Urteil gegen Greenwashing
TotalEnergies hatte in einer Werbe-Kampagne behauptet, es treibe die Energiewende voran. Gegen diese Behauptung des französischen Öl- und Gasriesen hatten Umweltverbände geklagt. Das französische Gericht gab den Verbänden teilweise Recht: das Unternehmen habe »irreführende Geschäftspraktiken« angewendet. Der Öl- und Gas-Konzern hatte sich 2021 von Total in TotalEnergies (TE) umbenannt und in diesem Zusammenhang die Behauptung aufgestellt, er könne bis 2050 klimaneutral werden. Hintergrund war der Einstieg in Investitionen in Wind- und Solarenergie.
Drei NGOs klagten, weil sie eine große Diskrepanz dieser Werbung zu den tatsächlichen Bemühungen des Konzerns sahen und sie bekamen Recht. Der Konzern muss nicht nur die irreführenden Aussagen zu einer CO²-Neutralität tilgen und – das ist bemerkenswert – auf seiner Website einen Link zu dem Urteil veröffentlichen. Sondern er muss den NGOS auch jeweils 8000.-Euro Schadensersatz (sowie die Rechtsanwaltskosten) zahlen. Das Urteil ist aus dem Herbst 2025.
Die Umweltorganisationen feiern das Urteil als Wendepunkt: Es sei weltweit das erste Mal, dass ein großes Öl- und Gasunternehmen wegen »Greenwashing seines Images« verurteilt wurde. TE hat im Jahr 2025 offenbar im Verhältnis zu anderen Konzernen, die fossile Energien fördern und damit handeln, weltweit mehr in regenerative Energien investiert. Aber die EU hat bekannt gegeben, dass mehr als 97% der TE-Einnahmen aus nicht ökologisch nachhaltigen Quellen stammen. Das Unternehmen würde eine solche Klage also vermutlich auch fünf/sechs Jahre später erneut verlieren.
Bahnbrechendes Urteil aus Paris gegen den französischen Konzern
TE hat im Juni 2026 erneut und nun eine viel herbere Niederlage vor Gericht erlitten als mit dem Verbot seines Greenwashing-Versuchs. Der Konzern muss nun in seinen Bilanzen aufführen, wieviel CO² durch das Heizen und Autofahren der Franzosen freigesetzt werden. Das heißt, als Öl- und Gasförderer ist er nun verpflichtet, sich auch um die indirekten, also die von seinen Kunden verursachten Klimaschäden zu kümmern. Das kann nur funktionieren, weil der Konzern in Frankreich der mit Abstand größte fossile Konzern ist. Aber das Urteil ist dennoch „ein Hammer“. TE muss nun in seinem jährlichen Abschlussbericht nicht mehr nur seine direkten Emissionen auflisten. Denn bei der Förderung, also der Herstellung und Raffinierung seiner Produkte entstehen CO²-„Abfälle“. Sondern TE muss nun auch die bei der Verwendung seiner Produkte bei den Kunden entstehenden Emissionen berechnen und dokumentieren. Das habe es versäumt und deshalb seien seine Auflistungen unvollständig.
Dieses Mal haben nicht nur NGOs geklagt, sondern auch die Stadt Paris hat sich dem Klageverfahren angeschlossen. Es wurde möglich aufgrund eines neuen Gesetzes. Schon seit 2017 verlangt das Gesetz von Großunternehmen eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Bürger+innen bezogen auf Gesundheits- und Umweltrisiken. Als Großunternehmen werden solche mit mehr als 5000 Beschäftigten definiert. Das Gericht verlangt, die verursachten Tonnen CO² nun in seine Jahresbilanz einzubeziehen. Man geht von 342 Millionen Tonnen im Jahr aus. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass TE sein Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, im März 2026 aufgegeben hat.
Auch wenn das Gericht bisher keine Strafen verhängt hat, gehen Umweltverbände davon aus, dass dieses Urteil einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftspraktiken von fossilen Energiekonzernen haben wird. Zumal eine Reihe von weiteren ähnlichen Klagen gegen Shell in den Niederlanden und mehrere amerikanische Konzerne in den USA laufen.
Abschließend noch eine Frage an die Leser+innen: warum klettern derzeit trotz der enormen Hitze und Sonneneinstrahlung in Frankreich und Deutschland die Strompreise? Weil in Frankreich wegen der Hitze die ersten Atomstrommeiler abgeschaltet werden müssen. Das Wasser der Flüsse, die für die Kühlung verantwortlich sind, ist zu warm geworden!