Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, Richtlinie zur Bekämpfung, 7.5.2024
siteadmin2025-05-27T16:46:58+02:00Geht es um "Nein heißt Nein" ? Was die Kommission wollte Gewalt gegen Frauen "umfasst Straftaten wie sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsehen, Zwangsabtreibung oder Zwangssterilisation, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Stalking, sexuelle Belästigung, Femizid, Hassreden und Straftaten aufgrund des Geschlechts sowie verschiedene Formen der Online-Gewalt (im Folgenden „Cybergewalt“), einschließlich der Weitergabe oder der Manipulation von intimen Materialien ohne Zustimmung, Cyberstalking und Cybermobbing". Die Kommission hatte dazu in dem Vorschlag fünf umfangreiche Absätze vorgelegt, wie sich ihr Vorhaben rechtlich auf vorhandene Gesetze bezieht. Dabei geht es ihr darum, Gewalt gegen Frauen und Vergewaltigung zu anerkannten Straftatbestände zu erklären. Was im Laufe des Verhandlungsprozesses daraus geworden ist Am 7.2.2024 berichtet die Tagesschau zum Fortgang mit der Überschrift: Schutz vor Gewalt - nicht vor Vergewaltigung. Aber die EU hat nun [...]