Zoll -Teil des EU-USA-Abkommens im EU-Parlament verabschiedet

Die EU möchte mit der Verabschiedung dieses Teils des Abkommens vom Sommer 2025 die Unsicherheit für die europäische Wirtschaft beenden. Trump hatte ja unterschiedlich hohe Zölle auf europäische Waren gelegt, war aber später durch das Oberste Gericht der USA , durch den Supreme Court gestoppt worden. Statt vieler unterschiedlicher Zölle von z.T. 30% sollen nun 15 % auf fast alle Exporte in die USA gelten. Allerdings wird die EU Im Gegenzug sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter abschaffen. Zwar geht es Trump mit all seinen Ankündigungen um mehr, z.B. um Abnahmezusagen für amerikanisches LNG-Gas, das oft durch Fracking gewonnen wird. Aber all die Zusatzfragen sind nicht Teil des Abkommens, über das abgestimmt wird. Sie werden in Begleitschreiben erwähnt und haben damit wohl keinen verbindlichen Charakter.

Welche Vorteile die Zustimmung zu diesem Teil-Abkommen bringt

Die Europa-Abgeordneten erhoffen sich von der Zustimmung zu den Zollregeln, wirtschaftliche Verlässlichkeit für die europäischen Produzenten. Denn sie haben damit nun selbst einen Hebel gegen neue Eskapaden des US-Präsidenten. Sie könnten z.B. ihrerseits  hohe Zölle auf amerikanische Produkte beschließen. Außerdem kann die EU-Kommission ggfs.  eine Untersuchung im Rahmen des Anti-Zwangsinstruments einleiten. Das ACI, das Anti Coercion Instrument, ist eine Verordnung, die die EU Ende 2023 beschlossen hat, genau für Fälle von wirtschaftlichem Zwang gegen die Europäische Union oder einen Mitgliedstaat. Das Instrument könnte den Zugang zum europäischen Binnenmarkt schließen und US-Unternehmen bestrafen.

Ende Juni 2026: Abkommen mit den USA 

Trump hat in seiner 2. Amtszeit hohe Zölle auf Teile der europäischen Einfuhren, besonders z.B. auf Stahl erhoben. Das hat u.a. die Auto-Industrie hart getroffen. Nach langem Hin und Her ist es 2026 endlich gelungen, ein wenn auch unangenehmes, aber etwas besseres Abkommen auszuhandeln. Seit Ende Juni ist es offiziell.  Die Amerikaner können tatsächlich alle Industriegüter zollfrei in die EU einführen. Landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse erhalten Zoll-Kontingente.

Die EU-Länder zahlen auf viele Exporte „nur“ noch 15 %. Außerdem ist es den Europäern gelungen, eine Verfallsklausel (2029) auszuhandeln, sowie eine Abmachung, dass sie das Abkommen kündigen können. Das ist dann der Fall, wenn die USA ihren Teil der Verpflichtungen nicht einhalten sollten.

In diesem Zusammenhang kommt die Frage auf: wie steht es eigentlich um die Zoll-Fragen zwischen der EU und Kanada? Da ging es doch auch jahrelang um offene Angelegenheiten.

Das CETA-Abkommen mit Kanada

Obwohl vor langer Zeit verhandelt, gilt dieses Abkommen mit der EU in Deutschland noch nicht wirklich lange und auch immer noch nicht in vollem Umfang.

Auf EU-Ebene ist es 2017 (z.T.) in Kraft getreten. In Deutschland wurde es immer wieder bekämpft und landete schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht.

„Mit Beschluss vom 15. März 2022 wies dieses mehrere Verfassungsbeschwerden und einen Antrag im Organstreitverfahren zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens als unbegründet beziehungsweise unzulässig zurück.“ Nachdem das Abkommen seit November 2016 immerhin vorläufig angewendet wurde, konnte Deutschland das Gesetz schließlich nach seiner Ratifizierung im Frühjahr 2023 unterzeichnen.

Allerdings fehlen im Herbst 2026 noch immer 10 europäische Länder, die das Abkommen nicht ratifiziert haben, darunter Schwergewichte wie Frankreich, Italien und Belgien. Sodass das vollständige CETA-Abkommen erst danach gelten wird. Aber das Wichtigste: 99% der Zölle sind abgeschafft. Bei den offenen Fragen geht es um Schiedsgerichte und deren Zuständigkeiten etc.

Der kanadische Regierungschef – seit 2025 Mark Carney – wird sicherlich alles in seiner Macht Stehende dafür in Angriff nehmen. Denn inzwischen wird berichtet, er  habe eine assoziierte Mitgliedschaft Kanadas in der EU angepeilt. Und auch die Kommissionspräsidentin schlägt vor, Kanada zum ersten assoziierten Mitglied der EU zu machen und ihre Beziehungen stark auszuweiten. Das bezieht sich auf Energie-Fragen und natürliche Ressourcen, auf die Arctic, künstliche Intelligenz und vor allem auf Verteidigung. Angesichts des von Trump neu entfachten Zollstreits mit Kanada ist das Land spätestens ab Sept. 2026 verstärkt auf der Suche nach verlässlichen Partnern. Die EU allerdings – bzw. die Staaten, die am ehesten russische Reaktionen  fürchten, wollen vorsichtig bleiben. Und die fehlenden „Schwergewichte“ sehen weiter Schwierigkeiten bei der Ratifizierung von CETA.

Verhandlungen zur generellen EU-Zoll-Reform endgültig abgeschlossen

Hierbei geht es um die Zusammenarbeit der vielen EU-Zollbehörden der einzelnen Staaten, die die Effektivität der Kontrollen europaweit erhöhen soll. Die Zollunion besteht bereits seit langem. Aber die Anforderungen an den Zoll sind u.a. durch die massenhaften, aber jeweils an einzelne Empfänger gerichteten Pakete von ausländischen, speziell chinesischen Versandhändlern verschickten Waren enorm gestiegen. Es geht dabei um 5,8, Milliarden Pakete im Jahr, davon 90% aus China. Die Zollreform soll deren Kontrolle und den Verwaltungsaufwand generell  vereinfachen. Durch mehr europäische Zusammenarbeit können die nationalen Zollbehörden gezielter kontrollieren und uns besser vor gefährlichen Produkten schützen, schreibt die Grüne Verhandlungsführerin, Anna Cavazzini in ihrem Newsletter. Und sie wertet den Abschluss als einen der „größten europäischen Integrationsschritte seit Jahren“.

Zwar war die EU bereits seit 1968 eine Zollunion mit einheitlichen Zollsätzen. Aber jede staatliche Zollbehörde war für die Kontrollen im jeweiligen Staat zuständig. Nun dagegen wird es einen einzigen  Datenhub (Lille) geben, eine einzige Zoll-Agentur. Sie wird risikobasierte Profile für die gesamte Union erstellen, denn ihr ist Zugriff auf sämtliche Daten zu gewähren. Das erhöht die Rechenschaftspflicht von Firmen und Lieferanten und trägt so dazu bei, die EU-Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit und zu nicht konformen Waren durchzusetzen.

Praktische Auswirkungen dieser Reform

Die bisher geltende Zoll-Freigrenze von 150.-Euro pro Paket aus dem Ausland entfällt ab 1.7.2026. Stattdessen kommt als Teil der Reform die Einführung einer Bearbeitungsgebühr von 3 € für jedes in die EU eingeführte Gut. Auch Bearbeitungsgebühren können anfallen. Für Online-Marktplätze macht das den Sammelversand attraktiv und reduziert so vermutlich die Flut der Päckchen und Pakete aus Fernost. Mit dem Geld und dem Verfahren können die Kontrollsysteme verbessert und die nationalen Behörden entlastet werden. Und die Maßnahmen stärken den Verbraucherschutz. Denn die Online-Marktplätze gelten als Importeure, die haftbar gemacht werden können. Gleichzeitig schützen die neuen Regeln die europäischen Firmen, da die Importeure nun den gleichen Regeln unterworfen sind.

Die Regelungen im Einzelnen sind nachzulesen bei der IHK. Nach vielen Bewerbungen ist Lille in Frankreich als Oberste EU – Zollbehörde ausgewählt worden.