Die EU-Gremien einigen sich auf die erste EU-weite Regelung von Methanemissionen

Die Unternehmen im EU-Energiesektor  sollen hinfort die klimaschädlichen Emissionen eindämmen. Denn Methan ist ein starker Luftschadstoff. Und nach Co² , also Kohlendioxid, ist Methan der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels.

Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft sind oftmals die Verursacher von Methanlecks. Diese  führen dazu, dass Methan in die Atmosphäre entweichen kann.

Auch für die Einfuhr fossiler Energie sollen in wenigen Jahren die Regeln zum Umgang mit Methan gelten.

Denn den von der EU initiierten Plan Global Methan Pledge haben bereits mehr als 150 Staaten unterzeichnet. Das gemeinsame Ziel ist, die Methan Emissionen bis 2030 um 30% gegenüber 2020 zu senken. Und aufgrund der neuen EU-Verordnung, die Importe umfasst, wirkt sie auch international.

Worum es geht

Wenn Methan entweicht statt zu verbrennen, wirkt Methan auf 20 Jahre betrachtet 80-mal so klimaschädlich wie CO2. Da lohnt sich jeder Ansatz, das Entweichen dieses Klimagiftes zu verhindern.

Methanemissionen sind weltweit hauptsächlich auf Landwirtschaft (40%), vor allem Gase von Tieren zurückzuführen. Die neue Verordnung  erfasst diese  allerdings nicht. Aber schon an zweiter Stelle folgt die fossile Industrie mit 35 %. Hier geht es um die Öl- und Gasindustrie und um Kohleminen. An dritter Stelle stehen dann die Klärwerke mit 20%.

Vorgaben der neuen Verordnung

Die Betreiber von Anlagen innerhalb der EU sind mit Inkrafttreten  gehalten, ihre Emissionen auf dem Gebiet der EU einheitlich und regelmäßig zu erfassen. Diese sind an eine unabhängige Verifizierungsstelle und an nationale Behörden zu melden. Natürlich sind sie dann verpflichtet, die Lecks zu reparieren. Kleinere innerhalb von fünf Tagen, für größere hat der Betreiber 30 Tage Zeit.

Das bisherige routinemäßige Entlüften und Abfackeln verbietet die Verordnung zukünftig. Nur bei einem Notfall aus Sicherheitsgründen oder bei gestörter Funktionstüchtigkeit der Anlage darf der Betreiber es ausnahmsweise noch anwenden. Das gilt ab 2027 auch für den Steinkohlebergbau. Für bereits stillgelegte Anlagen ist vorgeschrieben, dass die Unternehmen ein Inventar anlegen und dass sie diese weiter überwachen müssen.

Transparenz wird in Zukunft groß geschrieben. Die Daten sollen dann auch für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Für alle Maßnahmen gilt eine gestufter Zeitplan.

Regeln für die Importe

Rund 80 Prozent der energiebedingten Methanemissionen stammen aus Einfuhren von Produzenten außerhalb der EU. Die Reduktion der Methanemissionen steht auch bei der baldig beginnenden Weltklimakonferenz COP28 auf der Tagesordnung.

Die EU-Kommission wird verpflichtet, Methanleistungsprofile von Ländern und Unternehmen zu erstellen, damit die Importeure fundierte Entscheidungen über ihre Energieeinfuhren treffen können. Sie wird auch einen Schnellwarnmechanismus für besonders hohe Emissionen entwickeln.

Ab 2027 soll die Industrie neue Importverträge für die Fossilen nur noch abschließen können, wenn die Exporteure dieselben Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungspflichten erfüllen wie die EU-Produzenten. Damit erfassen die Regularien dann die gesamte Lieferkette im Bereich der fossilen Energie.

Fortschritte durch die neue Verordnung

In der Annahme, dass die Verordnung eingehalten wird und wie geplant funktioniert, könnten die eingesparten Emissionen so viele sein, wie zwei Drittel der heute in Deutschland erzeugten Methanemissionen. Für die Unternehmen, denen diese Gase derzeit entweichen, sind die zukünftigen Maßnahmen nicht sehr kostenintensiv. Denn sie können nicht unnütz entweichendes Gas  verkaufen, da es genutzt werden kann. Und auch auf die Importe  werden sich aller Voraussicht nach die neuen Normen kaum kostentreibend auswirken. Im Energiesektor könnten 75 Prozent (fünfundsiebzig%) der Methanemissionen ohne zusätzliche Kosten verringert werden. Das wird auch bedeuten, dass das Erdgas kaum teurer werden wird. Die Energiesicherheit der EU wird dadurch nicht tangiert sein. Spezifische Studien zu den Auswirkungen der Emissionsminderung von Methan liegen vor. Sie gehen davon aus, dass die Reduzierung in den 20 wichtigsten Exportländern von Öl und Gas für 10 Millionen Menschen positive Auswirkungen auf deren zukünftige Gesundheit haben wird.

Die Verordnung muss zwar nochmal durch den Rat und das Parlament. Da die Kommission und die beiden Gremien diese aber einvernehmlich verabschiedet haben, kann sie nach dem Prozedere direkt veröffentlicht werden und gilt dann sofort EU-weit.