Anfang Dez. 2025 hat die EU aufgrund ihres DSA (Digital Services Act) eine – sehr milde – Geldstrafe von 120 Mill. Euro gegen die Plattform X von Elon Musk verhängt. X habe gegen drei Grundsätze  verstoßen. Dazu gehören mangelnde Transparenz, sowie Vorenthaltung von Daten gegenüber Forschern.  Zwar habe die Verhängung einer Strafe aufgrund von Drohungen im Vorfeld Mut von den zuständigen Beamten erfordert. Aber das solle erst der Anfang weiterer Verfahren sein, wenn X sein Verhalten nicht ändert. Dann würden „regelmäßige Zwangsgelder“ folgen.

Elon Musk (X) schlägt augenblicklich massiv zurück. Er behauptet einfach, die Strafe gehe auch gegen ihn als Person. Und deshalb bedroht er nun auch die zuständigen EU-Mitarbeiter persönlich.

Bei weiteren geplanten Verfahren gegen X ist das sicherlich nicht hilfreich. Denn die Plattform X steht auch im Verdacht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun. In diesem Zusammenhang nicht unwichtig: Der DSA sieht bei wiederholten Verstößen sogar ein Verbot im europäischen Wirtschaftsraum vor.

Die Auseinandersetzung zwischen der EU und den Social Media der großen amerikanischen (und chinesischen) Tech-Konzerne ist Teil grundsätzlicher Positionen zwischen der EU und den USA bezüglich einer Regulierung der dortigen IT-Konzerne.