Brexit: Verbleib ohne Arbeitnehmerfreizügigkeit?
2016 hat Großbritannien in einer Volksabstimmung mit sehr knapper Mehrheit entschieden, die EU zu verlassen. Die Befürworter des Brexit haben in der Kampagne vor dem Referendum völlig falsche Behauptungen über die britische Zukunft nach dem Austritt aufgestellt. Bei den Verhandlungen mit der EU über die Austrittsmodalitäten hat sich immer klarer heraus gestellt, dass der Austritt schmerzhaft wird, besonders für Großbritannien. Einen Austritt mit voller Mitgliedschaft im Binnenmarkt aber ohne die Verpflichtungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, wird es nicht geben. Die EU hat am 16.1.2018 Großbritannien angeboten, in die EU zurückzukehren. Dann allerdings dürfen nicht mehr die vielen bisherigen Sonderregelungen gelten, sondern dann gleiche Bedingungen wie für alle anderen Mitgliedsländer: „Let´s stay together!“ (Ergänzung: Mit der Wahl von Boris Johnson zum Premier ist der Austritt beschlossene Sache.)
Vertragsverletzungsverfahren, hindert das Einstimmigkeitsprinzip die Durchsetzung eingegangener Verpflichtungen?
Es gibt vielfältige Verletzungen des Rechtsstaates in Polen und in Ungarn. Die EU-Kommission hat gegen Polen ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Abschaffung einer unabhängigen Justiz durch die gegenwärtige Regierung eingeleitet. Sollte die polnische Regierung nicht einlenken, kann ein solches Verfahren zum Entzug des Stimmrechts in den EU Gremien führen. Da aber Ungarn bereits angekündigt hat, gegen einen solchen potentiellen Entzug zu stimmen, ist dieses Verfahren wegen der bisher erforderlichen Einstimmigkeit ein stumpfes Schwert.
Aus deutscher Sicht ist die Aussöhnung mit Polen von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig müssen aber Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auch in Polen gewahrt werden. Für die Politik und für die zivilgesellgesellschaftlichen Initiativen stellt sich also die Frage, wie sie sich zu den Besorgnis erregenden Entwicklungen verhalten. Auch in Ungarn hat sich die Situation inzwischen sehr verschlechtert.
Kopenhagener Kriterien, Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz
Die Unabhängigkeit der Justiz hat auch auf Grund der für alle Mitgliedsländer geltenden Verträge, die jedes Mitglied zur Einhaltung verpflichten, universell in Europa zu gelten. Ihre prinzipielle Ausgestaltung kann nicht der jeweiligen Regierung überlassen werden, mag sie auch demokratisch legitimiert sein. Neben andauernder diplomatischer Überzeugungsarbeit gegenüber Polen und Ungarn müssen auch Druckmittel wie die Einschränkung von Zahlungen aus Brüssel thematisiert werden.
Separatistische Tendenzen, ein ungelöstes Problem
Zuerst waren es jahrelang die Basken, die sich von Spanien abspalten wollten. In jüngster Zeit haben separatistische Tendenzen besonders in Katalonien zugenommen. Dabei geht es um die Frage, wie weit regionale Autonomie gehen kann ohne einen Bruch mit dem „überwölbenden“ Nationalstaat. Die schottischen Bemühungen um Selbständigkeit dagegen sind eng mit dem Brexit verknüpft, da die Mehrheit der Schotten und wohl auch der Iren in der EU bleiben möchte.
Stellt sich ggfs. die Frage, ob die EU als ein Europa der Regionen neu zu denken und zu organisieren ist bei weiterer Zurückdrängung der Nationalstaaten? Dieser Ansatz wird zumindest von Einigen vertreten und diskutiert.
Europafeindlichkeit von innerhalb
Rechtsradikale Bewegungen gegen Europa sind im EU Parlament vertreten. Das sind Front National in Frankreich, Gert Wilders in den Niederlanden, die AFD in Deutschland, die FPÖ in Österreich, Lega Nord in Italien. All diese Bewegungen sind rechtsradikal, fremdenfeindlich, nationalistisch und zum Teil separatistisch und wollen die EU am liebsten abschaffen. So propagierte Marine le Pen vom Front National in Frankreich während des Präsidentschaftswahlkampfes den Austritt Frankreichs aus der EU. Diese Rechten haben in letzter Zeit an Gewicht gewonnen. Die FPÖ ist/war zwischenzeitlich in der österreichischen Regierung vertreten. Sie ist nur aufgrund eines aufgedeckten Skandals „rausgeflogen“. Die AFD ist 2017 erstmalig in den Deutschen Bundestag eingezogen gleich als drittstärkste Partei und zwar mit mehr als 90 Abgeordneten.
Zivilgesellschaftliche Initiativen haben bei den Wahlen in den Niederlanden die demokratischen Parteien gegen die Rechtsradikalen unterstützt. Bei den Präsidentschaftswahlen in Frankreich haben sich diese sich mit der Parole „Restons ensemble“ erfolgreich gegen den Front National ausgesprochen.
Äußere Bedrohung Europas im Inneren
Besonders Russland unter Putin will an alte Großmacht-Ideen anknüpfen. Durch Einverleiben von Gebieten, die früher zur Sowjetunion gehörten, will Putin Einfluss und Macht wieder erweitern. Auch will er verhindern, dass die EU weiter wächst. Überdies greift er es auch von innen an. Dazu gehört wohl u.a. die finanzielle Unterstützung rechter Bewegungen und Parteien, aber auch die Beeinflussung der politischen Meinung in Europa durch die Verbreitung von sog. Bots. Das sind massenhaft maschinell verbreitete Fake News. Für den unkritischen Leser sind sie weder als Bot erkennbar noch als verdrehte Fakten.
Damit trägt eine fremde Macht von außen dazu bei, dass Europafeindlichkeit und Rechtsradikalismus in Europa entstehen. Das langfristige Ziel ist, das demokratische System und damit insgesamt das Europäische Staatengefüge zum Wanken zu bringen und Europa von innen zu zerstören.
Bedrohung der Außengrenzen Europas
Hinzu kommt der immense Druck, den Russland von außen durch seine Bombardements in Syrien erzeugt. Während Putin die Todesopfer nicht interessieren, ist die Intention seines Eingreifens, auch durch die Flüchtlingsströme Druck auf Europa zu produzieren und so zusätzlich Konflikte zu schüren.
Das stellt die Frage nach der Sicherung von Europas Grenzen nach außen. Sowohl im Osten und Norden schafft Russland Druck durch ständige Provokationen, wie auch im Süden durch die Ausdehnung seiner Macht am Mittelmeer.
Flüchtlingspolitik und Sicherung der Außengrenzen
Der Streit über eine angemessene Flüchtlingspolitik spaltet Europa. Die beschlossene Verteilung von Kriegsflüchtlingen insbesondere aus Syrien scheitert am Widerstand aus den sog. Visegrad – Staaten. Das sind Polen, Ungarn und weitere osteuropäische Mitgliedsländer dieses Bundes. Aber auch in anderen Mitgliedsländern besteht z.T. nur eine geringe Aufnahmebereitschaft. Die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen ist nach der Genfer Konvention geregelt. Prinzipiell muss sie als eine temporäre Maßnahme gesehen werden, bis der Fluchtgrund entfällt. Freilich werden auch dann viele Geflüchtete in Europa bleiben wollen.
Wenn diese Flüchtlinge nicht einigermaßen gleichmäßig in der EU verteilt werden können, ist über Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Ausgleichszahlungen der sich verweigernden Staaten zu entscheiden. Es kann nicht sein, dass Griechenland und Italien als Hauptankunftsländer für Kriegsflüchtlinge dauerhaft eine überproportionale Last tragen. Die Brisanz dieser Probleme ist enorm hoch, sind sie doch geeignet, eine Gefahr für die Demokratien in den südlichen Ländern vor Ort herauf zu beschwören, sowie eine Spaltung in die EU hinein zu tragen.
Die doppelte Problematik der Asylpolitik
Nicht unerwähnt bleiben darf hier, dass Russland mit dem Eingreifen in Syrien einen Hebel in der Hand hat, mit dem es Europa von außen immer wieder unter Druck setzt. Je mehr Flüchtlinge er mit Hilfe seiner Bombardements „produziert“, desto mehr vertieft er nicht nur den Spaltpilz, sondern stärkt gleichzeitig die Rechten in Europa.
Zu dem Komplex gehört die Frage, wie stark Europa seine Außengrenzen schützen bzw. abschotten will oder muss besonders im Mittelmeer. Dafür hat die EU mittlerweile eine maritime Grenzsicherung aufgebaut: FRONTEX. Deren Aufgabe ist allerdings in der Europäischen Bürgerschaft umstritten, denn die Flüchtlingsproblematik löst sie keineswegs.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Recht auf Asyl in Europa eingedenk der historischen Erfahrungen keineswegs eingeschränkt werden darf.