Der Europäische Rechnungshof „Curia Rationum“  ist ein selbständiges Organ der EU. Er wurde schon 1975 gegründet. 1977 nahm er seine Arbeit auf. Wie beim Europäischen Gerichtshof ist der Sitz  Luxemburg. Der Vertrag von Maastricht stellte auch ihn den anderen Organen der EU gleich.

Auf Grundlage der Art. 285 – 287 des EU Vertrages prüft der Europäische Rechnungshof fortlaufend die Rechtmäßigkeit und die ordnungsmäßige Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben der EU. Das Europäische Parlament wählt die Mitglieder des Rechnungshofes für jeweils 6 Jahre. Er hat 760 Mitarbeiter. Diese können jederzeit Prüfbesuche bei anderen EU Organen und in den Mitgliedsstaaten durchführen.

Vor diesem Gebäude des Rechnungshofes gelang es uns nicht, heraus zu finden, um welches Gebäude es sich handelt. Es gab kein Hinweisschild.

Jährliche Berichte

Der Europäische Rechnungshof kann allerdings selbst keine rechtlichen Schritte einleiten. In seinen Berichten an das Europäische Parlament weist er aber auf Verstöße hin. Die jährlichen Berichte, die er veröffentlicht, sind Grundlage für die Haushaltsentlastung durch das Parlament. Die Wirksamkeit der Arbeit des Europäischen Rechnungshofes hängt damit von der Bereitschaft des Europäischen Parlamentes ab, sich auf die Berichte detailliert einzulassen und daraus, zumindest in Bezug auf den nächsten Haushaltsplan, Schlüsse zu ziehen.

Logo Europ. Rechnungshof, Public Domain

Sein Machtmittel

Die Drohung mit der Nicht-Entlastung der Kommission für ihr Haushaltsgebaren im jeweils letzten Jahr sollte schon disziplinierende Wirkung entfalten, wie z.B. im folgenden Fall:  Aufgrund des Berichtes verweigerte das Europäische Parlament der Santer Kommission die Entlastung. Dadurch erreichte der Europäische Rechnungshof  1998/99 mit diesem Bericht große öffentliche Aufmerksamkeit. Und die Kommission trat wegen der aufgedeckten Unregelmäßigkeiten zurück. Grund war die Korruptionsaffäre der französischen Kommissarin Edith Cresson.

Vorschlag zur Kompetenzerweiterung

Wichtig ist, das Expertenwissen des Rechnungshofes bereits bei der Planung finanzwirksamer Projekte zu berücksichtigen. Denn damit könnten Fehlinvestitionen vermieden werden. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern auch um die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Vorhaben.  Außerdem sollten nicht nur die Kommission wie auch das Parlament, sondern auch  die Öffentlichkeit die Berichte des Europäischen Rechnungshofes  wahrnehmen und entsprechend würdigen. Denn es geht auch und gerade um das Vertrauen der Europäischen Bürger*innen  in das finanzielle Gebaren der EU. Schließlich sind es die Gelder der Bürger, die sinnvoll zu verwalten und zu nutzen sind.

Ergänzung von 2022: Kommission übertreibt eigene Klimaschutzausgaben

Die EU hatte sich verpflichtet, von 2014 bis 2020 mindestens 20% ihres Haushaltes für Klimaschutz auszugeben. Nach Aussage der Kommission habe sie diese Verpflichtung mit der Ausgabe von 216 Milliarden Euro erfüllt.

Der Präsident des Curia Rationum, Klaus-Heiner Lehne, allerdings berichtet von nur 144 Milliarden, auf die seine Rechnungsprüfer gekommen seien. Eine eklatante Fehleinschätzung der Ausgaben war für die Prüfer schnell ausgemacht: die Ausgaben für die Agrarpolitik. Während die Kommission meine, die allgemeine Agrarförderung diene zu 100% dem Klimaschutz, gehen die Prüfer davon aus, dass die Angaben um 60 Milliarden zu hoch angesetzt sind.

Ein zweites Beispiel ergibt sich z.B. bei EU-Investitionen in den Schienenverkehr, denn auch die Schiene habe immer noch ein CO²-Problem, das die Kommission übersehe. Da sind einerseits die Dieselloks und andererseits sei nicht jeder von der Bahn benutzte Strom  Ökostrom.

Forderungen an das Finanzgebaren der Kommission

Gut, dass der Rechnungshof frühzeitig auf solche Probleme hinweist. Denn 2027 wird es einen neuen Haushalt für die nächste Periode geben. Die Anstrengungen für den Klimaschutz sollen stark vergrößert werden. Dazu braucht es nach den Erkenntnissen der Rechnungsprüfer auf jeden Fall 1. schärfer definierte Kriterien. 2. sollten die Überprüfungen wissenschaftlich gestützt sein. Und 3. ist der dringende Rat, die Ausgaben jedes Jahr zu überprüfen und nicht erst am Ende der Finanzierungsperiode.