25.8.2023: DSA, das EU-Gesetz über digitale Dienste gilt jetzt für die ganz Großen
Michael Lange2024-06-21T12:44:02+02:00Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA ab sofort einhalten Alle EU-Gremien haben sich 2022 auf das Gesetz in seiner heutigen Form geeinigt. Die EU hat eine Grenze gezogen, die bedeutet: ab 45 Millionen monatlichen Nutzer*innen gilt ein Konzern als ganz groß. Die Kommission hat mittlerweile 19 Plattformen als solche identifiziert. Dort sollen Hassreden oder Desinformationen ab sofort kontrolliert werden. Die Plattformen und Suchmaschinen müssen sich jetzt also an wesentlich strengere Regeln halten als bisher. Der DSA, in Deutschland auch "Gesetz über Digitale Dienste" genannt Es bestimmt künftig, welche Inhalte und Geschäftspraktiken innerhalb der EU online erlaubt und welche verboten sind. Das Gesetz gilt als einer der wichtigsten Bausteine für die von der EU-Kommission angekündigte Gestaltung der digitalen Zukunft Europas. Zum Anwendungsbereich zählen auch Host-Provider (beispielsweise Cloud- oder Webhosting-Services) und Anbieter [...]