Was ist eine Plattformarbeit
In der digitalen Welt ist eine Plattformarbeit eine durch Online-Dienste und d.h. durch eine Online Plattform vermittelte Arbeit. Die Plattformwirtschaft ist besonders in der Zeit der Covid-Pandemie gewachsen. Sie wird auch als Gig-Ökonomie bezeichnet und breitet sich immer mehr und schneller aus. Aber oft sind die Beschäftigungsverhältnisse für den Arbeitnehmer unklar. Deshalb wächst die Notwendigkeit, sie zu regulieren und den Schutz der Arbeitnehmerrechte auch hier zur Geltung zu bringen. Denn diese Beschäftigungsform ist zu einer treibenden Kraft für Innovation und Beschäftigungswachstum geworden. Schon für das Jahr 2025 geht man statt von bisher 28 Mill. von 43 Mill. Beschäftigten EU-weit aus. Etwa 500 digitale Arbeitsplattformen sind bereits in der EU tätig.
Verbesserung der Bedingungen von Plattformarbeitern
Es geht um die gesetzliche Vermutung eines Arbeitsnehmerstatus. Oder anders beschrieben, um die gesetzliche Vermutung zur Klärung des Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitenden. Theoretisch arbeiten sie selbständig. Allerdings erwarten Arbeitgeber von ihnen oft die Einhaltung derselben Regeln wie von anderen Arbeitnehmern. Damit kann es sich jedoch um eine Scheinselbständigkeit handeln. Um es konkreter zu machen: z.B. Fahrer für Uber können dadurch betroffen sein oder Fahrer für Lieferdienste oder Hausangestellte.
Da es sich bei diesem EU-Gesetz um eine Richtlinie handelt, muss jeder Staat diese für sich in ein eigenes Gesetz übertragen. Daher bleibt es den Staaten überlassen, die Tatsachen zu bestimmen, die die Kontrolle und Richtung charakterisieren, auf der die gesetzliche Vermutung des Arbeitnehmerstatus beruht. Plattformarbeitende, welche der Meinung sind, einen falschen Beschäftigungsstatus zu haben, sollen sich auf die nationale gesetzliche Vermutung beziehen können. Sehen die Plattformen dies anders, so obliegt es nunmehr diesen, nachzuweisen, dass kein Arbeitsnehmerverhältnis besteht.
Verbesserung der Persönlichkeits-Rechte von Plattformarbeitern
Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist der Schutz der persönlichen Daten. Automatisierte Überwachungs- oder Entscheidungssysteme werden in ihrer Anwendung beschränkt. Beschäftigte müssen von deren Einsatz unterrichtet werden. Die Verwendung von Algorithmen für die Personalverwaltung wird transparenter gemacht. Das gilt besonders bezogen auf den emotionalen oder psychischen Zustand des Plattformarbeitenden. Bei automatisierten Entscheidungen ist immer eine persönliche Kontrolle vorgeschrieben, um die Privatsphäre und die Rechte der Arbeitenden zu schützen. Diese sollen so Entscheidungen auch leichter anfechten und gegen eine Falscheinstufung vorgehen können. Dadurch sollen EU-Mindeststandards für die mehr als 28 Millionen über Plattformen Beschäftigten gesetzt werden.
Wer sich geeinigt hat
Die Arbeits- und Sozialminister der Staaten haben in ihrem Rat zusammengesessen, nachdem sich ihre Verhandlungsführer mit denen des EU-Parlamentes geeinigt hatten. Aber die Minister von Frankreich und Deutschland (letztere wohl wegen eines FDP-Einspruchs) waren nicht bereit, für die ausgehandelte Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu stimmen. Die Minister von Estland und Griechenland zögerten lange und hatten weiteren Klärungsbedarf. So gab es zunächst eine Sperrminorität. In letzter Minute stimmten die beiden Letzteren doch zu, so dass Deutschland mal wieder ziemlich allein auf weiter Flur stand: das sog. German Vote führte erneut zu Kopfschütteln.
Formell müssen nun der Rat der ständigen Vertreter und das Parlament noch einmal zustimmen. In der Regel ist das tatsächlich eine Formsache. Aber zuletzt gab es auf den letzten Metern leider immer noch mal wieder negative Überraschungen.
14. 10. 2024 Rat nimmt neue Vorschriften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an
Die Transparenz bei automatisierten Entscheidungen muss nach Annahme der Richtlinie gegeben sein. Und damit erhalten Beschäftigte das Recht, automatisierte Entscheidungen anzufechten. Der Beschäftigungsstatus soll sich dadurch dann besser bestimmen lassen. Und das soll dem Beschäftigten helfen, alle seine Arbeitnehmer-Rechte leichter durchzusetzen.
Rat und Parlament müssen nun noch die Richtlinie unterzeichnen. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt sie dann in Kraft. Wie bei Richtlinien üblich haben die Mitgliedsstaaten nach Veröffentlichung zwei Jahre Zeit, ihr eigenes Plattformgesetz zu verabschieden.