Green Claims Directive: Wettbewerbsrichtlinie der EU in der Diskussion
Aufgrund verstärkter Umweltdiskussionen seit Beginn der zwanziger Jahre hat die Industrie viele positive Umweltbegriffe in ihre Werbung integriert. So lesen die Verbraucher von nachhaltig oder klimaneutral oder öko oder recycelbar. Aber für die Benutzung solcher Labels gibt es keine gesetzgeberische Voraussetzung. Und die Kunden wissen nicht, worauf sie sich verlassen können. Meist handelt es sich nur um Reklame ohne Begründung, also um sog. Greenwashing.
Deshalb ist die EU 2024 erneut tätig geworden, um den Gebrauch umweltrelevant wertender Reklame wettbewerbsmäßig zu regeln. Im März 2024 hat die EU die Nutzung solcher Begriffe wettbewerbsrelevant durch eine Richtlinie geregelt. Mit anderen Worten: innerhalb von zwei Jahren, also bis Mai 2026 müssen die Staaten, die Richtlinie in ihr einzelstaatliches Recht umsetzen, die
Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen
Englisch: Empowering consumers for the green transition, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt (EU) 2024/825). Diese Richtlinie hatte bereits Vorgänger, die die Staaten nun erweitern sollen um die umweltschutzrechtlichen Tatbestände. Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. Das soll künftig unlauteren Wettbewerb verhindern.
Neue Mehrheitsverhältnisse und die Begehrlichkeiten
Die Direktive bzw. Richtlinie ist Teil des Green Deal. Und bekanntermaßen hat das neu gewählte EU-Parlament inzwischen eine Strategie zur Vereinfachung und Beschleunigung vieler Gesetze unter der Überschrift Bürokratie-Abbau in Gang gesetzt. Und nun hat die Mehrheitspartei, die Europäische Volkspartei mit Manfred Weber an der Spitze es auch auf diese Richtlinie abgesehen. Sie fordern die Kommission auf, die Richtlinie fallen zu lassen. Am 20.6.2025 kann der Pressesprecher auf alle Fragen nur antworten, dass die Kommission die Richtlinie zurückgezogen habe. Entsprechend der Omnibus-Vorhaben sollen wohl auch hier alle „Kleinen“ ausgenommen werden.
Am 23.6. wird bekannt, dass Italien die Unterstützung für die Anti-Greenwashing Richtlinie zurückgezogen hat. Damit sei das Gesetz „im Wesentlichen“ gescheitert. Weitere Gesetze werden bereits konservativerseits in den Blick genommen.
Ein Machtkampf nicht nur im Parlament
Die beiden Vorsitzenden der Sozialdemokraten und der Liberalen (Renew) haben daraufhin die Parlamentsvorsitzende in einem Brief gebeten, bei dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 26.6. vorzusprechen. Sie soll dort „die Frage des Schutzes der Rolle des Parlaments und des Rates in den interinstitutionellen Verfahren” zur Sprache bringen. Das Parlament wehrt sich zunehmend gegen die immer stärkere Machtkonzentration bei der Kommissionspräsidentin. In dieser Angelegenheit stellen sie konkret die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Rücknahme ohne Einbeziehung des Parlaments in Frage.