EUGH entscheidet im Rechtsstaatsverfahren gegen Polen, 5.6.2023
siteadmin2025-05-26T17:10:07+02:00Die sog. polnische Justizreform von 2019 verstößt gegen EU-Recht Ein Land darf nicht seine eigenen Gesetze zur Rechtsprechung höher setzen als die Gesetze der EU, so die nunmehr endgültig vom EUGH getroffene Entscheidung. Die polnische Regierung hatte schon 2015, als die PiS-Partei die Macht übernahm, mit ihrer "Justizreform" begonnen. Auf dem Höhepunkt schuf sie die Unabhängigkeit seiner Richter ab, als sie eine eigene Disziplinarkammer des Obersten Gerichtes schuf. Mit dem heutigen Urteil bestätigt der EUGH frühere Urteile, gegen die Polen sich immer wieder gewehrt hat. Die Disziplinarkammer schränkte die Unabhängigkeit der Richter*innen, wenn sie EU-Recht anwenden wollten, ein. Sie setzten sich dann ihrer Entlassung aus. Die Regierungspartei PiS berief aber auch noch parteinahe Richter an den Obersten Gerichtshof, sowie an das Verfassungsgericht. Außerdem unterstellte sie die Staatsanwälte dem Justizminister. EU-Sanktionen [...]