EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Die EU hat 2024 eine neue Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung von Vergehen gegen viele Tatbestände der Umweltschädigung erlassen. Zunächst mal dient die Richtlinie dazu, Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten festzulegen.
Diese sollen einerseits zu einer rechtlichen Gleichbehandlung in allen EU-Staaten führen. Andererseits soll sie wesentlich mehr Vergehen gegen den Schutz der Umwelt unter Strafe stellen. Und schließlich werden Vergehen, die bisher bereits erfasst wurden, z.T. erheblich härter bestraft.
Die EU erachtet diese Richtlinie für notwendig, um „eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union“ zu gewährleisten. Außerdem hofft die EU, damit Umweltkriminalität wirksamer zu verhindern.
Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht verschärft die Strafen
Die nationalen Parlamente müssen EU-Richtlinien bekanntlich innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Bei dieser Richtlinie geht es zudem darum, das Nachhaltigkeitsziel 13 der Vereinten Nationen mit ihrer Agenda 2030 zu verfolgen. Darin geht es darum, umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu ergreifen.
Im Internet veröffentlicht das Bundesministerium für Justiz eine Synopse des bisherigen deutschen Rechts mit der Veränderung und Verschärfung der vorgesehenen Strafen, die die drei Tatbestände gut erkennbar beschreibt. Betroffen davon sind oft Unternehmen bzw. die in diesen für die Schädigung der Umwelt Verantwortlichen in diesen Unternehmen. So steigen viele Strafen z.B. von bis zu einem Jahr Haft auf bis zu drei Jahren Haft, in besonders schlimmen Fällen ggfs. bis zu 10 Jahren Haft.
Aufgelistet sind alle Gesetze oder Verordnungen, die im deutschen Recht betroffen sind.