Ab 15. November 2024 muss die Richtlinie in den EU-Staaten umgesetzt sein
Die EU hat die Richtlinie final im Okt. 2022 beschlossen und die Frist für die Umsetzung in das Recht eines jeden Mitgliedstaates bis zum 15. Nov. festgesetzt. Die Absicht der EU ist es, damit europaweit die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen zu fördern. Und das soll die Arbeits- und Lebensbedingungen von Arbeitnehmern- und Arbeitnehmerinnen verbessern.
Die EU hatte dazu von 2017 an bereits die europäische Säule sozialer Rechte geschaffen. Sie besteht aus 20 Punkten, die die EU 2021 weiter konkretisiert hat und die sie z.B. in Punkt 6 mit dieser Richtlinie dann vor zwei Jahren erneut ausgebaut hat.
Nun können wir eine erste Bilanz ziehen zu dem Punkt 6: Löhne und Gehälter: Gewährleistung angemessener Mindestlöhne. Armut trotz Erwerbsarbeit ist zu verhindern. Und die Bilanz heißt:
Die Mehrheit der EU-Staaten hat die Frist zur Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Mindestlöhne verpasst.
Laut einem Bericht haben nur acht Staaten die Richtlinie zertifiziert. Das sind: neben Deutschland, Belgien, Tschechien, Dänemark, Ungarn, Litauen, Rumänien und Schweden. Einige große Länder verpassten die Frist. Das sind Frankreich und Polen sowie die Niederlande. Das heißt allerdings nicht, dass sie keinen Mindestlohn haben. In Frankreich z.B. hat die neue Regierung die jährlich vorgesehene Erhöhung in 2024 sogar vom 1.1.2025 auf den 1.11. 24 vorgezogen. Die polnische Regierung wird den Mindestlohn aufgrund einer hohen Inflation ebenfalls anheben und zwar zum 1.1.2025 Die Niederlande haben ihren Mindestlohn 1969 eingeführt. Er ist altersabhängig und wird ebenfalls in bestimmten Abständen angehoben.
Da aber andere Staaten eher in eine entgegengesetzte Richtung arbeiteten, sieht der Europäische Gewerkschaftsbund einen Mangel an politischem Willen, die Richtlinie umzusetzen. Hier „sollte die Kommission einschreiten“, so die Generalsekretärin. Das sehe sie z.B. bei Lettland, Luxemburg und Tschechien. Die tschechische Regierung hat z.B. ihr Gesetz sogar dahingehend geändert, das Konzept der „garantierten Löhne“ im Privatsektor abzuschaffen. Und sie hat das ohne Konsultation der Sozialpartner getan.
Vorschläge der EU-Richtlinie
Nach EU-Ansicht sollte ein angemessener Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns eines Landes betragen. Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindung von weniger als 80 Prozent fordert die Richtlinie auf, nationale „Aktionspläne“ vorzulegen, um die Abdeckung über diese Schwelle hinaus zu erhöhen.
Der europäische Gewerkschaftsbund hat beobachtet, dass die Umsetzung der Richtlinie in vielen Staaten positiv gewirkt habe. Einen Überblick über die Mindestlöhne der EU-Staaten findet sich hier. So hat z.B. offiziellen Quellen zufolge Rumänien bereits in den letzten zehn Jahren die höchste Wachstumsrate bei den Mindestlöhnen in der EU. Und das, obwohl die Richtlinie erst ab Jan. 2025 greifen wird.