Zoll -Teil des EU-USA-Abkommens im EU-Parlament verabschiedet
Die EU möchte mit der Verabschiedung dieses Teils des Abkommens vom Sommer 2025 die Unsicherheit für die europäische Wirtschaft beenden. Trump hatte ja unterschiedlich hohe Zölle auf europäische Waren gelegt, war aber später durch das Oberste Gericht der USA , durch den Supreme Court gestoppt worden. Statt vieler unterschiedlicher Zölle von z.T. 30% sollen nun 15 % auf fast alle Exporte in die USA gelten. Allerdings wird die EU Im Gegenzug sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter abschaffen. Zwar geht es Trump mit all seinen Ankündigungen um mehr, z.B. um Abnahmezusagen für amerikanisches LNG-Gas, das oft durch Fracking gewonnen wird. Aber all die Zusatzfragen sind nicht Teil des Abkommens, über das abgestimmt wird. Sie werden in Begleitschreiben erwähnt und haben damit wohl keinen verbindlichen Charakter.
Welche Vorteile die Zustimmung zu diesem Teil-Abkommen bringt
Die Europa-Abgeordneten erhoffen sich von der Zustimmung zu den Zollregeln, wirtschaftliche Verlässlichkeit für die europäischen Produzenten. Denn sie haben damit nun selbst einen Hebel gegen neue Eskapaden des US-Präsidenten. Sie könnten z.B. ihrerseits hohe Zölle auf amerikanische Produkte beschließen. Außerdem kann die EU-Kommission ggfs. eine Untersuchung im Rahmen des Anti-Zwangsinstruments einleiten. Das ACI, das Anti Coercion Instrument, ist eine Verordnung, die die EU Ende 2023 beschlossen hat, genau für Fälle von wirtschaftlichem Zwang gegen die Europäische Union oder einen Mitgliedstaat. Das Instrument könnte den Zugang zum europäischen Binnenmarkt schließen und US-Unternehmen bestrafen.
Ende Juni 2026: Abkommen mit den USA
Trump hat in seiner 2. Amtszeit hohe Zölle auf Teile der europäischen Einfuhren, besonders z.B. auf Stahl erhoben. Das hat u.a. die Auto-Industrie hart getroffen. Nach langem Hin und Her ist es 2026 endlich gelungen, ein wenn auch unangenehmes, aber etwas besseres Abkommen auszuhandeln. Seit Ende Juni ist es offiziell. Die Amerikaner können tatsächlich alle Industriegüter zollfrei in die EU einführen. Landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse erhalten Zoll-Kontingente.
Die EU-Länder zahlen auf viele Exporte „nur“ noch 15 %. Außerdem ist es den Europäern gelungen, eine Verfallsklausel (2029) auszuhandeln, sowie eine Abmachung, dass sie das Abkommen kündigen können. Das ist dann der Fall, wenn die USA ihren Teil der Verpflichtungen nicht einhalten sollten.
Verhandlungen zur generellen EU-Zoll-Reform endgültig abgeschlossen
Hierbei geht es um die Zusammenarbeit der vielen EU-Zollbehörden der einzelnen Staaten, die die Effektivität der Kontrollen europaweit erhöhen soll. Die Zollunion besteht bereits seit langem. Aber die Anforderungen an den Zoll sind u.a. durch die massenhaften, aber jeweils an einzelne Empfänger gerichteten Pakete von ausländischen, speziell chinesischen Versandhändlern verschickten Waren enorm gestiegen. Es geht dabei um 5,8, Milliarden Pakete im Jahr, davon 90% aus China. Die Zollreform soll deren Kontrolle und den Verwaltungsaufwand generell vereinfachen. Durch mehr europäische Zusammenarbeit können die nationalen Zollbehörden gezielter kontrollieren und uns besser vor gefährlichen Produkten schützen, schreibt die Grüne Verhandlungsführerin, Anna Cavazzini in ihrem Newsletter. Und sie wertet den Abschluss als einen der „größten europäischen Integrationsschritte seit Jahren“.
Zwar war die EU bereits seit 1968 eine Zollunion mit einheitlichen Zollsätzen. Aber jede staatliche Zollbehörde war für die Kontrollen im jeweiligen Staat zuständig. Nun dagegen wird es einen einzigen Datenhub (Lille) geben, eine einzige Zoll-Agentur. Sie wird risikobasierte Profile für die gesamte Union erstellen, denn ihr ist Zugriff auf sämtliche Daten zu gewähren. Das erhöht die Rechenschaftspflicht von Firmen und Lieferanten und trägt so dazu bei, die EU-Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit und zu nicht konformen Waren durchzusetzen.
Praktische Auswirkungen dieser Reform
Die bisher geltende Zoll-Freigrenze von 150.-Euro pro Paket aus dem Ausland entfällt ab 1.7.2026. Stattdessen kommt als Teil der Reform die Einführung einer Bearbeitungsgebühr von 3 € für jedes in die EU eingeführte Gut. Auch Bearbeitungsgebühren können anfallen. Für Online-Marktplätze macht das den Sammelversand attraktiv und reduziert so vermutlich die Flut der Päckchen und Pakete aus Fernost. Mit dem Geld und dem Verfahren können die Kontrollsysteme verbessert und die nationalen Behörden entlastet werden. Und die Maßnahmen stärken den Verbraucherschutz. Denn die Online-Marktplätze gelten als Importeure, die haftbar gemacht werden können. Gleichzeitig schützen die neuen Regeln die europäischen Firmen, da die Importeure nun den gleichen Regeln unterworfen sind.
Die Regelungen im Einzelnen sind nachzulesen bei der IHK. Nach vielen Bewerbungen ist Lille in Frankreich als Oberste EU – Zollbehörde ausgewählt worden.