Wogegen die Südseestaaten klagen
Der Meeresspiegel steigt stetig. Erste Inseln mussten schon evakuiert werden und sind bereits unwiederbringlich untergegangen. Die Umsiedlung ist nicht nur schmerzlich für die Bewohner. Sondern sie ist auch kostenintensiv.
Die kleinen Südseestaaten haben deshalb in Den Haag vor dem Internationalen UN-Gericht (IGH) geklagt, (nicht dem Internationalen Straf-Gerichtshof). Federführend der Staat Vanuatu. Aber die Klageführer (Jura-Studenten) hatten schon in der UN-Generalversammlung dafür geworben. Und die UN-Vollversammlung beauftragte das Gericht daraufhin mit der Beantwortung von Fragen dazu.
Die richten sich vor allem gegen die Verursachung der CO²-Emissionen und den daraus resultierenden Folgen:
Ist anzuerkennen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen eine Verletzung des Völkerrechts darstellt und deshalb aufhören muss. Folgt daraus eine Pflicht der Staaten, die Umwelt davor zu schützen? Denn der Mensch habe doch qua Menschenrecht ein Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt. Das Gericht solle feststellen und anerkennen, dass der Klimawandel eine „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ für die Weltgemeinschaft darstelle. Seien die Staaten, in denen die CO²-Emissionen entstanden seien und weiter entstehen, dann nicht auch verpflichtet, die Erderwärmung zu bekämpfen. Und folge daraus die Feststellung, dass die geschädigten Staaten Anspruch auf Entschädigung haben könnten.
Klimaschutz nach Gerichtsentscheidung nun nicht mehr vermeidbar
Das mehr als 500 Seiten dicke Gutachten des IGH ist eine weitere Hilfe für mehr Maßnahmen zum Klimaschutz. Und das, weil das Gericht das „Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht“ anerkennt. Dieses Recht sei die Grundlage dafür, dass Menschen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, überhaupt ausüben könnten. Aber der Klimawandel stelle eine „universelle und Ernst zu nehmende Bedrohung“ für das Leben dar. Die 1,5 Grad Grenze als maximale Erwärmung erkennt das Gericht ausdrücklich an.
Daraus resultiere eine völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten dazu, den Klimawandel zu bekämpfen. Die Pflicht erwachse aus „der umfassenden Natur der Bedrohung“. Deshalb hätten die Staaten diesbezüglich eine Pflicht zur Zusammenarbeit.
Die Bedrohung kleiner Staaten durch den Untergang ihres Territoriums aufgrund des steigenden Wasserspiegels bedeute nicht, dass dadurch die Staaten-Eigenschaft aufhörte zu existieren und verloren sei.
Auch Völkergewohnheitsrecht und völkerrechtliches Schädigungsverbot bedeutend
Der Gerichtshof hat sich bei seiner Entscheidung nicht nur auf die in den letzten Jahrzehnten zum Klimawandel geschlossenen Abkommen bezogen. Sondern er hat sich sogar auf Regeln gestützt, die nicht rechtlich kodiert, sondern einfach Gewohnheitsrecht im Lebensalltag sind. Dazu gehört u.a. auch, dass kein Staat einem anderen erheblichen Schaden zufügen darf. Da aber viele Umweltschäden nicht direkt einem Staat zurechenbar seien, sind nach diesem Gerichtsgutachten alle Staaten gemeinschaftlich verantwortlich, Schäden auf ihrem Gebiet zu verhindern. Das gilt auch, wenn sie keine Abkommen unterzeichnet haben oder – wie die USA unter Trump – aus einem Abkommen wieder ausgetreten sind.
Zwar ist das Gutachten des UN-Gerichts – eine Advisory Opinion – nicht rechtlich bindend. Aber es wird vermutlich ermutigen, gegen Staaten vor Gericht zu ziehen und Entschädigungsmaßnahmen zu verlangen. Und in Anbetracht vermehrter juristischer Entscheidungen zu staatlichen Klimamaßnahmen rechnen Experten dem Gutachten einen starken Einfluss auf weitere Gerichtsverfahren zu.