Die EU tritt der Istanbul Convention bei
Am 1. Juni 2023 hat der EU-Rat der Außenminister*innen den Beitritt der EU zu dem Übereinkommen schließlich final beschlossen.
Unterzeichnet hatte die EU den Europarats-Beschluss zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen schon vor sechs Jahren. Und das Europa-Parlament hat im Mai diesen Jahres mit großer Mehrheit für den Beitritt gestimmt.
Warum dauerte der Beitritt so lange?
Mehrere Staaten hatten Bedenken gegen den Beitritt. Die EU hat deshalb den Europäischen Gerichtshof angerufen. Dieser entschied zugunsten des Beitritts trotz der einzelstaatlichen Bedenken. Zwar kann die EU diese Staaten nicht zur Ratifizierung zwingen. Aber der Rechtsrahmen der EU und die EU-Gerichtsbarkeit haben Bestand. Und das Gericht kann angerufen werden. Die EU kann ggfs. sogar Sanktionen gegen einen staatlichen Bedenkenträger verhängen, so der EU-Gerichtshof.
Ratifizierung der Konvention
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Konvention seit 2018 rechtsgültig. Unterschrieben haben alle EU-Staaten die Konvention und vermutlich noch einige mehr, denn der Europarat hat ja die Übereinkunft initiiert. Allerdings haben Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und Slowakei die Istanbul-Konvention bislang nicht ratifiziert. Deshalb ist sie für diese Staaten bislang nicht rechtlich bindend, für die EU und die anderen Staaten schon, denn die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag.
Bis zum Inkrafttreten vergehen noch einige Monate, die prozeduralen Prozessen geschuldet sind.
Inhalte und weitere Umsetzungsschritte
Das Übereinkommen erkennt an, dass Gewalt gegen Mädchen und Frauen, auch häusliche Gewalt eine Verletzung ihrer Menschenrechte darstellt. Es sieht Maßnahmen vor, die auf die Verhütung von Gewalt gegen Frauen, den Schutz und die Unterstützung der Opfer und die Verfolgung der Täter abzielen.
Die deutsche Bundesregierung plant z.B. eine Koordinierungsstelle aufzubauen. Die Bundesfrauenministerin will eine Gesamtstrategie vorlegen.
In der Erklärung zu dem Beitritt weist die EU-Kommission auf den folgenden im März 2022 von ihr vorgelegten und angenommen Vorschlag hin: Eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Darin wird als Höchststrafe z.B. eine Verurteilung zu 12 Jahren Gefängnis vorgesehen, wenn es um sexuelle Gewalt gegen ein Kind geht, um nur eine Maßnahme zu nennen.
Darüber hinaus bemüht sich die Kommission um eine Gleichstellung der Geschlechter und sieht darin durchaus Erfolge, arbeitet aber im Rahmen einer fünf-Jahres-Strategie (2020-2025) an einer über die bisher erreichte hinaus gehende Gleichstellung. Vor dem Vorschlag vom März 2022 hat sie im März 2021 z.B. Maßnahmen zur Lohntransparenz vorgeschlagen und im Nov. 2022 eine Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten.
Im März 2023 schließlich startete die Kommission eine Kampagne zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen.