CSRD, EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie tritt ab Mitte 2024 nach und nach in Kraft, verschoben auf 2029
siteadmin2025-07-11T12:43:21+02:00Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Die Richtlinie fordert von Unternehmen eine Berichterstattung zu ihren Nachhaltigkeits-Bemühungen. Sie trat am 5. Jan. 2023 in Kraft. Innerhalb von 18 Monaten muss sie in den EU-Staaten umgesetzt sein. Schätzungen zufolge sind davon 49.000 Unternehmen betroffen. Und zwar Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern und das sind: im bilanzrechtlichen Sinne große Unternehmen, sowie im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind, außerdem Drittstaatenunternehmen mit mindestens 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen. Während die Berichtspflicht zunächst für Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 500 Mitarbeitern aufwärts gilt, weitet sie sich ab 1. Januar 2025 auf alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen ( über 500 ) aus. Und [...]