Binnenmarktstrategie, Omnibus vom Parlament verabschiedet
siteadmin2025-05-28T16:06:15+02:00Die Schaffung des Binnenmarktes Vor gut 30 Jahren, zum 1.1. 1993 hat die Europäische Union den Binnenmarkt definiert. Er soll allen Mitgliedsländern und einigen Randstaaten mehr wirtschaftliches Wachstum ermöglichen und damit mehr Wohlstand bringen. Dieser gemeinsame Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen soll durch vier Tatbestände (Punkt B.) gekennzeichnet sein. Das sind der freie Warenverkehr (ohne Zölle), ebenso der freie Personenverkehr (Ausbildung und Studium, sowie Beschäftigung und Wohnen). Außerdem ist das Ziel ein freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Dieser große gemeinsame Markt muss sich nun verstärkt gegenüber mächtigen Konkurrenten behaupten: bereits seit längerem gegenüber China. Dieses fordert die Wettbewerbsfähigkeit der EU in vielen Bereichen heraus. Denn der chinesische Staat gewährt chinesischen Unternehmen oftmals staatliche Subventionen. Außerdem erwächst Konkurrenz aus vielen ostasiatischen wie auch südamerikanischen Staaten. Deren Wirtschaft hat sich zuletzt stark entwickelt. Und neuerdings [...]