen Weg gewählt. Die Kommission hat einen Aktionsplan „Null Verschmutzung“ mit dem Ziel, die Verschmutzung durch Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren. Bekämpfen will die Kommission im Rahmen der geplanten Kreislaufwirtschaft auch Kunststoffabfälle und -müll, sowie die Zersetzung von Reifen oder die Freisetzung aus Kleidung.

Zunächst hat die EU-Kommission 2017 die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) damit beauftragt, das Risiko zu bewerten, das von Mikroplastik ausgeht, das in der Produkten absichtlich zugesetzt wird. Der Prüfprozess ergab die unkontrollierte Freisetzung der Teilchen. Den daraufhin von der  Kommission erarbeiteten Entwurf stimmte diese 2022 mit den EU-Staaten ab. Der für die Überprüfung von Chemikalien zuständige REACH-Ausschuss segnete den Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit ab. Parlament und Rat prüften und befürworteten daraufhin. Im Ergebnis konnte die Kommission dann die Verordnung, also das sofort gültige Gesetz verkünden.

Die Reaktion der Umweltverbände

Freudig überrascht: ein erster Schritt zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. Aber: angesichts von bereits existierenden, nachhaltigen Alternativen „unverständlich“, da die Übergangsfristen zu lang seien, Und die weitere Verwendung von flüssigen und halbfesten Kunststoffen sei weiterhin ein Risiko. Die stecken z.B. in flüssigen Waschmitteln.

Plastikprodukte, die bereits verboten sind

Schon 2021 hat die EU Wegwerfplastik  verboten. Dazu gehören Einwegbesteck aus Kunststoff, Plastikbecher, Trinkhalme, Wattestäbchen, Haltestäbchen für Luftballons, Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol, Beutel und Verpackungen. Außerdem müssen folgende Produkte eine verpflichtende Kennzeichnung über ihre negativen Auswirkungen tragen: Kunststofffilter und -becher, feuchte Reinigungstücher und Hygienevorlagen.

EU-Chemikalien-Verordnung

Die Kommission hat die lange geplante neue umfangreiche Fassung des veralteten Chemikalien-Gesetzes von 2007 immer wieder verschoben. Mit ihr ist in dieser Legislatur nicht mehr zu rechnen. Die Chemie-Lobby stand wohl immer wieder auf der Matte u.a. mit dem Argument der hohen Energiekosten. Damit bleiben vorerst auch die gefährlichen Ewigkeitschemikalien, die sich bereits im Menschen anreichern, unangetastet.