Trilog-Verfahren erreicht Nach-Schärfung
Die Klimakrise und die Artenkrise sind weiter voran geschritten als noch vor ein paar Jahren befürchtet. Wir befinden uns bereits längst in dem Zeitalter, in dem einmal beschlossene Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Das in Paris 2015 beschlossene Ziel, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, wird wohl immer weiter unerreichbar bleiben. Umso wichtiger ist es, dass die Politik die Maßnahmen nachschärft. So könnte wenigstens eine Begrenzung ggfs. auf maximal 2 Grad Erwärmung noch gelingen.
Ein Kernstück des Green Deal zu diesem Zweck sind die Vorgaben zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in der gesamten EU.
Vorab ist allerdings zu konstatieren: die Trilog-Einigung muss – wie immer – nochmal vom EU-Rat und auch noch vom EU-Parlament beschlossen werden. Am 12. 9. ist das geschehen. Das EU-Parlament beschloss am 30.3.2023. Der Rat am 16.6.2023 (Sven Giegold, newsletter), nachdem Frankreich die schon erzielte Einigung monatelang blockiert hatte. Paris erhielt „weitere Garantien für die Atomkraft sowie für die Produktion von Ammoniak aus kohlenstoffarmem Wasserstoff „. Auch Polen hat möglicherweise noch Ausnahmen für Kohlekraftwerke als Reservestromerzeuger über das Jahr 2025 hinaus erreichen können.
Nun müssen die nationalen Parlamente das Gesetz, das nur eine Richtlinie ist, noch übernehmen, wobei die Länder einen Spielraum haben. Erst dann sind sie jeweils in den EU-Staaten verbindliche Gesetze.
Anhebung des Ausbauziels der Erneuerbaren
Bis 2030 sollte nach den bisherigen Beschlüssen der Anteil des Brutto-Energie-Verbrauchs aus erneuerbaren Quellen von 2021 22% auf 32,5% steigen. Nun ist dieser Anteil auf 42,5% erhöht worden. Die einzelnen Staaten sollten weitere 2,5% erreichen, um so gesamt auf 45% zu kommen. Die Vorgabe verlangt also insgesamt eine Verdoppelung. Das gilt für den Stromsektor, in dem bislang 22% des Stroms in der EU aus erneuerbaren Energiequellen kommen.
Aber auch für die anderen Sektoren, z.B. also für den Verkehr oder den Bausektor hat die EU jetzt verbindliche Ziele vorgegeben. Beim Flugverkehr wird verstärkt auf grünen Wasserstoff oder E-Fuels gesetzt werden. Aus Atomstrom hergestellter Wasserstoff zählt nicht zu den Erneuerbaren! Frankreich hatte das verlangt.
Wie das mit dem gerade gefallenen Beschluss der bundesdeutschen Koalition, die Einsparungen in den Sektoren nicht mehr getrennt auszuweisen, vereinbar ist, bleibt ein Rätsel. –
Gerade für den Verkehrssektor, für den bisher ein verbindliches EU-Ziel von 14% galt, hat die EU das zukünftige Ziel auf 29% heraufgesetzt. – Deutschland hat dort noch gar nichts eingespart. – Jedes Land kann aber entscheiden, ob es stattdessen lieber eine Reduktion vom Treibhausgas-Ausstoß erfüllen möchte. Die Treibhausgasintensität sollte dann durch den erhöhten Einsatz von erneuerbaren Energien auf 14,5% gesenkt werden.
Auch für die Industrie und für den Wärmesektor gibt es neue Sektor-Ziele
Der in der Industrie eingesetzte Wasserstoff muss bis 2030 zu 42% aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Bis 2035 soll der Anteil bereits auf 60% steigen. Es gibt jedoch bei Erreichung einiger Ziele einen Anrechnungsbonus. Der Anteil der Erneuerbaren Energie am Energieverbrauch der Industrie soll jährlich um 1.5% steigen.
Im Gebäudesektor sollen die erneuerbaren Energien schrittweise die Wärme- bzw. Kälteversorgung ersetzen, jährlich ab 2026 um 1.1 %. Aber auch zur Dämmung der Gebäude gibt es Ziele.
Die Genehmigungsverfahren werden verkürzt
Der Netzausbau und die Schaffung von Erneuerbaren sind jetzt von „überragendem öffentlichen Interesse“. Das schränkt die Gründe für rechtliche Einwände gegen neue Anlagen stark ein. Das Naturschutzniveau muss allerdings hoch bleiben. Die Mitgliedsstaaten sollen Vorranggebiete für Erneuerbare ausweisen. In denen gilt dann in der Regel das schnellere Verfahren (max. 1 Jahr). Das soll dauerhaft so bestehen bleiben. In der endgültigen Verabschiedung lautet der Kompromiss: 18 Monate bzw. 27 Monate in allen anderen Gebieten. Bislang dauerten die Genehmigungsverfahren 5-7 Jahre. (ZDF heute, 12.9.)
Ein Nachteil bleibt unverändert
In den letzten Jahren hat die Nutzung von Holz zur Energiegewinnung stark zugenommen. Ganze Baumstämme aus intakten Wäldern vor allem aus dem Norden Europas werden zu Pellets verarbeitet. Auch im Süden der USA erntet ein neuer Industriezweig ganze Wälder dafür ab. Obwohl bekannt ist, dass die Verbrennung mindestens genauso viel CO² freisetzt, wie die Verbrennung fossiler Energie konnte sich die Holzlobby gegen die massiven Proteste durchsetzen. Sie erreichte die Zurechnung der Verbrennung von Holz als erneuerbare Energie. Als problematisch werden auch Teile der Richtlinie zur Nutzung besonders der bestehenden Biogasanlagen gesehen.
weitere Quellen: Solarserver; Der WWW Deutschland sieht die Einigung in seinem Pressestatement als sehr unzureichend an. Der Bundesverband für Erneuerbare Energien sieht Teile als unbefriedigend, die Beschleunigungen aber als bedeutend an.