EBR-Richtlinie zu europäischen Betriebsräten erneuert, 9.10.2025
siteadmin2025-10-10T17:40:31+02:00Europäische Betriebsräte Europäische Betriebsräte sind Gremien, die EU-Arbeitnehmer in großen europaweit tätigen, also multinationalen Unternehmen vertreten. Es ist davon auszugehen, dass derzeit davon ca. 1000 Unternehmen betroffen sind mit mehr als 16 Millionen Arbeitnehmer*innen. Die erste Richtlinie scheint 1994 verabschiedet und 2009 überarbeitet worden zu sein. Die Richtlinie sollte Folgendes sicherstellen: Arbeitnehmer bzw. ihre Vertreter*innen sollen bei wichtigen Entscheidungen auf EU-Ebene, die sich auf die Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen auswirken könnten, informiert werden. Daraufhin sollen sie einen Dialog mit der zentralen Leitung führen. 2023 hat das EU-Parlament Verbesserungen eingefordert. Ziel war es, den Begriff der länderübergreifenden Angelegenheiten zu klären. Außerdem wollte es in Zukunft eine rechtzeitige und sinnvolle Anhörung der Arbeitnehmer*innen gewährleisten, sowie den Zugang der Europäischen Betriebsräte zu Rechtsbehelfen verbessern. Und schließlich ging es dem Parlament darum, eine ausgewogenere Geschlechtervertretung [...]