EU Agrarpolitik
geschrieben im Okt. 2020
Unter Agrarpolitik behandeln wir hier zunächst die Landwirtschaftspolitik, dann die Forst- und schließlich die Fischereipolitik.
Bei der Bewirtschaftung von Ackerland und Viehzucht handelt es sich heute um sehr viel umfangreichere Prozesse als z.B. vor 70 Jahren. Heute gehören dazu die Veränderung der Bodenbeschaffenheit durch Dünger, Gülle und Pestizide, durch Bodenverdichtung und Fragen der Bewässerung. Es geht um Veränderungen im Einsatz von Technik sowohl bei der Aussaat als auch bei der Ernte, sowie in der Aufzucht von Vieh und Geflügel. Die Frage des Tierwohls ist dabei ein wichtiger Aspekt. Aber es geht auch um den Handel mit Grundstücken. Außerdem muss der Prozess vom Feld bzw. aus den Stallungen bis auf den Tisch der Verbraucher in den Blick genommen werden, also Stufen der Nahrungsmittelindustrie. Schließlich spielt auch die Frage, für wen die Landwirtschaft produziert, also auch der Export eine nicht unbedeutende Rolle.
Es geht bei all diesen Prozessen hier um einen umfassenden Ansatz besonders unter ökologischen und Nachhaltigkeitsaspekten.
Nachkriegspolitik
Die Situation der europäischen Länder, die den 2. Weltkrieg erlebt hatten, war geprägt von einer sehr negativen Erfahrung. Nach dem Krieg fanden in den Wintern 1945/46 und 1946/47 entsetzliche Hungerwinter statt. Besonders betroffen davon waren die Flüchtlinge aus den verlorenen Gebieten in Ostdeutschland, die noch keine Bleibe gefunden hatten, denn ihnen fehlte oft neben einer beruflichen Tätigkeit jede Grundlage für eine eigenständige Ernährung. So gab es auch lange nach dem Krieg in den Hungerwintern noch viele Todesopfer. In Westdeutschland erhielten deshalb viele (50.000) mittellose Flüchtlinge je 3,5 Hektar Land, um sich eine Nahrungsgrundlage zu erarbeiten, so z.B. auch Hans, der seine Frau und sein Kind im Hungerwinter verloren hatte. Von ihm und von seinem Verwandten werden wir hier immer wieder berichten.
Sicco Mansholt
Ein beeindruckender junger Holländer, Sicco Mansholt, wurde als Sohn eines sozial/sozialistisch gesinnten Bauern in Holland geboren. Da er den Hof nicht erben konnte, ging er nach Lehre und Studium in eine niederländische Kolonie. Aber das kolonialistische Herrschaftssystem missfiel ihm und er kehrte zurück. Da er Landwirt aus Leidenschaft war, gelang es ihm, auf einem dem Meer abgerungenen Polder ein Stück Land zu erwerben.
Einschneidend: der 2. Weltkrieg
Im 2. Weltkrieg versteckte er im Widerstand gegen die Nazi-Herrschaft nicht nur Verfolgte auf seinem Hof. Sondern er half weiteren Flüchtigen mit der Verteilung von Nahrungsmitteln. Seine vielfältigen und mutigen Schritte im Leben und die bitteren Nachkriegswinter brachten ihn zu tiefsitzenden Überzeugungen, was zur künftigen Abwendung von Not verändert werden müsste. Mit 36 Jahren in seinem Land zum jüngsten Minister erkoren, sann er darauf, die landwirtschaftliche Produktion zu steigern. Er dachte dabei z.B. an die Zusammenlegung von Höfen, an garantierte Preise für landwirtschaftliche Produkte usw. Seine zupackende Art brachte ihm dabei viele Erfolge ein.
Später wurde er der erste Kommissar der EU für Landwirtschaft. Sein für damalige Verhältnisse weit gestecktes Ziel: Europa für eine verlässliche Versorgung autark zu machen.
Veränderung in der Landwirtschaft
Da Hans im Gegensatz zu seinem westdeutschen Cousin Jan-Hendrik, der 20 Hektar geerbt hatte, nicht von seinen 3,5 Hektar leben konnte, verkaufte er das Land und suchte eine andere Tätigkeit. Seinem Nachbarn Karl, der 7 Hektar besaß und Kurt, der 15 Hektar beackerte, erging es kaum anders. Jan-Hendrik aber, kaufte nicht nur das Land seiner Nachbarn dazu, sondern ersetzte sein Pferd nach der Währungsreform durch einen ersten Trecker und kaufte später weitere Maschinen und konnte so seine Produktion in den 50er Jahren nach und nach steigern. Allerdings konnte er nicht wie früher, als er noch schwer körperlich auf seinem Land arbeiten musste, über alles allein bestimmen. Nun musste er vermehrt die Landwirtschaftspolitik in den Blick nehmen.
Vorschau auf die Thematik
Im geschichtlichen Überblick über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU benutzen wir die Begriffe zunächst so, wie sie offiziell zur Kennzeichnung der Politik benutzt werden. In der folgenden kritischen Würdigung geht es dann aber um die dahinter stehende Ideologie und die massiven Interessenpositionen. Auf die Agrarpolitik wirken die Interessen der Produzenten und ihrer Verbände, der Nahrungsmittelindustrie, des Handels, der Verbraucher und der unterschiedlichen politischen Konzepte ein.
Nach der Landwirtschafts- und der Forstpolitik stellen wir dann die Pläne der EU für die Jahre 2021 bis 2027 vor und bewerten sie. Danach beschreiben wir die EU Fischereipolitik.
1. Geschichte der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)
Die Entwicklung der GAP bis 2020 umfasst 7 Perioden. Die 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts bilden die erste Phase. Im Zusammenhang mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde die GAP als Reaktion auf die mangelnde Versorgung mit Lebensmitteln in den Römischen Verträgen von 1957 konzipiert. Sie trat 1962 in Kraft und hatte drei Ziele:
- Ernährungssicherung,
- Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft
- Einkommenssicherung der Landwirte.
Zur Erreichung dieser Ziele setzte man auf sog. „Marktordnungen“, die die europäische Landwirtschaft vor Importen schützen sollte. Außerdem legten die Verantwortlichen Mindesterzeugerpreise fest. Wurden diese am Markt nicht erreicht, setzte die staatliche Intervention ein: der Staat kaufte die „Überschussproduktion“ zur Stützung der Preise. Die Aufkäufe z.B. von Getreide oder Butter wurden eingelagert und – falls möglich – auf dem Weltmarkt verkauft, ansonsten vernichtet. Gleichzeitig erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe Exportsubventionen.
Die zweite Phase
Als zweite Phase der GAP werden die Krisenjahre der späten 70er und 80er bezeichnet. 90% der GAP-Gelder gingen bis 1992 in Exportsubventionen und staatliche Aufkäufe von Überschüssen. Dadurch kam es zu „Milchseen“ und zu „Butter-„, „Fleisch-“ und „Getreidebergen“. Butter z.B. wurde in Margarine verwandelt und exportiert. Aber Profiteure reimportierten mithilfe eines gigantischen Subventionsbetrug das Produkt wieder als Butter.
1976 bestanden 77% des EU Haushalts nur aus Geldern für die GAP.
Umbau der bäuerlichen Bewirtschaftung
Jan-Hendrik hatte seine Produktion stark umgestellt. Er reduzierte seinen Anbau auf Futtermittel für seine Milch-Kühe und vergrößerte seine Ställe, um mehr Kühe halten zu können. Die Störung der Weltagrarmärkte durch subventionierte Agrarexporte nahm noch größere Ausmaße an als in der vorherigen Periode. Die Reaktion der Politik waren Mengenbegrenzungen, wiederum durch staatliche Intervention. 1984 führte die EU eine Milchquote und eine Zuckerquote ein, also eine Produktionsmengenbegrenzung. Wer zu viel produzierte, musste Strafe zahlen. Die Einführung der Milchquote traf Jan-Hendrik hart. Nun reduzierte er die Milchkühe und ging z.T. auf Rindfleischproduktion über. Durch weiteren Zukauf vergrößerte er seine bewirtschaftete Fläche.
Bauernproteste
Praktisch haben die Bauernverbände in Brüssel über die Höhe der „Interventionspreise“ und damit über den Teil des Gehaltes, der damit garantiert war, mit verhandelt. Vor diesen Verhandlungen erzeugten sie Druck auf der Straße. Im Februar 1971 demonstrierten 50 000 Bauern in Bonn und im März 100 000 in Brüssel. Obwohl die Stützungspreise weit über den Weltmarktpreisen lagen, reichten diese den Bauern bzw. ihren Verbänden nicht aus.
Allerdings setzte in den 70er Jahren in Deutschland das Höfe-Sterben ein. Mehr als 20% der Höfe in Deutschland gaben auf. Dies hing aber nicht nur mit der Höhe der Interventionspreise zusammen, sondern u. a. auch mit attraktiven beruflichen Alternativen für junge Landwirte. Die Flächen jedoch pachtete meist ein anderer Bauer zu seinem Hof dazu. Die bestehenden Höfe wurden also größer, die Bearbeitung effektiver, denn die Bearbeitung konnte der Landwirt nun mit größeren Maschinen vornehmen.
Erste Umweltprobleme
Seit Beginn der 80er Jahre thematisierten kritische Menschen zunehmend negative ökologische Auswirkungen durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion. Die GAP jedoch nahm davon keine Notiz.
Die dritte Phase der GAP
Diese setzt ein mit der Reform des Agrarkommissars Mac Sherry 1992. Sie enthielt erste Schritte zu einer marktorientierten Agrarpolitik weg von einer einkommensorientierten Preispolitik. Bei Getreide veranlasste man Interventionspreiskürzungen von 35%. Obligatorische Flächen-Stilllegungen sollten das Überangebot begrenzen. Ansonsten legte man flächengebundene Ausgleichszahlungen fest, d.h. der Landwirt erhielt Zahlungen in Relation zur bewirtschafteten Fläche. Das kam Jan-Hendrik und seinem Sohn Johannes, der inzwischen den Hof führte, sehr zugute. Johannes vergrößerte den Hof erneut auf jetzt 100 ha. Je größer sein Hof, desto mehr profitierte er von den Zahlungen der EU.
Der Vertrag von Nizza 1997 enthielt als Ziele der GAP in Art. 33
- die Produktivität der Landwirtschaft steigern durch Förderung des technischen Fortschritts, der Rationalisierung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte
- auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung insbesondere durch die Erhöhung des Pro-Kopf- Einkommens eine angemessene Lebenshaltung ermöglichen
- Stabilisierung der Märkte
- Sicherstellung der Versorgung
- Sorge tragen für die Belieferung der Bevölkerung zu angemessenen Preisen
Bis 1985 wurde aus den Lagerbeständen „Weihnachtsbutter“ verkauft. Der Preis sollte um 70 Pfennig günstiger sein als in den Läden. 250 Gramm Molkereibutter sollten so unter 2 Mark zu haben sein.
Die vierte Phase der GAP
Sie beginnt mit der Agenda 2000, der Vorbereitung der EU auf die Osterweiterung. Interventionspreise werden weiter gekürzt. Zur Einkommensstützung führt man Direktzahlungen ein. Außerdem führt die EU neben der bisherigen GAP – jetzt Säule 1 – eine 2. Säule ein. Die Agrarstruktur – und Agrarumweltmaßnahmen fasst man jetzt in der neuen Säule unter dem Begriff ländliche Entwicklung zusammen.
Besonders Frankreich leistet heftigen Widerstand gegen diese Reformen. Nach 2000 erhält Frankreich zur Stützung seiner Landwirtschaft 9 Milliarden Euro aus Brüssel, Deutschland 6 Mrd. €. Frankreich koppelt weiter einen Teil seiner Agrarprämien an Produktionsmengen bei Milch und Fleisch.
Die fünfte Phase 2003
In dieser Phase zieht die EU eine Halbzeitbilanz der GAP als Grundlage für die Ausrichtung bis 2013. Sie nimmt weitere Kürzungen bei den Interventionspreisen vor und will damit mehr marktwirtschaftliche Elemente auf den Agrarmärkten „hoheitlich zulassen“. Die Direktzahlungen zur Sicherung der Einkommen der Landwirte erhöht man. Das führt zu einer weitgehenden Entkoppelung von den bis dahin noch an die Produktion gebundenen Zahlungen – z. B. an Anzahl der Mutterkühe oder Größe der Getreidefläche. Stattdessen bindet man die Direktzahlungen erstmalig an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance). Außerdem beginnt die Umschichtung von Finanzmittel aus der ersten in die zweite Säule. Dies will man als als erste kleine Schritte hin zur Orientierung an Nachhaltigkeits-Kriterien verstehen.
Erste Maßnahme zur Berücksichtigung von Umweltproblemen
1991 erlässt Brüssel die Nitrat Richtlinie 91/676/EWG – umzusetzen bis zum 20.12.1993. Es geht um die Verpflichtung auf eine gute fachliche Praxis und um die Verminderung der Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Gülle. Deutschland setzt die Richtlinie erst 1996 durch den Erlass der Dünge-Verordnung um, also 3 Jahre zu spät. Die Änderung der Richtlinie von 2008 wird auch erst durch die Novellierung der Dünge- Verordnung 2012 übernommen. Als Grenzwert gilt jetzt europaweit 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser. In bestimmten Regionen in Deutschland lag der Nitratwert schon in den neunziger Jahren weit über diesem Wert, z.B. vor den Toren von Osnabrück. Nur durch Mischung des Wassers aus verschiedenen Quellgebieten konnten die Wasserwerke den Grenzwert dort mühsam gerade noch einhalten. Und das waren noch nicht mal Gebiete mit massenhafter Tierhaltung.
Ein Ungenügend für Deutschland
2018 stellt der Europäische Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fest: die deutsche Dünge-Verordnung von 2012 reicht nicht aus zur Umsetzung der europäischen Nitrat Richtlinie. Da danach wieder nichts Grundlegendes auf diesem Gebiet passierte, hat der EU Umweltkommissar Kamenu Vela in einem Aufforderungs-Schreiben vom 25.6.2019 geschrieben: „Die Wasserqualität in Deutschland weist keine Anzeichen der Besserung auf. Die Qualität des Grundwassers in Deutschland gehört zu den schlechtesten in Europa“. Mit anderen Worten, hier zeigt sich erneut: EU-Richtlinien sind 1. nur ein sehr schwaches Mittel und 2. ist die Umsetzung oft äußerst zögerlich.
Der Wert von 50 wird in Deutschland an vielen Stellen überschritten. Teilweise werden 200 – 300 Milligramm pro Liter gemessen. 2019 zitiert die EU deshalb die Bundesministerinnen Julia Klöckner – Landwirtschaft – und Svenja Schulze – Umwelt – zum Gülle Report nach Brüssel. (Tagesspiegel, 28.8.2019).
Pestizide
Inzwischen sind auch die Einträge von Pestiziden zu nennen. Zu denen gehört nicht nur Glyphosat, sondern eine Vielzahl von Giften. Schon in den Neunzigern musste die Kommunalpolitik immer mehr Geld in die Hand nehmen, um ihren Bürger*innen ausreichend sauberes Wasser zu liefern. Jetzt schlagen Wasserwerke Alarm, weil nach ihrer Meinung in der neuen GAP, der achten, die bis 2027 gilt, weiterhin nicht genug getan wird, um das Trinkwasser sauber zu halten. (Quelle, Süddeutsche Zeitung, 29.6.2021)
Das Bild des Selbstfahrenden Schleppschlauch-Ausbringers für Gülle
Warum steht es über diesem Artikel? Es steht für die u.a. von der jetzigen Koalition (CDU/SPD bis Herbst 2021) angestrebte Digitalisierung der groß-industriellen Landwirtschaft. Deren „Rezept“ gegen zu viel Dünger und Gülle ist nicht eine Analyse der Ursachen und deren Veränderung. Eine Analyse müsste zu einer Reduzierung der Tierbestände und zur Begrenzung der Ausbringung der Gülle nur noch auf eigene Felder führen.
Heute jedoch bringen die Großagrarier die Gülle auf zusätzlich gepachtetem Land – oft weitab von ihren Betrieben aus. Das „Rezept“ der heutigen Politik ist statt der Analyse und der Bekämpfung der Ursachen die feinere, gleichmäßigere Verteilung der Gülle auf die Felder. So konzentriert sich die SPD auch darauf, den „Ausbau der Infrastruktur“ zu fordern, „um die für die Präzisionslandwirtschaft notwendigen Daten und Datenmengen an ihre jeweiligen Adressaten zu bekommen“. („Das Parlament“, 5.10.2020). Das Problem des viel zu hohen Nitrateintrages wird damit wohl kaum beseitigt werden.
Die sechste Phase
2008 gibt es einen „Health Check“ der GAP. Die Milchquote ist bis 2015 abzuschaffen. Bei Großbetrieben werden die Direktzahlungen überproportional gekürzt. Offenbar hatte man in Brüssel inzwischen erkannt: die Kopplung von Direktzahlungen an Flächen fördert die Konzentration der Landwirtschaft bei Großbetrieben zusätzlich. Der Trend zu immer größeren Betrieben und Viehbeständen war außerdem einhergegangen mit dem Einsatz neuer riesiger Maschinen. Diese führen aufgrund ihrer Schwere zur Verdichtung des Bodens. Und die Vergrößerung der Tierbestände führte zum Einsatz von immer mehr Antibiotika und Pestiziden und produziert noch mehr Gülle.
Johannes stieß nun die letzten Milchkühe ab, denn der erzielte Preis für einen Liter Milch betrug 31 Cent, während seine Kosten bei 40 Cent lagen.
Das Problem des Tierwohls aufgrund der Massentierhaltung
Dieses Problem wird in der GAP erst relativ spät in den Blick genommen (abgesehen von dem früheren Verbot großer Transportfahrten von Schlachtvieh durch halb Europa, das aus betrügerischer Absicht geschah). Das Tierwohllabel, das inzwischen in Deutschland vergeben wird, wird allerdings nicht für ökologisch hergestelltes „Fleisch“ vergeben, sondern für die äußerst niedrige, nur leicht verbesserte Stufe der Massentierhaltung.
Heute sind Tiertransporte erneut ein Thema
Das Vieh aus Europa wird lebend z.B. nach Kasachstan und auch nach China verkauft. {2020 haben „wir“ netto 1.3 Mill. Tonnen Schweine“fleisch“ exportiert, aber in unseren Kühlregalen liegen Billigschnitzel aus Spanien (Die Zeit, 30.12.2021, Im Stall wartet Arbeit).}
Trächtige Kühe werden von München in norddeutsche Häfen verbracht und dann nach Marokko verschifft. Auch wenn unsere Tier“schutz“regeln dort keineswegs gelten, stellt sich schon für den Transport hier in Deutschland die Frage, was diese Tiere allein auf der langen Fahrt hier erleiden müssen („Die Zeit“, 6. Mai 2021).
Kälber „dürfen“ bereits nach zwei Wochen schon 19 Stunden lang „auf Transport gehen“. Pro Jahr werden z.B. 680.00 Kälber aus Deutschland transportiert. Ein Grund für die vielen Tiertransporte durch Europa ist „die Spezialisierung von Ländern auf unterschiedliche Bereiche der Tierhaltung und Schlachtung“, die mittlerweile weit vorangeschritten ist (Anna Deparnay, 1.Newsletter 2022).
Zum Schutz von Mast-hähnchen
schreibt die – erst 2007 erlassene – Richtlinie 2007/43/EG zu den Mindestvorschriften, umzusetzen in nationales Recht bis 39.6.2010, u.a. vor:
- Die Hühnerställe müssen allen Hühnern angemessenen Zugang zu Trinkanlagen, Futter und trockener, lockerer Einstreu gewähren.
- Die Stallungen müssen angemessenes Licht während der Lichtstunden und eine ausreichende Lüftung bieten.
- Alle Hühner sind 2 mal täglich zu inspizieren.
- Buchführungspflicht.
- Besatzdichte: Die EU Länder müssen Folgendes gewährleisten. Die maximale Besatzdichte in einem Stall darf zu keiner Zeit 33kg pro Quadratmeter überschreiten. Dies bedeutet maximal 20 ausgewachsene Hühner pro Quadratmeter.
- Pflicht zur Teilnahme an Lehrgängen.
Verbot der Käfighaltung für Legehennen
Seit 2010 wurde diese Richtline durch die für Bodenhaltung ersetzt. Die Bodenhaltung ist seitdem der niedrigste Standard für die Eierproduktion. Hier sind 18 Hennen pro m² erlaubt. In so einem Stall befindet sich ein mehrstöckiges Etagensystem mit Sitzstangen (sie gelten als sehr unfallträchtig), einem Förderband für Kot und einem für Futter. In den hinteren Ecken befinden sich kleine Abteile mit schrägem Boden, über die die Eier auf ein Sammelband rollen. Im Gegensatz zu unseren Haushühnern früher, legen die Legehennen heute über 300 Eier im Jahr. Neben Eiernudeln verwendet die Lebensmittelindustrie die Hälfte, die wir nicht direkt essen, in Keksen, Mayonnaise und Kuchen. Nach einem Jahr holen Transporter die Hühner wegen zu niedriger Legeleistung zum Schlachten ab. Die Lebensmittelindustrie verwendet ihr Fleisch für Hühnersuppe, Frikassee und Pizzen. (Chrismon, 01, 2022, Gerettet, Schwester Henne)
Wie Massentierhaltung konkret aussieht
In dieser Zeit hält der Fleischproduzent bis zu 40 000 Hühner in einer Masthalle. Es ist unklar, wie Prüfer die maximale Besatzdichte überprüfen können. In der EU werden mehr als 5 Milliarden Masthühner pro Jahr geschlachtet (Der SPIEGEL 8.5.2007). Für Puten und Enten gibt es entsprechende Richtlinien. (vgl. dazu am Ende dieses Artikels die Aktualisierung aufgrund einer Bürgerinitiative!)
Die deutschen Geflügelzüchter haben sich übrigens lange Jahre vehement gegen die leicht verbesserten Flächenstandards gewehrt!
Die Gegenwehr der Geflügelhalter gegen das Tierwohl
Bereits in den neunziger Jahren gab es Vorschläge zur Verbesserung des Tierwohls, z.B. vom Präsidenten der Geflügelwirtschaft von Niedersachsen, Hans Stallkamp. Die permanente Erweiterung der Massentierhaltung war bereits in vollem Gange, weil die Politik die Bodenbindung Anfang der achtziger Jahre aufgegeben hatte. Bei der Bodenbindung wurde der Futterbedarf vor Ort erzeugt, davon 50% in dem eigenen Betrieb!
Fuhr man auf der A1 durch das Emsland, war der Gestank des auf die Äcker verteilten Hühnermistes nicht auszuhalten. Aber die schwarz-gelbe Landes-Regierung förderte – auch gegen starke örtliche Proteste – die immer größer werdenden Tier-Mastanlagen. Auch die Errichtung eines Mega-Geflügel-Großschlachthofes im Landkreis Celle gehörte dazu. Er sollte der größte in Europa werden. Das hatte sofort die Planung zahlloser agroindustrieller Hähnchenmastanlagen entlang der durch diese Gegend führenden B 214 -gut angebunden auch an die A 7- zufolge. (Schlachtviehimporte aus Skandinavien).
Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes und andere Probleme
Einen Fortschritt gibt es inzwischen in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika in der Geflügelmast. Während die Landwirte 2011 noch 1700 Tonnen einsetzten, waren es 2018/19 noch gut 7oo Tonnen. (Joachim Schüring, in Klartext 2020, Ein Magazin der Klaus Tschira Stiftung, gemeinnützige GmbH, Beilage zur Zeit, 8.10.2020)
Undurchsichtiger Lobbyismus
Heute hat „die deutsche Geflügelwirtschaft“ erneut „Sorgen“. In einer ganzseitigen Anzeige in der Zeit vom 8.1o.2020, in der sie sich an die „Lieben“ Politiker hier und in der EU wendet, schreibt sie: „Wenn die Politik so weitermacht, ist unsere gesamte Branche – die Geflügelfleischerzeugung – in Deutschland in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedroht.“ Zusätzlich ist auf der Seite davor eine Anzeige geschaltet: „Eine gesicherte Versorgung? Nur mit unseren Vermarktern!“ Sehr viel Geld für eine – für uns Leser*innen – unklar bleibende Forderung an die Politik.
Aber wir fühlen uns an die Vorkommnisse erinnert, als die minimal verbesserten Standards in den Neunzigern in die Diskussion kamen. Pohlmann war damals der größte Eier-Produzent. Er drohte damit, über die Grenze nach Tschechien zu gehen. Und tat das auch. Aber vermutlich, weil es Überprüfungen in seinen Ställen gab. Denn er hatte zur Schädlingsbekämpfung in den Ställen nicht zugelassenes Gift benutzt und damit die Gesundheit seiner Arbeiter aufs Spiel gesetzt.
Die Bedingungen der Schweinezucht
In Bezug auf die Schweinetierhaltung legt die Richtlinie 2008/1120/EG vom 18.12.2008 in Art. 3 für Absatzferkel oder Mastschweinläufer als Mindestbodenfläche fest:
Lebendgewicht (kg) Quadratmeter
bis 10 0,15
10 – 20 0,20
20 – 30 0,30
30 – 50 0,40
50 – 85 0,55
85 – 110 0,65
über 110 1,00
Auch hier stellt sich die Frage, wie die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft wird. Die Bedingungen der Schweinezucht sind in den einzelnen EU-Ländern durchaus unterschiedlich. Deutschland „zeichnet sich durch besonders enge Kastenstände aus“ für Sauen, die geferkelt haben. Nach mühsamen Verhandlungen im Jahr 2020 müssen diese erst nach weiteren acht Jahren geringfügig erweitert sein. Deren Nutzung, damit die Sau die Ferkel nicht versehentlich erdrückt, soll zeitlich enger begrenzt werden. Obwohl andere europäische Länder vormachen, dass es besser geht, wird der Streit darum hier vonseiten der Landwirtschaft erneut als Glaubenskrieg ausgetragen. (s. auch hierzu den letzten Absatz vor der Fischereipolitik)
Die siebte Phase
Die GAP „Reform“ von 2013 stellte die Weichen für die Periode 2014-2020. Die Reform koppelte 70% der Direktzahlungen an das sog. „Greening“. Jetzt gibt es die Verpflichtung, ab 15 Hektar mindestens 5% der Ackerfläche im Umweltinteresse zu nutzen. Das soll die Erhaltung von Dauergrünland fördern. Außerdem sollen die Landwirte nun Mindeststandards in Bezug auf Kulturpflanzen-Vielfalt einhalten. Seit 2013 gehen 38% des EU Haushalts in die GAP.
312,7 Milliarden Euro gleich 29% des EU Gesamthaushalts wurden für marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen – Säule 1 – ausgegeben und 95,6 Milliarden Euro gleich 9% für die Entwicklung des ländlichen Raumes – Säule 2. Herunter gebrochen auf ein Jahr beliefen sich die Direktzahlungen 2017 auf 39,661 Milliarden Euro – 1. Säule – gleich 69% der GAP Ausgaben. 14,355 Milliarden Euro standen für die Entwicklung des ländlichen Raumes zur Verfügung, gleich 25% der GAP Ausgaben. (Zur GAP Geschichte: Deutschlandfunk 14.6.2017: 55 Jahre Agrarpolitik der EU „Butterberge und Bauernsorgen“)
Antibiotikaresistenzen bei Menschen
Die Mehrzahl der verkauften Antibiotika in Europa, wie auch anderswo auf der Welt, konsumieren Tiere (European Data Journalism Network). Der Rückgang ist in dieser Periode zwar vorhanden, aber nicht ausreichend. Nach zähen mehrjährigen Verhandlungen wegen zunehmender Antibiotika-Resistenzen beim Menschen gelingt Ende 2018 eine Übereinkunft. Die Mitgliedsstaaten haben drei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht (in dem es dann meist wieder eine dreijährige Umsetzungspflicht gibt). Aufgrund der antibiotikaresistenten Bakterienstämme sterben jedoch in der EU jährlich etwa 33 000 Menschen an sog. Krankenhauskeimen. Bisherige Reduktionen von Antibiotikaeinsätzen sind also keine Entwarnung, solange bis es einen Ersatz dafür gibt. (J. Schürig, a.a.O.)
Erste EU-Label für ökologische Landwirtschaft
Die Förderung der Bio-Landwirtschaft durch die EU beginnt, wenn auch zaghaft, 1992. Damals wurden erstmals mit einer Öko-Verordnung Kontrollvorschriften für ökologisch arbeitende Betriebe, Verarbeitungs- und Handelsunternehmen erlassen. Im Juni 2018 wurde die Öko-Basisverordnung – VO 2018/848 – überarbeitet. Ab 1.1.21 müssen alle Ökobetriebe die Mindestanforderungen dieser Verordnung befolgen, wenn sie das von der EU zertifizierte Label erhalten wollen. Die Standards lauten:
Der präventive Einsatz z. B. von Antibiotika ist untersagt.
Der Mindest-Flächenbedarf von Mastschweinen beträgt:
Lebendgewicht in kg. Stallfläche in Quadratmetern Außenfläche Summe
bis 50 0,8 0,6 1,4
50 – 85 1,1 0,8 1,9
85 – 110 1,3 1,0 2,3
Anforderungen an Bio-Landwirtschaft
- Die Verwendung von synthetischen Pestiziden und Wachstumsregulatoren ist untersagt.
- Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit auf lange Sicht.
- Beitrag zu einem hohen Niveau der biologischen Vielfalt.
- Wesentlicher Beitrag zu einer giftfreien Umwelt.
- Beitrag zu hohen Tierschutzstandards.
- Förderung kurzer Vertriebskanäle und der Produktion vor Ort.
- Förderung der Haltung seltener und einheimischer Rassen, die vom Aussterben bedroht sind.
Bio-Landwirtschaft in der EU
Die Öko-Anbaufläche in Hektar an der gesamten Landwirtschaftsfläche pro EU Mitgliedsland ergibt 2018 folgendes Bild: In Österreich sind es 24,7% . Estland hat 21,6%, Schweden 19,9%. In Italien sind es 15,8%, in Lettland 15,4%. Tschechien hat 12,8%, Dänemark 9,8%. Deutschland hat gerade mal 9,1%, Frankreich nur noch 7,3%. Schlusslicht ist Malta mit 0,5%. Die Ökolandwirtschaft wächst langsam. Es gibt Ökobauern, die zur „alten“ Landwirtschaft zurückkehren.
Innerhalb der GAP fördert die EU u.a. die biologische Landwirtschaft aus dem Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELRR), also aus der 2. Säule. Sofern der Betrieb die obigen Voraussetzungen der Verordnung 834/2007/EG erfüllt, erhält er Unterstützung. Die Zuwendungen sollen Mehrkosten durch geringere Erträge, höhere Arbeitsbelastung und höhere Gemeinwohlleistungen ausgleichen. Die EU Kommission reguliert die Zertifizierung der Betriebe und die Kennzeichnung der Produkte streng.
Wenig Geld für die Bio-Landwirtschaft
2017 wurden 25% der GAP-Ausgaben für die gesamte 2. Säule, also inkl. der Strukturmaßnahmen (vgl. oben, 4. Phase) verwendet!
Besitzverhältnisse in der Landwirtschaft
Die meisten zur landwirtschaftlichen Produktion geeigneten Flächen in der EU sind nach Eurostat Angaben für 2013 erstaunlicherweise nicht in Eigenbesitz, sondern verpachtet. In Prozent der gesamten Fläche für ausgewählte Länder:
In der Slowakei sind 96%, in Bulgarien 89% und in Tschechien 86% verpachtet. Aber auch in Belgien sind mit 74%, Deutschland mit 70%, Ungarn mit 64% und Schweden mit 53% über die Hälfte der landwirtschaftlich genutzten Flächen gepachtet. In Italien sind es „nur noch“ 40%, in Österreich 31 %, in Polen 29% und in Dänemark 27%. Als Gründe werden angegeben: Das Höfe-Sterben wegen mangelnder Rentabilität der kleinen Flächen und die mangelnde Attraktivität des Berufs des Landwirts im Vergleich zu Berufen im aufstrebenden Dienstleistungssektor. Auch die Veränderung des Berufs durch Industrialisierung spielt wohl eine Rolle. Die steigenden Preise für landwirtschaftlich nutzbaren Boden führen aber auch zum Verkauf von Flächen und zur Verpachtung eines Restes, um Pacht zu erzielen zu können.
Konkret
So arbeitete der 1. Sohn von Johannes, Hans-Karl inzwischen mit auf dem Hof des Vaters und sorgte für eine weitere Digitalisierung des Maschinenparks. Er wollte den Anbau der Futtermittel noch effizienter steuern können und die Fütterung der Rinder optimieren.
Ökologie trotz Größe
Der 2. Sohn von Johannes, Jan-Gerhard hat sich entschlossen, trotz größerer Risiken als Öko-Landwirt zu arbeiten. Er hat sich für die genossenschaftliche Bearbeitung in der früheren DDR entschieden. Die Fläche, die er dort bearbeitet, ist wesentlich größer als die seines Vaters. Aber die Bewirtschaftung unterscheidet sich stark. Während der Vater zu 70% Ackerland bepflanzt – im wesentlichen mit einer Pflanzenart, geht Jan-Hendrik darauf zurück, zu gut 50% Grünland zu bewirtschaften. Das bedeutet mehr Biodiversität – ebenso wie die weniger dichte Bepflanzung des Ackerlandes, das er zudem mit reichlich breiten Blühstreifen umgibt. Vor allem benutzt er sehr viel weniger Stickstoff. Und die Tiere der Genossenschaft genießen Auslauf und auch mehr Fläche im Stall, wo sie sich deshalb bewegen können. EU-Mittel, die der große Betrieb aus GAP 2 bekommt, helfen bei der Umstellung zur Extensivierung des Anbaus auf den Flächen wie auch bei der Verbesserung des Tierwohls.
Der Preis für Ackerland
Die Kauf-Preise pro Hektar in Deutschland sind in der Zeit von 2005 bis 2014 um mehr als das Doppelte gestiegen. 2014 musste man für einen Hektar Land in Bayern im Schnitt 41.440,- Euro zahlen, in Schleswig-Holstein 26.311,-Euro und in Sachsen 10.250,-.(Die Grünen/Europäische Freie Allianz im Europa Parlament: „Landjäger: Europas Äcker im Ausverkauf“). Der KTK Konzern bewirtschaftet besonders in Ostdeutschland 45.000 Hektar Ackerland. 2015 hat sich an diesem groß-industriellen Unternehmen der chinesische Konzern FOSUM mit 9 Millionen Euro beteiligt mit der Option der weiteren Aufstockung der Beteiligung (ebenda). „Land grabbing“ durch das kommunistische China nicht nur in Afrika sondern nun auch in Deutschland? Aber nicht nur die Beteiligung fremder Staaten ist ein großes Problem (und das nicht nur in Deutschland), sondern:
Veraltete Gesetze in Deutschland von 1919
„Nach Schätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind inzwischen fast 60 Prozent der deutschen Agrarflächen im Eigentum von Nichtlandwirten.“ Besonders in Ost-Deutschland hat es vor 1989 die großen LPGs gegeben, in denen das Agrarland zusammengefasst war. Gerade dort kommt es zu großen Käufen zum Zwecke der Spekulation. Große Konzerne kaufen riesige Flächen auf. Und sie zahlen dafür nicht mal Grunderwerbssteuer. Denn ein Verkauf einer großen Agrargesellschaft an einen anderen Konzern läuft nicht nach den gleichen Gesetzen ab, wie ein Verkauf von privat an privat. So geraten gerade junge Neubauern, die Land erwerben wollen, immer mehr ins Hintertreffen, weil sie sich die wegen der Spekulation überhöhten Preise plus die Grunderwerbssteuer, die sie zahlen müssen, nicht mehr leisten können. (Tagesschau, 7.12,7,2021, RBB)
2. Kritische Bewertung der GAP bis 2020
a) staatliche Verhinderung von Marktmechanismen
In Bezug auf die erste Phase der GAP ist zwar der Ausgangspunkt nachzuvollziehen und anzuerkennen. Das war die bessere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nach den Kriegsjahren. Nur, der Begriff „Marktordnung“ dafür ist der völlig falsche Begriff. Denn es handelte sich nicht um Märkte, sondern um das Gegenteil: eine staatliche Verhinderung von Marktmechanismen. Einerseits wurden durch die Exportsubventionen faktisch Schutzzölle gegen ausländische Produzenten errichtet. Bis heute werden durch diese protektionistische Politik der „Festung Europa“ landwirtschaftliche Importe behindert. Damit werden andere Agrarproduzenten, besonders solche in Entwicklungsländern geschwächt, teilweise ganz vom europäischen Markt verdrängt. Andererseits führte die staatliche Intervention immer mehr zur Einkommenssicherung für die Landwirte. Und schon die GAP dieser ersten Phase förderte eine Überschussproduktion, bei der es nicht mehr nur um die notwendige Versorgung ging.
b) Aufrechterhaltung der Vokabel von der „notwendigen“ Versorgungssicherheit
Offenbar hat sich eine anfangs noch sinnvolle Förderung der landwirtschaftlichen Produktion schnell verselbständigt. Sie wurde damit völlig pervertiert. Begründet wurde – und wird auch heute noch – diese Politik mit inzwischen überholten Argumenten einer notwendigen Autarkie.
In Deutschland war das zur Zeit des Nationalsozialismus die Ideologie des „Reichsnährstandes“, den es zu päppeln gelte. Es ist schon erstaunlich, wie einerseits mit der Politik zum Aufbau eines gemeinsamen Marktes nach wirtschaftlichen Wettbewerbskriterien agiert wurde. Denn andererseits wurde für den Agrarsektor ein quasi staatliches planwirtschaftliches Lenkungssystem geschaffen, das gerade die Marktkräfte aushebelt und das bis heute hin. Um Missverständnissen vorzubeugen: Marktprozesse sollen in der Regel zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage führen. Insofern sind sie, wenn sie funktionieren, der Planwirtschaft mit ihrer Tendenz zu Fehl- bzw. Überproduktionen auf jeden Fall vorzuziehen.
c) Probleme der Produktions-Subventionierung
Die wachsenden Absurditäten der GAP wurden in den sog. Krisenjahren überdeutlich. Eine Förderung der Überproduktion; dann staatlicher Aufkauf, um Mengen vom Markt zu nehmen; schließlich, wenn sie sich nicht anderweitig verwerten ließen, Vernichtung! Noch 2003 lagen in den Interventionslagern der EU 194 000 Tonnen Magermilchpulver und 223 000 Tonnen Butter. Dieses System lud geradezu zum Subventionsbetrug ein. Angesichts der horrenden Summen, die die EU fast ausschließlich für die GAP bereitstellte, muss man feststellen: die EU gab in dieser Zeit ein miserables Bild ab. Sie verkam zu einem Selbstbedienungsladen für Landwirte und Subventionsbetrüger auf Einladung der Kommission! Die Landwirte hatten offenbar mit spektakulären Aktionen wie in Frankreich, wo sie Autobahnen mit verklappten Tomaten oder Traktoren blockierten, die EU-Politik erfolgreich als Geisel genommen.
d) Probleme der Flächensubventionierung
Die dritte Phase ab 1992 stellte einen Wandel der GAP dar, als nun die Zahlungen an die bewirtschaftete Fläche gekoppelt wurden und nicht mehr an die produzierten Mengen. Diese Direktzahlungen waren quasi ein staatliches „Gehalt“ für die Bauern, was es sonst nirgendwo gab oder gibt. Dies wies zwar in eine neue Richtung, förderte aber nun den Prozess zur Konzentration bei „Großbetrieben“. So konnten zwar nochmal größere Maschinen eingesetzt und dadurch die Produktivität gesteigert werden. Aber die negativen ökologischen Auswirkungen u. a. durch massenhafte Gülle-Ausbringungen und flächendeckenden Einsatz von Pestiziden wurden vergrößert, sowie die Verdichtung des Bodens durch den Einsatz der schweren Maschinen. D. h. Umwelt-, Klima- und Gewässerschutz hatten nicht nur keinen Platz in der GAP, sondern die negativen Auswirkungen kumulierten.
e) konkrete Folgen der Falsch-Ausrichtung
Schaut man sich die beiden exemplarisch zitierten Richtlinien zur Haltung von Masthühnern bzw. von Mastschweinen genauer an, so ist festzustellen:
- Es werden zum Teil unbestimmte Rechtsbegriffe verwandt wie „angemessener Zugang“. Diese Begriffe sind dehnbar und schwer kontrollierbar.
- Der maximale Besatz bei Schweinen mit mehr als 110 kg schweren Schweinen bedeutet 50 Schweine auf 50 Quadratmetern. Bei Hühnern heißt das, 1000 Tiere „leben“ auf eben dieser Fläche. Die Folge: wenn alle Schweine liegen, bleibt keinerlei Platz mehr zwischen Ihnen.
- Da durch die zu hohe Besatzdichte auch die Luft für die Tiere knapp wurde und Hitze zu vielen toten Tieren führte besonders bei Geflügel, mussten Mindeststandards eingeführt werden.
- Zumindest aus heutiger Sicht, wo über Tier-Wohl breiter diskutiert wird, sind diese Richtwerte überhaupt nicht mehr vertretbar. Sie sollen offenbar den Tierhaltern eine maximale Rendite, bezogen auf die eingesetzten Stallflächen ohne Rücksicht auf „Nebenwirkungen“ ermöglichen.
f) Tierhaltung als arbeitsteiliger industrieller Optimierungsprozess
Die Mast ist industriell durchorganisiert und elektronisch überwacht und nur mit dem Einsatz von viel Antibiotika zu realisieren. Zum Sinnbild für die industrielle Tierzucht ist das sog. Schweine-Hochhaus geworden. Da stellt sich die Frage, ob das noch etwas mit Landwirtschaft zu tun hat.
Die Ferkel, die angeliefert und dann hier gezüchtet werden, müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Gewicht erreicht haben. Dann kommt ein weiterer Zuchtbetrieb und übernimmt. Die nächsten Tierserien warten bereits auf den frei werdenden Platz in den Ställen. Zum Teil werden die zusammengepferchten Tiere über weite Strecken in Lastwagen transportiert. Neben den Renditeerwartungen der landwirtschaftlichen Betriebe sind es auch die Schlachtbetriebe und der Handel, die ökonomische Vorgaben für die Aufzucht der Tiere machen. Ist ein Schlachttier zu schwer, muss der „Produzent“ Strafe zahlen!
Die mangelnde Durchsetzungskraft der EU
Die Geschichte der Umsetzung der Nitrat-Richtlinie in Deutschland ist eine Geschichte der Verzögerung und des Hinhaltens. Selbst eine Entscheidung des EUGH in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hat bisher nicht zur Umsetzung beigetragen. Auch hier muss festgestellt werden: die Lobby der industriell betriebenen Landwirtschaft hält weiterhin die deutsche Landwirtschaftspolitik als Geisel, selbst gegen massive Ermahnungen aus Brüssel.
Sehr später Beginn einer oberflächlichen Erkenntnis in der EU
Erst 2010 wurden im Verhältnis zu den Zielen der GAP im Vertrag von Nizza 3 weitere strategische Ziele genannt:
- Ernährungssicherheit
- Umwelt- und Klimawandel: Einklang der Produktion mit den Anforderungen in Bezug auf Umwelt, Gewässer, Tiergesundheit, Tierschutz, Pflanzengesundheit und öffentliche Gesundheit.
- Räumliche Ausgewogenheit: Erhaltung lebensfähiger ländlicher Gemeinschaften.
Im Verhältnis zur Ökologie-Bewegung seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts hat die GAP damit erst sehr spät reagiert, nämlich in der 6. und 7. Phase, und auch das zunächst nur deklamatorisch. Denn die verwandten Begriffe sind allgemeine Schlagworte, jeweils interpretationsfähig und oft zu anderen Zielen in einem Spannungsverhältnis stehend.
Aber keine nennenswerte Umsteuerung
Die wirtschaftliche Prioritätensetzung – Produktivitätssteigerung und Einkommenssicherung blieb offensichtlich auch weiterhin erhalten. Die Koppelung der Direktzahlungen an die Größe der bewirtschafteten Flächen hat eine zu den genannten Problemen der Flächensubventionierung sehr problematische Nebenwirkung: die Preise für Pachtland steigen wegen der erhöhten Nachfrage. Denn es ist möglich, auch auf das Pachtland bezogen Direktzahlungen zu kassieren! Aus den Direktzahlungen werden auch die Verpächter alimentiert, weil sie eine höhere Pacht verlangen können. In Deutschland erhalten z.B. die Aldi-Erben oder der Rückversicherungskonzern Munich Re als Pächter Direktzahlungen, also auch große Konzerne.
Vortäuschende Begrifflichkeiten
Mit neuen Begrifflichkeiten soll der beunruhigten Öffentlichkeit zumindest verbal Entgegenkommen signalisiert werden. Dies gilt weitgehend auch für die Einführung der 2. Säule der GAP, die seit 2013 nur 1/4 der GAP Ausgaben ausmacht. So ist z.B. das „Greening“, der Versuch, Dauergrünland zu erhalten. Aber 5% der Flächen sind allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Unter Umweltschutzaspekten wird das als wirkungslos angesehen, zumal es häufig einfach zum Anbau anderer Nutzpflanzen als denjenigen auf der großen Fläche verwendet wird. Um diese geringfügigen Auflagen zu kontrollieren, bedarf es zudem einer Ausweitung der Bürokratie, die den Nationalstaaten obliegt. Solche Kontrolleure werden überdies stark von der jeweiligen Agrarlobby „beäugt“.
Sogar der Europäische Rechnungshof hat feststellen müssen: „das Geld, das explizit für die Umwelt ausgegeben wird, (hat) seinen Zweck nur unzulänglich erfüllt.“…Zu viel Geld für zu wenig Gegenleistung. (Die Zeit, 26.Nov. 2020)
Die Kritik auf den Punkt gebracht
Die Reform der GAP hat kaum Auswirkungen auf Tierwohlaspekte, Biodiversität, Klimaschutz und Wasserreinhaltung gehabt. Diese viel zu langsame und zu minimale Reaktion der GAP auf die Umwelt- und Klimakrise, für die die Landwirtschaft einen großen Teil der Mitverantwortung trägt, ist nur zu erklären einerseits durch die längst überholte Ideologie der Autarkie. Andererseits gibt es den übergroßen Einfluss der Bauernlobby nicht nur auf nationalstaatlicher Ebene sondern auch in Brüssel. Ansonsten sind weder die Absurditäten der staatlich geförderten Überproduktion und der staatlich organisierten Vernichtung von Nahrungsmitteln zu erklären noch die noch immer fortdauernde Flächen-Subventionierung. Und dies fand und findet statt in einer Zeit der Abnahme bäuerlicher Betriebe, also in einer Zeit, in der der Lobbyismus hätte zurückgehen sollen! Auch die Geschichte der unendlichen Verzögerung der Umsetzung der Nitrat Richtlinie in Deutschland ist ein Beleg für diese These.
In dieser bisher letzten Phase der GAP findet eine gewisse Weichenstellung statt
Einerseits wird die groß-industrielle Agrarwirtschaft fortgesetzt.
Andererseits beginnt die schrittweise Förderung der Bio-Landwirtschaft. Die Bio- Standards lesen sich wie eine Kritik an der industriellen Landwirtschaft. Das trifft z.B. das Verbot präventiver Antibiotika-Gaben, denn der massive Einsatz kann beim Fleisch-konsumierenden Menschen zu Resistenzen führen. Die Mindestflächen in der Schweinezucht sind bei Biohöfen doppelt so groß, darin ist auch eine verpflichtende Außenfläche zum Auslauf enthalten. Die Bio-Landwirtschaft setzt auf größere Qualität und Diversität ihrer Produkte, auf Vermarktung möglichst im ländlichen Raum und auf mehr Tierwohl. Sie ist daher vom Preis nicht konkurrenzfähig mit der industriellen Massenproduktion. Sie wird allerdings von der EU zu wenig gefördert und das auch noch in der nächsten Periode!
Betrügereien führen zu Lebensmittelskandalen
Einige Lebensmittelskandale der letzten Jahre, die auch auf die Mechanismen der groß-industriell betriebenen Landwirtschaft zurückgehen, seien in diesem Zusammenhang erwähnt.
2011: Ein Futtermittelhersteller in Norddeutschland verarbeitet Dioxin belastetes Futter. Dies kommt in Deutschland in die Mastanlagen von Schweine- und Hühnchen-Züchtern. Die zulässigen Grenzwerte des krebserregenden Dioxin werden um das 80fache überschritten. Hühner werden daraufhin massenhaft geschlachtet und vernichtet.
Weitere Skandale
- Dezember 2011: Skandal um gefälschte Etiketten für Bio-Lebensmittel.
- 2013 Pferdefleischskandal: Fertiggerichte in Supermarktketten wie ALDI, Lidl, Rewe oder Kaiser´s Tengelmann enthalten bis zu 50 % Pferdefleisch.
- 2014 Salmonellen-Ausbruch bei verseuchten Eiern eines bayrischen Produzenten. Hunderte Menschen in Deutschland, Großbritannien, Österreich, Frankreich und Luxemburg erkrankten, mindestens 2 starben.
- 2016 Europol stellt tonnenweise ungenießbare und gesundheitsschädliche Lebensmittel sicher: gefärbte Oliven, mit Kunstdünger verlängerten Zucker, gepanschten Wein.
- 2016 Bei 8 Verstorbenen wurde ein Listerin-Stamm, ein gefährlicher Lebensmittelkeim, in einer Fleischproduktion nachgewiesen. Die Produktion wurde gestoppt und die Ware zurückgerufen.
eine Besonderheit- nicht menschengemacht
- 2017 66 Ausbrüche von Vogelgrippe in Geflügelzuchtbetrieben. Es handelte sich um die größte jemals dokumentierte Geflügelpest. Zigtausende Tiere mussten gekeult werden.
- Hunderttausende Eier aus den Niederlanden waren mit dem Pflanzenschutzmittel Fipronil belastet.
- 2019 1100 verschiedene Produkte der Firma Wilke waren von Listerin befallen. Darunter auch Biofleisch. 3 Tote waren hierauf zurückzuführen.
- 2019 Großflächiger Rückruf fettarmer Milch des Milchkontors DMK und Fude Serrahn. Die Milch war mit dem Keim „Aeromonas hydophila“ belastet (RP Online „Lebensmittelskandale“).
Der mühsame, langsame Fortschritt
Die Tierschutzregeln in Bezug auf Tiertransporte der Verordnung 1/2005/EG. Der EUGH – AZ: C 424/13 – hat am 23.4.2015 = 10 Jahre später entschieden: die Regeln gelten auch für Transporte in Drittländer außerhalb der EU. Vorgeschrieben sind nun: Einhaltung von Rast- und Ruhezeiten an dafür geeigneten Orten und tiergerechte Haltung und Schlachtbedingungen im Zielland. In diesem Zusammenhang sind in Deutschland 2020 in 4 Bundesländern staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Beihilfe zur Tierquälerei eingeleitet worden (rbb online 4.8.2020). Es soll sich um Transporte nach Algerien, Georgien, Kasachstan, Libyen, Marokko, Turkmenistan, Usbekistan, Iran und Libanon handeln, also in neun Länder.
Erstaunlich, wohin die in der EU „produzierten“ Tiere lebend transportiert werden! Hat das noch mit der ursprünglich notwendigen und weiterhin propagierten Ernährungssicherheit zu tun? Mit dem Tier-Wohl schon gar nicht.
Relativierungen
Von interessierter Seite werden diese Skandale relativiert, indem sie „schwarzen Schafen“ zugerechnet werden, die es in jeder Branche gebe. Außerdem seien die betroffenen Mengen nur ein ganz geringer Bruchteil der täglich einwandfreien Umsätze mit landwirtschaftlichen Produkten. Dem ist entgegenzuhalten: die Skandale sind auf die Strukturschwächen der renditeorientierten Produktion zurückzuführen. Die Massentierhaltung findet unter unzumutbaren Bedingungen statt. Extrem lange Transportwege für Vieh und zum Teil mangelnde Tiergesundheitskontrollen gehören zu diesem Skandalsystem dazu. Die Verbraucher müssen sich fragen, ob sie den Preis der Gefährdung ihrer Gesundheit weiterhin eintauschen wollen gegen geringe Preise an der Warentheke für oft saft- und kraftloses Fleisch. Aber das System reicht eben weit über das jeweilige Erzeugerland in Europa hinaus – hinein in andere Kontinente. Die Probleme, die dort durch unsere Dominanz erzeugt werden, finden hier kaum Erwähnung.
Wirtschaftsinteressen der Agroindustrie kontra Interessen der Verbraucher*innen
Die GAP stellt das mächtigste Steuerungsinstrument auf EU-Ebene für eine ganze Branche dar. Pflanzen-, Klima – und Tierschutz spielen darin bisher nur eine untergeordnete Rolle. Das ist an den bisher relativ bescheidenen Flächen für die Bio-Landwirtschaft abzulesen. Das zeigt auch der Umgang mit Glyphosat, dem Allround-Unkrautvernichtungsmittel, das weiterhin zugelassen ist. Dies gelang nur mit Hilfe einer Überrumpelungsaktion 2017 durch den deutschen Landwirtschaftsminister Schmidt. Die Wirtschaftsinteressen – hier der Agro-Chemie stehen für die Agrarminister höher als die der Verbraucher*innen. Das Foto hier, das sinnbildlich für die riesigen Agrarflächen steht, ist zwar aus den USA, denn die Spritzung aus der Luft ist in der EU nicht erlaubt – in den Weinbergen allerdings doch! Aber wie das Schweinehochhaus für die industrielle Ausrichtung der Tiermast statt der Aufzucht steht, so steht dieses Foto dafür, dass die „Landwirtschaft“ nichts mehr mit einem Bauernbetrieb zu tun hat, sondern auf unüberschaubar großen Flächen stattfindet und einem Industrieunternehmen gleicht.
Ergänzung, April 2021, Und so geht es immer weiter
Auch die Nachfolgerin von Christian Schmidt, die Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) schaffte es, die Umweltministerin (SPD) auszutricksen. Es ging um das Insektenschutzgesetz. Klöckner verhinderte nicht, dass die EU für den Zuckerrübenanbau Notfallzulassungen für Neonicotinoide beschloss. Und das, obwohl Studien belegten: diese Gifte sind die Hauptverursacher für das Insektensterben und die Abnahme von 2008 bis 2017 um ein Drittel.
Zwei Seiten, die sich gegenseitig bedingen
Hinzu kommt: die groß-industrielle Produktion externalisiert weiterhin die Umweltkosten So wird z.B. unser Trinkwasser immer wieder teurer, weil immer mehr Pestizide aus dem Wasser herausgefiltert werden müssen. Die Kosten tragen die Verbraucher*innen und nicht die Landwirte.
Die notwendige Abschaffung der planwirtschaftlichen Elemente der EU-Agrarpolitik
Die GAP setzt bisher drei Instrumente ein: 1. die Regulierung durch Richtlinien, die z. T. viel Spielraum für die Umsetzung lassen, 2. die Ausgabe von Unsummen von Fördergeldern vorrangig zur Einkommenssicherung für Landwirte und 3. eine manipulative Kommunikation mit der Suggestion, ohne GAP sei eine verlässliche Versorgung unserer Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Produkten nicht sichert. Gleichzeitig jedoch werden Weltmarkt-Mechanismen durch Exportsubventionen massiv gestört.
Mit dieser verschleiernden Kommunikation ist es gelungen, die GAP bis weit in die 7. Phase hinein als planwirtschaftliches Politikfeld zu konservieren. Das war möglich, obwohl die EU in anderen Bereichen auf eine Marktwirtschaft setzt, für die der Staat lediglich die Rahmenbedingungen vorgibt.
Was wird die neue siebenjährige Periode an Reformen bringen?
Die GAP könnte dagegen zur Umsteuerung der Agrarpolitik mit den Zielen der Förderung der Nachhaltigkeit, des Tier-, Pflanzen- und Klimaschutzes und der Unterstützung gesunder Ernährung genutzt werden. Aber dafür müsste sie gegen die massive Lobbyarbeit umgesteuert werden. (vgl. dazu hier).
Zu diesem Punkt gibt es eine aufschlussreiche Kontroverse auf diesem Portal (vgl. hier den Kommentar und hier die Replik)
3. Grunddaten zur Landwirtschaft in der EU
a) wie groß sind die Betriebe
2018 wurden in der EU 179,144 Millionen Hektar Land für die Landwirtschaft genutzt, d.h. für Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen wie Gemüse-, Obst-, und Weinbau (ohne GB 161,787 ). Den größten Teil dieser Fläche bearbeiten Betriebe aus Frankreich, nämlich 29,8 Millionen Hektar. Spanien hat 24,2. Deutschland verfügt über knapp 17, Polen über 14,5 und Rumänien über 13,4 Mill. Hektar. Diese 5 Länder sind damit die Haupt-Agrarländer der EU. Die osteuropäischen EU-Länder allein genommen, machen ca. zwei Drittel der Agrarflächen der EU aus.
b) wie viele Betriebe gibt es
2016 gab es 10,5 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in der EU (in Deutschland noch ca. 270.000). Zwei Drittel dieser Betriebe in der EU waren weniger als 5 Hektar groß. Dies erscheint als eine sehr kleine Größe für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Denkt man jedoch an Weinbaubetriebe oder intensive Gemüse- oder Obstkulturen, so wird die Fläche aber verständlich. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU ist über die Jahre zurückgegangen, aber die für die Produktion genutzte Fläche ist nahezu konstant geblieben!
Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft
Beschäftigungsmöglichkeiten für 44 Millionen Menschen bieten nach Angaben der EU die Landwirtschaft, die Lebensmittelindustrie und die damit zusammenhängenden Branchen und Sektoren inkl. der Saisonarbeiter für die Ernte. Der Landwirtschaftssektor selbst verfügt über 20 Millionen reguläre Arbeitsplätze. In den letzten Jahren kommen die Leiharbeiter besonders aus Bulgarien und Rumänien (seit 2007 in der EU). Darin sind auch die Arbeiter in den Schlachtbetrieben enthalten, die mit Unterverträgen beschäftigt werden. Diese Arbeitnehmer erhalten oft n i c h t einmal den Mindestlohn. Stattdessen müssen sie sich mit anderen das Bett teilen und dafür noch teuer bezahlen. Oft ist der Besitzer des Schlachtbetriebes der Vermieter. Diese moderne Ausbeutung führt wiederum zu den billigen Preisen für das Fleisch. Besuchern aus der Politik, wie z.B. Sigmar Gabriel wird meist nur ein halbwahres, geschöntes Bild der Arbeits- und Lebensbedingungen vorgeführt. Oder lassen sie sich gutgläubig (?) für ein Salär leicht täuschen?
Die EU ist hier gefordert
Zu diesen Arbeitsverhältnissen gibt es bisher keine EU Richtlinie! Erst der in den Schlachtbetrieben massive Ausbruch von Corona brachte diese „frühindustrielle“ Art der Ausbeutung ans Licht der Öffentlichkeit.
Wo in der EU was erzeugt wird
Geographische Schwerpunkte der landwirtschaftlichen Produktion werden an Zahlen zu den Produktionsmengen veranschaulicht. 2018: bei Tomaten führt Italien mit 6 055 000 Tonnen, gefolgt von Spanien mit 4 769 000. Portugal produzierte 1 330 000. Insgesamt produzierten Landwirte 17 399 000 T.
2019: gemessen in Mill. Hektolitern produzierten die führenden Weinbauländer der EU 2019 auf relativ konstanten Flächen: Italien 47,5, Frankreich 42,1 und Spanien 33,5. Dagegen Deutschland 9, Portugal 6,7 und Rumänien 4,9 (Statista). Zwischen 1989 und 1999 waren die Flächen allerdings um 15,7% zurückgegangen.
Mit 44 Mill. T Fleischerzeugnissen 2015 war die EU auf dem 2. Platz hinter dem kommunistischen China. Die Produktion von Schweinefleisch in der EU für 2018 in 1000 Tonnen Schlachtgewicht: Deutschland 5 455, Spanien 4 269, Frankreich 2 177, Polen 1 990, Dänemark 1 530, Niederlande 1 455, Italien 1 456, Belgien 1 044. Damit erreichen diese 8 Länder knapp die Hälfte der gesamten Schweine-Fleischerzeugnisse der EU.
Auswirkungen der EU-Agrarpolitik auf Entwicklungsländer
Abschließend zur europäischen Agrarpolitik ist hier auf ihre Außenhandelspolitik einzugehen. Daran wird seit Jahren starke Kritik geübt. Diese lässt den Entwicklungsländern keine Chance, vor Ort ihren eigenen Markt zu bilden. Denn die Exporte aus Europa in die Länder werden meist subventioniert. Zum zweiten gibt sie den Agrarimporten aus den Ländern durch ihre Preispolitik ebenfalls keine Chance, auf dem europäischen Markt Fuß zu fassen. Die EU schöpft die Preisvorteile dieser Länder ab. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, hat darauf immer wieder hingewiesen. Er fordert eine Landwirtschaftsoffensive zur Beendigung des Hungers in Afrika sowie eine Energie- und Klimapartnerschaft und einen Neuansatz in den Handelsbeziehungen mit fairen Lieferketten. (18.6.2020, menschenfuermenschen.de) Zuletzt hat er in Deutschland mit dem Lieferkettengesetz einen gewissen Fortschritt erzielt. Ab 2023 soll es für Firmen mit über 3000 Mitarbeitern in Kraft treten, ab 2024 ab 1000 Arbeiterinnen.
Wälder und Forstpolitik
Bewaldete Flächen bedecken mehr als 40% der EU. Annähernd ein Viertel der EU Waldflächen stehen unter dem Schutz der Natura 2000 Richtlinie. Für 2015 stellt sich der Anteil der Waldfläche an der gesamten Landfläche in den verschiedenen Ländern der EU wie folgt dar: Finnland 73%, Schweden 69%, Lettland 54%, Estland 52%. Österreich 46%, Slowakei 40%, Bulgarien 35,2%, Deutschland 32,7%, Italien 31,6%, Griechenland 31,5%, Frankreich 31%, Polen 30,8% und Rumänien 29,8%. Die Nordländer mit hohen Werten gleichen die unterdurchschnittlichen Werte im Süden aus. (Daten der Weltbank)
Es gibt in der EU bisher keine gemeinsame Forstpolitik, außer einer Bestimmung: illegal geschlagenes Tropenholz darf seit 2010 nicht mehr eingeführt werden. Aber von 2015 – 2020 sind aus der GAP – 2. Säule – Mittel zur Ko-Finanzierung mit den Mitgliedsländern zur Aufforstung geflossen zur Vorbeugung gegen Schäden und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder besonders nach Waldbränden und wegen Borkenkäferbefall.
Zunahme der massiven Schäden
Die neuen Schäden der letzten drei Trocken-Jahre sind immens. In der Größe der Hälfte des Saarlandes ist der Wald in Deutschland verloren. In erster Linie sind die Mono-Kulturen der Nadelwälder betroffen, allen voran die Fichte. Sie gilt/galt? den Waldbesitzern als ihr Brotbaum und stand zuletzt auf ca. 57% der Waldfläche in Deutschland. Aber das Schadholz beträgt fast 180 Mio. m³ (Landwirtschaftsministerium, 19.8.2020, ZDF heute Sendung) und erzielt derzeit statt 50.- nur noch 9.-€ pro Festmeter. Die m³-Zahl übersteigt die Vorstellungskraft. Runter gebrochen auf Zahlen aus Rheinland-Pfalz sind 5,1 Mill m³ Schadholz 2018/19 entstanden. Das entspricht 5,55 Mill Bäumen auf einer Fläche von knapp 18.000 Fußballfeldern. (RZ-Beilage, 30.9.2020)
Noch vor wenigen Jahren hieß es: Es geht dem Wald so gut wie noch nie. Inzwischen sagt Landwirtschaftsministerin Klöckner: Dem Wald geht es so schlecht wie noch nie. „Unsere Wälder sind krank“. Auch 80% der Eichen und 89% der Buchen haben lichte Kronen (Waldzustandserhebung 2020).
Dilemma der Aufforstung
Bei der Aufforstung steht die Politik vor einem Dilemma: Große Kahlflächen bieten „waldfeindliche Bedingungen“ für die Anpflanzung neuer Bäume. Alle Mikroorganismen und Pilze, die mit Bäumen zusammen leben, fehlen. Die Zunahme extrem heißer und trockener Sommer erschwert die Lage zusätzlich. Während die durchschnittliche Regenmenge im Sauerland statt 1200 mm im Jahr auf ca. 800 mm fiel, lag sie in Brandenburg statt 500 nur noch bei ca. 300 mm in den letzten Jahren. (Zeit-Magazin, 13.8.2020). Mit Fortschreiten der Klima- Katastrophe wird es immer schwieriger, ihr entgegen zu arbeiten.
Für die Landwirtschaft ist dieser Rückgang der Niederschläge ebenfalls problematisch.
Im Zusammenhang mit der Vorstellung von Plänen zum „Green Deal“ schreibt die Kommission: „Die EU wird eine neue EU-Forststrategie ausarbeiten, die sich auf den gesamten Waldzyklus erstreckt und die zahlreichen Leistungen der Wälder fördert“. Das Hauptziel dabei lautet: Förderung der Aufforstung.
Welche unterschiedlichen Interessen zur Aufforstung gibt es?
Über die Art der Aufforstung gibt es keine Einigkeit. Je nach Interesse gehen die Meinungen fundamental auseinander. Waldbesitzer sind überwiegend ökonomisch orientiert. Zwar setzen sie inzwischen auf etwas mehr Nachhaltigkeit. Sie wissen, ihre eigene Generation wird den Wald nicht mehr „ernten“ können. Mehrere kehren sich auch von reinen Monokulturen ab, aber die Bäume sollen doch möglichst zu gleicher Zeit gefällt werden können.
Ökologen dagegen plädieren für einen artenreichen Mischwald, dessen Bäume unterschiedlich alt sind. So ein Wald hat das Potential, sich alleine zu verjüngen. Würde außerdem mehr Totholz liegen gelassen und würden überdies Entwässerungsmaßnahmen rückgängig gemacht, hätte der Wald die Möglichkeit zu gesunden. Da solche Ziele der Verwertung des Waldes im Wege stehen, müsste sich die Politik entschließen, die Naturwaldfläche auszudehnen. Umweltverbände fordern eine Verdreifachung der dafür bisher vorgesehenen Fläche von 3%. (vgl. Gesetzesvorlage der EU-Kommission hier)
Ein nachahmenswertes Beispiel
Auf zwei Kalamitätsflächen im Koblenzer Stadtwald haben Mountainbiker unter Anleitung des städtischen Revierförsters mehr als 1000 sog. Wildlinge gesetzt. Zuerst werden Jungpflanzen aus der direkten Umgebung „geworben“, d.h. ausgegraben. Denn diese sind gut an die dortigen Boden- und Wasserverhältnisse angepasst. Auch frisst das Wild sie weniger ab als Setzlinge aus Pflanzenschulen! Außerdem erhalten letztere eine größeren Pflanzenschock durch die Umpflanzaktion als die aus der Wildlings-Werbung. Auf den jetzt bepflanzten Flächen befinden sich bereits Ahorn und Rotbuche. Durch die Einmischung der nun gepflanzten Weißtannen könnte sich ein gesunder Mischwald entwickeln (Blick aktuell, Nr. 14/2021). Denn alle drei Baumarten sind Tiefwurzler. Heute legt man vor dem Pflanzen auch eine Reihe von Mulden an, in denen sich Wasser sammeln kann, damit es nicht abfließt.
Wichtig ist darüber hinaus, bei der Holzernte Teile des Baumes im Wald zu lassen. Wenn es sich zersetzt, wirkt es wie ein Schwamm, hält Feuchtigkeit im Wald und trägt zur Neubildung von Grundwasser bei.
Die Situation in Deutschland
Die deutsche Forst- und Holzwirtschaftspolitik ist nicht Teil europäischer Politik. Aufgrund der massiven Klimaschäden erhält sie über den Bund Beihilfen aus verschiedenen Töpfen, einmal von knapp 600 Mio. € und nun noch einmal 700 Mio. € als flächenwirksame Prämie, zusammen 1,3 oder sogar 1,5 Mrd. €, genehmigt von der EU-Kommission! (Landwirtschaftsministerium 10.7.2020). Aber die Eigenständigkeit -anstelle von staatlichen Vorgaben- ist einem Teil der privaten Besitzer weiterhin äußerst wichtig. (Karl Giesen, Holzzentralblatt, 24.7.2020) Da der Bericht zur Bundeswaldinventur nur alle 10 Jahre erscheint, wird sich erst im 4. Bericht 2022 ablesen lassen, wie es dem Wald in Deutschland nach den trockenen Jahren geht. Der Privatwald hat 2012 mit 5,4 Mill. Hektar knapp die Hälfte der Gesamtwaldfläche von 11,4 Mill. ha ausgemacht. In der EU der 28 sind es 60%, wobei in den früheren Ostblockländern der Staatsanteil extrem hoch ist. (Eurostat 2014)
4. Pläne zur GAP Reform ab 2021 im Zusammenhang mit dem Green Deal
EU Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bekräftigt: der europäischen Landwirtschaft kommt beim Green Deal eine Schlüsselrolle zu. 40% der Agrarförderungen sollen für den Klima- und Umweltschutz reserviert werden. Als neue konkrete Ziele für die GAP der Zukunft werden von ihr genannt:
- gerechtes Einkommen für Landwirtinnen und Landwirte
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
- Wiederherstellung eines ausgewogenen Kräfteverhältnisses in der Lebensmittelkette
- Klimaschutzmaßnahmen
- Umweltpflege
- Erhalt von Landschaften und Biodiversität
- Förderung des Generationenwechsels
- dynamische, ländliche Gebiete
- Schutz von Lebensmittelqualität und Gesundheit
Vorschläge
Die Umsetzungsvorschläge werden etwas konkreter. Die GAP soll in Zukunft kleine und mittlere Betriebe stärker fördern. Für junge Menschen soll sie Anreize schaffen, den Beruf des Landwirts zu ergreifen mit 2% der Mittel der Direktzahlungen zur Unterstützung. Die Direktzahlungen sollen ab 60 000 € pro Betrieb gekürzt und auf maximal 100 000 Euro begrenzt werden. Außerdem sollen nur noch aktive Landwirte Gelder erhalten.
Mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft soll durch eine umfassende Biodiversitäts-Strategie und das Konzept „From Farm to Fork“ realisiert werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und von Antibiotika soll in den nächsten 10 Jahren halbiert werden. Die Menge des eingesetzten Düngers soll um 20% gesenkt werden. Die Öko-Anbaufläche soll deutlich gesteigert werden. Aus all diesen Gründen hat sich Jan-Gerhard für seinen Neuanfang entschlossen. Auch die genossenschaftliche Arbeit, die in Ostdeutschland stark verbreitet ist, liegt ihm mehr als der konventionelle Anbau mit Nachteilen für die Umwelt.
Säule 1
Es sollen „Eco-Schemes“ – Öko-Regeln – in Säule 1 eingeführt werden. Diskutiert wird ein Öko-Punkte-Modell, das Anreiz-Komponenten enthalten soll. Punkte werden vergeben z. B. für die Ausweitung von Blühstreifen, extensive Beweidung, vielfältige Fruchtfolgen, Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Bindung von Kohlenstoff im Boden durch Erhaltung von Mooren bzw. ihre Renaturierung. Denn heute weiß man, Moore sind CO2-Senken (vgl. hier Gastbeiträge). Je Punkt gibt es einen Zahlbetrag. Das Anreiz-System könnte darin liegen, dass ab einer bestimmten Punktzahl der Zahlbetrag pro Punkt steigt. Gestritten wird darüber, wie viel Geld aus Säule 1 für „Eco-Schemes“ ausgegeben werden soll – 20 oder 30% und ob es eine fest verabredete jährliche Steigerung geben soll.
Bremse durch Deutschlands Landwirtschaftsministerin
Im 2. Halbjahr 2020 hat Deutschland den Vorsitz der EU Ratspräsidentschaft. Zuständig im Bereich der Landwirtschaft sind die Ministerinnen für Landwirtschaft, Klöckner und für Umwelt, Swenja Schulze. Letztere begrüßt die Reform der GAP hin zu „Eco-Schemes“. Die Landwirtschaftsministerin dagegen verhält sich äußerst reserviert: Es gehe darum, national und europäisch die Ernährung zu sichern. Das ist die uralte „Erzählung“. [Hier, oben in Teil 2. „der mühsame, langsame Fortschritt“ sind Staaten in Afrika und Asien genannt, in die landwirtschaftliche Exporte gehen]. Klöckners Kredo lautet: Umweltschutz ja, aber die Landwirte seien primär keine Landschaftsgärtner! Die Konfliktlinien sind also markiert – partielle Reform der GAP nach Umweltgesichtspunkten oder „weiter so wie bisher“ mit kleinen kosmetischen Korrekturen. Allerdings gelang es dem Entwicklungshilfeminister Gerd Müller kurz vor Ende der dt. Legislaturperiode zumindest ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. (s. oben, vor Wälder und Forstpolitik)
5. Bewertung und alternative bzw. weitergehende Vorschläge
Zu aller erst: die Reform der GAP ist dringend notwendig. Die Weichen für die GAP bis 2027 werden jetzt bis zum Ende des Jahres 2020 gestellt.
Zum zweiten: Der Green Deal weist in die richtige Richtung. Aber in Bezug auf die GAP ist er bisher nur ein äußerst kleiner Schritt.
Was der Landwirt für sein Einkommen leisten soll
In Säule 1 sollen die Direktzahlungen gekappt werden. Das ist richtig so. Gesellschaftlich wird ein bedingungsloses Grundeinkommen bis heute meist vehement abgelehnt. Dort wird über eine Zahlung von monatlich 1000.- Euro pro Person diskutiert. Für den Landwirt aber stellen die Zahlungen, gekoppelt an die bewirtschaftete Fläche, weiter quasi ein bedingungsloses Grundeinkommen dar. Lt. Bericht in „Das Parlament“ vom 14. Juni 2021, S. 8 „machen diese Zahlungen im Durchschnitt rund 40 Prozent des Einkommens der Betriebe aus“ ab 2023. Es wird nunmehr lediglich der „aktive“ Mensch gefordert (und nicht mehr der Verpächter seiner früher selbst bewirtschafteten Flächen). Ein Einkommen über 100 000 Euro ist sehr hoch, denn der Landwirt will seine Produkte ja vermarkten. Damit erzielt er natürlich ein zusätzliches Einkommen, sonst würde er nicht produzieren.
Für die „Kleinen“ gilt das kaum
Allerdings betrifft das nur 15,7 %, während 12,8 % keinerlei Gewinn erzielen (Die Zeit N° 39 2020, S. 23 ) Denkbar könnte also eine weitere Reduktion der Höchstbeträge der Direktzahlungen sein, aber bisher ist die Bundesregierung dagegen. Früher hieß ein oft gehörter ´Witz`: „Wieso fahren Bauern, die doch so arm sind, Mercedes? Antwort: Die können sich ein normales Auto nicht leisten, dann müssten sie das Benzin ja selbst zahlen.“ In der Tat zahlen Bauern und Forstwirte in Deutschland bis heute auf ihre Umsätze keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Die EU verklagt die Bundesrepublik deswegen.
Grundsätzlich bedarf es einer Strukturreform der Landwirtschaft in der EU
Das Bodenverkehrsrecht muss strikt an Nachhaltigkeits-Kriterien ausgerichtet werden. Landwirtschaftlich nutzbarer Boden darf nicht zu Spekulationszwecken erworben werden. Investoren, die das Land zu Spekulationszwecken erwerben, besonders von außerhalb der EU sind strikt zu kontrollieren bzw. in Zukunft auszuschließen. Großflächige Landwirtschaft ermöglicht zwar den Einsatz großer Maschinen, aber befördert die Erosion und die Austrocknung des Bodens bei Dürre, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel immer häufiger auftritt. Das bedeutet: u.a. der Schutz der Felder durch Hecken muss gefördert werden. Der Eigentumserwerb durch Landwirte ist zu erleichtern, denn Eigentümer gehen mit „ihrem“ Boden sorgfältiger um, als wenn sie ihn nur auf bestimmte Zeit gepachtet haben. Also ist der Erhalt bzw. die Verbesserung der Bodenqualität sicher zu stellen. Raubbau kann nicht akzeptiert werden, denn der Bestand an landwirtschaftlich nutzbarem Boden ist endlich.
Beruf des Landwirts durch kleinere Betriebe attraktiver machen
Kleinere Betriebe müssen massiv gefördert werden, auch um der Konzentration bei industriellen Großbetrieben entgegen zu wirken. Die notwendigen Strukturreformen der landwirtschaftlichen Produktion in der EU müssen einerseits für die wieder steigende Attraktivität des landwirtschaftlichen Beruf sorgen. Andererseits müssen sie den Preisanstieg für den Boden stoppen. Das Ziel dabei ist, Landwirten zu ermöglichen, ihre eigenen Flächen zu bearbeiten und nicht vorrangig auf Pachtland angewiesen zu sein.
Dänemark kann diesbezüglich ein Vorbild sein. Dort ist es auf gesetzlicher Basis erschwert, landwirtschaftliche Betriebe zu Großunternehmen zusammenzuschließen. Kleine Betriebe werden von der Regierung besonders gefördert. Rund 85% der dänischen Bauernhöfe sind deshalb Familienbetriebe mit weniger als 50 Hektar Land. In der dänischen Landwirtschaft spielen Genossenschaften in der Produktion von Molkereiprodukten und in der Vermarktung von Agrarerzeugnissen eine besondere Rolle.
Frage an die EU-Landwirtschaftspolitik
Warum gibt es bisher keine Verordnung der EU zur Kontrolle der Fusionen im landwirtschaftlichen Bereich, zur Erschwerung der Beteiligung ausländischer Spekulanten und Investoren und zur Förderung von Produktions- und Vermarktungsgenossenschaften?
Förderpolitik dringend ändern
Die bisher vorherrschende Dynamik der GAP muss unterbrochen werden. Sie führt bis heute immer noch zur Überproduktion in der EU in allen Bereichen der Landwirtschaft. Ein Hof von 50 Hektar erhält eine Fördersumme von 14.000.-€ . Also Johannes und Hans-Karl erhalten 28.000.-€. Die Genossenschaft von Jan-Gerhard, die 5000 Hektar bewirtschaftet, erhält 1,4 Mill. €. (Die Zeit, ebd.) Das beschleunigt das Höfe-Sterben weiter und zwingt viele kleine Landwirte zum Aufgeben.
Nachhaltigkeit ist dann gesichert, wenn einerseits ein Kreislauf erreicht ist, der weder die Natur noch die sie bearbeitenden Menschen ausbeutet. Andererseits dürfen die negativen externen Effekte nicht weiter der Gesellschaft aufgebürdet werden. Zur Sicherung unser aller Zukunft muss ein maximaler Betrag für die jeweilige landwirtschaftliche Produktion festgelegt werden.
Der Zwang zum Umdenken aufgrund des Klimawandels
In Bezug auf die Fischerei ist dies für die einzelnen Meere bereits vorgesehen (dazu weiter unten). Nach herkömmlichen Vorstellungen erscheint eine solche Idee utopisch und nostalgisch aus der Zeit gefallen.
Doch die Klima- und Umweltkrise zwingt dazu, radikal neu zu denken, sollen auch die nachfolgenden Generationen sich auf diesem Planeten noch zu Hause fühlen. Schon heute gilt ja, dass ein Tier nicht zu viel wiegen darf, wenn es zur Schlachtung geht. So sind auch für die Gesamt-Produktion Grenzen einzuziehen.
Nachhaltigkeitskriterien einführen
Ein effektiver Einsatz der Gelder aus Säule 1 für die „Eco-Schemes“ ist zu bewerkstelligen. Über deren Anreiz-Systeme -Bezahlung nach erworbenen Punkten- kann die Bewirtschaftung der Ländereien nach Nachhaltigkeitskriterien eingeleitet werden. Dabei sollte schon jetzt eine Dynamik eingebaut werden durch die die Umschichtung von Jahr zu Jahr ansteigt.
Das deutsche EU-Siegel für Biolandwirtschaft (gemeinfreies Bild rechts) sollte Verbraucher*innen auffordern, vermehrt Bio zu kaufen. Wenn die Konsumenten überdies den Fleischkonsum reduzieren und ab und zu Ökofleisch statt Billigfleisch kaufen, tun sie ihrerseits ein Übriges, um die Ökolandwirtschaft zu fördern.
Gelder für Säule 2 erhöhen
Die Gelder für Säule 2 sollten möglichst auf die gleiche Höhe steigen wie die für Säule 1. Sie sollten vornehmlich für die massive Ausweitung der Förderung der Bio-Landwirtschaft durch GAP eingesetzt werden. Heute werden sie u.a. auch für „die Entwicklung des ländlichen Raumes“ eingesetzt. So findet der Wanderer z.B. an „Traumpfaden“ oder Premiumwanderwegen sehr komfortable Sitzbänke, die mit diesem Geld aus dem EU-Programm „EULLE“ gefördert werden in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Landwirtschaftsministerium.
Verordnungen sind zu bevorzugen!
Die Steuerung der Landwirtschaft sollte in der EU grundsätzlich über Verordnungen erfolgen! Damit könnte das leidige Thema der Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Umsetzung von Richtlinien aus der Welt geschaffen werden. Durch die Nicht-Beachtung der Richtlinien durch große Staaten wie Deutschland sind bisher wertvolle Jahre für eine bessere Berücksichtigung der Umweltbelange verloren gegangen.
Das Problem der effektiven Kontrolle
Dies Problem bleibt bei allen notwendigen Reformen der GAP bestehen und damit das einer umfangreichen Bürokratie. Dies ist die Achillesferse der GAP. Zu ihr gibt es keine Alternative, wenn die GAP notwendigerweise an Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden soll. Denn es ist bewiesen: auch eine reine marktwirtschaftliche Agrarpolitik stellt die genannten Ziele nicht sicher. Sie führt u.a. durch Externalisierung der Kosten zu negativen Folgen für die Umwelt wie z.B. zur Verseuchung des Grundwassers. Schon deshalb sollte grundsätzlich an der Kappung der Überproduktion gearbeitet werden. (Produktion oberhalb des Bedarfs der Bevölkerung der EU Bürger) Dazu könnte das geplante System der „Eco- Schemes“ wesentlich beitragen.
Schluss mit dem Versuch der Verdummung des Wahlvolkes
Dem „Lobby-Sprech“ der Politiker*innen wie dem von Julia Klöckner angewandten, ist energisch entgegenzutreten. Es geht längst nicht mehr um die Versorgungssicherheit, das zeigt die massive Überproduktion. Die Vokabel dient einzig der Besitzstands-Wahrung bestimmter Agrarier. Diese soll manipulativ verschleiert werden. Gleiches gilt für das Jammern der Bauernverbände: „Keiner redet mit uns, aber alle reden über uns“. Auch dies ist ganz falsch und manipulativ, da die Bauernverbände ständig mit Frau Klöckner und dem Landwirtschaftskommissar in Brüssel reden, um sie auf Linie zu halten. Ihre Groß-Demonstrationen werden von der Presse über Gebühr beachtet! Dagegen finden die der kleinen Ökolandwirte in der Berichterstattung 1. zu wenig Erwähnung und 2. ohne den Unterschied zu den Großen zu verdeutlichen. Dabei ist bei den „Kleinen“ sehr viel Engagement und Herzblut.
Förderung von artgerechter Tierhaltung und Klimaschutz
Seit 2011 haben sie sich in dem Bündnis „Wir haben es satt“ zusammengeschlossen. Sie gehen jährlich bei der großen Agrarmesse ‚Grüne Woche‘ im Januar in Berlin auf die Straße. So kämpft z.B. der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, in dem vor allem kleine Betriebe organisiert sind, für das Kosten deckende Arbeiten der Milchbauern: statt 31 Cent pro Liter Milch 40 Cent. (vgl. die Zeit N° 39)
Auch die Handelspolitik muss mitmachen
Dies Beispiel zeigt, es geht nicht nur um die Agrarpolitik, sondern auch um die Handelspolitik und die Macht der großen Handelsketten. Die unterbieten sich mit niedrigen Preisen in ihren Geschäften im Wettbewerb. Auch bei anderen Gelegenheiten demonstriert dieses Bündnis von über 50 Organisationen für eine ökologische und „Solidarische Landwirtschaft“ und „Pro Vieh“ und gegen eine Agrarindustrie. Nachdem bis 2016 in gut 10 Jahren über 4 Mill. Höfe aufgegeben haben = 29% (Eurostat), fordert der Bundesgeschäftsführer der „Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft“, Georg Janßen zum Auftakt der ersten Agrarministerkonferenz in Koblenz: „Wir müssen das Höfe-Sterben stoppen. Die Agrarpolitik muss sicherstellen, dass artgerechte Tierhaltung und Klimaschutz deutlich gefördert werden.“(Blick aktuell, 36/2020)
Conclusio aus der Darstellung der Agrarpolitik
Der Erfolg des Green Deal hängt ganz wesentlich von der Reform der GAP ab. In diesem Bereich sind aber auch die heftigsten Widerstände zu erwarten. Denn die großen Bauernverbände gehören zu den mächtigsten Lobbyverbänden.
Zu den weiteren Verhandlungen zur Agrarpolitik in Deutschland und dem Ergebnis des Trilogs zur Agrarpolitik über die nächsten sieben Jahre in Brüssel (vgl. hier)
EU Fischereipolitik (GFP)
Die gemeinsame Fischereipolitik der EU – GFP – beginnt 1970.
Das Ziel der GFP lautet: „Die Fischerei darf die Fähigkeit der Schwärme zur Reproduktion nicht beeinträchtigen“. Daraus folge das Arbeiten mit Fangquoten. Außerdem gehe es darum, die Rückwürfe unerwünschter Fänge (Beifang) allmählich auslaufen zu lassen, u.a. durch immer bessere Fangnetze, die auf die speziellen Fischarten abgestimmt sind.
Die Problematik der Überfischung ist in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entstanden. Riesige Schleppnetze (pelagische) und besonders Grundschleppnetze wurden erfunden, sowie die sofortige Verarbeitung der Fänge zu Fischprodukten noch auf den Mega-Trawlern. Das ist als der Beginn der industriellen Fischerei anzusehen.
Die Zielsetzungen der GFP mögen zwar richtig sein, sie greifen aber von Anfang an zu kurz bzw. inzwischen viel zu kurz. Denn der Zustand der Meere hat sich dramatisch verschlechtert. Damit sich Fischschwärme reproduzieren können, bedarf es sauberer Meere. Diese hängt mittlerweile von enorm vielen Komponenten ab.
Die Sauberkeit der Meere
a) Wichtig ist, wie sauber die Zuflüsse sind. Das ergibt sich daraus, wie viel Nährstoffe (Dünger) und Pestizide aus der Landwirtschaft in sie gelangen. Inzwischen ist auch Müll, insbesondere Mikroplastik etc. Bestandteil der Flüsse. b) In die Meere gelangt Müll in Form von Groß-Plastik, von Abfällen von Schiffen, von Fischernetzen, die reißen. c) Auch gibt es noch Schiffe, die ihr Altöl auf See entsorgen. So wie Shell 1995 seine Ölplattform Brent Spar voll mit Altöl einfach in der Nordsee versenken wollte, planen Konzerne heute erneut, jetzt ihre ausgedienten Öl-Plattformen einfach aufzugeben. d) Auch nicht gesichert ist, ob aus den diversen Gasleitungen durch die Meere Gas austritt. e) Leider passieren immer wieder Öl-Katastrophen wie 1989 bei Exxon Valdez vor Alaska oder im Sommer 2020 vor Mauritius. Noch schlimmer, als im Golf von Mexiko 2010 über Wochen Öl ausfloss, weil die Förder-Plattform explodiert war. Im Anschluss musste ein Drittel des Golfs für die Fischerei gesperrt werden. Die Konsequenz aus all diesen Einflüssen ist:
Fischereipolitik muss eng verzahnt sein mit Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik !
Sechs Meere für die EU-Politik
Die EU muss ihre Fischereipolitik auf sechs Meere ausrichten. Die Ostsee, wobei sie die Schadstoffeinleitungen aus Russland weder über die Newa noch aus dem Bereich von Kaliningrad, dem früheren Königsberg, kontrollieren kann. Die Nordsee, wobei sie nach dem Brexit mit Groß- Britannien um die Fischereirechte streiten muss. Den Atlantik, der für Irland, Frankreich, Spanien und Portugal als „Fischgrund“ besonders wichtig ist, aber auch für Island und Grönland, die nicht der EU beigetreten sind. Das Mittelmeer, wobei Einleitungen aus der Türkei, dem Libanon, aus Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko nicht zu überwachen sind. Die Adria, wobei die Anrainer Bosnien-Herzegowina und Albanien nicht zur EU gehören. Das Schwarze Meer, an das Rumänien und Bulgarien grenzen. Einleitungen aus der Ukraine, aus Russland, Georgien und der Türkei sind auch hier außerhalb der Reichweite der EU Behörden.
Hinzu kommt die Außenpolitik mit den Anrainerstaaten
Daraus folgt: zum Meeresschutz der EU gehören nicht nur die Fischereipolitik plus Energie-, Verkehrs- und Umweltpolitik, sondern auch eine Außenpolitik mit den genannten Ländern. Diese sollten – auch auf Grund des Tourismus – ein eigenes Interesse an sauberen Stränden und Gewässern haben.
Wem gehören die Meere?
Die Meere gehören niemandem und damit der Allgemeinheit der Weltbevölkerung.
Als „Tragik der Allmende“ bezeichnet man Folgendes: kapitalistisch handelnde Akteure, seien es Fischer, seien es Staaten, wollen so viel Profit wie möglich aus diesem „Allgemeingut“ herausholen. Genau das aber führt dazu, dieses Allgemeingut zu zerstören.
Die Fischerei macht weniger als 1% des BIP der EU aus. In ihr arbeiten 260 000 Fischer, das sind ca. 0,12 aller Erwerbstätigen. Sie arbeiten auf 97 000 Schiffen.
1. Geschichte der GFP
Die ersten Regeln der GFP von 1970 beziehen sich auf folgende Festlegung: die 12 Meilenzone vor den Mitgliedsstaaten ist ausschließlich der Fischerei der jeweiligen Mitgliedsstaaten vorbehalten. Schon zu dieser Zeit wird die Überfischung der Meere offensichtlich. 1971 soll auch im Bereich der Fischerei ein freier gemeinsamer Markt geschaffen werden. Die Richtlinie 2141/70 legt fest: den Fischern aus allen EU Mitgliedsstaaten wird erlaubt, in allen Gewässern der EU zu fischen. Während also die Regelung von 1970 der Abwehr ausländischer Fischer diente, ging es jetzt darum, die EU Meere für alle EU Fischer zu öffnen. Außerdem ging es um Unterstützung bei der Modernisierung der Fischereiflotte.
Reduzierung der Flotten und Fangquoten
1977 nach dem Beitritt von Dänemark, Irland und Großbritannien wurde die Fischereizone ausschließlich für EU Länder auf 200 Meilen vor der jeweiligen Küste ausgedehnt. 1983 werden Fangquoten festgelegt – bezogen auf einzelne Fischarten, um das Ziel der Erhaltung der Fischbestände umzusetzen. Außerdem werden Subventionen aus dem EU Haushalt zur Reduzierung der Flotten gezahlt. Zusätzlich werden Verträge mit Nationen außerhalb der EU-Meere bezüglich Fischereirechten vor deren Küsten für Europäer abgeschlossen.
1992 kommt eine Überprüfung der bisherigen GFP zu dem Ergebnis: die Zielsetzungen wurden nicht erreicht und an der Überfischung hat sich nur wenig geändert. 2002 wird deshalb endlich beschlossen, keine öffentlichen Gelder mehr für den Neubau oder die Modernisierung von Fischereibooten, gemeint sind vermutlich die riesigen Trawler, zur Verfügung zu stellen. Hierin wird ein Beitrag zur Reduktion der Überfischung gesehen.
Ausdehnung der Fischereirechte auf Gebiete außerhalb Europas
Ab 2009: In einem Grünbuch wird ohne Wenn und Aber festgestellt: Exzessive Subventionierung, ineffektive Kontrollen und unzureichender politischer Wille haben zu Überkapazitäten und zur dramatischen Überfischung geführt. Zusätzlich wird nun der Kauf von Fischereirechten durch die EU streitig. Trawler von Litauen können dadurch vor Marokko fischen, die spanische Fischereiflotte wirft ihre Netze in der Südsee aus usw.. Mauretanien, das zu den ärmsten Ländern der Welt gehört, erhält aus EU Töpfen jährlich 86 Millionen Euro für die Hergabe seiner Fischereirechte. Diese Summe macht 15% der mauretanischen Staatseinnahmen aus, liegt also im Interesse der Regierung(en) vor Ort. Aber diese Praktiken führen dort zu bitteren Konsequenzen: die dort heimischen kleinen Fischer verlieren ihre Existenzgrundlagen. Gegen die modernen Trawler aus der EU sind sie nicht konkurrenzfähig. (Wikipedia).
Maßnahmen zur Reduzierung der Zerstörung
Seit 2008 ist die EU-Rahmenrichtlinie zur Meeresstrategie MSRL in Kraft, deren Ziel es ist, die europäischen Meere in einen guten Umweltzustand zu bringen.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass die Grundschleppnetz-Fischerei ein weiteres Problem produziert. Am Meeresboden lagert – gespeichert in abgestorbenen Tieren und Plankton – sehr viel CO². Die Schleppnetze wühlen das CO² auf und setzen es so wieder frei. Nicht nur das, sondern das reduziert außerdem sehr stark die Fähigkeit des Meeres, weiteres CO² aufzunehmen. Somit trägt die Grundschleppnetzfischerei auch noch zur Versauerung der Meere bei. Meeresökologen haben die Menge der CO² Freisetzung berechnet. Sie beträgt etwa so viel wie die Luftfahrt an CO² freisetzt. (RZ, 20.5.2021)
Wichtiges Gesetz 2016
In einer Verordnung zur Tiefseefischerei bestimmen das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission im Juli 2016 in den Gewässern der Europäischen Union u.a. das Verbot der Grund-Schleppnetzfischerei in Tiefen unter 800 Metern. Da die Grund-Schleppnetze bis zu 1.5 km tief gehen und bei dieser Fischerei oft 80-90% Beifang (!) sind, sagt greenpeace: die Auswirkungen auf den Meeresboden sind mit dem „Kahlschlag in Regenwäldern“ zu vergleichen. (wikipedia) Die riesigen Schleppnetze zerstören Meeresböden.
Dennoch sind auch 2019 mehr als 40% der Bestände überfischt: Ostsee 7 Arten überfischt, nur eine nicht, in der Nordsee 8 überfischt, 13 nicht (Angaben WWF). „Wir haben nur wenige Jahrzehnte gebraucht, um mit unseren modernen Fangmethoden die globalen Fischbestände um bis zu 80% zu dezimieren. Viele Fischarten wie der rote Thun sind vom Aussterben bedroht“ (Greenpeace). Millionen von Tonnen Jungfische und andere Meeresbewohner, wie auch Schweinswale verenden noch immer als nutzloser Beifang.
Ergänzung: Verordnung von 2016 in 2022 weiter umgesetzt
Nach vier Jahre langen Beratungen hat sich die EU-Kommission im September 2022 endlich entschlossen, den Meeresschutz in besonders fragilen Gebieten zu erhöhen. In schutzbedürftigen Ökosystemen in der Tiefsee vor den Küsten von Irland, Frankreich, Spanien und Portugal wird die Fischerei zwischen 400 und 800 m Tiefe gänzlich verboten. Es handelt sich dabei um 17% dieser 400-800m tiefen EU-Zonen im Nordostatlantik und zwar um solche mit hoher Biodiversität. Das sind z.B. Kaltwasser-Korallenriffe und Korallenbänke und Schwämme. Solche sensiblen Flächen gelten als „Kinderstuben“ zahlreicher Fische. Das neue Verbot der Grundfischerei gilt in bisher 87 bekannten Zonen mit ca. 16.000 m². Die Hoffnung dahinter lautet, „die biologische Vielfalt wiederherzustellen“. Obwohl das Verbot bezogen auf die EU-Zonen im Nordostatlantik, die die EU befischen darf, nur 1,16% betrifft, haben sich zwei Staaten dagegen ausgesprochen und wollen rechtliche Schritte prüfen.
Zwar erscheinen die Verbots-Gebiete insgesamt vergleichsweise klein. Dennoch sind die NGOs, die sich dafür eingesetzt haben, über diese Unterschutzstellung sehr erleichtert.
Bedrückende Schlussfolgerung
Das Ziel der GFP, bis 2020 zumindest die Überfischung wenigstens in den EU Meeren zu beenden, ist nicht erreicht, eine sehr ernüchternde Bilanz nach 50 Jahren GFP. Was die MSRL anbelangt, so ist deren Ziel noch mehr verfehlt. Greenpeace berichtet in einem Report vom 13.8.2020: sog. Todeszonen, d.h. ohne jeglichen Sauerstoff sind in 115 Jahren von 5000 auf 60.000 km² gewachsen.
Ergänzung: Nun wird auch die „Hohe See“ geschützt
15 Jahre lang haben die Mitgliedstaaten der UN darüber verhandelt. Im März 2023 gelang der Durchbruch. Bis Ende diesen Jahrzehnts sollen 30% der Meere unter Schutz gestellt werden können. Die biologische Vielfalt soll so international überwacht werden. Und zudem „sollen Verfahren festgelegt werden, um wirtschaftliche Ausbeutung, Expeditionen und andere Aktivitäten in den Meeren auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen“. Auch soll ein Mechanismus gefunden werden, ärmere Länder an zukünftigen Profiten aus meeresbezogenen wirtschaftlichen Aktivitäten zu beteiligen (tagesschau.de, 5.3.2023).
Die Alternativen der Fischaufzucht in Aquakulturen
Auch diese sind nicht unproblematisch. Einerseits hat die Fütterung wenig mit natürlicher Ernährung der Fische zu tun. Und die Fische sind in ihrem Bewegungsdrang wesentlich eingeschränkt und somit ungesund überfettet. Andererseits ist die Verschmutzung der Meere vor Ort extrem. Sieht man die „kleinen“ Gebiete, die den Lachsen eingeräumt werden und weiß, welche riesigen Strecken Lachse in der Natur zurücklegen, schmeckt einem selbst der Öko-Lachs aus der Aquakultur kaum noch. Sein Leben unterscheidet sich von dem der konventionellen Aquakultur vor allem durch das Futter.
Welchen Fisch Verbraucher guten Gewissens essen können
Bekanntlich ist es wichtig und gesund, zweimal in der Woche Fisch zu essen. Die Verbraucher*innen können auf einen kleinen Einkaufsratgeber von Greenpeace faltbar ins Checkkartenformat zurückgreifen. Der trägt das MSC- Zeichen und die Zeichen von Natur- sowie Bioland und erklärt und beschreibt, welche Fischarten von wo wir noch mit gutem Gewissen kaufen und verzehren können.
2. Ziele für die GFP gemäß dem Green Deal
„Die Vorschläge der Kommission für den Zeitraum 2021 – 2027 sehen vor: mindestens 30% der Mittel des Meeres- und Fischereifonds sollen zur Klimapolitik beitragen“. Für den European Fisheries Fund (EFF) sind für diesen Zeitraum 6,14 Milliarden Euro vorgesehen – davon also knapp 2 Milliarden für klimapolitische Ziele. Außerdem heißt es: „Die Kommission wird mit den Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, um das Potential von nachhaltigem Fisch und nachhaltigen Meereserzeugnissen als Quelle CO2-armer Lebensmittel auszubauen.“…“Im Rahmen der GFP wird weiter daran gearbeitet, die negativen Auswirkungen der Fischerei auf die Ökosysteme, insbes. in empfindlichen Gebieten, zu verringern. Die Kommission wird auch mehr vernetzte und gut verwaltete Meeresschutzgebiete unterstützen“ (Mitteilung der EU Kommission vom 11.12.2019: der europäische Grüne Deal).
3. Kritische Würdigung der Fischereipolitik
a) rückblickend
Der bisherigen GFP ist es seit 50 Jahren nicht gelungen, die Überfischung der Meere zu stoppen! Im Gegenteil, sie hat dazu beigetragen, diese noch zu verschlimmern. Überdies hat die Ausdehnung der Fischereizonen die traditionellen Fanggründe und -methoden lokaler Fischer in Entwicklungsländern nachhaltig ins Hintertreffen gebracht.
b) in die Zukunft blickend
Die im Zusammenhang mit dem Green Deal vorgeschlagenen Maßnahmen werden diesen negativen Erfahrungen nicht gerecht. Das zentrale Problem der massiven Überfischung der Meere sprechen sie nicht an. Es ist lediglich in sehr allgemeinen Worten von der Verringerung negativer Auswirkungen die Rede. Es ist also zu befürchten, dass die grundsätzlich erforderliche neue Ausrichtung der GFP auch in den nächsten 6 Jahren unterbleibt. Immerhin gelten die Regelungen von 2022 nicht in allen Meeren, die die EU befischt, sondern nur im Nordostatlantik. Das kann zur unwiederbringlichen Vernichtung viele Fischarten führen.
c) Konsequenzen für die notwendige Umsteuerung der EU
Im Gegensatz zur Landwirtschaft, in der der Landwirt auf eigenem oder gepachtetem Boden wirtschaftet, hat der Fischer keinerlei Rechtstitel für sein Gewerbe auf den Meeren. Er nimmt die Allmende eigenwillig in Anspruch. Es ist deshalb nötig, ihm bei der Lizensierung seines Gewerbes ganz strenge Auflagen zu machen! Das muss sich auf die Begrenzung der Fänge beziehen, sowie auf die Beifänge. Werden diese Auflagen nicht eingehalten, muss die Lizenz entzogen werden. Die allgemeine Zielsetzung der GFP muss sein, den Fischbeständen über mehrere Jahre Erholung zu gewähren und die Fischer in den Häfen zu halten. Es ist allemal besser, ihnen für diese Übergangszeit Entschädigungen für den Einkommensverlust zu gewähren, als die Fischerei im alten Stil mit ihren negativen ökologischen Auswirkungen weiter laufen zu lassen. Nach dieser mehrjährigen Erholungsphase ist die GFP strikt am Kreislaufgedanken zu orientieren. Das bedeutet: Es darf nur so viel Fisch den Meeren entnommen werden, wie nachwächst.
4. Fazit aus Landwirtschafts- und Fischereipolitik
In ihrer 1. Rede zur Lage der EU im September 2020 hat die Kommissionspräsidentin viel vorwärts Weisendes gesagt – wenn es denn umgesetzt werden kann. Allerdings scheint Frau von der Leyen den Prozess der Umstrukturierung der Landwirtschaft in ihrer Periode nicht in den Blick nehmen zu wollen.
Die Fischereipolitik mit den überseeischen Rechten für europäische Fischer und der gleichzeitigen Zerstörung der Lebensgrundlagen für die dortigen heimischen Fischer führt die weltweite Vernetzung der Erzeugung der Nahrungsmittel drastisch vor Augen. Dies gilt genauso für den Anbau von Getreide und Futtermitteln, wie für die Fleischerzeugung.
Notwendige Gedanken über die Auswirkungen auf andere Teile der Welt
Laut Greenpeace trägt unser Landwirtschaftssektor und da besonders die Tiermast mit 12 % zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland bei. Ein sehr großer Anteil davon ist z.B. die Schweine-Fleisch-Produktion für China. Das Land vernichtet seine eigene landwirtschaftliche Produktion und siedelt die ländliche Bevölkerung in großen Städten an (wo viele Bauern – entheimatet – vollkommen unglücklich sind). Die EU stellt also längst nicht nur die Ernährungssicherheit auf unserem Kontinent her, wie die Landwirtschaftsministerin behauptet. So vernetzt wie die Welt heute ist, muss sich auch die EU Gedanken darüber machen, ob solche Verlagerungen weiter sinnvoll sind und ob sie der Umwelt zugutekommen oder ihr zusätzlich schaden. Ebenfalls zu bedenken ist: Für die Rindermast in Südamerika und für unsere Rindfleisch-Importe von dort werden riesige Flächen Regenwälder abgeholzt. Das wiederum wirkt sich katastrophal auf die Klimabilanz aus und beschleunigt den Klimawandel massiv.
Für diese Förderperiode keine Umsteuerung vorgesehen
Mit anderen Worten, die EU-Agrarpolitik liegt nicht nur in Europa im Argen. Nach Aussage von Jutta Paulus aus dem Landwirtschaftsausschuss der Europäischen Parlaments erhalten 20% der Betriebe 80% der Subventionen. Bisher werden also in erster Linie die großen Betriebe gefördert (Webinar der Fraktion der Grünen zur Landwirtschaftspolitik, vom 16.9.2020). Für die ganze siebenjährige Förderperiode ist, wie wir gesehen haben, anders als in der Regionalpolitik keine Umsteuerung, also kein phasing out vorgesehen, nur eine Deckelung von Förderbeträgen. Auch in den weltweiten Abläufen der Im- und Exporte z.B. nach China scheint bisher keine grundsätzliche Veränderung angedacht worden zu sein, wenn die genannten Probleme überhaupt schon ins Bewusstsein vorgedrungen sind. Allerdings baut China selbst inzwischen Schweinehochhäuser (weil in Dtld. Schweinepest ausgebrochen war.)
Aktualisierung
Ende September 2020 setzt das Europa-Parlament einen Untersuchungsausschuss ein, um zu untersuchen, ob die Tierschutzregeln bei Tiertransporten innerhalb und außerhalb der EU systematisch gebrochen werden. Der Ausschuss soll dann auch neue Regeln und Vorschläge zur besseren Durchsetzung vorschlagen (das alles innerhalb eines Jahres).
Erfolgreiche EU-Bürgerinitiative für mehr Tierwohl
Am 18. Juni 2021 stimmt das EU-Parlament über eine schrittweise Beendigung der Käfighaltung ab. Es fordert die Kommission auf, spätestens 2027 Gesetzesvorschläge dazu vorzulegen. 558 Abgeordnete stimmen dafür, nur 37 dagegen bei 85 Enthaltungen. Sogar der deutsche Vorsitzende des Agrarausschusses, Norbert Lins aus der Europäischen Volkspartei ist sehr beeindruckt von 1.6 Millionen Unterschriften unter der Petition „End the Cage Age“ plus deren Unterstützung von 170 Organisationen und Tausenden e-mails, die allein er, aber auch andere Abgeordnete erhalten haben.
30.6.2021 Die Kommission hat zugesagt, dass sie bis 2023 einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten will, der ein Auslaufen der Käfighaltung bis 2027 vorsehen soll. Er soll folgende Tiere betreffen: Legehennen, Sauen, Kaninchen, Kälber, Masthähnchen, Wachteln, Enten und Gänse. Dies war die bislang größte Europäische Bürgerinitiative. Sie ist mit dieser Entscheidung der Kommission ein voller Erfolg! (Quelle, Sven Giegold)
Das nicht vorhandene Ergebnis
Aber erfolgt ist – nichts. Die EU-Kommission hat bis April 2024 keinen Entwurf vorgelegt, um das Tierwohl zu erhöhen und schon gar nicht, um die Käfighaltung einzuschränken oder wenigstens die dafür jeweils erforderliche Fläche zu erhöhen. Dafür soll sie sich nun vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Angesichts der massiven Großbauernproteste Anfang 2024 rudert die Kommission aber sogar bei schon beschlossenen Maßnahmen wie z.B. den vier % Flächenbrach-Legungen für den Artenschutz zurück.
Alles Mist
So titelt der soeben verlinkte Zeit-Bericht. Die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland ist auf ca 260.000 zurück gegangen, davon werden knapp 40.000 ökologisch bewirtschaftet, in etwa jeder 7. Betrieb, also auf um die 14%. In der EU gesamt ist der Öko-Landbau bis 2021 langsam, aber kontinuierlich auf knapp 20% gestiegen. Aber viele Bauern haben offenbar das Gefühl, sie befänden sich zunehmend in einer Tretmühle. Drei Viertel von ihnen fühlten sich psychisch immer stärker belastet. Vier mal mehr als in der deutschen Gesamtbevölkerung litten unter einem Burn out. Denn meist hängen sie – besonders die Großbauern vom Weltmarkt ab. Um mithalten zu können, müssten sie immer mehr investieren: immer größer, immer schneller.
Unter Punkt 3 oben haben wir geschrieben, dass es 2016 in Deutschland noch ca. 270.000 Betriebe gab. Das heißt: alle zwei Jahre haben mehr als 2000 Betriebe aufgegeben. Und der Ökolandbau hier betrug ca 9%.