Jeder Haushaltsplan gliedert sich in Einnahmen und Ausgaben.

Auf der Einnahmenseite werden  laufende Einnahmen, typischerweise Steuern, Zölle und Abgaben und einmalige Einnahmen wie z. B. Strafzahlungen verbucht.

Auf der Ausgabenseite stehen dem gegenüber feststehende Verpflichtungen wie Gehalts- und Pensionszahlungen für den öffentlichen Dienst, Ausgaben für die staatliche bzw. gemeinschaftliche Verwaltung,  als da wären Regierung, Finanzverwaltung, Verteidigung, Polizei, Sozialausgaben und Subventionen. Darüber hinaus kann das Budget zu Investitionsausgaben ermächtigen, also zu Ausgaben zur Erhaltung bzw. dem Ausbau der Infrastruktur, also für Verkehr, Telekommunikation, Wohnungsbauförderung, Umweltschutz etc.

Die Aussagekraft des Haushaltsplanes

Vergleicht man die Gewichtung dieser Ausgaben, so kann man feststellen, inwieweit der Haushalt vorrangig die Erhaltung des status quo abbildet oder aber  zukunftsorientiert ist. „Zeig mir Deinen Haushaltsplan und ich sage Dir, wie zukunftszugewandt Du bist“.

Hatte Prinzessin Europa eine Krankenversicherung und Rentenansprüche? War ihre Zukunft gesichert? Zeus hatte sich nach kurzer Zeit anderen Frauen zugewandt und Europa sitzen lassen!

Ordnungsgemäße Haushaltsplanung:  Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit und Ausgleich

Es gibt drei wichtige Grundsätze für eine effektive Haushaltsplanung. Der erste  lautet: Haushaltswahrheit. Damit ist gemeint: alle Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß zu verbuchen, mit anderen Worten, keine Nebenhaushalte werden verdeckt geführt .

Der zweite Grundsatz heißt: Haushaltsklarheit. Damit sind Transparenz und Detailgenauigkeit  gemeint, mit anderen Worten keine globalen Ermächtigungen.

Und schließlich muss drittens ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben herrschen. Der Ausgleich gilt  immer: Entweder die laufenden Einnahmen reichen für die geplanten Ausgaben, dann haben wir die „schwarze Null“ im Sinne weder eines Überschusses noch eines Defizits. Reichen die Einnahmen nicht, werden zum Ausgleich Kredite eingeplant. In dem Fall steigt die Staatsverschuldung, für die es in normalen Zeiten festgelegte Grenzen gibt. Sollten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, dann wird ein Überschuss erwirtschaftet, der entweder zum Schuldenabbau benutzt werden kann oder aber zum Transfer in die nächste Haushaltsperiode.

Die Kernfragen zu jedem Haushalt lauten daher:

Woher?

1. Woher kommen die Einnahmen? Wie verlässlich sind sie für welchen Zeitraum? Wer bestimmt über ihre Höhe?

Wofür?

2. Wofür werden sie ausgegeben? In welcher Relation stehen die großen Ausgabenblöcke zueinander? Wer überprüft die Recht- und Zweckmäßigkeit der Ausgaben? Gibt es sozioökonomische Analysen zu den Wirkungen der jeweiligen Ausgaben?

Finanzierung durch Kredite?

3. Können für den jeweiligen Haushalt Kredite aufgenommen und damit Schulden gemacht werden? Wenn ja, in welcher Höhe und bei wem? Wer kontrolliert die Einhaltung der Grenzen und gibt es Sanktionsmöglichkeiten bei festgestellten Verstößen?

Rücklagen?

4. Ist es möglich, Rücklagen zu bilden z. B. für unvorhersehbare Ausgaben, Naturkatastrophen oder Epidemien ? Können Investitionen für die Zukunft finanziert werden?

Der EU-Vertrag von Maastricht sichert die Schuldentragfähigkeit der Staaten

Jeanne d´Arc, Bild von 1504, Musée Dobré Public Domain

1992 hat der Vertrag festgelegt, dass die Neuverschuldung eines Mitgliedsstaates im Jahr nicht höher sein darf als 3% des Sozialprodukts diesen Jahres.  Der Gesamtschuldenstand eines Staates darf 60% dieses Sozialprodukts nicht übersteigen. Auf diese Grenzen hat man sich verständigt, um die „Schuldentragfähigkeit“ des jeweiligen Landes nicht zu gefährden.  Ein Schuldenstand von 100%, wie z.B. Frankreich ihn heute (vor Corona) hat,  bedeutet: die gesamte Jahresleistung müsste aufgebracht werden, wenn die Schulden auf einen Schlag getilgt werden sollten. Das würde heißen: in dem Jahr steht nichts für Konsum oder Investitionen zur Verfügung. Jeanne d´Arc müsste elendig verhungern und verdursten!

Der gleiche Gedanke der Begrenzung der Schuldentragfähigkeit liegt der Überlegung zu Grunde, wenn zum Schutz vor Überschuldung von Privathaushalten der Grundsatz aufgestellt wird: das Fremdkapital zur Finanzierung eines privaten Eigenheims sollte 60% nicht überschreiten.

Verschuldungsregeln für die EU selbst gibt es nicht.

Die EU  muss mit den ihr zugewiesen Einnahmen auskommen! Bisher darf(durfte?) sie selber  keine Kredite zur Finanzierung ihrer Ausgaben aufnehmen. Die Kompromisse zur Behebung der Corona-Schäden werden dies erstmals infrage stellen. Momentan sieht es aber nicht so aus als würde es dabei bleiben.

Der Unterschied zwischen laufenden Ausgaben und Investitionen am Beispiel Deutschlands.

Unser  Grundgesetzes besagt in Art. 115 auf Nationalstaatsebene als weitere Budgetregel:  die neu aufgenommenen Kredite dürfen die Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten.

Der Gedanke hinter dieser Bestimmung lautet: laufende Ausgaben wie Gehälter für Angestellte und Beamte dürfen  nicht auf Kredit finanziert werden. Denn würde der Staat laufende Ausgaben auf Kredit finanzieren, drohte eines Tages der Staatsbankrott.  Grund wäre die Unfähigkeit, einerseits die dafür erforderlichen Zinszahlungen zu leisten und dann später zusätzlich noch die Kredite zurück zu zahlen.

Bei Investitionen dagegen haben nicht nur heutige, sondern auch zukünftige Generationen Vorteile aus den jetzigen Zahlungen. Heutigem Aufwand entspricht zukünftiger Ertrag, sagt der Experte. Investitionen sind z.B. modernisierte Schulbauten, neue Wasseraufbereitungsanlagen, neue Bahnlinien und Straßen. Aber nicht nur Infrastrukturprojekte, sondern z.B. auch die Digitalisierung von Schulen gehört in diesen Finanzbereich.  Die zukünftigen Nutzer sollen und können dementsprechend   für die Rückzahlung der Kredite mit gedacht werden.

Schuldenbremse

Abweichend von diesen Regeln ist nach Art. 115 GG zur Abwehr einer „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ ausnahmsweise auch eine höhere Verschuldung als die für die Finanzierung von Investitionen zulässig.

2009 beschlossen Bundestag und Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland die Einführung einer Schuldenbremse. Diese  untersagt ab 2016 dem Bund höhere strukturelle Defizite als 0,35% des nominalen Bruttosozialprodukts. Ab 2020 verbietet sie den Ländern außer in besonders schweren Rezessionen oder Katastrophen die Aufnahme neuer Schulden gänzlich. Die Schuldenbremse hat in Deutschland dabei geholfen,  seine Verschuldungsgrenze zuletzt unter die von der EU geforderten 60%  zu drücken, indem der Bund über Jahre die sog. schwarzen Null praktiziert hat.

Zur Finanzierung der vielen Corona-Beihilfen dagegen hat der Bundestag die Schuldenbremse 2021 ausgesetzt. Da die vierte Welle im Herbst 2021 ungebremste Ausmaße annimmt, wird es allerdings ohne eine Verlängerung vermutlich nicht gehen.