B. Beitrittskandidaten der EU
siteadmin2026-02-07T16:55:36+01:00Nach Art. 49 des EU-Vertrages hat jedes europäische Land das Recht, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen. Was unter „europäisch“ zu verstehen ist, bemisst sich nach politisch-kulturellen Aspekten, nicht allein nach geographischen. Dies bedeutet, dass prinzipiell alle Länder des Europarates mit 47 Mitgliedern und 820 Millionen Bürgern, (gezählt einschließlich der 445 Millionen der EU), einen Aufnahmeantrag stellen können. EU – Der Westbalkan In Anbetracht der Kriege nach dem Zerfall des Vielvölkerstaates Jugoslawiens in den 90erJahren des vorigen Jahrhunderts ist sehr zu begrüßen, dass Slowenien und Kroatien bereits EU- Mitglieder sind. Da die erbitterten Kämpfe vorrangig entlang religiöser Grenzen als „ethnic cleansing“ stattgefunden haben, ist jeder Schritt in Richtung EU hoffentlich ein weiterer Schritt in Richtung dauerhafter Befriedung. Fortgeschritten sind die Verhandlungen mit Montenegro – o,6 Millionen [...]