Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesregierung zu mehr Klimaschutz
siteadmin2026-01-31T20:25:31+01:00Schon 2023 Verurteilung Schon 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OverwltG) die damalige Ampelregierung verurteilt: Wegen zu geringer Anstrengungen erreiche sie Klimaschutzziele nicht. Sie müsse im Verkehrs- und im Bausektor nachbessern. Wir erinnern uns: Vor allem die damals an der Ampel-Regierung beteiligte FDP lehnte z.B. jede Beschränkung von Geschwindigkeiten auf der Autobahn zu dem Zweck vehement ab. Aber das Urteil hatte lediglich die Konsequenz, dass die Regierung Revision einlegte. Deshalb musste die nächst höhere Instanz entscheiden. Allerdings nicht inhaltlich in der Sache, sondern nur, ob das OVG die Klage überhaupt zulassen durfte, ob also Verfahrensfehler vorliegen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BverwltgG) mit Sitz in Leipzig praktisch wieder ein Grundsatzurteil gefällt. Zunächst mal hatte die Bundesregierung eben bezweifelt, dass ein Verwaltungsgericht überhaupt zuständig sei. Das OverwltG aber hatte entschieden: "Das Klimaschutzprogramm könne [...]