Im Juli 2021 haben sich die G20 Staaten nach jahrelangen Verhandlungen endlich auf einen Körperschafts-Steuersatz für international tätige Unternehmen von mindestens 15% geeinigt. Besonders die Finanzminister von Frankreich und Deutschland  haben immer wieder versucht, eine Verständigung dazu zu erzielen. Da die Vereinigten Staaten unter der demokratischen Regierung von Joe Biden (entgegen der Regierung Trump) nun auch im Boot sind, konnte es im Sommer 2021 zu einer ersten Übereinkunft kommen. Biden hätte sogar gerne  21% verhandelt, hat aber 15% zugestimmt, damit das Projekt Realität werden kann.

Inzwischen hat jetzt – am 7.10. – endlich auch Irland seinen Widerstand aufgegeben. Statt auf mindestens 15% Steuer heißt die Übereinkunft nun: man einigt sich auf 15%. Estland und Ungarn haben danach ebenfalls zugestimmt. Aus Europa war nur Zypern an den Verhandlungen nicht beteiligt.

Damit haben sich insgesamt 136 Staaten – fast alle Mitglieder der 140 Länder starken OECD – geeinigt, darunter auch mehrere sog. Steueroasen.  (Ausnahmen machen derzeit noch  Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka) Die Teilnahme von Irland ist besonders für die EU von großer Bedeutung.  Weltweit ist die Einigung ein großer Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit, wie Finanzminister Scholz  betont. Die Entwicklungsländer werden davon stärker profitieren, denn die Teilnehmenden stehen für 90% der weltweiten Wirtschaftsleistung.  Noch im Oktober wird der G 20 Gipfel dem Beschluss voraussichtlich offiziell zustimmen. So wird die neue Regel wohl ab 1.1.2023 in Kraft treten können.

Was  die Einigung beinhaltet

International tätige Konzerne haben bisher ihre Zentrale jeweils in Länder mit besonders niedriger Besteuerung der Gewinne gelegt. Irland z.B. hatte dafür einen Satz von 12,5%, mit Sonderregelungen oft noch sehr viel weniger. Solche  Länder profitierten enorm von Amazon, Google und Co., die diesen Vorteil beiderseits zu nutzen wussten. Irland hat z.B. 1500 ausländische und 56 irische Großunternehmen mit geschätzt 400.000 Arbeiternehmer*innen. Betroffen sind nun Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Kleinere Unternehmen bleiben außen vor.

Nach den neuen Regeln kann der Heimatstaat der Unternehmen – oftmals also die USA –  die Differenz zwischen der Niedrigsteuer und den 15% einkassieren. Und auch die Staaten, in denen die Konzerne große Gewinne einfahren, können danach nun Steuern von den Unternehmen erheben. Die OECD spricht von einem bahnbrechenden Abkommen. Sie geht von globalen jährlichen Steuermehreinnahmen von ca. 130 Milliarden aus.

Natürlich gibt es auch Kritik an dem Übereinkommen. Ein Satz von nur 15% sei viel zu niedrig, ist die wichtigste, nicht unberechtigte Kritik. Andererseits ist es zu betonen, wie wichtig gerade hier die Einigkeit möglichst vieler Länder ist. Was nutzt ein hoher Mindeststeuersatz, wenn die wichtigsten Steueroasen dabei nicht mitmachen.

Quellen: tagesschau 8.10.2021; HandelsblattZeit

30.10. Angela Merkel in einem Pressestatement aus Rom vom G 20 Gipfel: “ Die Weltgemeinschaft hat sich auf eine Minimumbesteuerung von Unternehmen geeinigt. Das ist ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung.“