Der 85. Jahrestag der deutschen Verbrechen in Babyn Jar
Am 29. und 30. September 1941 begann in der Schlucht Babyn Jar nahe Kiew „das größte Einzelmassaker im Zweiten Weltkrieg auf europäischem Boden“.
Alle Zitate dieses Blogs stammen aus dem Antrag der deutschen Regierungs-Fraktionen CDU und SPD, die diese als Beschlussvorlage in den deutschen Bundestag Ende September 2026 einbringen.
Das Massaker wird konnotiert mit: „Erinnerung bewahren, historische Verantwortung stärken und die Ukraine auf ihrem Weg in Freiheit und Sicherheit unterstützen“.
Viele Passagen sind besonders wichtig. In Anbetracht unserer Verantwortung für die Ukraine verdienen sie, hier statt einer eigenen Darstellung ins Gedächtnis einer breiteren Bevölkerung gerufen zu werden.
Unter Punkt I. stellt der Bundestag fest:
„Die Massenerschießungen in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten der Sowjetunion in der zweiten Jahreshälfte 1941 markieren den Beginn des systematischen Genozids an den europäischen Juden.“ (alle Hervorhebungen unsererseits) Denn dieser begann, wie oftmals dargestellt, nicht mit der Durchführung der Beschlüsse der Wannsee-Konferenz, die (erst) am 20. Januar 1942 stattfand. Die in nur zwei Tagen einzeln erschossenen „33.000 jüdischen Männer, Frauen und Kinder“ von Babyn Jar aber sind in keiner Weise ein singuläres Verbrechen. Nein, der Name dieser Schlucht „steht exemplarisch für den sogenannten „Holocaust durch Kugeln“, dem insbesondere die jüdischen Gemeinden Osteuropas zum Opfer fielen“.
Yad Vashem schreibt, dass es wohl 33.771 Juden aus Kiew und Umgebung waren. Aber auch hier, in dieser Schlucht wurden danach „Zehntausende weitere Menschen ermordet, darunter Jüdinnen und Juden, Roma und Sinti, sowjetische Kriegsgefangene und Widerstandskämpferinnen und -kämpfer sowie weitere von den nationalsozialistischen Besatzern verfolgte Gruppen“. Insgesamt gehen Forscher von rund 150.000 – 200.00 ausgelöschten Leben an dieser Stelle aus.
Die Schlucht liegt nahe der Hauptstadt der Ukraine, Kiew. Der deutsche Krieg gegen die UdSSR, zu dem die Ukraine damals gehörte, hatte im Juni 1941 sogleich mit Bombardements auch dieser Stadt begonnen. Am 19. September hatte die Wehrmacht die Hauptstadt vollständig erobert. Und die 33.ooo mussten sich von dort – bewacht von deutschen Soldaten – zu Fuß zu der ca. 10 km entfernten Schlucht auf den Weg machen.
85 Jahre später zieht nun der deutsche Bundestag die Verbindung zwischen diesem Verbrechen und der somit „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber der Ukraine“.
„Die politische Verpflichtung …, die Erinnerung an die Verbrechen der nationalsozialistischen Besatzung wachzuhalten“
„Diese Verantwortung findet ihren konkreten Ausdruck in der umfassenden Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung, im Einsatz für die Rückkehr der von Russland verschleppten ukrainischen Kinder und Jugendlichen, in der Unterstützung des Wiederaufbaus und der Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen sowie in der Begleitung der Ukraine auf ihrem Weg im EU-Beitrittsprozess und mit Blick auf belastbare transatlantische Beziehungen. Eine freie, souveräne und dauerhaft sichere Ukraine ist zugleich von grundlegender Bedeutung für Frieden und Sicherheit in Europa und für die Wahrung der europäischen Friedensordnung.“
Unter Punkt II bekräftigt der Deutsche Bundestag:
1. seine besondere historische Verantwortung für die Erinnerung an die Opfer von Babyn Jar und für die Bewahrung des Gedenkens an die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands;
2. den auch aus der deutschen Vergangenheit abgeleiteten und in der Präambel unseres Grundgesetzes verankerten Willen, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen zu wollen;
3. seine Entschlossenheit, gegen Antisemitismus, Geschichtsverfälschung und die Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen einzutreten;
4. seine Solidarität mit der Ukraine und dem ukrainischen Volk im Kampf um Freiheit, Demokratie und nationale Selbstbestimmung sowie sein Eintreten für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden, der auf dem Völkerrecht beruht und die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Ukraine wahrt;
5. seine Unterstützung für die EU-Perspektive der Ukraine.
Unter Punkt III. nennt der Bundestag sich daraus ergebende Forderungen an die Regierung in 1o Punkten.
Die ersten beiden Punkte fordern die Bekräftigung der Weiterführung der historischen Aufarbeitung der Verbrechen besonders in den Kriegsgebieten des Ostens. Aber auch die weitere Verantwortung für die Verhinderung der Verharmlosung der Naziherrschaft. Die übrigen acht Punkte fordern alle die konsequente Unterstützung der Ukraine in jeglicher Hinsicht, auch in der Rückführung der 20.000 Kinder, die die Russen entführt haben.
Diesen Entschließungsantrag bringen die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU, sowie der SPD in den Bundestag ein: Th. Frei, A. Hoffmann und Dr. M. Miersch sowie ihre Fraktionen.
Es ist ein bemerkenswerter Text, der davon zeugt, dass die Aufarbeitung der Vergangenheit weitergeführt werden soll und muss. Und das ist das ganz Besondere: die weiter zu führende Aufarbeitung wird unmittelbar verknüpft mit der daraus folgenden heutigen Verpflichtung. Und die lautet: Wir Deutschen müssen auf ganzer Linie für die Freiheit und die Befreiung der Ukraine einstehen, inklusive ihres Wiederaufbaus. Dies Bekenntnis des Bundestages können wir nicht hoch genug einschätzen!
Zumal gerade Folgendes öffentlich wird: In Sachsen hat der Stadtrat einer Kommune entschieden, das Gedenken an jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger von damals auf den Friedhof zu „verbannen“. Neben einer Bürgerinitiative haben dort die Parteien CDU und AFD gemeinsam mit einer geheuchelten Begründung dafür gestimmt, keine Stolpersteine mehr zu verlegen.