Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit (605 von 701) für den zukünftigen Schutz unserer Böden und deren nachhaltige Nutzung gestimmt.
Schon 2006 hatte die EU- Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz des Bodens vorgelegt. Aber diese wurde im Rat der Staats- und Regierungschefs unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands 15 lange Jahre blockiert.
Nun fordert das Parlament die Kommission beinah geschlossen auf, tätig zu werden.
Die zukünftigen Boden-Gesetze sollen zur Minimierung der Versiegelung führen. Das wird wohl heißen: Wir dürfen weniger neue Straßen bauen und weniger Fläche zum Bauen verbrauchen. Aber auch schwere landwirtschaftliche Maschinen dürfen Ackerflächen nicht mehr so stark verdichten. Verordnungen sollen dazu beitragen, die Verschlechterung der Böden zu stoppen. Das bedeutet sicher auch, Landwirte dürfen weniger Gifte in den Boden einbringen, Stichwort Glyphosat und weitere schädliche Einträge. Und dort, wo der Boden bereits besonders kontaminiert ist, soll er abgetragen werden, wenn möglich unter finanzieller Hinzuziehung der Verursacher. Da könnte es um frühere Deponien gehen, um Verseuchung durch Chemikalien, Öle und andere Verschmutzungen.
Noch wirkt sich dieser Beschluss nicht konkret aus. Aber was optimistisch stimmt: nicht nur Sozialdemokraten haben dem Votum zugestimmt, sondern auch die Liberalen. Nur 55 Parlamentarier haben dagegen gestimmt, vor allem Mitglieder der deutschen CDU/CSU und der AFD, zusammen aus diesen beiden Gruppen 41 Stimmen. ( EU-Parlament, s.o., vom DNR (DT. Naturschutzring) und den EU Grünen )
Die zweite Entscheidung
Dies ist ein einstimmiges Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte u.a. Luisa Neubauer von Fridays for Future. Das deutsche Klimaschutzgesetz vom Dez. 2019 ist nach dem heutigen Beschluss der obersten Rechtsinstanz in Teilen nicht verfassungskonform. Es muss bis Ende 2022 überarbeitet werden. Es geht um die angestrebte Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5°. Die Gesetzes-Vorschriften verschieben „hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“. Außerdem macht das deutsche Gesetz keine ausreichenden Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab 2031. Beides kritisiert das Urteil als unzureichend.
Aus den Ausführungen der Richter
Der Gesetzgeber unterliege der „Erfordernis, die nach Art. 20a GG verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen bis hin zur Klimaneutralität vorausschauend in grundrechtsschonender Weise über die Zeit zu verteilen“. Es fehle aber an „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“. Die Ausführung der Richter für ihre Entscheidung liegt stark auf der Argumentationslinie der jungen Generation. Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“. Wie um dies noch weiter zu verdeutlichen, führen die Richter aus, mit den natürlichen Lebensgrundlagen müsse sorgsam umgegangen werden. Sie müssten der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, „dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten“. Und weiter: „Das verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten.“ (bes. III.3.a.)
Kommentare
Eine der jungen Klägerinnen sagte: „Die Entscheidung ist ein Riesenerfolg für uns junge Menschen. … wirksamer Klimaschutz muss eben jetzt betrieben und umgesetzt werden und nicht erst in zehn Jahren, wenn es zu spät ist.“ (tagesschau)
Theo Koll, ZDF Kommentator betonte: Die Zukunft darf jetzt über die Gegenwart mitbestimmen.
Der Autor von Europaedia hat in seiner Publikation: Krisenspirale oder Neustart, schon 2015 gefordert: Es muss einen Beauftragten für die Berücksichtigung der Interessen zukünftiger Generationen bei der Gesetzgebung geben.