18.2.2021: Kommission verklagt Deutschland wegen jahrzehntelanger Untätigkeit im Naturschutz
siteadmin2022-11-23T15:41:36+01:00Ausgangslage 1992 wurde die Flora-Fauna-Habitat - Richtlinie (FFH) der EU erlassen. Zwar sind wohl viele schützenswerte Gebiete in Deutschland benannt worden (mehr als 4500), um ein "Natura-2000 Netzwerk" zu schaffen. Angestrebt wird eine Vernetzung diverser Schutzgebiete. Die Verpflichtung lautet, "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen". Aber deren Schutz ist nur möglich, wenn konkrete Schutzziele und "gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen" festgelegt werden. Ziel der FFH-Richtlinie Die Biodiversität soll geschützt bzw. wiederhergestellt werden. Das ist nun besonders dringlich, weil die EU im Mai 2020 eine umfassende Biodiversitäts-Strategie angenommen hat. Bis 2030 soll diese dem Green Deal zum Durchbruch verhelfen. Dabei geht es darum, die Erholung der gebeutelten Vielfalt auf den Weg zu bringen. Es geht auch um die Durchsetzung der bisher nur angedachten Schutzgebiete. Weshalb die Klage [...]