„Abbau überflüssiger Bürokratie“  und Omnibus-Gesetze im Febr. 2025 

Der deutsche Bundeskanzler (Scholz) kündigt auf dem Arbeitgebergipfel Ende Oktober 2024 an, dass die Regierung das deutsche Lieferkettengesetz zum Jahresende 2024 streichen wird. Er betrachtet das als eine wachstumsfördernde Maßnahme innerhalb der sog. Wachstumsinitiative, die die Regierung im Juli angekündigt hat. Allerdings muss das Parlament die meisten Gesetze dafür noch beschließen. Anstelle des dt. Lieferkettengesetzes soll dann später das europäische treten. Für dessen Verabschiedung hat Deutschland 2 Jahre Zeit, da es sich nur um eine Richtlinie handelt und nicht um eine sofort gültige Verordnung.

Aber die neue EU-Administration seit der Wahl von 2024 will die CSDDD-Richtlinie selbst auch mit Omnibusgesetzen entschärfen. So will sie z. B. die Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftsbeziehungen beschränken. Und die betroffenen Unternehmen werden demnach ihre Lieferanten nur noch alle fünf Jahre auf Menschenrechtsverletzungen und auf Umweltschäden überprüfen müssen. Das EU-Parlament hat das Inkrafttreten Anfang April 2025 mit großer (rechter) Mehrheit verschoben. Es soll nun 2028 in Kraft treten. Weitere Änderungen sind zu erwarten.

Okt. 2025 EVP, S&D und Renew-Verhandler haben sich darauf geeinigt, die Grenzen der Betroffenheit von Unternehmen zu verdoppeln. In Zukunft sind nur solche mit 1000 Beschäftigten und 300 Mill. jährlichem Umsatz verpflichtet, ihre Lieferketten „sauber“ zu halten.

Im 9.4.2025 verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen deutschen Zweier-Regierung steht zur Abschaffung des dt. Lieferkettengesetzes: „Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.“(ESG.Table)

Abschwächung im EU-Parlament vorerst knapp verhindert

Die EVP-Spitze hatte die S&D-Führung massiv unter Druck gesetzt. Die Drohung ist immer die gleiche: wenn ihr jetzt nicht unserer Abschwächung zustimmt, werden wir mit den Rechten zusammen, eine viel stärkere Abschwächung des Lieferkettengesetzes sowie auch der CSRD, der Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschieden. Dem hatte die Verhandlungsführung der S&D notgedrungen zugestimmt.

Aber im EU-Parlament haben nicht alle Mitglieder der Sozialdemokraten dem neu ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Dafür haben 309 Parlamentarier gestimmt. Die Abschwächung scheiterte  mit 318 Stimmen. Danach konnte sich die sog. v.d. Leyen-Koalition nicht mehr einigen und ging mit je eignen Entwürfen in die Abstimmung am 13.11.2025.

Das Ergebnis brachte einen vorher nicht absehbaren großen Rückschritt:

Zum ersten Mal stimmte die EVP nicht nur mit den rechten EKR-Abgeordneten, u.a. Meloni-Anhängern, sondern auch zusammen mit den „Patrioten für Europa“, die sich selbst als Rechts-Außen sehen. Diese jubelten über den Durchbruch – zumal sie offenbar die Grenzen, von denen ab die Berichtspflichten gelten, noch einmal extrem nach oben schrauben konnten.

EU-Parlament verabschiedet Omnibus Nr. 1 final  

Jetzt sind die nunmehr massiven Abschwächungen des Lieferkettengesetzes sowie des Nachhaltigkeitsgesetzes mit der „neuen“ Mehrheit der rechten Parteien im Parlament dieser Legislaturperiode am 16.12.2025  durchgesetzt worden. Inzwischen soll eine Unter-Grenze von 5000 Beschäftigten im Unternehmen gelten und ein Umsatz von 1,5 Milliarden. Die Richtlinie soll nun bis zum 26.7.28, also erst in zweieinhalb Jahren in den einzelnen Staaten umgesetzt werden. Die Unternehmen haben dann aber nochmal ein Jahr Zeit, also bis Mitte 2029, bevor sie sich daran halten sollen.

Allerdings müssen sie auch dann nicht mehr selbst ihre gesamte Lieferkette überwachen. Stattdessen sollen sie nur dort darauf achten, wo sie bereits ein hohes Risiko vermuten. Und das auch nur,  wenn sich ihre Lieferanten in der Lage sehen, solche Informationen zu „liefern“. Außerdem streicht die EU eine Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz.

Ein Kommentar dazu aus der Wirtschaft

Der BNW, ein Zusammenschluss vieler Wirtschaftsunternehmen nennt das jetzige Abkommen einen „hohlen Kompromiss, der mehr als 80% der europäischen Unternehmen von den Berichtspflichten ausnimmt“. Vor allem bilde es „keineswegs die Mehrheit der Unternehmen“ ab. Die  Wettbewerbsfähigkeit der EU sei vor allem durch „internationale Abhängigkeiten“ geprägt. Sie werde zunehmend im „systemischen Wettbewerb zwischen den USA und China zerrieben“. Aber die „Stärkung des EU-Binnenmarktes“ durch die nun weitgehend entkernten Gesetze habe die EVP verpasst – und zwar durch die Zuhilfenahme der extremen Rechten als Mehrheitsbeschaffer. Überdies habe sie die Extremen damit salonfähig gemacht.

Unsere Frage: Ob das Gesetz nun überhaupt noch eine nennenswerte Wirkung entfalten wird?

Die Green Deal – Mehrheit der letzten Wahlperiode scheint unwiederbringlich dahin. Das muss aber nicht heißen, dass alle Fortschritte aus dem Kamp für mehr Gerechtigkeit dahin sind. Auch wenn es zunächst nur die ganz Großen betrifft, das Lieferkettengesetz bringt einen -wenn auch nur noch sehr kleinen- Einstieg in die Zurückdrängung von Menschenrechtsverletzungen in Produktionsprozessen und das auch auf anderen Kontinenten.