H. Soziales Europa – Sozialpolitik der EU
siteadmin2024-04-11T16:24:38+02:00Die EU war zunächst ein vorrangig wirtschaftspolitisches Projekt. Es ging am Anfang darum, einen gemeinsamen Markt für Güter und Dienstleistungen zu organisieren. Der Vertrag von Lissabon von 2007 dagegen betont nun auch die soziale Dimension der Integration. Sowohl der Vertrag über die Europäische Union (EVU) wie auch der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEVU) bilden seitdem gemeinsam die primärrechtliche Grundlage der EU. Vertragliche Grundlagen für eine aktive Sozial- und Beschäftigungspolitik Art. 2 EUV erwähnt Gerechtigkeit und Solidarität sowie Nichtdiskriminierung als Teil der europäischen Werteordnung, die für die EU und die Mitgliedstaaten verbindlich ist. In Art. 3 (3) EUV heißt es, die Union wirke auf eine soziale Marktwirtschaft hin, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abziele. Diese bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierung. Gleichzeitig fördert sie soziale Gerechtigkeit und sozialen [...]