Rahmenvereinbarung zwischen EU-Parlament und Kommission
Das Parlament und die Kommission haben die Rahmenvereinbarung zwischen EU-Parlament und der europäischen Kommission von 2010 zugunsten der Rechte des Parlaments überarbeitet.
Das Parlament hat nach verschiedenen längerfristig erteilten Zusagen u.a. von Frau v.d. Leyen vor ihrer Wahl nun eine Stärkung seiner Informationsrechte herausgehandelt. Künftig muss die Kommission Parlament und Rat voll umfänglich gleichzeitig über neue Initiativen unterrichten. Die erweiterte Vereinbarung bekräftigt „den Grundsatz der Gleichbehandlung von Parlament und Rat“. Und sie beschreibt die“ Rolle der Kommission als ehrliche Vermittlerin, insbesondere durch die Sicherstellung der zeitnahen und transparenten Übermittlung umfassender und detaillierter Informationen an das Parlament“. Das soll „eine konstruktive demokratische Kontrolle … ermöglichen, wie dies durch die Zusage zum Ausdruck kommt, das Parlament über politische Initiativen und Gesetzgebungsvorschläge zu unterrichten„.
Das Dokument schreibt auch die politische Rechenschaftspflicht der Kommission gegenüber dem Parlament fest. Denn das Parlament erhält das Recht, Mitglieder der Kommission zu Fragen, die aktuell verhandelt werden einzubestellen.
Stärkung des Initiativrechts des Parlaments
Die Stärkung umfasst in Zukunft auch Vorschläge zur Änderung oder Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften. Denn die Kommission wird die Folgemaßnahmen in Bezug auf die Anträge des Parlaments ausweiten.
Außerdem soll die Kommission den Informationsfluss in Bezug auf internationale Abkommen in allen Verhandlungsphasen verbessern. Durch frühzeitige Einbeziehung des Parlaments soll sie die demokratische Rechenschaftspflicht und die Transparenz in der Außenpolitik stärken.