Die EU war zunächst ein vorrangig wirtschaftspolitisches Projekt. Es ging am Anfang darum, einen gemeinsamen Markt für Güter und Dienstleistungen zu organisieren. Der  Vertrag von Lissabon von 2007 dagegen betont nun auch die soziale Dimension der  Integration.

Sowohl der Vertrag über die Europäische Union (EVU) wie auch der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEVU) bilden seitdem gemeinsam die primärrechtliche Grundlage der EU.

Vertragliche  Grundlagen für eine aktive Sozial- und Beschäftigungspolitik

Art. 2 EUV erwähnt Gerechtigkeit und Solidarität sowie Nichtdiskriminierung als Teil der europäischen Werteordnung, die für die EU und die Mitgliedstaaten verbindlich ist. In Art. 3 (3) EUV heißt es, die Union wirke auf eine soziale Marktwirtschaft hin, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abziele. Diese bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierung. Gleichzeitig fördert sie soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz. Und sie zielt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie die Solidarität zwischen den Generationen und auch den Schutz der Rechte des Kindes. Außerdem verweist der Vertrag von Lissabon auf die europäische Grundrechtscharta.

Ausweitung der Grundlagen

Im November 2017 beschließen Europäisches Parlament,  Rat und  Kommission gemeinsam die Europäische Säule sozialer Rechte  auf dem Sozialgipfel in Göteborg. Diese besteht aus 20 sehr unterschiedlich konkretisierten Punkten, teils Rechtsansprüchen, teils allgemeinen Programmsätzen.

(1) Rechtsanspruch für jede/n EU Bürger*in auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen

Rechte für alle Arbeitnehmer*innen

(2) Gleichstellung der Geschlechter: „Männer und Frauen haben das Recht auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“

(3) Recht auf Gleichbehandlung als Folge des Anspruchs auf Chancengleichheit

Rechte bezogen auf  Arbeitsplatz und Beschäftigung

(4) Aktive Unterstützung für Beschäftigung als Aufforderung an die Mitgliedsstaaten zu einer ausgebauten Arbeitsmarktpolitik

(5) Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung

(6) Löhne und Gehälter: Gewährleistung angemessener Mindestlöhne. Armut trotz Erwerbsarbeit ist zu verhindern.

(7) Recht auf Informationen über Beschäftigungsbedingungen und den Kündigungsschutz

(8) Sozialer Dialog unter Einbeziehung der Beschäftigten: Die Sozialpartner sind bei der Konzeption und der Umsetzung von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik anzuhören

Rechte bezogen auf Gesellschaft, Arbeit und Familienleben

(9) Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben insbesondere in Bezug auf familiäre und Pflegepflichten von Frauen

(10) Gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld und Datenschutz

(11) Betreuung und Unterstützung von Kindern:  Es besteht ein Recht auf hochwertige und bezahlbare frühkindliche Bildung und Betreuung. Es besteht zusätzlich ein Recht auf einen Schutz vor Armut

Rechte bezogen auf prekäre Lebenslagen

(12) Sozialschutz

(13) Leistungen bei Arbeitslosigkeit

(14)Mindesteinkommen (auch hier eine sehr allgemeine Formulierung)

(15) Alterseinkünfte und Ruhegehälter

(16) Gesundheitsversorgung

(17) Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Recht auf Einkommensbeihilfen

(18) Langzeitpflege

Rechte auf Befriedigung von Grundbedürfnissen

(19) Wohnraum und  Hilfe für Wohnungslose

(20) Recht auf Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie Wasser, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienstleistungen und digitale Kommunikation

 

Weitere Artikel zu Rahmenbedingungen für Sozialpolitik

Art. 12 Absatz 1 und Art. 28 der europäischen Grundrechtscharta gewährleisten die Koalitionsfreiheit, d.h. die Möglichkeit des Abschlusses von Tarifverträgen zwischen den Sozialpartnern in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Bezahlung. Die Koalitionsfreiheit umfasst sowohl eine Bestands- als auch eine Betätigungsgarantie.

In Art. 20 des deutschen Grundgesetzes heißt es vergleichsweise diesbezüglich: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Hier ist zunächst zu klären, was alles unter das Politikfeld Sozialpolitik fällt.

 

Bei der Sozialpolitik muss man generell drei Arten unterscheiden

1.Die Sozialpolitik im engeren Sinn

Das sind alle staatlichen Regulierungen, die das Verhältnis der abhängig Beschäftigten zu ihren Arbeitgebern betreffen. Damit sind gemeint, alle Formen des Arbeitsschutzes und  der Sozialversicherungen, also Kranken-, Unfall-, Invaliditäts-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen. Dazu gehört aber auch die Garantie der Koalitionsfreiheit, also die Möglichkeit zur Gründung von Gewerkschaften. Sie können als Gegenmacht zu den Arbeitgebern agieren  oder aber als deren gleichberechtigte „Sozialpartner“. Die Koalitionsfreiheit soll  den Abschluss von Tarifverträgen mit den Arbeitgebern ermöglichen, nicht nur zu Arbeitsentgelten und Arbeitszeiten, auch zu Urlaubsansprüchen und weiterem. Um solche Tarifverträge notfalls zu erzwingen, ist die Garantie des Streikrechts von großer Bedeutung. Auch die Festlegung eines (europäischen, dazu weiter unten) Mindestlohnes gehört hierher.

2.Die Sozialpolitik im weiteren Sinn

Das sind alle Maßnahmen der Qualifizierung von Arbeitnehmern sowie der Arbeitsvermittlung. Alle Maßnahmen, die den Frauen erlauben, auch berufstätig zu sein wie z. B. das Angebot von möglichst kostenlosen Kitaplätzen und weitere Maßnahmen der Familienförderung fallen hierunter. Nicht zu vergessen sind die Durchsetzung der gleichen Aufstiegschancen für Frauen wie für ihre männlichen Kollegen  und besonders die Einführung der gleichen Bezahlung.

3.Sozial – und Gesellschaftspolitik im umfassenden Sinn

Alle Maßnahmen zur Förderung des Zusammenhalts der Gesellschaft sind ebenfalls der Sozialpolitik zuzuordnen. Zunächst ist  die Ermöglichung eines kostenlosen Zugangs zur Bildung für alle sicher zu stellen. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist Teil der Sozialpolitik – und nicht länger wie heute noch häufig eine Aufgabe, die gesellschaftlichen Organisationen überlassen wird. Auch eine Grundsicherung zur Bekämpfung von Armut und zur Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben gehört hierher.

Um das zu finanzieren, bedarf es einer Steuerpolitik, die in der Einkommenssteuer mit progressiven Steuersätzen arbeitet. Starke Schultern sollen mehr zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen im Sinne einer partiellen Umverteilung von oben nach unten.

Die Begrifflichkeit von Sozialpolitik

Nicht jede Maßnahme, die dem gesellschaftlichen Ausgleich bzw. der Angleichung des Lebensniveaus verschiedener Staaten gilt, wird als Sozialpolitik bezeichnet. Sozialpolitik arbeitet mit sehr breiten Begriffen wie „Gerechtigkeit“ oder „Solidarität“ oder „Chancengleichheit“. Nur in einem gesellschaftlichen Diskurs und in politischen sowie auch  gewerkschaftlichen Macht-Auseinandersetzungen kann es jeweils gelingen, die relativ undefinierten Begriffe mit konkreten Inhalten zu füllen. Je nach der Stärke der Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten fällt die Ausprägung des Sozialstaates daher in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU unterschiedlich aus.

Weitere Erläuterungen sozialpolitischer Maßnahmen

Die Konkretisierung der Sozialpolitik durch Umsetzung des Gleichbehandlungssatzes sowie des Diskriminierungsverbots ist am leichtesten  zu definieren. Sie bedeutet, gleiche Tatbestände sind gleich zu behandeln, d.h. konkret: gleiche Arbeit ist gleich zu entlohnen, egal ob sie von Männern oder Frauen geleistet wird.

Der Begriff der Solidarität hat verschiedene Facetten. Er kann bedeuten, allgemein Startchancen zu ermöglichen. Jedenfalls nicht gemeint ist damit, eine Alimentierung ein Leben lang. Solidarität kann aber auch bedeuten, z. B. Behinderten ein würdiges Leben zu ermöglichen und Grundlagen dafür aus den staatlichen Sozialkassen auf Dauer zu finanzieren. Solidarität kann weit gefasst auch bedeuten, zwischen starken und schwachen Regionen einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, um in Ansätzen wenigstens gleiche Lebensverhältnisse zu garantieren.

Unersetzliche Voraussetzung für Sozialpolitik jedweder Art

Für das Konzept eines „Wohlfahrtstaates“ gibt es drei unterschiedliche Ansätze bzw. politische Grundüberzeugungen. Das eine ist das paternalistische Bismarck’scher Prägung der Sozialversicherungen, das nächste das konservative mit Betonung des Subsidiaritätsprinzips (Vorrang der Hilfe durch die Familie), das dritte das sozialdemokratische mit umfassender „Betreuung“ in allen Lebenslagen. Letzteres erfordert eine stärkere Umverteilung durch Steuern.  Egal, welches Modell bevorzugt wird, immer gilt:

Bevor sozialpolitische Finanzmittel umverteilt werden, müssen sie erwirtschaftet werden.

Im Gegensatz dazu müssen nach einer Krise durchaus Kredite zur Wiederbelebung der Wirtschaft vergeben werden.

 

1.Gründe für historische Anfänge von Sozialpolitik

Die Sozialpolitik im engeren Sinne ist eine Reaktion auf den brachialen Manchester Kapitalismus des frühen 19. Jahrhunderts. Der Beginn der Industrialisierung in England – die erste industrielle Revolution – besonders in Manchester hatte zu katastrophalen Arbeitsbedingungen und zu einer umfassenden Ausbeutung der Arbeiter und ihrer Familien geführt. Arbeitszeiten von 12 bis 14 Stunden täglich waren üblich, Kinderarbeit ebenso. Die Arbeiter wohnten in Wohnungen, die die Arbeitgeber zu weit überhöhten Mieten zur Verfügung stellten. Die Betten waren mehrfach, d.h. Tag und Nacht belegt. Auch die Läden für Nahrungsmittel lagen in der Hand der Fabrikherren. So wurde der geringe Hungerlohn gleich wieder in die Kassen der Unternehmer zurück geleitet.

Die theoretische Basis

Dieses Wirtschaftssystem wurde gerechtfertigt durch einen extremen politischen Liberalismus nach innen und nach außen. Das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte auf allen Märkten, also auch auf dem Arbeitsmarkt, ohne staatliche Eingriffe garantiere eine positive wirtschaftliche Entwicklung, so wurde dies Wirtschaftsmodell schön geredet. Dies müsse auch für den internationalen Freihandel gelten. Die treibende Kraft in Wirtschaft und Gesellschaft sei der Egoismus des einzelnen Individuums – wobei hier nur der Unternehmer gemeint war.

Voraussetzungen  für den wirtschaftlichen Umbruch

Erste Voraussetzung dieser umfassenden Umgestaltung aller wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse waren die technischen Innovationen: 1764 erfand James Hargraves in Lancashire die „spinning jenny“, die es einem einzelnen Bediener erlaubte, 16 Mal so viel zu spinnen, wie mit einem alten Spinnrad in der gleichen Zeit. 1768 folgte die Erfindung der mechanischen Triebkraft des Webstuhls, also z.B. durch eine Dampfmaschine. So wurde es möglich, mit relativ wenig menschlicher Arbeitskraft immer größere Mengen gewebte Produkte zu erzeugen.

Die zweite Voraussetzung war das Vorhandensein von  Arbeitskräften im eigenen Land. Das waren alle die, die früher ein Spinnrad besessen hatten, sowie deren Kinder und z.B. Menschen, die in der Landwirtschaft nicht mehr benötigt wurden, weil auch hier eine allmähliche Mechanisierung begann.

Kinderarbeit in einer Baumwollspinnfabrik 1908, Lewis W. Hine for the National Child Labor Work Committee, public domain

Oft verschwiegen, aber wahr

Die dritte Voraussetzung der industriellen Revolution war ein ausgeklügeltes Dreiecksgeschäft. Die Engländer „fingen“ in ihren Kolonien in Afrika „Schwarze“ und verschifften sie in die USA. Diese Sklaven wurden auf den Plantagen als billige Arbeitskräfte eingesetzt. Dafür tauschten die Engländer große Mengen von Baumwolle ein, die auf den Plantagen geerntet worden war. Mit dieser „fütterten“ sie ihre neue Industrie in England  und konnten sie so beständig vergrößern.

Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse

Das Lohnarbeitsverhältnis konnte von dem Fabrikherrn als Arbeitgeber einseitig diktiert werden, weil Koalitions-, Tarifvertrags- und Streikrecht fehlten. Schutz vor den Grundrisiken – Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Armut im Alter – gab es für die Lohnempfänger*innen nicht. Es handelte sich also um ein extraktives Wirtschaftssystem, das die Gesellschaft notwendiger Weise spalten musste.

Der Widerstand gegen diese extreme Form der Ausbeutung nahm verschiedene Formen an: Es kam zu Akten der Maschinenstürmerei und der Sabotage, indem Dampfmaschinen lahm gelegt wurden. Schon 1819 demonstrierten  100 000 Arbeiter friedlich für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Aber eine „Bürgergarde“ machte von ihren Schusswaffen Gebrauch. Es gab 11 Tote und 150 bis 200 Schwerverletzte. 1842 kam es schließlich zu Streiks, also zu massenhaften Arbeitsniederlegungen.

Versuche der Regulierung

a) staatlicherseits

Die Reaktion der Regierung waren „Factory Acts“, Gesetze, die die Arbeitszeiten von Kindern und Frauen beschränken sollten. Sie entfalteten ihre Wirkung aber erst, nachdem 1853 Fabrikinspektionen organisiert wurden.

b) privatwirtschaftlich

Eine andere Reaktion war die Selbstorganisation. Robert Owen schuf einen Musterbetrieb. Darin war Kinderarbeit bis zum Alter von 10 Jahren untersagt. Im Betrieb wurde eine Schule für Kinder ab zwei Jahren eingerichtet. Die Arbeitszeit wurde auf 10,5 Stunden pro Tag begrenzt. Üblich waren 13-14 Stunden. Außerdem wurde auf dem Fabrikgelände Wohnraum zu erschwinglichen Preisen angeboten.

c) gewerkschaftlich

Eine andere Form der Selbstorganisation war die Gründung von Kooperativen zur Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter: Alle für Einen, jeder für Alle. Richtungsweisend  waren Konsumgenossenschaften, für die die „Pioneers of Rochdale“ 1844 ein erstes Beispiel gaben. Die Trade Unions, die Vorläufer zu den Gewerkschaften, stellten politische Forderungen auf und forderten die staatliche Regulierung heraus. So kam es 1847 in England zur gesetzlichen Einführung des 10 Stundenarbeitstages.

Arbeiterschaft ohne Rechte und Grundversorgung als Träger einer von Geld dominierten Wirtschaft, International Pub. Co. 1911, public domain

  Kapitalismus und die Entstehung der sozialen Frage

„Mit deprimierender Regelmäßigkeit setzte dann aber bereits zwischen dem 45./50. Lebensjahr die Alters-Verarmungsphase ein, während der der Arbeiter abrupt oder allmählich auf ein Tagelöhner Einkommen  zurückgestuft wurde, bis er mit etwa 58 bis 68 Jahren ganz ausschied oder starb. … Durchweg machte der alte Arbeiter eine niederdrückende Abstiegserfahrung nach der anderen. …Ernst Abbé, der Mitbegründer  der Zeiss Werke in Jena, erinnerte sich daran, dass sein Vater, Spinnermeister in einer Eisenacher Fabrik, in den 40er und frühen 50er Jahren tagtäglich von 4 Uhr in der früh bis 8 Uhr abends – oder je nach Geschäftslage von 5 bis 19 Uhr – ohne jede Pause an seiner Maschine stand, während der Arbeit aß, todmüde für einen kurzen Schlaf zurückkehrte: mit 40 war er ein Greis….Zu der strapaziösen Arbeitszeit kamen ohrenbetäubender Lärm, Staub, Hitze, mangelhafte Belüftung, Monotonie der Bewegung hinzu“ (Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte 2. Band, München 1987, S. 241ff).

Erkämpfung sozialpolitischer Maßnahmen in Deutschland

Die Selbstorganisation der Arbeitnehmer begann in Deutschland in den 1830-Jahren durch die Bildung von Handwerker – und Arbeiterbildungsvereinen.

Die staatliche Sozialpolitik in Bezug auf Krankenversicherung begann durch Regelungen der preußischen Allgemeinen Gewerbeordnung von 1845: Gestattung der Errichtung von Krankenunterstützungskassen, zunächst mit Freiwilligkeit des Beitritts, später mit Zwangsmitgliedschaft. In Bezug auf die Alterssicherung begann die Sozialpolitik unter Bismarck mit der Rentenversicherungspflicht ab 1889: Altersrente für 70jährige nach 1200 Beitragswochen.

Weitere Fortschritte

1879 ist das Jahr, in dem zum ersten Mal eine verbandliche Arbeitslosenunterstützung durch den Deutschen Buchdruckerverband eingeführt wurde. Andere Gewerkschaften folgten diesem Beispiel der Selbstorganisation. Doch die Geschichte der Gewerkschaften ist sehr wechselvoll. Während der Zeit des Faschismus von 1933 bis 1945 waren sie verboten.

Und heute?

Die Schilderung erfolgt deshalb so ausführlich, weil z. B. die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen (Tönnies) oder für Ernte-Helfer aus Bulgarien oder Rumänien auch 2021 noch ähnlich sind wie zu Beginn der Industrialisierung. Die Arbeit ist monoton, erfolgt in Schichten, geht meist stark aufs Kreuz, führt oft zu Arbeitsunfällen und wird schlecht bezahlt. Die Menschen müssen meist länger arbeiten, als vereinbart, aber vermutlich ohne Überstundenzuschlag. Die Leute können von heute auf morgen entlassen werden, besonders wenn sie längerfristig erkranken oder einen Arbeitsunfall haben usw. Denn es gibt für diese Arbeitsverhältnisse in der Regel keine Interessenvertretung. Auch heute noch müssen sich mehrere Arbeitnehmer überdies ein Zimmer, ja evtl. sogar das Bett im Schichtbetrieb teilen. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat die Corona-Pandemie 2020 diese Arbeitsverhältnisse erstmals ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Neue Gesetze sollen nun zu einer Verbesserung führen. Allerdings nur in diesem Bereich!

Bundesagentur für Arbeit , gemeinfrei

Prekäre Arbeitsverhältnisse in Deutschland

Der Stand der heute geltenden Sozialpolitik ist keineswegs selbstverständlich. Er musste erkämpft werden und er muss immer wieder gegen Rückschritte verteidigt werden. Seit mehr als  20 Jahren gibt es in Deutschland nun schon die wenig beachteten sog. prekären Arbeitsverhältnisse.

In den neunziger Jahren begannen Kommunen zu überlegen, wie sie Geld sparen könnten. Sie entließen dann u.a. die über sie festangestellten Sprachlehrer*innen, die Deutsch für Ausländer unterrichteten und bezahlten sie forthin nur noch nach absolvierten Wochenstunden. Es gab danach auch keinen Anspruch mehr auf Geld während Krankheitstagen, auch nicht während einer längeren Krankheitszeit. Es gab auch kein Urlaubsgeld und  kein Weihnachtsgeld mehr. Das wäre vielleicht noch zu verkraften gewesen. Aber in der Urlaubszeit wurde dann auch kein Geld mehr verdient. Damit sank  gleichzeitig für die nun fehlenden Arbeitszeiten auch der Rentenanspruch.

Begrenzte Arbeitsverträge gleich nach Ende des Studiums

Die Bundes-Länder folgten z.B. damit, Lehrer*innen nicht mehr sofort fest anzustellen, sondern „Vertretungslehrer“ zu schaffen. Jene müssen ohne Festanstellung von Stelle zu Stelle an verschiedene Schulen „hüpfen“, um im längerfristigen Krankheitsfall der regulären Lehrkraft diese für ein paar Wochen zu ersetzen. Bis zu einer Festanstellung  konnte oder kann es noch immer mehrere Jahre dauern. Das Gleiche gilt inzwischen für die Universitäten. Der Astronaut Alexander Gerst z.B. war froh, als er doch noch in der Raumfahrt unterkam und die unsichere Perspektive als prekär arbeitender Wissenschaftler damit „endlich“ vorbei war. (Interview in „Die Zeit“, 4.3.2021)

Bundesagentur für Arbeit, gemeinfrei

Leiharbeit bzw. Zeitarbeit

Die Wirtschaft „erfand“ zu dieser Zeit die sog. Leiharbeit. Es entstanden Subunternehmen, auch Sub-Subunternehmen, die die Arbeitskräfte anheuern. Diese unterliegen  nicht mit ihnen ausgehandelten Tarifverträgen ohne Interessenvertretung, (s. das Beispiel Tönnies oben). Zeitarbeiter*innen, die erst morgens an einem Sammelplatz erfahren, wo sie „heute“ arbeiten, sind möglicherweise sozial noch schlechter gestellt, denn der Arbeitsplatz  wechselt nicht nur dauernd, sondern wenn gerade keine Arbeit da ist, kann er /sie wieder nach Hause geschickt werden. Solche Löhne sind (vor Corona) niedriger als 1995 (laut DIW). Obwohl Leiharbeiter*innen meist Vollzeit arbeiten, verdienen sie in der Regel nur um die 2000.-€ Brutto im Monat.

Anstieg der Leiharbeit von 1980 – 2010.  Der Anstieg setzte sich bis 2011 fort und blieb bis heute auf dem Niveau.

Obwohl dieses arbeitspolitische Instrument vor allem gedacht war, um die 
Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden, wurde es bis zum Beginn der Corona-Pandemie nicht wieder abgeschafft. Zwar hatte sich 
diese Form der Arbeitslosigkeit in etwa halbiert und lag 2018 unter 1 Million, aber durch Corona dürfte das "Gespenst" neu 
belebt werden.

 

2. Die EU Sozialpolitik

Zunächst ist  zu konstatieren: am Beginn einer Politik, die auf Ausgleich zwischen Regionen und Staaten bedacht war, stand die Agrarpolitik. Gerade der Agrarhaushalt hat sich jedoch insofern negativ entwickelt, als er nach Ansicht Vieler mit der Zeit falsche Schwerpunkte setzte. Außerdem hat die EU ihn weder ausreichend zurück gefahren noch umgeschichtet.

Um alle Ausgaben des EU-Haushaltes finanzieren zu können, wurde deshalb zusätzlich das Prinzip der Nettozahler-Staaten und Nettoempfängerländer eingeführt. Dies ist als Ausdruck innergemeinschaftlicher Solidarität gemeint. Derzeit sind 15 Staaten Nettoempfängerländer. Auch diese Zahlungen müssen aber mit der Zeit an veränderte Situationen angepasst werden.

Beide Arten von Zahlungen laufen allerdings weder von den Begriffen her noch vom Verständnis der Bevölkerung unter dem, was unter Sozialpolitik verstanden wird.

Arbeits- und Finanzierungsbedingungen

Aus europäischer Perspektive erfasst der Begriff Sozialpolitik Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der Möglichkeiten das Leben der EU- Bürger*innen zu finanzieren.  Das soll  sowohl durch strukturelle Instrumente geschehen, etwa auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung als auch durch Maßnahmen, die die rechtliche Stellung der Bürger betreffen.

  1. Die Anpassung aller für den Sozialstaat relevanten Institutionen an ein gemeinsames Modell z. B. im Bereich der Renten- oder Arbeitslosenversicherung wird als ideal angesehen.
  2. Ein leistungsfähiges System der interregionalen Umverteilung, das von den Gebietskörperschaften des betreffenden Wirtschaftsraumes gemeinsam unterhalten wird, wird gefordert, um der sozialen Dimension der Integration näher zu kommen.

Dafür müssten drei sozialpolitische Ziele  verwirklicht werden

a:  Verminderung der Probleme

– auf den Arbeitsmärkten. Das sind die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Arbeitsplatz.

– auf den Sozialversicherungsmärkten. Das sind Risiken, die sich aus Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter und Tod  ergeben.

b: Vermeidung sozialer Ungerechtigkeit

– im Bereich Armut und im Bereich  Ungleichbehandlung, insbesondere bei der EU Arbeitnehmer-Freizügigkeit,

– im Bereich ungleiche Handlungs- und Entscheidungsrechte der Akteure auf dem Arbeits- und Sozialmarkt

c: Verwirklichung der Solidarität

– Solidarität zwischen sozialpartnerschaftlichen Akteuren

– zwischen den Regionen der Mitgliedsstaaten

 

zu a. Europäische Sozialpolitik im engeren Sinne

Aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit ergeben sich Mindestanforderungen. Umgesetzt wurden:

(1) Maßnahmen zur Verbesserung  der Arbeitnehmersicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz  – Rahmenrichtlinie 89/391 EWG – 31.12.1992 verändert 1993, 1997 und 1998.

Diese Richtlinie definiert Pflichten für Beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie sollen zur Verringerung von Arbeitsunfällen, von Berufs-bedingten Erkrankungen z. B. auf Grund von Lärm oder Gefährlichkeit oder auch von Monotonie der Arbeit beitragen.  Die Richtlinie gilt für gewerbliche und, landwirtschaftliche, aber auch für kaufmännische, verwaltungs-, dienstleistungs- oder ausbildungsbezogene, sowie kulturelle und auch Freizeit-Tätigkeiten. Sie ist die Basis für 20 Einzelrichtlinien z.B. für Bildschirmarbeitsgeräte, für die Handhabung schwerer Lasten, für die Sicherheit auf Baustellen, für den Mutterschutz, für die Arbeit an Bord von Fischereifahrzeugen oder für die Arbeit mit chemischen Stoffen.

Die Überwachung der Einhaltung der genannten Verpflichtungen obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten. 2004 hat die EU Kommission eine Mitteilung (Komm2004/62) über die praktische Durchführung der Richtlinie veröffentlicht. Neben Fortschritten werden bestehende Schwachstellen identifiziert.

(2)  Arbeitszeit-Richtlinie von 2003/88/EG

Sie legt die Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche fest inklusive der Überstunden, sowie die tägliche Mindestruhezeit von 1 Stunde am Stück und eine wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden am Stück. Die Nachtarbeit darf demnach pro 24 Stunden nicht mehr als 8 Stunden betragen. Der Jahresurlaub muss mindestens 4 Wochen bezahlte Freizeit umfassen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Richtlinie im Arbeitszeitgesetz und im Bundesurlaubsgesetz.

Eine Ausnahmeklausel der Richtlinie erlaubt in bestimmten Fällen eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 78 Stunden. Das sind 30 Wochenstunden mehr! Das Europäische Parlament wollte 2009 diese Ausnahmeklausel entschärfen, doch es scheiterte am Widerstand des Rats der Staats- und Regierungschefs.

Umstritten war außerdem, ob Bereitschaftsdienste der Ärzte oder der Feuerwehrmänner als Arbeitszeiten gelten. Der EUGH bejahte dies in zwei Entscheidungen.

(3) Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

Diese Richtlinie legt Mindestrechte der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern fest. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses in Dokumentenform und zwar zu Beginn des Arbeitsverhältnisses unterrichten. Dies bezieht sich u.a. auf die Personalien der Parteien des Arbeitsverhältnisses, den Arbeitsort, die Beschreibung der zu leistenden Arbeit, den Zeitpunkt des Beginns der Arbeit, die Dauer des bezahlten Urlaubs, die Vergütung, das Verfahren bei Kündigung und auch die Information über Tarifverträge und Informationen zu den Sozialversicherungsträgern.

Besonders wichtig erscheint Art. 7, der zusätzliche verpflichtende Informationen für einen in einen anderen Mitgliedsstaat entsandten Arbeitnehmer enthält. Kapitel III beschreibt die Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen. Dazu zählen die Höchstdauer der Probezeit (nicht länger als 6 Monate), die Zusatzmaßnahmen bei Abrufverträgen, sowie die Pflichten der Arbeitgeber zu kostenlosen Fortbildungen. Dazu zählt vor allem  der Kündigungsschutz von Arbeitnehmer*innen, die Rechte aus dieser Richtlinie wahrnehmen.

Notwendigkeit dieser Regelungen  heute

Warum bedarf es noch heute derartiger detaillierter Bestimmungen? Weil das belegt, wie nach wie vor spannungsgeladen das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist. Gerade dort, wo keine starke gewerkschaftliche Interessenvertretung vorhanden ist, bedarf es genauer rechtlicher Regelungen, die im Zweifel vor den Arbeitsgerichten einklagbar sind.

Gerade um solchen Bestimmungen zu entkommen bzw. um sie zu unterlaufen, hat man in den letzten Jahrzehnten die oben beschriebenen  Sub- und Subsubunternehmer-Arbeitsverhältnisse geschaffen, mit denen diese Regeln offensichtlich umgangen werden konnten und können.

(4) Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Am 20.11.2017 (COM 678 final) richtete die Kommission diesbezüglich eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Sie enthält die Vorlage eines Aktionsplanes 2017-2019.

Darin heißt es: Gleichstellung der Geschlechter zählt zu den Grundwerten der EU, doch im Arbeitsleben ist sie noch nicht verwirklicht. In der gesamten Wirtschaft verdienen Frauen in der EU im Durchschnitt über 16% weniger pro Stunde als Männer (in Estland sind es 30%, in Österreich 23,4%, in Deutschland 22,4%, in Italien 6,7% und in Polen 6,4%)… Hinzu kommt, dass in fast allen Wirtschaftszweigen Männer häufiger in Positionen mit Aufsichts- oder Führungsaufgaben befördert werden, sodass auf der höchsten Führungsebene lediglich 5% der Mitglieder der Geschäftsführung Frauen sind. Diese „vertikale“ Segregation trägt wesentlich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle bei. Stereotype zu den Rollen von Männern und Frauen würden in der Gesellschaft fortbestehen. Die Diskriminierung werde durch mangelnde Transparenz begünstigt.

Daher werden in der Mitteilung 8 Aktionsschwerpunkte identifiziert

– Anwendung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit verbessern. Die Kommission werde prüfen, ob weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind.

–  Segregation nach Berufen und Wirtschaftszweigen bekämpfen.

– Die gläserne Decke durchbrechen: Förderung einer Initiative zur Bekämpfung der vertikalen Segregation.

Die gesellschaftlichen Gründe benennen und beseitigen

Betreuungsbedingte Benachteiligung von Frauen  in Bezug auf Kindererziehung und Pflege älterer Angehöriger beseitigen.

– Die Belastungen und die Verantwortung von Frauen besser würdigen und eine größere Wertschätzung für ihre Kompetenzen erbringen

– Den Schleier lüften: Ungleichheiten und Stereotypen aufdecken

– Über das geschlechtsspezifische Lohngefälle aufklären und informieren.

– Partnerschaften zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles fördern.

Bericht über ausgebliebene Verbesserungen

Am 5.3.2020 (COM/2020, 101 final) berichtete die Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des Aktionsplanes.

Sie verweist auf die EU Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Sie stellt eine eindeutige und anhaltende strukturelle Unterbezahlung der Frauen in der EU fest: “Während der Laufzeit des Aktionsplanes ging das durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohngefälle in den Mitgliedsstaaten lediglich marginal von 16% im Jahre 2017 auf 15,7% im Jahre 2018 zurück. … Die durchschnittliche Differenz der Rentenhöhe zwischen Männern und Frauen in der EU im Jahre 2018 betrug 30,1%. Dies trägt zur geschlechtsspezifischen Ungleichheit beim Alterseinkommen bei“.

Berechnungsmethode

Zur Berechnung der „Gender Pension Gap“ setzt der Bericht das durchschnittliche Alterseinkommen der Frauen in Relation zum durchschnittlichen Alterseinkommen der Männer: Durchschnittlicher Bruttoverdienst der Männer minus durchschnittlicher Verdienst der Frauen; diese Zahl wird bezogen auf den durchschnittlichen Bruttoverdienst der Männer. Je höher diese Prozentzahl ausfällt, umso geringer ist die Diskrepanz zwischen der Entlohnung von Männern und Frauen.

Diese Rentenlücke betrug im Jahre 2020 in Deutschland 53%, in Westdeutschland 63,8%, in Ostdeutschland 36,7%. Diese Zahlen sind wesentlich höher als die des Gender Pay Gap wegen der Summierung der Benachteiligung über die gesamte Zeit des Berufslebens.

Aktueller Richtlinienentwurf

Die EU-Gleichstellungsstrategie 2020-2025, vorgestellt am 5.3.2020,  enthält bezogen auf den Gender Pay Gap folgende Punkte, die die Kommission am 4.3.2021 in einen Richtlinienentwurf gegossen hat:

– Verpflichtung von Arbeitgebern, den Arbeit-Suchenden in Bezug auf die Bezahlung Transparenz zu gewährleisten: Garantie von Informationsrechten für Arbeitnehmer*innen in Bezug auf Bezahlungsgruppen, herunter gebrochen nach Geschlecht und nach Kategorien von Arbeitnehmer*innen, die die gleiche Arbeit verrichten bzw. eine Arbeit gleicher Wertigkeit.

– Arbeitgeber mit mehr als 250 Arbeitnehmer*innen müssen über die Gender Pay Gap öffentlich berichten.

– Stärkung der Rechte betroffener Frauen

Gemeint ist damit die Möglichkeit, Kompensationszahlungen bei Diskriminierung zu verlangen. Auch die Festlegung der Beweislast bei den Arbeitgebern ist ein Schritt nach vorn. Denn sie müssen bei unterschiedlicher Bezahlung die angebliche Unterschiedlichkeit der auszuführenden Arbeit beweisen.

– Die Mitgliedsstaaten sollen bei Verstößen Sanktionen verhängen.

– Die Interessenvertretungen von Arbeitnehmer*innen sollen in Bezug auf die Durchsetzung des equal pay gestärkt werden.

Dieser Richtlinienentwurf geht nun an das Europäische Parlament und den Rat.

Immer die gleiche Erfahrung

Offenbar hat es sehr lange gedauert, bis die EU Kommission sich zu einer formellen Regulierung entschlossen hat. Alle vorher gehenden Appelle an die Arbeitgeber, für gleiche Bezahlung von Männern und Frauen zu sorgen, blieben fruchtlos.

Bewertung des Richtlinienentwurfs

Der Richtlinienentwurf enthält erstmalig konkrete Informationspflichten der Arbeitgeber, stärkt die Rechte betroffener Frauen und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu Sanktionen gegen Arbeitgeber, die die Vorschriften nicht einhalten.

Wenn dieser Entwurf im Gesetzgebungsverfahren nicht verwässert wird, wären diese Regelungen endlich ein europaweiter Fortschritt nach einer jahrzehntelangen Debatte und nach wiederholten fruchtlosen Appellen.

Das European Institute for Gender Equality (EIGE) mit Sitz in Vilnius veröffentlicht in regelmäßigen Abständen einen Gender Equality Index. Dieser dient als Instrument des Monitoring über Fortschritte auch im Vergleich der einzelnen Mitgliedsstaaten untereinander.

(5) Auseinandersetzung um einen europäischen Mindestlohn

Beim Mindestlohn sind tarifliche und gesetzliche Mindestlöhne zu unterscheiden.

In der EU sind es die Länder Österreich, Finnland, Italien, Schweden, Zypern und Dänemark, die ausschließlich tarifliche Mindestlöhne kennen. Dies bedeutet:  Arbeitnehmer*innen, die in einem Bereich ohne Tarifvertrag arbeiten, müssen ohne eine Garantie eines Mindesteinkommens leben.

In den Ländern mit einem gesetzlichen Mindestlohn für alle, variiert dessen Höhe gewaltig: In Luxemburg ist es mit 12,72 Euro derzeit der höchste Stundenlohn, in Bulgarien mit 1,87 Euro der geringste Mindestlohn. In Deutschland werden derzeit 9,59 Euro mindestens gezahlt, in Polen 3,50 Euro. Die nationale Währung wurde jeweils umgerechnet auf den Euro.

Vorschlag zur Umsetzung

Auch wenn beim Vergleich der Mindestlöhne das jeweilige Preisniveau für die Lebenshaltung berücksichtigt werden muss, so sind doch die besonders niedrigen Löhne eher als Armutsentgelte denn als Leistungsbezahlungen anzusehen. Sie liegen unterhalb der Garantie des Existenzminimums.  Deshalb schlägt der  Europäische Gewerkschaftsbund vor, europaweit einen Mindestlohn von 60% des  Durchschnittslohnes im jeweiligen Mitgliedsstaat einzuführen.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Dies wäre kein einheitlicher Mindestlohn in der EU, sondern einer, der den jeweiligen Lebensbedingungen und Besonderheiten im einzelnen Land angepasst wäre.

Berechnung dieses Vorschlags für Beispielländer

Natürlich würde ein solcher Mindestlohn die Entlohnung in den Niedrigmindestlohn – Ländern verbessern: Der durchschnittliche Monatsverdienst in Bulgarien lag 2018 bei 617,-Euro. Wöchentlich ist das ein Verdienst von ungefähr 154,- Euro.  Teilt man diesen Wochenverdienst durch 40, so kommt man auf einen Stundenlohn von etwas weniger als 4,-. Euro. 60% von 4 Euro sind 2,40 Euro als Mindestlohn. Dies wäre deutlich mehr Geld als die heute festgelegten 1,87 Euro.

Auch für Deutschland müsste bei einer derartigen Rechnung der gesetzliche Mindestlohn erhöht werden. Er ist in verschiedenen Branchen unterschiedlich. Der unterste beträgt 9.50 € seit 1.1.2021. Er wird von Zeit zu Zeit leicht erhöht. Nach Angaben des Handelsblattes vom 9.3.2021 beträgt der Stundenverdienst der untersten Gruppe im Baugewerbe 12,85, der Jahresverdienst im Schnitt brutto 44.015,-Euro. Umgerechnet mit der 60% Regel gäbe das einen Mindestlohn von 16,50 Euro für diese Branche.

EU-Richtlinienentwurf

Am 28.10.2020 hat die EU Kommission einen Richtlinienvorschlag zum Thema Mindestlohn gemacht.

Artikel 1 legt fest: es gibt keine Verpflichtung für diejenigen Mitgliedsstaaten, in denen der Mindestschutz ausschließlich über Tarifverträge geregelt ist. Sie müssen weder einen gesetzlichen Mindestlohn einführen noch  flächendeckende Tarifverträge.

Art. 5 dagegen gilt für die Angemessenheit gesetzlicher Regelungen: „Die Mitgliedsstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen ergreifen die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Mindestlöhne an Hand von Kriterien festgelegt und aktualisiert werden, die die Angemessenheit dieser Löhne fördern und dem Ziel angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen, des sozialen Zusammenhalts und der Aufwärtskonvergenz entsprechen“.

Bewertung

In diesem Richtlinienentwurf wird kein Prozentsatz in Bezug auf den Durchschnittslohn genannt.  Das ist enttäuschend. Letztlich verbleibt die Verantwortung über die Mindestlöhne weiterhin bei den Nationalstaaten. Das EU Parlament wird am 19.3.2021 über diese Richtlinie abstimmen und danach beginnt die Abstimmung mit dem Rat, also der Trilog.

(6) Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung: Übertragbarkeit bei Wechsel der Länder, in denen gearbeitet bzw. gelebt wird

Als Folge der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der generellen Freizügigkeit in der gesamten Europäischen Union ergibt sich die Forderung: Ansprüche aus den je spezifischen Sozialversicherungssystemen müssen beim Wechsel der Arbeitnehmer*innen in einen anderen Mitgliedsstaat „mitgenommen“ werden können.

  1. a) Arbeitslosigkeit

Die EU hat festgelegt: mindestens für 3 und höchstens für 6 Monate ist ein weiterer Bezug von Arbeitslosenunterstützung zu gewähren, nachdem der oder die Arbeitslose zur Arbeitssuche in ein anderes EU Land ausgereist ist. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Meldefristen. Im Gastland müssen die Arbeitssuchenden die gleichen Rechte haben, wie „nationale“ Arbeitssuchende. So ist zu sichern:  die Suche nach einer neuen Beschäftigung erfolgt diskriminierungsfrei  und finanziell ein wenig abgesichert (EU Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Nr. 883 /2004/EG, fortgeschrieben 2013 Ar. 64 Abs. 1).

  1. b) Renten- und Gesundheitsversorgung

Die gleiche Richtlinie regelt detailliert: beim Umzug in ein anderes EU Land darf es keinen Verlust des Sozialversicherungsschutzes – Rentenansprüche und Gesundheitsversorgung – geben. Sie ist damit eine notwendige sozialpolitische Absicherung der Freizügigkeit in der EU.

Einrichtung einer europäischen Arbeitsbehörde

Die European Labor Authority (ELA)  wurde 2019 auf Vorschlag der Kommission in Bratislava  errichtet. Ihre Aufgabe ist es, zur Gewährleistung einer fairen unionsweiten, also grenzüberschreitenden  Arbeitskräftemobilität beizutragen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Union zu unterstützen. Auch wenn ihre Aufgaben derzeit noch relativ eng umgrenzt sind, ist die Behörde vielleicht ein erster Schritt zur Übernahme weiterer Aufgaben im Bereich von Sozialpolitik.

 zu b. Europäische Sozialpolitik im weiteren Sinne

Die EU stellt beträchtliche Summen zur Förderung von Umschulungen und Weiterbildung zur Verfügung.

Die Finanzierung über „Invest EU“, zu beantragen über die EU Investment Bank Group, deckt beide Seiten des Arbeitsmarktes ab, sowohl die Nachfrage als auch das Angebot von Qualifikationen. Im Haushaltsplan 2021-2027 sind hier 26,2 Milliarden Euro vorgesehen. Für das Programm „skills window (SISW)“ gibt es zusätzlich 2,8 Milliarden Euro.

Das Kreditprogramm zur Förderung von Investitionen in Bildung, berufliche Bildung und Qualifikation sowohl für Arbeitnehmer als auch für kleine und mittlere Unternehmen – „EFSI Skills and Education Guarantee Pilot“, zu beantragen über den European Investment Fund – stellt für den genannten Zeitraum weitere 50 Milliarden Euro zur Verfügung.

Programme der EU Regionalpolitik

Nimmt man die Programme der EU Regionalpolitik hinzu, so haben diese Maßnahmen einen dreifachen Effekt:

  1. fördern sie die Einzelnen und geben ihnen mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt. So können sie höhere Einnahmen durch qualifizierte Arbeit erzielen und damit ihren Lebensstandart verbessern.
  2. stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber in der EU und darüber hinaus, und
  3. tragen sie zur Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse in Europa bei.

Als integrationspolitische und sozialpolitische Leistungen sind sie nicht hoch genug einzuschätzen.

Noch viel zu tun

Nur Deutschland und 7  EU Staaten garantieren bisher einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung. Dies ist familien- und frauenpolitisch von immenser Bedeutung.

Mittelfristig sollte daher in der EU einen solcher Rechtsanspruch in allen Mitgliedsländern Sorge getragen werden. Notfalls muss es dafür für eine Übergangszeit finanzielle Zuschüsse von der EU geben.

zu c. Europäische Sozialpolitik im umfassenden Sinne

  1. EU Gleichstellungsstrategie 2020-2025

Neben der Behandlung des Problems der gender pay gap geht es um die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen: 33% der Frauen in der EU haben körperliche und/oder sexuelle Gewalterfahrungen, 55% wurden sexuell belästigt. Daher rührt die Forderung nach rechtlichen Maßnahmen, die Gewalt gegen Frauen auf allen Ebenen unter Strafe stellt.

Die EU Kommission will sich daher um die Harmonisierung von Straftatbeständen in der ganzen EU bemühen und diese ausdehnen auf bestimmte Formen der Gewalt gegen Frauen. Dazu gehören: sexuelle Belästigung, Missbrauch von Frauen und auch Genitalverstümmelung bei Frauen. Darüber hinaus wird die EU- Kommission ein Gesetz über digitale Dienste vorschlagen, um klarzustellen, welche Maßnahmen von Plattformen erwartet werden, um illegale Aktivitäten und Gewalt gegen Frauen im Internet zu bekämpfen.

 

  1. EU Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

Hans Böckler bei der 1. Grundsteinlegung zum systematischen Beginn des Sozialen Wohnungsbaus in Neumünster Westdtld. am 5.3.1950, gemeinfrei

Zunächst ist zwischen verschiedenen Begriffen zur Armut zu unterscheiden.

Das physische Existenzminimum

Das beschreibt den Notbedarf an Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinischer Versorgung, der zum Überleben erforderlich ist. In Deutschland wird dieser Bedarf  2021 für eine alleinstehende Person mit monatlich 446,-Euro angegeben. Hier handelt es sich um absolute Armut. Allerdings wird auf Antrag die Miete, gestaffelt nach Personenzahl etc. vom Jobcenter übernommen. Zu dem Bild über diesem Artikel ist zu sagen, dass Wien mehr Sozialwohnungen hat als andere Großstädte in Europa (bezogen auf die Größe der Stadt). Wohnen darf nicht dem freien Markt überlassen werden. Dann werden Wohnungen wie seit Jahren in Deutschland zu Spekulationsobjekten.

Das kulturelle Existenzminimum

Das geht darüber hinaus. Es soll die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben ermöglichen.

Relative Armut

Damit ist ein Einkommen gemeint, das unterhalb von 60% des durchschnittlichen Einkommens in einem Land liegt. Dieser Begriff hat Tücken: Steigen die Einkommen der oberen 10 000, während die unteren Einkommensgruppen stagnieren, so fallen mehr Einkommensbezieher in relative Armut, weil das Durchschnittseinkommen steigt.

Armut und Ausgrenzung – eine Strategie

Die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Problemen von Armut und Ausgrenzung. 2008 zu Beginn der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise waren mehr als 120 Millionen Menschen in der EU von relativer Armut und sozialer Ausgrenzung  bedroht. Die EU Staats- und Regierungschefs hatten sich daher 2010 verpflichtet, bis 2020 mindestens 20 Millionen aus Armut und Ausgrenzung zu holen.

Zustand von Armut und Ausgrenzung

2017 waren nach Kommissionsangaben in Bezug auf das Vorkrisenniveau von 2008 die Zahlen der von Armut und Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU um 4,4 Millionen zurückgegangen. Dies entspricht einem Rückgang um mehr als 10 Millionen gegenüber 2012, dem Höchststand in der Krise.

Dennoch waren 2017 noch 22,4% der EU Bevölkerung weiterhin von Armut und Ausgrenzung bedroht, darunter 24,9% der Kinder, 23,3% der Frauen und auch 18,2% der über 65Jährigen. 17% der Europäer leben in relativer Armut. 9,3% leben in Haushalten, in denen niemand eine Arbeit hat.

Die Zahl der Armen, die  erwerbstätig waren, stieg in einer Reihe von Mitgliedsstaaten weiter an. Der Durchschnitt in der EU lag bei 9,6% der Haushalte. 39,1% der Menschen mit Behinderungen waren in der EU von relativer Armut und Ausgrenzung bedroht.

Im Durchschnitt verdienen die reichsten 20% der Haushalte 5 Mal so viel wie die ärmsten 20% der Haushalte in der EU.

Lösungswege

a) OMKs

Als politische Lösungsansätze wird auf die Aufgabe der Verwirklichung der Säule der sozialen Rechte verwiesen. Die EU Kommission stützt sich dabei auf die Methode der Koordinierung (OMK) als freiwilligen Prozess der politischen Zusammenarbeit auf der Grundlage vereinbarter Ziele.

Spezifische OMKs waren diejenigen für soziale Eingliederung, für Gesundheit und Langzeitpflege und für Renten.

b) Richtlinien

Neben diesen vergleichsweise schwachen Instrumenten verweist die Kommission auf die erlassenen Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung:

– die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse (EG/2000/43)

– die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (EG/2000/78)

– die Gleichbehandlungsrichtlinie (EG/2006/54)

-die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (EU/2019/1158)

Außerdem gibt es verschiedene Aktionspläne zur Inklusion spezifischer benachteiligter Gruppen.

c) Zur Finanzierung zu all diesen Maßnahmen wird auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) verwiesen.

Die genannten sozialpolitischen Ansätze der EU verdeutlichen die überragende Bedeutung einer europäischen Wirtschafts- und Konjunkturpolitik im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft. Die Förderung  eines nachhaltigen, ökologischen Wirtschaftswachstums ist der beste Beitrag zu einer europäischen Sozialpolitik unter Einschluss der genannten Maßnahmen und Instrumente.

Bekämpfung der sich weiter öffnenden Schere zwischen arm und reich 

Mit Angaben von Eurostat zur ungleichen Einkommensverteilung in der EU wird auf das Verhältnis des Gesamteinkommens von 20% der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen – oberstes Quintil – zum Gesamteinkommen von 20% der Bevölkerung mit dem niedrigsten Einkommen – unterstes Quintil – verwiesen. Je höher dieser Wert, umso größer sind die Unterschiede in der Einkommensverteilung.

2019 lag dieser Wert für die EU, bezogen auf die heutigen 27 Mitgliedsländer, im Durchschnitt bei 4,99. Am höchsten lag er mit 8,1 in Bulgarien und 7,08 in Rumänien, dann Lettland mit 6,54 und Litauen mit 6,44, gefolgt von Italien mit 6,01.

Vertiefung zum Problem starker  Einkommensspreizung

Werfen wir nochmal einen etwas ausführlicheren Blick auf Bulgarien und Rumänien, die mit 8,1 und 7,08 ganz vorne liegen und damit am schlechtesten abschneiden. Sie haben also die höchste Spreizung, bzw. die Schere ist am weitesten geöffnet. Das heißt, dort gibt es erstaunlicherweise besonders  reiche Menschen! Auf der anderen Seite gibt es besonders viele sehr arme Familien, die kaum eine Chance haben, aus der Armut heraus zu kommen.

zu vermutende Gründe

Vermutlich gibt es vor allem einen Grund für starken Reichtum: Spitzeneinkommen in diesen Länder haben u.a. mit Korruption zu tun. Ein Grund für übergroße Armut könnten zudem ethnische Unterschiede sein. Das mag zu einer Benachteiligung bestimmter Bevölkerungskreise führen, die schon in der Grundschule beginnt und sich dann fortsetzt. Dies könnte auch ein Grund  für Wanderungsbewegungen raus aus den Ländern mit so hoher Einkommensspreizung sein, bzw. für die Suche nach Arbeit in  westlichen Ländern. Und hier landen sie dann sehr oft in prekären Arbeitsverhältnissen, die wir weiter oben beschrieben haben.

Eurostat 2011, gemeinfrei

Geringe Einkommensspreizung

Der niedrigste Wert wird für Finnland mit 3,69 angegeben, gefolgt  von Österreich mit 4,17, Frankreich 4,27 und Schweden 4,33. In diesen Ländern ist die Verteilung der Einkommen relativ ausgeglichen. Das dürfte den Sozialneid in Grenzen halten.

Deutschland liegt mit 4,89 knapp unter dem EU Durchschnitt, obwohl die Schere in den letzten zwanzig Jahren hier weit auseinander gegangen ist. Eine geringe Einkommensspreizung korreliert bzw. entspricht in der Regel der Höhe der staatlichen Sozialausgaben in den betreffenden Staaten. Diese schwanken zwischen fast 35% in den reicheren Staaten und um die 15 % in den noch nicht so weit entwickelten Staaten.

Aktuelle Einkommens-Steuersätze in mehreren EU-Staaten

Diese Werte sind stark beeinflusst durch die Besteuerung. Der Spitzensteuersatz zur Einkommenssteuer lag 2013 im Euroraum im Schnitt bei 43,3%.

Aber in Schweden lag er bei 56,6%, in Dänemark bei 55,6%,in Belgien bei 53,7%, in Spanien bei 52%, in Österreich bei 50% und in Frankreich bei 45%.

1995 hat der Spitzensteuersatz in Deutschland bei 57% gelegen. Heute liegt er bei niedrigen 42%. Die rot/grüne Regierung um 2000 hat ihn stark abgesenkt, im Bundesrat wurde er damals durch Einwirkung der FDP noch weiter gesenkt. Nur bei besonders hohen Einkommen:  265.327,- Euro im Jahr für Ledige und 530.654,-Euro für Verheiratete  liegt er geringfügig höher, nämlich bei 45%.

Bekämpfung der Ungleichheit durch Steuerprogression

Extreme Einkommensunterschiede können durch die Steuerpolitik bekämpft werden. Dazu gibt es zwei Wege. 1. Die Progression des Einkommenssteuertarifs müsste verschärft werden. 2. sind die Steuerschlupflöcher zu schließen. Für Deutschland ist nochmal auf den weit höheren  Spitzensteuersatz bis 2001 zu verweisen. Gerade in der Corona – Pandemie spräche viel dafür, den Spitzensteuersatz hier endlich wieder stark anzuheben. Das Verständnis dafür wäre derzeit vermutlich besonders groß. Und im Vergleich zu Schweden, Dänemark und anderen Nachbarn dürfte das  ebenfalls  kein Problem sein. Die enormen Ausgaben des Staates wegen Corona könnten so schnell kompensiert werden.

Begrenzung der Höhe der Spitzeneinkommen

Neben der Steuerpolitik könnte auch eine Diskussion über die Rechtfertigung von Spitzeneinkommen einen Beitrag zur Verringerung der Öffnung der Einkommensschere  beitragen. Denn das gesellschaftliche Klima hat sich gerade in Deutschland durch die zunehmende Spreizung enorm verschlechtert. In den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erhielt ein Vorstand im Schnitt 14 mal so viel wie seine Angestellten. Heute ist es mittlerweile das 50-Fache laut der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.  Hat der Hausmeister z.B. ein monatliches Brutto Einkommen von 2000,-Euro, so erhält der Generaldirektor oder CEO derzeit 100 000,- Euro monatlich. Pro Jahr sind das 1,2 Millionen im Vergleich zu 24 000 Euro.

Außerhalb von „Gut und Böse“  ?

Der Vorstandsvorsitzende bei VW allerdings z.B. erhält laut Statista im Jahr 7,878 Millionen €. [Und er „weiß“ sicherlich um den jahrelangen Betrug seiner Branche]

Zum Vergleich:  Der/die EU-Kommissionspräsident*in sowie  der/die Bundeskanzler*in erhalten ohne Zulagen jeweils zwischen 320.-  und  340.000 € zu versteuerndes Einkommen jährlich.

Im Bereich der Einkommensunterschiede wäre es wünschenswert, wenn die EU Kommission Prozesse der Koordinierung (OMK) einleiten würde, um so zu einer Verringerung der Einkommensunterschiede in speziellen Mitgliedsländern beizutragen.

Vermögensungleichheit in Deutschland

Die ungleiche Einkommensverteilung führt naturgemäß zu einer weitaus schärfer ungleichen Vermögensverteilung. In Deutschland  verfügte  das oberste Zehntel der Personen in privaten Haushalten ab 17 Jahren mit dem höchsten Vermögen zuletzt über 59% aller Vermögen.( 17.3.2021 Handelsblatt, Zahl aus dem gerade von der Bundesregierung vorgelegten Armuts- und Reichtumsbericht) Darin sind alle Vermögensarten inbegriffen von Immobilien, über Aktien, Unternehmensanteilen und Barvermögen.

Die Beseitigung des sog. blinden Flecks

Deutschland gehörte schon 2014, wie gleich zu zeigen sein wird und auch heute im Euroraum zu den Staaten mit der höchsten Vermögensungleichheit  (bpb 14.10.2020). Die Daten für Deutschland wurden 2014 noch allein vom Statistischen Bundesamt für Deutschland und von der EZB für Europa geliefert. Aber es war den Institutionen bekannt: ihre Daten wiesen „einen blinden Fleck“ auf, gerade was die Erfassung des Vermögens der sog. „oberen Zehntausend“ betraf. Denn die Daten basierten auf freiwilligen Befragungen. Deshalb begann das DIW damit, die „Reichenliste des Manager Magazins“ in die Vermögenserhebung einzubeziehen, wodurch sich die erfasste sichtbare Vermögensungleichheit drastisch erhöht.

Vermögensungleichheit in Frankreich und in Spanien zum Vergleich zu Deutschland

Danach besaßen 2014 die reichsten 5% in Deutschland mit 51,1% mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens. In den beiden anderen EU-Ländern besaßen 10% der Haushalte jeweils weniger als die Hälfte des Vermögens. Aber der noch mehr ins Gewicht fallende Unterschied ist folgender: in Spanien besitzt die untere Hälfte der Bevölkerung noch knapp 12%  des Vermögens. In Frankreich sind es immerhin noch mehr als sechs %. In Deutschland dagegen besaß die untere Hälfte 2014 nur 2,3%, während die reichsten 10% annähernd zwei Drittel besaßen. Das oberste Prozent vereinigte jedoch schon 2014 nach der erstmals korrigierten Berechnungsmethode bereits ein Drittel des Vermögens in Deutschland auf sich. Schon damals besaßen 45 Deutsche so viel wie die unteren 50% der deutschen Bevölkerung.

Versuch der Erklärung

Allerdings handele es sich bei diesen Superreichen in Deutschland vornehmlich um Unternehmer aus dem Mittelstand. Ihr Geld würden sie oft – ohne Kreditaufnahme  – wieder in ihre Betriebe investieren und damit „Arbeitsplätze in der Fläche“ schaffen und es somit „auch der Allgemeinheit zugute kommen“ lassen. (so der Autor  Florian Diekmann bei Spiegel online, 23.1.2018)

Schritte zur Armutsbekämpfung in der EU  durch Sozial- und Umweltpolitik

Der Vorsatz der EU, eine aktivere Sozialpolitik zu betreiben, fällt jetzt leider zusammen mit der Klimakrise. Deshalb muss die Sozialpolitik der EU von vornherein eng verknüpft werden mit der Umweltpolitik. Der ökologische Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft ist ein gigantisches Infrastrukturprojekt besonders in den Bereichen Energie, Verkehr und Landwirtschaft.

– Auch der soziale Wohnungsbau mit Anforderungen an Null Emissionen bzw. Energieneutralität sollte massiv gefördert werden. Dabei sollten besonders Genossenschaften, wo sie funktionieren, unterstützt werden.

– Und ein kostenloser ÖPNV, vertaktet mit dem  regionalen Schienenverkehr sollte überall zum Leitbild der Verkehrspolitik werden. Dies z.B.  könnte gleichzeitig sogar auch  ein kleiner Beitrag zur Armutsbekämpfung sein.

Motto der EU: Niemand soll zurück gelassen werden

Angewandt auf den Green Deal bedeutet das, dieser muss von vornherein die soziale Dimension bei der Ausgestaltung in den Blick nehmen. Das Motto der EU, niemand soll zurückgelassen werden, wird für die Transformation der Wirtschaft und der Gesellschaft zu einer nachhaltigen und ökologischen unverzichtbar. Das bedeutet, das muss bei jeder Maßnahme mit bedacht und bei den finanziellen Mitteln berücksichtigt werden. Sonst kann die Gesellschaft schlimmstenfalls auseinander fliegen.

Transmissionsriemen sind erforderlich

Die Arbeitswelt wird sich massiv verändern. deshalb sind Bildung, Ausbildung und Neuqualifizierungen ein wesentlicher Grundbaustein für den Umbau. Aber auch viele „Runde Tische“ und andere Aufklärungsversuche und Beteiligungsbemühungen, um alle mitzunehmen, müssen in Gang gesetzt werden. Und der Umbau wird sicher nicht an den Grenzen Europas halt machen.

Für Jugendliche sollte ein freiwilliges soziales Jahr europaweit, z.B. in Umweltprojekten in Naturschutzgebieten – u.a. Wieder-Vernässung von früheren Mooren – attraktiv ausgestaltet werden. Das wäre gleichzeitig ein großartiger Schutz vor nationalstaatlichen Egoismen und Entstehung von Rechtsradikalismus. So wie die europaweiten preisgünstigen Interrail-Zug-Tickets die europäische Jugend in den Ferien zusammenführen. Gerade gemeinsame Arbeitsprojekte haben das Potential, internationale Freundschaften entstehen zu lassen.

Internationale Kooperation und Handel

Allein ist die EU nicht nur überfordert, den Green Deal umzusetzen. Sondern sie wäre auch zum Scheitern verurteilt – nicht nur, weil der Klimawandel an unseren Grenzen nicht halt macht. Die Globalisierung der Wirtschaft und auch der Finanzströme müssen mit verändert werden. Benötigt wird in beiden Bereichen ein Regelwerk mit konkreten Kriterien für ein klimagerechtes Finanzwesen und für Handelsabkommen, die die Auswirkungen aller Aktionen auf das Klima berücksichtigen. „Mercosur“, das geplante Abkommen mit Südamerika, das großflächig weiteren Regenwald für Weideflächen zerstören würde, ist ein Unding, um nur ein Beispiel zu nennen.

 

Fazit  zu den drei Gebieten

Die europäische Sozialpolitik als Ganzes ist vergleichsweise spät in den Blick genommen worden.

 1.Sozialpolitik in engerem Sinn

Für diesen Teil gab es immerhin schon Richtlinien ab den neunziger Jahren für die Sicherheit und die Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten.

Aber Grundlage für das für die moderne Arbeitswelt wichtige sozialpolitische Verständnis ist der Vertrag von Lissabon von 2007.

Konkrete Handlungsperspektiven wurden jedoch erst mit der 2017 deklarierten europäischen Säule sozialer Rechte aufgezeigt. Sie umfasst 20 Punkte aus dem Bereich der Sozialpolitik im engeren und im weiteren Sinn. Ziel ist die soziale Integration Europas. Zu diesem Zweck werden sozialpolitische Ziele definiert. Wichtige Baustellen bleiben danach:

– die konkrete Durchsetzung europäischer Mindestlöhne, die die jeweiligen Lohnniveaus über die Armutsgrenze hinaus anheben,  – sowie wesentliche Fortschritte zur Schließung des „gender pay gap“, wofür inzwischen erste hoffnungsvolle Initiativen ergriffen wurden.

Bewertung von Richtlinien und OMKS

Was die Sozialpolitik als neuere „Sparte“ der EU betrifft, so nimmt sie allmählich und vorsichtig Fahrt auf.

Richtlinien sind allerdings leider ein Mittel der EU, das kaum sanktionsbewehrt ist. Dies Mittel ist also  äußerst wenig durchsetzungsfähig. Wenn überhaupt braucht es bei Widerstand aus dem betreffenden Land viele Jahre, bis eine Richtline greift. Denn für die Durchsetzung der in Brüssel verabschiedeten Gesetze (Richtlinien) sind immer die einzelnen Staaten zuständig. Und die OMKs sind als sog. Soft Laws zu betrachten, die voll auf Freiwilligkeit und eigene Initiative und Einsicht der jeweiligen Regierung setzen.

Warum die Zaghaftigkeit?

Vermutlich ist der Widerstand gegen sozialpolitische Forderungen im Rat der EU, also dort, wo die Regierungschefs gemeinsam Entscheidungen treffen, noch ungeheuer groß. Die sog. sparsamen Vier bzw. Fünf und auch die konservative deutsche Regierung scheinen noch wenig Verständnis für die umfassende Notwendigkeit sozialer Angleichung in Europa heute zu haben.

Vielleicht liegt das auch an einem immer noch fehlenden Bewusstsein für die besondere Dringlichkeit, die nun zusätzlich durch den Klimawandel entsteht. Denn dieser wird in großem Maße einen Umbau der Wirtschaft zur Folge haben und dadurch starke  gesellschaftliche Umbrüche, die unbedingt der sozialen Abfederung bedürfen.

Die Schlussfolgerung muss heißen: die Sozialpolitik muss auch den Green Deal einbeziehen, bzw. der Green Deal muss unbedingt sozial abgefedert werden.

2. Sozialpolitik im weiteren Sinn: Finanzielle Mittel

Der Sozialfonds allerdings hält diverse finanzielle Mittel für sozialpolitische Maßnahmen bereit. Für die sieben Jahre der Periode 2014 – 2020 waren es 8 Mrd.,  also immerhin mehr als knapp 1,2 Mrd. pro Jahr.  Hinzu kamen 3,2 Mrd. zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Der Regionalfonds

Der schon in den sechziger Jahren aufgelegte Regionalfonds hat explizit das Ziel, die Lebensverhältnisse in Europa anzugleichen. Das kommt auch in dem Namen Kohäsionsmittel zum Ausdruck, was so viel wie innerer Zusammenhalt bedeutet. Auch seine Mittel sind dem Bereich b. Sozialpolitik im weiteren Sinne zuzuordnen. Sie haben schon seit den sechziger Jahren durch gezielte Maßnahmen zur Hebung des „Wohlstandes“  ganzer Regionen beigetragen. Denn sie kommen besonders strukturschwachen Gebieten zugute. Aber  auch Regionen, die sich wegen des Klimawandels oder aus anderen Gründen in einem tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandlungsprozess befinden, werden vom Regionalfonds unterstützt. Die Mittel federn die wirtschaftlichen Härten, die besonders  in Zeiten des Wandels entstehen, ab und sorgen  dafür, den Arbeiter*innen neue Perspektiven u.a. durch Umschulungen zu geben. So können sie dafür sorgen, Hoffnungslosigkeit auszubremsen, aber auch einen annähernd akzeptablen  Lebensstandard zu halten.

Die Besonderheit des Regionalfonds

Insofern ist die gute Basis der EU-Regionalpolitik ein Segen, so wie auch wie ihre Akzeptanz und auch die bereits lange Existenz. Ihre Effekte schlagen stark zu Buche. Der Fonds dafür umfasste für die gleiche Periode 351.8 Mrd. € , also mehr als viermal so viel wie der Sozialfonds. (vgl. dazu hier ) Aber dieser Fonds kann nicht breitflächig eingesetzt werden. Er ist für spezielle Regionen mit Problemen vorgesehen.

 

3. Sozialpolitik in umfassenden Sinne

Die Situation der Frauen am Arbeitsmarkt wird immerhin jetzt mit verschiedenen Richtlinien und Richtlinien-Entwürfen angegangen, sowie auch die wichtige Frage der Ungleichverteilung der Löhne bzw. der Diskriminierung. Eine Gleichstellungstrategie 2020-2025 wird entworfen, wie Armut und soziale Ausgrenzung mit Hilfe verschiedener Rechtsvorschriften und der OMK, der Offenen Methode der Koordinierung  minimiert werden könnte. Aktionspläne werden dafür ausgearbeitet, sowie Veröffentlichungen über die derzeitige unbefriedigende Situation.

Abschließende grundsätzliche Bemerkungen

Die Industrialisierung hat die Wirtschaftsweise, die Arbeitsverhältnisse und die gesamte Gesellschaft in Europa im beginnenden 19. Jahrhundert grundlegend verändert. Die gegenwärtige Transformation dieser Bereiche durch die Digitalisierung und durch die Anforderungen des Klimaschutzes ist entsprechend eine tiefgreifend grundsätzliche Veränderung.

Neue Erfordernisse aufgrund der Klimakrise

Die Agrarpolitik, die im Verhältnis nur einem geringen Prozentsatz der Bevölkerung gilt, muss weiter stark zurückgefahren werden. Außerdem muss sie endlich ökologischen Kriterien gerecht werden und vor allem nicht mehr eine längst überholte Flächenprämie sein. (vgl. dazu hier)

In der Klimakrise sind von der Transformation, also dem Umbau der Wirtschaft großflächig alle Bereiche betroffen. Das hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Also bedarf es einer deutlichen Aufwertung der Sozialpolitik in der EU. Deshalb stellen wir die Forderung auf:

Die Sozialpolitik  muss     vom finanziellen Volumen her     an die Stelle der Agrarpolitik  rücken.

Ergänzung 2021

Im ersten Halbjahr 2021 hat Portugal die Ratspräsidentschaft. Sie setzt ihren Schwerpunkt auf die Sozialpolitik. Im März hat die EU Kommission einen Aktionsplan zur Umsetzung der “ Europäischen Säule sozialer Rechte “ vorgelegt. (Zur Säule von 2017 mit ihren 20 Punkten vgl. den Anfang des Artikels). Sie sieht nun die Mitgliedsstaaten in der Verantwortung zur Umsetzung und fordert diese in mehreren Punkten auf, tätig zu werden. Sie setzt diesen Ziele, bis 2030 für mehr Arbeit, mehr Bildung und weniger Armut zu sorgen.

Die neuen Ziele

Verglichen mit früheren Zieljahren sollen die Quoten in diesen Bereichen erhöht werden.  Mind.  78% der 20 bis 64-jährigen sollen einer Beschäftigung nachgehen anstelle von 75%, die bis 2020 angepeilt wurden. 60% sollen mind. jährlich teilnehmen an Fortbildungen, wobei mind. 80% über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen sollen. Und schließlich soll die Zahl von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen um mind. 15 Millionen verringert werden. Außerdem gibt die Kommission konkrete Orientierungshilfen nach der Covid 19 Krise für den Übergang von krisenbedingten Notmaßnahmen hin zu neuen Maßnahmen, die für eine beschäftigungsintensive Erholung notwendig sind. Auch der Hinweis, welche Finanztöpfe die EU dafür bereit hält, fehlt nicht. (Hinweis auf diesen Plan fanden wir unter EuropaPunktBremen ). Am 8. Mai hat Portugal mit diesem Thema zu einer EU-Konferenz nach Porto eingeladen. Die Punkte und die neuen Zielvorgaben sind dort verabschiedet worden.