Energiemärkte weisen einige Besonderheiten gegenüber anderen Märkten für Güter und Dienstleistungen auf. Für den Transport der Energie zum Endverbraucher sind Netze erforderlich, die sozusagen wie Flaschenhälse funktionieren. Wer sie beherrscht, kann Macht ausüben. Außerdem verursachen einige Formen der Energieerzeugung wie die Stromerzeugung aus Stein- oder Braunkohle besonders viele schädliche Umweltgifte. Allgemein wird zwischen 3 Arten der Energie unterschieden, das sind:

Die Primär-, die Sekundär- und die End- oder Nutzungsenergie

  • Zur Primärenergie gehören Rohöl, Stein- und Braunkohle, Erdgas, Atombrennstäbe, Sonnenstrahlen, Wind und Wasserbewegungen.
  • In einer Umwandlungskette unter Energieverlusten wird die Primärenergie in Sekundärenergie umgewandelt. Braunkohle wird zu elektrischen Strom oder Rohöl zu Benzin oder Heizöl . Dies geschieht in Braun- oder Kohlekraftwerken, in Raffinerien, in Atommeilern oder in Wasserkraftwerken. Auch  Solar- oder Fotovoltaik Anlagen, meist auf Hausdächern oder auf Feldern erzeugen Primärenergie, die umgewandelt werden muss, ebenso Windräder. Durch Überlandnetze wird der Strom zu den Endverbrauchern geleitet. Dies führt ebenfalls zu Energieverlusten.
  • Die Nutzenergie ist dann die Fahrleistung eines PKW oder LKW, die Raumwärme einer Gas- oder Ölheizung in Büros oder Wohnhäusern, die Beleuchtung, der Betrieb von Waschmaschinen, Kühlschränken, Elektroherden, Fernsehgeräten und I- und K-Technologien in privaten Haushalten. Die Arbeitsleistung z.B. einer elektrischen Kettensäge oder eines Zuges oder eines Elektrofahrzeuges ist genutzte Energie. Erst die Nutzungsenergie ist die Energiemenge, die tatsächlich für die gewünschte Energiedienstleitung verwendbar ist.

Die Politik entscheidet, welche Energie vorrangig zur Verfügung steht

Zunächst wurde in West-Europa in den fünfziger Jahren die Atompolitik verfolgt. Sie wurde als sauber und sicher angesehen und als Energie der Zukunft. In Westdeutschland war Franz Josef Strauß (ihr) erster Energieminister. Zwar gab es örtlich  Proteste gegen den Bau der Meiler aber aus unterschiedlichen regionalen Gründen. Erst in den siebziger Jahren wuchs eine größere Anti-Atomkraft-Bewegung heran. Selbst die „Beseitigung“ des anfallenden  Atommülls war anfangs kein Thema. Eine Suche nach einem dauerhaften Endlager fand nicht statt. Erst  der Reaktorunfall in Tschernobyl 1986 machte breiteren Kreisen die Gefahren dieser Technologie bewusst, die bis dahin als beherrschbar angesehen worden war.

Im Ruhrgebiet dagegen begann sich schon etwas früher langsam ein Bewusstsein dafür zu bilden, dass dreckige Luft schädlich ist.

Erster Beginn eines Umweltbewusstseins

1961 wurde dies von Willy Brandt in dem Slogan „Blauer Himmel über der Ruhr“ thematisiert. Schon zu der Zeit kannte er Studien zur Häufung von Atemwegserkrankungen bereits bei Kindern bis hin zu Leukämie.  Johannes Rau, ab 1970 Wissenschaftsminister, gründete zunächst mal fünf Universitäten im Land und half damit zu neuem Denken beizutragen und  auch Wissens-Grundlagen für neue Arbeitsplätze zu schaffen.  Mittelfristig half das evtl. auch, einen Mentalitätswechsel zu erzeugen. Als  langjähriger nordrhein-westfälischer Landesvater von 1978-98 setzte er dann die Ansiedlung anderer Industriezweige, z.B. der Autoindustrie um. Gleichzeitig vermittelte er den Kumpeln aus dem Bergbau das Gefühl, einer von ihnen zu sein.  Getreu  seinem Motto „Versöhnen statt Spalten“ reihte er  sich in ihr besonderes Zusammengehörigkeitsgefühl ein und unterstützte  auch die Zechen weiter mit Subventionen. Zwar schuf das nicht breitflächig den Strukturwandel, aber es zeigte früh Perspektiven auf, wie es gehen könnte.

Beginn regenerativer Energien in Deutschland

Nachdem 1998 die erste rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer ins Amt gekommen war, verabschiedete sie im Jahr 2000 einen mit der Atomindustrie verhandelten Vertrag zum Ausstieg aus der Atomindustrie. Auch wenn zumindest die Länder die Kohleindustrie zu dem Zeitpunkt in Deutschland finanziell noch weiter unterstützt haben und die Kumpel sich- so wie später in Polen – massiv gegen deren Ende stemmten, wurde doch immer mehr deutlich, dass diese fossile Energie endlich war.  Die Klimaschäden  waren damals noch nicht ins breite Bewusstsein vorgedrungen. Aber Alternativen von regenerativer Energie taten sich auf und die rot-grüne Regierung begann mit Förderprogrammen.

Heute  soll  die Energiepolitik  zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung beitragen.

Darum muss es nun um folgende Gesichtspunkte gehen:

  • Energie einzusparen, z. B. durch Dämmung von Häusern oder ein Energie-effizientes Bauen sowie durch Vermeidung langer Stromleitungen durchs ganze Land
  • die Förderung von Energieeffizienz bei der Erzeugung und der Nutzung zu erhöhen, z. B. durch Einbau von Filtern in Kraftwerken oder z. B. den Umstieg auf Energiesparlampen und bessere Wärmedämmung von Gebäuden
  • auf möglichst emissionsfreie Energieträger wie erneuerbare zu wechseln und all das in der ganzen EU.
  • Abbau staatlicher Förderung fossiler Energien, stattdessen Unterstützung bei der Umstellung der Nutzung erneuerbarer Energien (Unternehmen und ärmere Bevölkerungsschichten)

Hemmnisse dafür in Deutschland

Geschätzte 16 Mrd. Euro werden hier bisher jährlich staatlicherseits in die Förderung fossiler Energieträger gesteckt. So ist die Stromerzeugung mit Kohle, Öl und Gas von der Energiesteuer befreit. Die Braunkohle muss keine Förderabgabe zahlen. Unternehmen profitieren über den Strompreis von Ausnahmeregelungen. Etwa die Hälfte der Fördersumme entfällt allein auf die günstigere Besteuerung von Diesel. Auch das Kerosin im Luftverkehr ist steuerbefreit. (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V., in FES Info, Nr. 1/2021)

Statistische Daten für Deutschland

Der Primärenergieverbrauch, der Anteil der Energieträger in Deutschland 2019 als Addition der Energieträger im Inland, den Bezügen und Lieferungen von außerhalb sowie aus Bestandsentnahmen ergibt für 1990 14,9 Petajoule, 2019 sind es 12,8.

Also ist zusammen genommen ein geringer Rückgang zu verzeichnen. Im Einzelnen sieht das so aus:

                                                   1990                                    2019

Mineralöl                                    35%                                    35,3%

Erdgas                                         15%                                     24,9%

Erneuerbare Energien              1%                                       14,8%

Braunkohle                               21%                                        9,1%

Steinkohle                                 15%                                        8,8%

Kernenergie                              11%                                        6,4%

Die „heimischen“ Energieträger Stein- und Braunkohle sind anteilsmäßig zurückgegangen, während der Anteil der erneuerbaren Energien zugenommen hat. Erdgas hat sehr stark an Bedeutung gewonnen. Erdgas wird, (wie inzwischen die Steinkohle) importiert. Der Import von Erdgas und Öl erhöht die deutsche Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten von außerhalb der EU.

Schaubild2_abb_entw-pev-energietraeger-polit-ziele_2020-02-28, Primärenergieverbrauch in Deutschland, Umweltbundesamt.png

Interpretation

Gemäß Schaubildern des Umweltbundesamtes – Stand 10/2019 – zur Primärenergiegewinnung in Deutschland selbst ist festzustellen:

  1. Von 1990 bis 2018 ist die Primärenergiegewinnung um 1/3 zurückgegangen! Damit ist die Importabhängigkeit enorm angestiegen.
  2. Der Verbrauch der Steinkohle ist dabei besonders stark zurückgegangen. Steinkohleförderung ist sowohl in NRW als auch im Saarland wegen Unrentabilität vor Jahren eingestellt worden.
  3. Die Nutzung der Braunkohle als Primärenergie aus „heimischer“ Produktion ist von 1990 bis 2000 um ca. 50% reduziert worden, danach bis 2018 in etwa gleich geblieben.
  4. Die Nutzung erneuerbarer Energien hat seit 2004 stark zugenommen auf fast 50% der Primärenergiegewinnung in 2018, wenn man nur die Produktion in Deutschland betrachtet.
  5. Erdgas als Primärenergie ist zwischen 1990 und 2010 in etwa gleich viel erzeugt worden, danach ist sie in absoluten Zahlen zurückgegangen.

1. Entwicklung der Energiepolitik der EU

Seit der Verabschiedung des Vertrages von Lissabon im Jahre 2007 ist Energiepolitik europäisches Primärrecht – Art. 194. Vorher war die Energiepolitik, was die Atomenergie angeht, im Euratom-Vertrag von 1957 geregelt. Außerdem ging es im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Markt um einen „freien Energiemarkt“ – Art. 95 EG Vertrag. Im Zusammenhang mit der Verbraucherpolitik ist die Vergabe von Energielabels zur Effizienz von Elektrogeräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Kochherden erwähnenswert. Die EU Energiepolitik strahlt also in die verschiedensten anderen Bereiche der EU aus. Sie ist daher auch eine Querschnittsaufgabe insbesondere im Zusammenhang mit der Umweltpolitik.

Ausarbeitung einer Energiestrategie 2007

Trotz der Vergemeinschaftung der Teilbereiche Kohle und Stahl ab 1952 als Energielieferanten gab es mehrere Jahrzehnte keine ausgearbeitete EU Energiepolitik. Erst mit der Vorlage des Grünbuchs über eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung 2006 setzte eine umfassende Diskussion in der EU über energiepolitische Perspektiven ein. 2007 legt die EU Kommission auf dieser Basis ihre Energiestrategie vor. Ziel ist der Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen der Vorgaben des Grünbuchs. Der energiepolitische Aktionsplan wird entsprechend durch den Rat der Staats- und Regierungschefs verabschiedet. Energiepolitik auf EU Ebene ist daher im Vergleich zu anderen Politikfeldern ein relativ junges Feld.

Erste Ziele: Gleichrangigkeit und Gleichzeitigkeit

Nach der Auffassung der EU Kommission und dem Rat der Staats- und Regierungschefs sind die Ziele des Grünbuchs gleichrangig und gleichzeitig zu verwirklichen. An der Machbarkeit gibt es aber erhebliche Zweifel. Eine sichere Energieversorgung konzentriert sich auf Öl- und Gasimporte,  solange die Alternativen für eine nachhaltige, und das heißt „saubere“ Energieversorgung nicht als Ersatz zur Verfügung stehen. Daraus folgt, dass eine Prioritätsentscheidung bei der Verfolgung der 3 Ziele – Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und sichere Versorgung – erforderlich ist, wenn man das Ziel der Nachhaltigkeit ernst nimmt. Die massive Förderung der erneuerbaren Energien wie Windkraft und Solarenergie muss also im Vordergrund der EU Energiepolitik stehen. Sonst ist die Erwähnung einer „nachhaltigen“ Energieversorgung nur ein Lippenbekenntnis.

Nach jeweils 2 Jahren gab es ein „Strategic Energy Review“.

Erste verbindliche Vorgaben: Erhöhung der Erneuerbaren Energien

In der EU Kommunikation (1997/0599) wird das Ziel zur Diskussion gestellt, bis 2010 einen Anteil der erneuerbaren Energien von 12% am Gesamtenergieverbrauch und von 21,1% des Elektrizitätsverbrauchs zu erreichen. Dieses Ziel wurde dann in der Direktive 2001/77 EC als verbindliche Vorgabe für jeden Mitgliedsstaat verpflichtend.

In der Direktive 2009/28 EC wird das Ziel für den Einsatz erneuerbarer Energien auf 20% erhöht. Die Kommission unter der Ägide von José M. Barroso (Präsident von 2004-2010) hatte sogar 27% vorgeschlagen.

Langfrist-Ziele von 2010 bis 2050: energetische Sanierung von Häusern

2010 wurde die Energy Performance of Buildings Directive (EPDD) erlassen. Sie gibt verbindliche Meilensteine für die Jahre 2030, 2040 und 2050 vor, um die Mitgliedsstaaten zu unterstützen, bis 2050 alle Gebäude „decarbonised“ zu haben, d.h. mit einer Heizung ohne fossile Brennstoffe auszustatten. 2010 wurde die EU Energiepolitik um weitere Langfristziele bis 2050 ergänzt. Die energetische Sanierung von Häusern sollte am Beginn der Umbau-Maßnahmen stehen.

Drei konkrete Umweltziele ab 2013

Für die Periode 2013 bis 2020 wurden folgende drei Ziele vorgegeben: die Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 20% zu senken, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20% zu steigern und die Energieeffizienz ebenfalls um 20% zu verbessern. Schwerpunkte der EU Energiepolitik sollen nun sein: Vollendung eines Energiebinnenmarktes, Förderung der Energieeffizienz, Verstärkung des Verbraucherschutzes, Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Energiebereich. Außerdem soll auf den Energieaußenbeziehungen ein verstärktes Augenmerk liegen.

Kritik von Unternehmerseite

Der Dachverband der Arbeitgeber in Europa kritisierte 2013 die gleichzeitige Verfolgung dieser 3 Ziele – Senkung der Treibhausgase, signifikante Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Die Konzentration auf das erste Ziel, die Senkung der Treibhausgase sei ehrgeizig genug. Dem ist entgegenzuhalten, dass sehr wohl ein Maßnahmenmix möglich ist, zumal die Adressaten der 3 Zielvorgaben ganz unterschiedliche sind. Außerdem war auch damals schon klar, wie dringlich eine an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtete Umwelt- und Energiepolitik ist.

Die Kommunikation 2011/0539 sprach das Problem der „cross border“ Klima- und Energiepolitik erneut an. 2012 wurde die The Energy Efficiency Directive (EED) erlassen.

Neue Ziele: Senkung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen

Die Kommission von Präsident Jean-Claude Juncker von 2014-2019 präzisiert das Ziel einer Energie-Union. Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen soll weiter gesenkt werden, die Energieeffizienz soll weiter gesteigert werden und Europa soll zur führenden Kraft beim Ausbau der erneuerbaren Energieträger gemacht werden – auch im Sinne der Förderung des Exports. Ein besonderes Gewicht soll die Steigerung der Versorgungssicherheit mit Energie haben.

Jetzt wird die Abhängigkeit osteuropäischer Staaten von Russland in den Blick genommen. Um den einheitlichen Energiemarkt voran zu treiben, wird der Ausbau der Ländergrenzen überschreitenden Stromnetze sowie der Gas-Netze zu einem Schwerpunkt. Juncker selbst beschrieb das Ziel unter Punkt 2 seiner Prioritätenliste so: „Ich möchte den europäischen Energiemarkt für unsere Nachbarn offen halten. Wenn aber der wirtschaftliche oder politische Preis für Energie aus dem Osten zu hoch ist, sollte Europa in der Lage sein….., den Energiefluss innerhalb der Union von West nach Ost umzukehren, …“

Zurückdrängung schädlicher Energieträger durch Dekarbonisierung

Mauna_Loa_Carbon_Dioxide.svg, Stoffmengenanteil x von CO2 in trockener Luft, Stefan Pohl.png

CO2-Anstieg, Keeling Kurve, Messtation auf dem Mauna Loa , auf Hawaii, Stefan Pohl, CCO

Außerdem soll die Dekarbonisierung der Industrie, also deren Entkoppelung von dem Verbrauch von Kohlenstoff (CO²), vorangetrieben werden. Anders ausgedrückt, verschiedene Maßnahmen  sollen den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 reduzieren. Das langfristige Ziel ist die CO2-Neutralität der Wirtschaft.

2018 ersetzt (EU 2018/844)  die New Energy Performance of Buildings Directive  die EPDD von 2010 durch ehrgeizigere Ziele.

Die New Renewable Energy Directive (EU2018/2001) kam dazu. Hier wurde als Ziel formuliert, bis 2030 mindestens 32% Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU zu erreichen in Relation zu 1990.

Ein weiterer wichtiger Schritt: Das saubere Energien Paket

Im Dezember 2018 stellte die EU ein „Clean Energy for all Europeans Package“ vor. Das Saubere Energien-Paket ist Ausdruck dafür, dass die Energiepolitik eine besondere Querschnitts-Politik darstellt. Die einzelnen Bereiche sind durch Rückwirkungen aneinander gebunden. Die Reduktion des einen Energieträgers erfordert die Förderung des anderen, es sei denn die Einsparungen machen dies nicht notwendig. Mit dem Paket wird die Ausrichtung  auf folgende fünf Dimensionen zusammen gefasst: Sicherstellung der Versorgungssicherheit, Schaffung eines internen gemeinsamen Energiemarktes, Steigerung der Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Industrie und Förderung der Forschung und Entwicklung. Jede dieser Dimensionen wird mit einem eigenen spezifischen Programm unterstützt. In diesem Packet wird das Ziel in Bezug auf erneuerbare Energieträger bis 2030 auf mindestens 32,5% in Relation zu den 2007 angenommenen Projektionen vorgegeben. Durch den Bezug auf 2007 ist dies wiederum ehrgeiziger als in der ursprünglichen Direktive.

Beispiel Polen

Um das Beispiel Katovice in Polen aus unserer Regionalpolitik aufzugreifen: das Ziel ist, sowohl Polen als auch Griechenland weg von der schmutzigen Kohle, der Kohleförderung und der Kohleverstromung zu bekommen. Der Verband der europäischen Stromerzeuger hat sich darauf verständigt, ab 2020 nicht mehr in den Neubau von Kohlekraftwerken zu investieren mit Ausnahme dieser beiden Länder. Die frühere schlesische Region und das Ruhrgebiet haben aufgrund der Ähnlichkeit seit langem eine Partnerschaft. Hier hat Patryk Bialas aus Katovice früh Erfahrungen sammeln können. Er soll sehr gut deutsch sprechen. Der Übergangsprozess jedenfalls soll EU-seitig auch mit einer Plattform, die den Erfahrungsaustausch fördert (Ruhrgebiet-Schlesien), weiter angekurbelt werden und auch mithilfe der Kohäsionspolitik bzw. des Kohäsionsfonds (s. Regionalpolitik).

Der polnische Think Tank Energii hat für das Jahr 2021 errechnet, dass noch immer 85% der Primärenergie aus fossilen Quellen stammten. Es gab zwar Fortschritte, was die Erneuerbaren angeht. Aber bisher liegen sie bei 10% des Gesamtenergieverbrauchs. Zusätzlich liefert Biomasse 8%. Das Resümee lautet: die Modernisierung des poln. Energiesektors gehe zu langsam voran.

Arbeitsplätze: „niemand soll zurückgelassen werden“

So wie der deutschen Lausitz und den fast 40 anderen Regionen in der EU soll auch den Polen bei der Umstrukturierung geholfen werden. Immerhin arbeiten in der Förderung in Europa noch 185.000 Menschen plus in der Verstromung nochmal 52.000. In einem nachhaltigen Europa sollen die arbeitenden Menschen in diesen Betrieben  „nicht zurückgelassen werden“, so das Bestreben der EU, wie auch der nationalen Politiker bei der Transformation der Wirtschaft zu einer CO² neutralen Energieversorgung.

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Fir0002, CC BY-SA 3.0

Nun Gleichzeitigkeit der drei Ziele

Mit diesen Schwerpunktsetzungen und zwar jetzt bei der gleichzeitigen Verfolgung aller drei Ziele wird endlich der nachhaltigen Energieversorgung Priorität eingeräumt – und dies vor Verkündung des Green Deal 2019! Die drei Ziele, die im ersten Grünbuch von 2006 genannt waren, wurden damals noch als gleichrangig bezeichnet. Nachvollziehbar ist der Lernprozess der immer ehrgeizigeren Formulierung von Zielen, insbesondere in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien.

Die Unbeherrschbarkeit von Bränden

Je mehr die Umweltkrise ins Bewusstsein der EU-Politiker*innen und der EU Bürger*innen drängt, um so schneller muss gehandelt werden. Auch hier zeigt sich, wenn nicht rechtzeitig vorgesorgt wird, dass die Feuerwehr umso mehr Feuerlöscher benötigt, wenn das Haus bereits brennt. Australien  verlor 2019 die bis dato unvergleichbar riesige Fläche von 180.000 km². Das ist ca. die Hälfte der Fläche von Gesamt-Deutschland . Die völlig außer Kontrolle geratenen Feuer in diesem Sommer 2020 in Washington, Oregon und Kalifornien, also an der gesamten Westküste der USA mit vielen betroffenen Städten und Hundertausenden von Menschen lehren uns allerdings, dass diese Brände den Punkt der Beherrschbarkeit längst überschritten haben.

Die Giftigkeit der Luft liegt über den zulässigen Höchstwerten und ist damit toxisch für Mensch u. Tier.

2. Ein gemeinsamer Energiebinnenmarkt

Parallel zur Verwirklichung des gemeinsamen Marktes für Waren und Dienstleistungen verfolgt die EU inzwischen das Ziel, einen gemeinsamen Energiemarkt zu schaffen. Die Besonderheit ist hierbei, dass beteiligte Unternehmen auf nationaler Ebene oft sowohl über die Netze verfügen wie auch über das Angebot, das über die Netze abgewickelt wird (also die Energie). Netze stellen natürliche Monopole dar und bedürfen daher besonderer Formen der Regulierung.

Ein Natürliches Monopol

bedeutet, wer einmal ein Netz hat, muss keine Konkurrenz befürchten, da es sich für „newcomer“ nicht lohnt, eine parallele Netzinfrastruktur aufzubauen. Der Deutschen Bahn z.B. gehört das Schienennetz und kein neues Unternehmen käme auf die Idee, ein eigenes Schienennetz aufzubauen. Soll also verhindert werden, dass der Netzinhaber sein Monopol missbräuchlich ausnutzt, muss er im Angebot der Netznutzung so reguliert werden, als ob Wettbewerb herrscht. Oder aber, Netz und Nutzung müssen getrennt werden. Wer das Netz beherrscht, darf keine Dienste der Netznutzung anbieten. Der marktwirtschaftliche Wettbewerb von unabhängigen Anbietern findet dann im Netz statt. Der Netzinhaber muss dann allerdings einen „fairen“ Preis für die Netznutzung erhalten. Diesen Preis festzulegen, ist dann wieder Aufgabe der Regulierungsbehörde.

Erforderliche Trennung von Netz und Nutzung bei den Europäischen Energienetzen

Im Zusammenhang mit der europaweiten Schaffung eines Energiebinnenmarktes steht die EU- Kommission vor dem Problem, die Konzentration von Netz und Nutzung in einer Hand auf nationaler Ebene zurückzudrängen. Es ist in diesem Zusammenhang von „ownership unbundeling“ die Rede, von der Trennung von Netz und Lieferung über das Netz. Die Kommission sieht sich hierbei mit mächtigen Interessen der Netzanbieter im Bereich der Strom-, Gas oder Erdölweiterleitung konfrontiert – Besitzstands Wahrung. Trotzdem hat sie im 3. Energiepaket von 2009 drei verschiedene Möglichkeiten der Trennung von Netz und Versorgung vorgeschlagen. Jeweils eine von denen war verbindlich bis 2012 umzusetzen: a) eine eigentumsrechtliche Entflechtung, b) die Schaffung unabhängiger Netzbetreiber oder c) die Schaffung unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber, also neuer Organisationen, die für die bestehenden Netze den Zugang für Lieferanten regeln.

Neue Regelung in Deutschland zur Schaffung eines Durchleitungswettbewerbes

Deutschland ist mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im November 2010 den Weg der Entflechtungsauflagen gegangen: Die großen vier Elektrizitätsversorgungsunternehmen EON, RWE, ENBW und Vattenfall haben geographisch getrennte Gebiete, aber sie beherrschen direkt oder indirekt etwa 80% des deutschen Strommarktes. Bis zur Umsetzung des dritten Energiepakets der EU haben sie nicht nur große Teile der Stromerzeugung auf sich vereint, sondern sie waren auch für den Stromtransport über die eigenen Netze verantwortlich. Sie stellten also ein marktbeherrschendes Oligopol über zwei wesentliche Lieferstufen dar. Solch eine Macht-Zusammenballung neigt zur missbräuchlichen Ausnutzung der Preisgestaltung.

Die neuen Transportnetzbetreiber

Im EnWG , also dem Novellierungsgesetz wurde festgelegt, dass diese Unternehmen der integrierten Netzbetreiber zu sog. „unabhängigen Transportnetzbetreibern“ umzuwandeln seien. Diese neuen Unternehmen müssten komplett von den Handelsaktivitäten der Konzernmütter abgegrenzt sein. Die neuen Übertragungsnetzbetreiber im Strombereich wurden in Deutschland: Tennet TSO, 50 Hertz Transmission, Amperion und Transnet BW. Sie sind die zusammen für knapp 26 000 km Netze zuständig. Nun hat jeder Marktteilnehmer diskriminierungsfreien Zutritt zu den Netzen. Damit wird Durchleitungswettbewerb im Netz gewährleistet.

Weitere Regelungen für einen gemeinsamen Energiemarkt

In Frankreich entstand das Résau du Tansport d´Electicité (RTE) mit Leitungen von 50 200 km Länge.

Dies führte im Bereich der Öl Netze dazu, dass EON sein Ferngasnetz von 12 000 km verkaufte und es entstand „Open Grid Europe“.

RWE verkaufte Thyssen Gas.

2010 hat die EU die Energieagentur „Agency for the Cooperation of Energy Regulators (ACER)“ gegründet, die die Sicherheit der Erdgasversorgung durch Harmonisierung der nationalen Regulierungen der Netzbetreiber garantieren soll. ACER hat ihren Sitz in Ljubljana, der Hauptstadt Sloweniens.

Zur Regulierung gehört auch, die Vorratshaltung von Erdöl und Erdgas für Krisen zu gewährleisten. Die Richtlinie 2004/67/EG bezieht sich in diesem Zusammenhang auch auf die Gewährleistung der sicheren Energieversorgung.

Für die Zukunft der Energieversorgung

Da Europa aber zukünftig alles dafür tun muss, die regenerativen Energien zu stärken, ist die Frage, welche Vernetzungen dafür notwendig sind. Eine Option dafür ist, Offshore Windanlagen weiter auszubauen. Wenn dort die Netze in den Meeren verwoben sein sollen, muss das koordiniert werden. Das aber muss die EU regeln und nicht einzelne Staaten. Dann kann der dort gewonnene Strom auch in mehreren Ländern eingespeist werden.

Regelung vom Anbieterwechsel

Zur Schaffung eines gemeinsamen Energiemarktes gehört ebenso eine Charta der Energie-Verbraucher-Rechte.  Bei natürlichen Monopolen besteht die Gefahr , dass diese versuchen, die Kunden mit Knebelverträgen an sich zu binden. Deshalb muss im Sinne des Verbraucherschutzes geregelt sein, unter welchen Bedingungen die Verbraucher den Anbieter wechseln können und wo sie sich beschweren können, wenn sie sich unfair behandelt fühlen.

Diese Charta ist bisher allenfalls in Einzelaspekten realisiert,  wie z. B. mit der Verpflichtung der Industrie, Labels zu schaffen, die den Verbrauch verbindlich anzeigen.

Energiearmut verhindern bleibt eine Zukunftsaufgabe

50 Millionen Bürger in der EU gelten als Energie-arm, immerhin mehr als 10% der EU Bürger. Es gibt keine verbindliche Definition von Energiearmut. Am verbreitetsten ist folgende Definition: wer mehr als 10% seines Einkommens für Energie aufwenden muss, um in seinem Hauptraum auch im Winter mindestens 21° und in den anderen Räumen mindestens 18° zu gewährleisten, gilt als Energie-arm. So, wie der Zugang zu sauberem Wasser zu den sozialen Menschenrechten gehört, muss es auch für Einkommens-arme Haushalte Zugang zu Energie geben, um nicht zu frieren. Da es sich bei den Energieversorgern um privatwirtschaftliche Unternehmen handelt, die den Strom abschalten, wenn die Stromrechnung über einen gewissen Zeitraum nicht bezahlt wurde, bedarf es einer sozialpolitischen Lösung für das Problem der Energie-Armut. Welche Rolle hierbei die EU spielen kann, evtl. durch den Einsatz des EU Sozialfonds, ist bisher nicht geklärt.

Europäische Energienetze

2008, zwei Jahre nach dem Grünbuch zur Energieversorgung, hat die EU ein Grünbuch „Europäische Energie n e t z e“ – Kommunikation (2008/782) – vorgelegt. Gemäß Art. 170ff des Vertrages von Maastricht kann die EU einen Beitrag zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze im Bereich der Energieinfrastruktur – TEN-E – leisten. Die Leitlinien für TEN-E stellen insbesondere auf die Interoperabilität der Netze ab, also auf die Regelung, wie sie zusammenpassen z. B. durch Normung der „Verbindungsstücke“. Die Normung bezieht sich auf Gasfern-, Öl- und Stromübertragungsnetze, besonders auf Offshore-Netze, also Netze von den Energielieferanten, die im Meer stehen (s. o. Regelungen zum gem. Energiemarkt)

Auswahl von  geographischen Korridoren

Die EU Kommission hat für TEN-E Förderung neun vorrangige geographische Korridore ausgewählt, vier für die Elektrizität, vier für Gasleitungen und einen für Öl. Bei den Stromnetzen geht es u.a.

  • darum, die baltischen Staaten an „Kerneuropa“ anzuschließen,
  • um die Verbindung von Nordeuropa mit dem Mittelmeerraum und
  • um Windparks in Nord- und Ostsee und in der Irischen See mit den Nutzungszentren im Inland zu verknüpfen.

Bei den Gaskorridoren geht es wiederum um die Versorgung der baltischen Staaten, jeweils eine Trasse der Nord-Südverbindung in Westeuropa und eine Trasse in Zentral- und Osteuropa.

Der Ölkorridor bezieht sich auf Zentral- und Osteuropa.

Erste Bewertung

Für die Gas-Netze ist der Gedanke einer europaweiten Infrastruktur plausibel: ergeben sich Lieferengpässe bei einer Quelle, können durch Umleitungen und Verlagerungen auf andere Lieferanten diese Probleme behoben werden. Eine derartige Infrastruktur kann auch als Teil der europäischen Integration angesehen werden. Bei Stromnetzen ist einsichtig, dass die Offshore Windparks an das Festland angeschlossen werden müssen. Es ist auch dringend notwendig, die baltischen Staaten in die europäische Infrastruktur einzubeziehen. Aber:

von unserer Seite kommend, mächtig.jpg

dies ist so ein riesiger Überlandverteiler

Verschiedene Alternativen

Warum sollten von Nordeuropa bis in den Mittelmeerraum riesige Leitungen verlegt werden? Dem stehen sinnvollere Konzepte von Insellösungen bzw. regionalen Lösungen gegenüber: Nordeuropa kann mit Strom aus den Offshore Parks, den Windrädern an Land und den Fotovoltaik- Anlagen auf Hausdächern oder auf ganzen Feldern versorgt werden. Südeuropa hat genügend Kapazität bzw. Sonne, um „eigene“ erneuerbare Energien zu produzieren. Riesige Überlandleitungen führen zu Energieverlusten. Sie unter die Erde zu verlegen ist besonders teuer.

Das Bundesland Rheinland-Pfalz verfolgt z. B. das Ziel einer dezentralen Stromversorgung. Bis 2030 soll der Stromverbrauch zu 100% aus Erneuerbaren Energiequellen erfolgen, und zwar zu 66% aus Windkraft, zu 25% aus Photovoltaik und zu 5% aus Wasserkraft. Die Förderung intelligenter Netze soll für den Ausgleich bei Versorgungsschwankungen bei den beiden erstgenannten Energiequellen sorgen.

3. Daten zur Energieentwicklung in der EU

Die Primärenergieversorgung in der EU der 28 stellt sich 2016 wie folgt dar:

An vorderster Stelle Öl mit 32,9% und Gas mit 23,9%, Kohle 14,9%, Kernenergie 13,7%, Erneuerbare 2,9%, Biomasse (Biogas, biologisch abbaubare Abfälle) 9,7% und Wasserkraft 1,9%. Dies bedeutet, dass mehr als 50% – Öl und Gas – in die EU importiert werden, Öl und Gas mittlerweile hauptsächlich aus Russland. Die umweltschädliche Kohleverstromung hat immer noch eine relativ große Bedeutung, während der Anteil der erneuerbaren Energien noch sehr gering ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Situation in den einzelnen Mitgliedsländern sehr unterschiedlich ist. So erfolgt die Stromerzeugung in Frankreich zu 70% in Atomkraftwerken, also weit mehr als im EU Durchschnitt. In Deutschland haben die erneuerbaren Energien einen Anteil von 15%, liegen damit also weit über dem EU Durchschnitt.

Zur Atomkraft

In Bezug auf nukleare Energie versucht die EU, auf rechtlicher Basis die Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke zu erhöhen und sicherzustellen, dass nukleare Abfälle sicher gelagert werden.

Ergänzung, Frühjahr 2022.: Taxonomie-Verordnung

Zur Umsetzung des Green Deal in wirtschaftliches Handeln hat die EU-Kommission im Februar in einem „Delegierten Rechtsakt“ Regeln vorgelegt, welche Finanzierungen in der Energiewirtschaft als nachhaltig zu bewerten sind. Sie bezeichnet darin sowohl Investitionen in Gas wie auch in Atom unter bestimmten Bedingungen als Brückentechnologien, die noch notwendig seien, bis die Erneuerbaren ausreichend zur Verfügung stehen.

Hier legt sie auch für die neu entstandene oder entstehende Groß-Industrielle Verfeuerung von Holz Regeln bezüglich einer zukünftigen Finanzierung unter Nachhaltigkeits-Gesichtspunkten fest. Nach Einschätzung aller Umweltverbände wird der vorgelegte Rechtsakt das Gegenteil von Klimaschutz bewirken und macht das Bekenntnis zum Green Deal unglaubwürdig. Das Entsetzen und die Ablehnung sind groß. Aber der Trilog, der noch etwas verändern könnte, steht noch bevor.

Einfuhren in die EU

Primärenergieeinfuhren nach wichtigsten Herkunftsländern für die EU der 28 im Vergleich von 2007 und 2017 sind nach Daten von eurostat:

csm_pipelines_russland_europa_17836fbc0c, Kinderweltreise, Russlandd, Wirtschaft, Oil and gas pipelines in europe (U).gif

Copyright, wikimedia, gemeinfrei

                                                    2007                                                   2017

Steinkohle

Russland                                       25,2%                                               38,9%

USA                                                  9,7%                                               16,9%

Australien                                     14,2%                                                11,8%

Rohöl

Russland                                       33,7%                                              30,3%

Norwegen                                     15,0%                                               11,4%

Erdgas

Russland                                      38,7%                                               38,7%

Norwegen                                    28,1%                                               25,3%

Algerien                                        15,3%                                               10,6%

Abhängigkeit der EU von Russland

Diese Zahlen verdeutlichen die Abhängigkeit der EU in der Primärenergieversorgung von Russland. In zwei der Energiequellen liegt der Anteil Russlands bei 39%, nur beim Rohöl sind es 30%. Bei einer derartigen Abhängigkeit kann das liefernde Land  über den zu Beliefernden Macht ausüben. Das gilt besonders, weil es sich bei Russland um einen aggressiven Staat mit Zugriff auf „seine“ Unternehmen handelt. Macht-Ausübung kann sich z.B. auf die Drohung mit Lieferstopp beziehen, wenn die EU auf anderen Gebieten nicht gefügig ist.

(Zur noch weit größeren Abhängigkeit Deutschlands von russischem Gas, vgl. hier)

Abhängigkeit besonders der östlichen Staaten von Russland

Dies ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Nach der Maidan-Revolution* von 2005/06 scheiterten die Verhandlungen zwischen der neuen ukrainischen Regierung und Gazprom an unverhältnismäßigen Preiserhöhungen. Daraufhin drehte Russland den Ukrainern den Gashahn zum 1. Januar 2006 vorübergehend zu. 2009 wiederholte sich der Vorgang.

Seit dem fertig ausgehandelten Assoziierungsabkommen der Ukraine mit der EU bzw. nach dem „Maidan“ und der Wahl Juschenkos ist Russland eine eigenständige Entwicklung der Ukraine ein Dorn im Auge.

Dazu eine wissenschaftliche Untersuchung

„Der russisch-ukrainische Gasdisput der Jahre 2006 und 2009, welcher in der Durchsetzung der Interessen des russischen Staates, bzw. der Gazprom endete, wurde in der Weltöffentlichkeit als Erpressung gewertet. Nicht etwa politische Sanktionen gegenüber den neuen Machthabern in Kiew waren verwendet worden, um die russischen geostrategischen Interessen zu wahren. Vielmehr wurde der zweitgrößte Arbeitgeber des Landes und seine Macht bei der Gaspreisbildung instrumentalisiert“ ( Sebastian Fessler, Russisches Gas als Mittel der Außenpolitik ? Masterarbeit, der Univ. Wien, 2016, S. 70 ff) Aufgrund der mutigen Bemühungen der Weißrussen um faire Wahlen 2020 ist hinzuzufügen: „Für Weißrussland galten ähnliche Voraussetzungen und Minsk befindet sich heute in einem Abhängigkeitsverhältnis, welches sich auf Gasfernleitungen stützt“. (ebd.)

Projekt North Stream 1

Angesichts möglich erscheinender Szenarien hatten sowohl Russland (1997) wie auch die EU (2000) sehr früh Vorstellungen für eine Pipeline entwickelt, die nicht durch Transit-Länder verlief, sondern durch die Ostsee. Damals war das Verhältnis zu Russland einigermaßen entspannt.

Heute würde sich Russland mit einem Lieferstopp für die EU ökonomisch zwar ins eigene Fleisch schneiden, aber weniger als früher. Denn es hat inzwischen auch mit China umfassende Lieferverträge. Und Russland hat ausreichend Goldreserven angehäuft. Unter Putin hat Russland sich zu einem autoritär und aggressiv geführten Staat entwickelt. Ein solcher Staat hat oft Ziele, die ihm wichtiger sind als ökonomischer Erfolg. Die Ukraine war Russland zu aufmüpfig geworden und zu sehr nach Europa strebend. So hat Russland Sanktionen nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und dem Angriff auf die Ostukraine in Kauf genommen, weil ihm die geopolitischen Gewinne wichtiger sind. Es kann sie als Drohkulisse nutzen und weiteres Unheil herauf beschwören.

Die Notwendigkeit umzusteuern

Hieraus muss die Schlussfolgerung gezogen werden, so schnell als möglich die Abhängigkeit von Russland gravierend zu reduzieren durch Diversifizierung der Lieferländer einerseits und durch den massiven Ausbau erneuerbarer Energien andererseits.

Die Dringlichkeit dieses Umsteuerns wird erneut unterstrichen durch den Mordversuch am Putin Kritiker Alexej Nawalny Mitte August 2020. Er kam von einem Wahlkampf-Besuch in Sibirien. Da seine Partei vor Ort Chancen gegen Putins Partei haben würde, wurde ihr Frontmann Nawalny Putin aus seiner Sicht zu gefährlich. So haben staatliche russische Stellen Giftgas aus der Serie Nowitschok gegen Nawalny angewandt. Nervengift ist weltweit geächtet. Darauf hat sich auch Russland in einem völkerrechtlichen Vertrag verständigt.

Giftspuren

Der Mordversuch ist vorläufig nur die letzte Giftspur in der Verfolgung „unbotmäßiger“ Menschen und das sogar außerhalb der Grenzen von Russland. 2004 setzten Feinde Dioxin gegen Viktor Juschenko ein. Er war der Gegenspieler des langjährigen Politikers Wiktor Janukowitsch, auf den Moskau zählte. Juschenko gewann die Wahl, nachdem das Volk auf dem „Maidan“ eine Wiederholung erzwungen hatte. Er wurde danach Staatspräsident der Ukraine. Noch heute ist er  von dem Giftanschlag auf ihn gezeichnet trotz unzähliger Operationen, mit denen versucht wurde, sein Gesicht wieder herzustellen.

und Mordanschläge

2006 wurde die regimekritische Journalistin Anna Politkowskaja vor ihrer Wohnung in Moskau erschossen, nachdem ein vorheriger Versuch, sie zu vergiften, gescheitert war. 2009 entführte man Natalja Estemirowa. Später fand man sie tot mit mehreren Schusswunden. Dieser Mord schockte viele Menschen in Europa, weil Natalja für „Memorial“, die Menschenrechtsorganisation in Russland tätig gewesen war. 2015 erschoss man den prominenten Kritiker und Vizepremier Boris Nemzow in Sichtweite des Kreml hinterrücks. Sein Berater, Wladimir Kara-Mursa fiel kurz danach ins Koma durch plötzliches Nierenversagen. Ihn traf es noch ein zweites Mal. Aber es traf auch ein Mitglied der Protest-Gruppe Pussy Riot: Pjotr Wersilow. Er musste  wegen Vergiftungssymptomen behandelt werden.

Morde mitten unter uns

Die direkten Morde oder Mordversuche, die frühere russische Geheimagenten trafen, obwohl sie im Westen lebten, sind vermutlich mehr Menschen im Gedächtnis geblieben. 2006 zeigt das Fernsehen das blasse, resignierte Gesicht des sterbenden, mit Polonium 210 verstrahlten Alexander Litwinenko. Es folgte 2018 die zunächst rätselhafte Vergiftung  von Sergej Skripal, einem Doppelagenten sowie seiner Tochter in Großbritannien, ebenfalls mit radioaktiven Substanzen. 2019 wurde Selinchan Changoschwili aus Georgien im Berliner Tiergarten erschossen. Dies sind nur die im Westen bekannte Fälle prominenter Putin-Kritiker der letzten Jahre. Die Morde innerhalb Russlands liegen meistens im Dunkeln, d.h. wir im Westen erfahren davon nichts.

Wahlbeeinflussungen und weitere Obstruktionen

Außerdem gab es einen großen Cyberangriff gegen den deutschen Bundestag von Russland aus. Auch die Beeinflussung von Wahlen in unseren demokratischen Ländern hat ein „erfolgreiches“ und besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Dass es Putin längst darum geht, die EU zu spalten, zu schwächen und wenn möglich ganz zu zerstören, daran darf es keine Zweifel mehr geben. Funktionierende Demokratien sind für ihn in seinem diktatorischen Regime als Vorbilder gefährlich, so wie in seinem Land demokratische Politiker. Er hat selbst geäußert, dass der Zusammenbruch der Sowjetunion für ihn die größte Katastrophe war. Eine einst prominente Russin, die schon lange in Deutschland lebt, sagte in Bezug auf Putin: “Einmal KGB, immer KGB!“

Das Ziel: Spaltung der EU

Das aggressive Russland Putins verfolgt immer deutlicher mit seinen geopolitischen Ambitionen die Wiederherstellung des Territoriums der Sowjetunion. Außerdem hat es das Ziel der Schwächung der EU, das es mit vielen diversen Mitteln verfolgt. Dazu gehören die Bomben auf Menschen in Syrien, um große Flüchtlingsströme zu erzeugen. Der Cyberkrieg im Westen, mit der Verbreitung falscher Nachrichten und dem Einfluss auf Wahlen im Westen sollen den Spaltpilz im Innern zum wuchern bringen – usw. Da vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen ist, dass mit dem Bau einer zweiten Gaspipeline durch die Ostsee das Ziel verfolgt wird, die energiepolitische Abhängigkeit der EU auszubauen, muss hier kurz auf die Geschichte eingegangen werden.

Erstes Politikum

Vor dem Bau der Gaspipeline North Stream I erfolgte die russische Gaslieferung nach Deutschland bzw. weiter in die EU durch Leitungen, die durch Polen und die Ukraine gingen. Beide Länder kassierten für die Durchleitung Gebühren und bezogen auch selbst Gas für die Eigenversorgung. Mittelfristig macht sie wohl auch die Gaslieferungen durch die Ukraine  „überflüssig“.

Kurz vor Ende seiner Kanzlerschaft 2005 wohnten Gerhart Schröder und Präsident Putin am 8. September 2005 der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Bau von North Stream I durch die Partner Gazprom aus Russland einerseits und die europäischen Unternehmen Wintershall, EON, Gasunie und Engie andererseits bei. Eigentümer ist die North Stream AG, die von Gazprom – Anteil 51% – beherrscht wird. Die Pipeline umgeht die baltischen Staaten und Polen.  Sie besteht aus 2 Röhren und wurde 2011 durch Kanzlerin Merkel und den russischen Ministerpräsidenten Medwedew eingeweiht.  Dem Verwaltungsrat der North Stream I AG gehört Gerhart Schröder – bereits 5 Monate nach Beendigung seiner Kanzlerschaft – als „Privatmann“ an.

Major_russian_gas_pipelines_to_europe, Samuel Bailey, CC BY 3.0.png

dies sind nur die wichtigsten russ. Gaspipelines ohne North Stream II, Samuel Bailey, CC BY 3.0

Zweites Politikum

Die konkrete Planung  der parallelen Leitung North Stream II begann 2013. Am 24. 4. 2017 unterzeichneten fünf europäische Unternehmen zusammen mit Gazprom einen Vertrag zur Finanzierung. Das sind die zwei deutschen Konzerne Uniper und Wintershall, sowie Engie, OMV und Royal Dutch Shell. Sie übernehmen 50% der Projektkosten von 9,5 Milliarden Euro. Eigentümer der North Stream II AG ist zu 100% Gazprom.

Vordergründig heißt es, es handele sich um ein  rein wirtschaftlich motiviertes Projekt. Aber  die deutsche Bundesregierung ist schon insofern in dieses  involviert, als es über die Bürgschaft hinaus um Genehmigungen verschiedenster Art geht.

Die fatale politische Entwicklung

Hinzu kommt: Der Start dieses Projektes in 2017 liegt 3 ½ Jahre nach der „Maidan-Revolution“ in Kiew, der Hauptstadt der Ukraine. Auch nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland sind da 3 Jahre vergangen. Und der Krieg gegen die Ost-Ukraine hatte ebenfalls 2014 begonnen, im August. Zu dem Zeitpunkt sind die politischen und geopolitischen Interessen Russlands längst offensichtlich geworden. Eine eigenständige Entwicklung der Ukraine ist Russland ein Dorn im Auge. Das wurde aufgrund des fertig ausgehandelten Assoziierungsabkommen der Ukraine mit der EU bzw. nach dem „Maidan“ und der Wahl Juschenkos unübersehbar. Es durfte nicht verabschiedet werden.

Fragen der Abhängigkeit

Im Sommer 2020 ist die Pipeline North Stream II, die besonders in Polen und den baltischen Staaten stark umstritten ist und  inzwischen auch in weiteren Ländern der EU, bis auf die letzten  km fertiggestellt. Da der US Senat mit scharfen Sanktionen gegen an der Fertigstellung Beteiligte gedroht hat, ruht der Bau vorübergehend. Die USA begründen die Sanktionen mit ihrem Ziel, die  Abhängigkeit Deutschlands und der EU von russischen Gaslieferungen zu verhindern. Unter Trump wollten sie gerne selbst  das aus dem schmutzigen Fracking gewonnene Gas liefern. Aber auch die neue US-Regierung unter Biden ist gegen das Projekt.

2018 hat eine DIW Studie festgestellt, dass die Pipeline für die Sicherung der Energieversorgung von Deutschland und Europa unnötig sei. Da die Erreichung der Klimaziele in einer ersten Etappe bis 2030 ernst gemeint seien, werde zunehmend von fossilen Energieträgern auf erneuerbare umgestellt. Die bisher vorhandenen Gas-Netze  seien deshalb auch für die Übergangszeit durchaus ausreichend.

Sanktionen

Nach dem Mordversuch an dem Kreml Kritiker Navalny wird im Herbst 2020 politisch darüber diskutiert, ob man den Abschluss der Arbeiten an der Pipeline North Stream II auf Eis legen könne und solle, um eine klare Botschaft an Russland zu senden. Wenn es denn richtig ist, dass der Bau aus russischer Sicht rein geopolitisch motiviert ist, um die Ukraine massiv zu schwächen dadurch, dass ihr mittelfristig der Gashahn zugedreht werden sollte, dann muss sich die Bundesregierung jetzt endlich von der politischen Förderung des Projektes verabschieden. Die obigen Karten verdeutlichen, dass sich die russischen Netze wie ein Spinnennetz vom Norden und vom Osten bis nach Westeuropa ausdehnen. Aber die Herrschaft hinter diesem Netzwerk ist nicht sichtbar.

Ergänzung vom Winter 2021/22

Seit November/Dezember 2021 sind wir zum 2. Mal Zeugen eines gewaltigen Aufmarsches von geschätzt 120.000 Mann starken russischen Kampftruppen. Sie stehen in Belarus und im Osten der Ukraine bis hin zur Krim hufeisenförmig um die Ukraine herum. In Deutschland wird noch immer diskutiert, ob man damit drohen sollte, die inzwischen fertig gebaute Pipeline North Stream II stillzulegen.

Ein Gericht hatte allerdings im Sommer 2021 die Eröffnung verboten. Denn – entsprechend den Erfordernissen der EU, s.o. unter Punkt 2. zur ownership unbundeling- gibt es bisher keine Trennung von Eigentum und Betrieb. Seitdem arbeitet die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern (SPD) daran, mithilfe einer Stiftung und offensichtlicher Einflussnahme des „Privatmannes“ G. Schröder das Problem zu lösen. Auch hat Russland dazu beträchtliche finanzielle Mittel bereit gestellt!

Energieverbrauch nach Endkonsumenten

Der Energieverbrauch nach Endkonsumenten in der EU der 28 stellt sich für 2015 basierend auf Tonnen Öläquivalenten wie folgt dar:

Verkehr 33,1%, private Haushalte 25,4%, Industrie 25,3%, Dienstleistungen 13,6%, Land- und Forstwirtschaft 2,2%.

Nimmt man die bisher geschilderten Zahlen zusammen, so ergeben sich unter Nachhaltigkeitsaspekten viele Schlussfolgerungen.

          a) Veränderungen bei den Energiequellen

  • Die Primärenergiequellen bedürfen dringend der Diversifizierung.
  • Steinkohle, Öl und Gas müssen in der Stromerzeugung ersetzt werden durch erneuerbare Energien. Die Preise für den Abgas-Emissionshandel müssen weiter gesteigert werden, zum einen um die Verschmutzungskosten bei den Unternehmen zu internalisieren und zum anderen, um die Kohle schneller unrentabel zu machen.
  • die Kernenergie als Kraft zur Stromerzeugung sollte wegen der Störanfälligkeit von Reaktoren und der Unklarheit über die Endlagerung des radioaktiven Mülls EU weit zum Auslaufmodell erklärt werden. Die ist ein langwährender Prozess besonders für Frankreich und Belgien.
  • lange Stromnetze sollten aus mehreren Gründen vermieden werden. Ideal ist es, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien vor Ort verwandt wird
  • b) Veränderungen bei den Verkehren

  • Der Verkehr muss einerseits, was den Güterverkehr betrifft, verstärkt auf die Schiene verlagert werden. Andererseits muss die Automobilität auf Antriebe jenseits von Diesel und Benzin umgestellt werden. Dabei scheint noch unklar, ob Elektro- oder Wasserstoff getriebene PKW am zukunftsfähigsten sind. Die Industrie muss verstärkt auf Energieeffizienz verpflichtet werden. Der Dienstleistungssektor ist auf seinen Stromverbrauch zu überprüfen: Die Bereitstellung von Mobilfunk – und Datennetzen zur jederzeitigen Kommunikation oder der Datenverarbeitung verbraucht Unmengen von Strom, ein Luxus zumindest für die privaten Haushalte.
  • Alle Endkonsumenten von Energie müssen einen Beitrag zur Verbrauchsreduktion und zur Steigerung der Effizienz der dann noch notwendigen Energie leisten.
  • c) Geopolitische Notwendigkeiten

  • Die EU muss lernen, in ihren Außenbeziehungen zur Verhandlung von Energieimporten die Sprache der Macht zu buchstabieren. Es geht um Selbstbehauptung, auch als Signal nach innen. Russland unter Putin versteht nur klare Ansagen, die auch weh tun können. Über das Gerede, wir müssen doch im Gespräch bleiben, kann er nur lachen.
  • Das Argument, im gesamten „Kalten Krieg“, also vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion (SU) sei immer zuverlässig in den Westen geliefert worden, zieht nicht mehr. Denn die geopolitische Situation war so, dass Europa unter dem Schutzschild der USA unangreifbar war. Außerdem hatte die Sowjetunion geographisch eine maximale Ausdehnung sowie ca. 300 Mill. Einwohner. Heute hat Russland ca. 130 Mill. Einwohner und kämpft immer wieder darum, dass es nicht weitere Vasallenstaaten verliert (s. 2020 z.B. Weißrussland). Das bedeutet, die geopolitischen Interessen Russlands unterscheiden sich fundamental von denen von vor ca. 20/25 Jahren.
  • d) Werte basierte  Überlegungen

  • Es sollte im Westen, d.h. in unseren demokratischen Ländern eine weitere Überlegung hinzu kommen. Kaufen wir diktatorisch regierten Regimen viel Energie ab und erzielen sie damit viele Einnahmen, kommt dies nicht der Bevölkerung, sondern vor allem den Herrschenden zu Gute. Mit anderen Worten, als Abnehmer tragen wir zur Stabilisierung der Machthaber dort bei.

4. Perspektiven der EU Energiepolitik

Am 18.6.2019 hat die EU-Kommission in einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (Com. 2019/285 final) mit dem Titel „Vereint für Energieunion und Klimaschutz – die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen“ die vereinbarten Zielvorgaben für 2030 bekräftigt: Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40%, Steigerung des Beitrags der Erneuerbaren Energien europaweit auf mindestens 32%, Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5%, Steigerung des Stromverbunds auf 15% und Senkung des CO2 Ausstoßes bei PKW um mindestens 27,5%, bei leichten Nutzfahrzeugen um 31% und bei LKW um 30%.

Das Besondere dieser „Kommunikation“ ist, dass bezogen auf diese Zielvorgaben, die integrierten nationalen Energie- und Klimaschutzpläne benutzt werden, um die jeweils vorbildlichen herauszustellen und um die Schlusslichter zu ermahnen und zu größeren Anstrengungen zu ermahnen. So erfolgt ein zeitnahes Monitoring der Mitgliedsländer.

 

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Photovoltaik auf einem landwirtschaftlichen Gebäude.jpgPhotovoltaik auf einem Wohnhaus.jpg

Photovoltaikanlagen: auf landwirtschaftlichem Gebäude; Wohnhaus; Rasenfläche, von Ziegen und Schafen kurzgehalten, dreht sich mit der Sonneneinstrahlung

EU-Ziele bei den Erneuerbaren

Bei den erneuerbaren Energien verfolgt die EU das Ziel, dass Europa sowohl klima- als auch wirtschafts- und technologiepolitisch eine weltweit führende Position einnimmt. Als besonders ambitionierte Pläne werden die von Dänemark – Ziel 55% -, Estland, Spanien – Ziel 42% -, Italien und Portugal- Ziel 43% herausgestellt. Gleichzeitig wird aber noch eine Lücke für den Gesamtbereich der EU der 28 festgestellt: Nach den bis dahin vorliegenden Plänen, wenn sie denn vollständig realisiert würden, kommt die EU Kommission auf eine Zielerfüllung von 30,4%. Deutschlands Pläne kommen nur auf 30%, die der Tschechischen Republik nur auf 21%. Beide Länder werden dringlich aufgefordert, die Pläne nachzubessern.

EU-Ziele für die Energieeffizienz

In Bezug auf die Energieeffizienz stellt die Kommission fest, dass nur wenige Mitgliedsländer Beiträge in ausreichender Höhe vorgeschlagen haben. Zu diesen Ländern gehören Italien, Luxemburg und Spanien sowohl in Bezug auf die geplante Reduktion des Primär- als auch in Bezug auf den Endenergieverbrauch, gehören die Niederlande in Bezug auf den Primärenergieverbrauch und gehört Frankreich in Bezug auf den Endenergieverbrauch. Die Kommission identifiziert eine kollektive Lücke beim Primärenergieverbrauch von mindestens 43 bis maximal 118 Mio. t ROE. Die Spanne ergibt sich, weil zu dem damaligen Zeitpunkt nicht alle Mitgliedsländer vorgelegt haben und deshalb nicht absehbar war, wie konservativ bzw. ambitioniert sie planen. Der dringende Appell an die säumigen Länder lautet, das Ambitions – Niveau anzuheben.

EU-Ziele für den Investitionsbedarf

Außerdem bemüht sich die Kommission um die Ermittlung des Investitionsbedarfs, um die Ziele besonders bei Wohngebäuden europaweit zu erreichen.

Bei keinem dieser Ziele sticht Deutschland durch besonders ehrgeizige Pläne hervor!

Diese Kommunikation der Kommission ist deshalb so interessant, als sie einen transparenten Einblick in den „Maschinenraum“ der EU Energiepolitik in ihrer Verknüpfung mit den einzelnen Mitgliedsstaaten gewährt. Die EU Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament ist inzwischen der Motor der Energiewende und zwar mit sehr konkreten Anforderungen an die verschiedenen Adressaten in einem integrativen, in einem „Package“ zusammengefassten Ansatz.

5. Hemmnisse für die EU – Energiepolitik: Der Vertrag über die Energiecharta (ETC)

Euphorie

1994 nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der damit verbundenen Auflösung des Ost-West-Gegensatzes haben 55 Staaten einen Vertrag über eine weltweite Energiecharta ( Energy Charta Treaty, ECT) geschlossen und 1996 unterzeichnet. Von Albanien bis Usbekistan, der EU mit  ihren Mitgliedsstaaten, der USA und  Russland und der Ukraine reichen die Unterzeichner.

Inhalt des Vertrages

Es ging bei der Charta um die Schaffung einer Energiegemeinschaft der Länder beiderseits des früheren Eisernen Vorhangs. Der ETC enthält  eine Festlegung von marktwirtschaftlichen Normen für den Energiebereich, die Etablierung eines bindenden multilateralen Übereinkommens zum Investitionsschutz und die Errichtung von bindenden Regeln zur Beilegung von  Streitigkeiten. Vor allem aber enthält er Regeln zur Ermittlung von Entschädigungen durch private internationale Schiedsgerichtsverfahren – Art 26 und 27.

Erschwernisse

In Art. 27 heißt es, dass ein so getroffener Schiedsspruch endgültig und verbindlich sei. Das heißt, ordentliche Gericht können ihn nicht überprüfen. Art. 36 legt fest, dass Vertragsänderungen nur einstimmig von den Vertragspartnern beschlossen werden können. Art. 47 legt fest, dass ein Mitgliedsstaat nach Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurücktreten kann. Dieser Rücktritt wird dann nach einem weiteren Jahr wirksam.

Riesige Energieanlagen wie Kraftwerke sind auf eine längere Betriebszeit angelegt. Es ist verständlich, dass Investoren, die viel Geld darein stecken,  den Schutz ihrer Investitionen beanspruchen. Ohne diesen würden sie nicht investieren.

Umweltschutz

Dieser Vertrag ist jedoch geprägt von der Euphorie der „Wendezeit“.  In der Erklärung zu dem Vertrag heißt es: „…wobei sie die Belange des Umweltschutzes gebührend berücksichtigen“. Abgesehen davon, dass dies eine schwammige Formulierung ist, hält der Vertrag fest, dass Umweltbestimmungen in diesem Vertragswerk nicht rechtsverbindlich sind.

Aus heutiger Sicht ist der Vertrag damit aus der Zeit gefallen. Allein die Drohung mit Schadensersatzklagen bei umweltpolitischen Eingriffen wie z.B. die Verkürzung der Restlaufzeit von Atomkraftanlagen oder Kohlekraftwerken behindert die Politik in ihrer dringend notwendigen  Klimaschutzpolitik.

Laufende  Schiedsverfahren

Seit Mai 2012 läuft ein Schiedsverfahren des schwedischen Stromerzeugers Vattenfall AB et. al. gegen die Bundesrepublik Deutschland ( ICSID Fall Nr. ARB 12/12). Diese Klage richtet sich gegen Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerkes Hamburg Moorburg. Dieses wurde ab 2007 gebaut und ging 2015 in Betrieb. Im November 2020 fand diesbezüglich eine weitere Verhandlung statt.

Weitere Verfahren

Außerdem verklagt allein Vattenfall die Bundesrepublik Deutschland wegen des Atomausstiegsgesetzes in Bezug auf die zwei Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel. Brunsbüttel ging 1977 in Betrieb; Krümmel  1984. Der Streitwert beträgt 4,7 Milliarden Euro, wurde zwischenzeitlich auf 7 Mrd. hochgerechnet. Die Bundesregierung hatte die Laufzeiten verlängert, obwohl   rot-grün bereits eine Übereinkunft zum Abschalten erzielt hatte.  Nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 kam dann jedoch die sofortige Kehrtwende der Bundesregierung. Nun hat sich die Regierung mit den diversen Betreibern von Atomkraftwerken im März 2021  geeinigt. Sie sollen gemeinsam 2,43 Milliarden Euro Ausgleich für entgangene Gewinne und umsonst getätigte Investitionen erhalten. Anders in den Niederlanden, die 2019 den Ausstieg aus der Kohleförderung im Jahre 2030 beschlossen haben. RWE klagt dagegen.  Es geht um eine „adäquate Kompensation“, so RWE, d.h. ebenfalls um eine milliardenschwere Entschädigung.

Forderungen von EU Parlamentariern

Am 6. Juli 2020 fordert eine Gruppe von EU Parlamentariern vorrangig von den Grünen und den Sozialdemokraten die Reform des Vertrages zur Energiecharta bzw. dessen Kündigung durch die EU Kommission. Am 12. Oktober 2020 antwortet die EU Kommission auf eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage, indem sie ein Bekenntnis zum europäischen „Green Deal“ und dem Ziel der Dekarbonisierung bis 2050 ablegt.

Konsequenzen aus dem ETC-Vertrag

Die EU, sowie die Mitgliedsstaaten sind Vertragspartner des ECT. Dieser Vertrag schützt möglicherweise 2.150,- Milliarden Euro (gleich 2,15 Billionen) Investitionen in fossile Energieträger, also hauptsächlich Kohle, Gas und Erdöl bis 2050. Dies steht den genannten Politikzielen entgegen. Einige der Mitgliedsstaaten werden schon jetzt vor privaten Schiedsgerichten mit Angriffen auf ihre Umweltschutzregulierung konfrontiert. Es geht dabei um Schadensersatzforderungen in Milliarden Höhe. Die EU verhandelt mit den Konzernen über einen Prozess der Modernisierung des ECT, um das Ziel der Dekarbonisierung zu verwirklichen. Aber manche Staaten des ECT sind offenbar gegen eine derartige Vertragsänderung, besonders solche, die noch große Vorkommen an fossilen Energieressourcen haben. Für  eine Vertragsänderung sei aber bekanntlich Einstimmigkeit erforderlich, heißt es.

Erste Vertragsaustritte

Italien ist 2015 aus dem Vertrag ausgetreten. Allerdings können Investoren noch bis zum Jahr 2036 die Verletzung ihrer Rechte geltend machen, wenn die Investition vor Wirksamkeit des Austritts getätigt wurde (Wikipedia zum Vertrag über die Energiecharta). Die Regierungen von Spanien, Frankreich und Luxemburg plädieren inzwischen dafür, dass die EU geschlossen austritt. (18.2.2021) Ende 2022 hat auch die Bundesregierung ihren Austrittswillen bekundet.

Auch eine Gruppe von 479 renommierten Wissenschaftlern und Klimaforschern hat die Forderung aufgestellt, aus dem Vertrag über die Energiecharta auszutreten, weil er den Übergang zu sauberer Energie behindere und die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens gefährde – vgl. „End Fossil Protection.org“.

Im Jahr 2023 arbeitet schließlich auch die EU-Kommission daran, den Ausstieg einzuleiten.

Gründe für einen Austritt

Diese Forderung ist aus mehrfacher Hinsicht zu unterstützen.

  1. Der Vertrag lässt sich auf Grund des Erfordernisses der Einstimmigkeit vermutlich nicht reformieren.
  2. Der Klima- und Umweltschutz lässt nicht mit sich verhandeln. Er muss jetzt sofort umgesetzt werden, wenn es denn noch eine Möglichkeit geben soll, das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen.
  3. Ein sofortiger Austritt der EU und ihrer Mitgliedsländer kann durch den Zeitablauf dazu beitragen, die Entschädigungszahlungen zu begrenzen.
  4. Da nun einmal der Vertrag geschlossen wurde, er aber nicht mehr zeitgemäß ist, sind mögliche Entschädigungszahlungen in Kauf zu nehmen. Auch wenn die Summen gigantisch erscheinen, sind sie mit Sicherheit, geringer, als die Kosten einer Umwelt-Katastrophe. Ohne energisches staatliches Handeln jetzt wird eine Umwelt-Katastrophe wohl nicht mehr zu vermeiden sein.

6. Kritische Bewertung der EU Energiepolitik

Die Analysen haben deutlich gemacht, dass die EU Energiepolitik kein reines wirtschaftspolitisches Aktionsfeld ist, sondern dass sehr stark geopolitische und damit machtpolitische Aspekte in diese Politik hineinspielen. Will die EU sich behaupten gegen Einflussnahmen fremder Mächte, will sie ein unabhängiger, selbst bestimmter Faktor in der Weltpolitik sein, so muss sie diese Einflussfaktoren verstärkt berücksichtigen und ihre Energiequellen schleunigst diversifizieren.

Die EU hat relativ spät begonnen, sich der Energiepolitik außerhalb des Feldes der Regulierung der Atomenergie zu widmen. Von daher ist es umso mehr zu begrüßen, dass sie heute der Förderung der erneuerbaren Energieträger gegenüber den herkömmlichen von Kohle, Gas und Öl hohe Priorität einräumt.

Wenig EU-eigene finanzielle Ressourcen

Die EU Energiepolitik arbeitet im Gegensatz zu der Agrar- oder Regionalpolitik, die umfangreiche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, vorrangig mit Zielvorgaben und Kommunikationen, sowie mit Richtlinien und Verordnungen. Dabei scheint die Kommunikation von 2019 mit ihrem integrativen Ansatz auf der Höhe der Zeit zu sein. Im Wesentlichen geht sie bereits in Richtung der Anforderungen des „Green Deal“. Direktiven sind übrigens meistens Richtlinien. Wahrscheinlich muss die EU in Zukunft auch in diesem Bereich mehr zu Verordnungen greifen, um ihren Zielen Nachdruck zu verleihen.

Mit der Entflechtung von Netzinhabern und Versorgern hat die Europäische Union erste große ordnungspolitische Schritte zu einem liberalisierten europäischen Energiemarkt unternommen. Allerdings lässt die Stärkung der Verbraucherrechte in diesem Bereich noch zu wünschen übrig.

Atompolitik – Ausstiegsszenarien

Nach den Katastrophen von Tschernobyl in der Ukraine und von Fukushima und wegen der ungelösten Probleme bei der  Endlagerung der Atomabfälle sollte die EU darauf hin arbeiten, auf Atomkraft zur Stromerzeugung zu verzichten. Um diesen Prozess zu beschleunigen könnte die EU die Betreiber für den Verzicht mit Zahlungen entschädigen. Dies ist allemal billiger als die vielfältigen und unübersehbaren „Kosten“ einer eventuellen Atomreaktorkatastrophe im dicht besiedelten Europa.

Da jetzt die Möglichkeit eingeräumt wird, dass die EU Kommission Schulden aufnimmt, könnten diese auch für Stilllegungsprämien verwandt werden. Das wären Investitionen in eine sichere Zukunft für kommende Generationen. Insofern ist auf jeden Fall für die dauerhafte Beibehaltung der Schuldenaufnahme zu plädieren. Dies würde auch die schnelle Kündigung des Vertrages der Energiecharta erleichtern.

Die  Vorgaben der EU-Kommission zur Taxonomie vom Februar 2022 (vgl. oben unter Punkt 3) gehen leider in eine ganz andere Richtung. Es bleibt offen, was das Parlament daran noch ändern kann.

Emissionshandel

Der für die Industrie geschaffene Emissionshandel ist ein guter Anreiz und wird von der Kommission und/oder vom EU-Parlament ständig erweitert, aktuell z.B. um den Parlaments-Vorschlag der Aufnahme der Schifffahrt ab 2022 ab 5000 Registertonnen, also inklusive der Kreuzfahrtschiffe. Da dies z.B. auch in Polen gilt, erweist sich der Handel als gutes Lenkungsmittel.

Verhaltensänderungen der Verbraucher*innen

Neben den notwendigen Zielvorgaben der EU für die Energiewende und den daraus folgenden Verpflichtungen für die Nationalstaaten kommt es auch auf Verhaltensänderungen bei den Arbeitskräften (Kumpeln) und den Verbrauchern*innen an. Sowohl die Industrie wie auch die privaten Haushalte müssen mitziehen. Wenn die privaten Haushalte weniger den PKW und stattdessen mehr den ÖPNV bzw. die Bahn nutzen oder das Fahrrad, dann wird weniger Benzin oder Diesel, und damit als Energiequelle Rohöl verbraucht. Wenn Häuser besser isoliert werden, benötigt das weniger Gas oder Öl zum Heizen. Werden mehr Fotovoltaik Anlagen auf Hausdächern installiert, verbraucht das weniger Strom aus Kraftwerken. Auch die Reduktion des privaten Fleischkonsums spart viel CO² ein.

800px-Dachisolierung_Steinwolle, Kuebi, Armin Kübelbeck, CC BY-Sa 3.0.jpg

Kuelbi, Armin Kübelbeck, CC BY-Sa 3.0

Natürlich müssen für diese Verhaltensänderungen der Verbraucher die staatlichen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen. Die bereits bestehenden gewähren zeitweise einige Spielräume für ein Energie bewussteres Verhalten, können aber  weiter stark verbessert werden.

Das Konzept des „persönlichen CO²-Fußabdrucks“ ist eine Abwehrmethode

So wichtig und unverzichtbar die persönlichen Verhaltensänderungen jedes Einzelnen auch in der Summe sind, so ist es doch wichtig zu wissen, was und wer hinter dieser „Erfindung“ steht. Man mag es zunächst kaum glauben. Die Kohle-, Öl- und Gas-Konzerne verwenden solche Szenarien, um von sich abzulenken. Den Fußabdruck hat konkret BP in die Welt gesetzt, um die eigene Tatenlosigkeit zu verschleiern. Das Unternehmen war und ist damit sehr erfolgreich, denn hinzu kommt, dass im Schatten des sog. Greenwashing der Unternehmen diese Politiker*innen und Organisationen unterstützen, die sich um Klimaschutz keineswegs verdient machen. In Deutschland heißt das, dass sie den Bau von Northstream II unterstützen.

„Wir sind so nah dran“

es zu schaffen, sagt der Forscher. Denn der Atmosphärenwissenschaftler Michael E. Mann aus den USA sagt,  „gut 70% der menschengemachten Kohlendioxid-Emissionen lassen sich auf rund hundert Kohle-, Öl- und Gaskonzerne weltweit zurückführen.“ Und er weist dann auf die Methoden der Tabakindustrie hin. Die Erdöl-Lobby kopiere deren Abwehrmethoden. Es ginge inzwischen nicht mehr um die Leugnung des Klimawandels, sondern um die eigene Tatenlosigkeit und darum, uns damit alle noch möglichst lange in Geiselhaft zu nehmen.

Weitere Forderungen

Zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen gehören im Sinne der Förderung dezentraler Energieproduktion und genossenschaftlicher Verteilung:

  • Ausbau der Stromspeichertechnologien zum Ausgleich unregelmäßiger Stromproduktion durch Wind- und Solaranlagen. Dies ist sowohl erforderlich für die privaten Haushalte mit Fotovoltaik Anlagen als auch für großdimensionierte hydraulische Pumpspeicher Anlagen. Davon gibt es in Deutschland derzeit 33. Auch die Batteriespeichertechnik sollte weiter vorangetrieben werden.
  • Selbst genutzte Energie aus Eigenversorgung darf nicht länger Abgaben oder Umlagen unterliegen.
  • Kleine Bürgerenergieprojekte im Sinne der erneuerbaren Energie-Richtlinie der EU müssen in die Lage versetzt werden, sich aktiv am Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen.
  • Der Austausch und der Handel mit Überschüssen innerhalb und zwischen Netzwerken in Wohngebieten wie energy sharing oder „Nachbarschaftsstrom“ müssen gesetzlich ermöglicht und von Abgaben und Umlagen befreit werden.

Auf die Bundesregierung muss Druck ausgeübt werden, damit sie das „Clean Energy for all Europeans Package“  zügig in Gesetzesform verbindlich für Deutschland macht.

Warnung vor Schieflagen

Was die Kommissionspräsidentin  im Sept. 2020 zu dem geplanten Green Deal gesagt hat, hört sich ehrgeizig an, was die vorgegebenen Reduktionszahlen für den Prozess der Dekarbonisierung betrifft. Jedoch scheint in Bezug auf die Verteilung des Stromes die große Industrie mehr mit Unterstützung bedacht zu werden als genossenschaftliche und dezentrale Strukturen und die kleinen Erzeuger von erneuerbaren Energien.

Werden hier ähnlich – wie über Jahrzehnte in der Landwirtschaftspolitik  – Strukturen aufgebaut, die uns in eine falsche und weniger ökologische und auch weniger effiziente Richtung gehen lassen bzw. weiter in eine vorwiegend Groß-Industrieelle?

Die Gesetzesvorlage zum Erneuerbare Energien Gesetz von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Deutschland, EEG Novelle 2021, jedenfalls betont dezidiert, „auf die dringend erforderliche Synchronisation zwischen Erneuerbaren- und Netzausbau“ solle geachtet werden. Der Entwurf liest sich so, dass es vor allem darum geht, den großen Elektrizitätsfirmen den Verdienst am Ausbau der Erneuerbaren zu sichern und weniger den dezentralen Förderern und evtl. möglichen Genossenschaften.

Eine weitere neue Technologie: die Grüne Wasserstofftechnologie

Was bisher noch viel zu wenig in der Diskussion ist, ist die Grüne Wasserstofftechnologie. Im Bereich des Verkehrssektors hat sie zumindest für Großfahrzeuge (Lastwagen, Busse) vermutlich mehr Potenzial als Elektroantriebe. Offenbar kommt die Forschung hierzu aber nur schleppend in Gang. Das Potential für die Heizung von Eigenheimen spielte bisher kaum eine Rolle, obwohl es vermutlich sehr gut Öl und Gas ersetzen könnte.

Ein konkretes Projekt

2021 kommt allerdings ein riesiges Wasserstoffprojekt in Gang, das der Bürgermeister von Helgoland angestoßen hat. Windräder sollen in der Nordsee stehen und mithilfe von Elektrolyseuren Strom direkt an der Turbine in Wasserstoff umwandeln. Diesen könne man vor Ort direkt zum Heizen nutzen, also direkt verbrennen. Aber der Wasserstoff könnte auch über Pipelines ans Festland geliefert werden. Die großen Konzerne seinen an der Idee höchst interessiert. Sie diskutieren derzeit über schwimmende Fundamente, auf denen Windräder -im Hafen- montiert werden, um dann aufs Meer gezogen und dort verankert zu werden. Die Firmen -wie RWE- rufen nach Subventionen und einem Regulierungsrahmen der Politik, dann könne es losgehen und Ende diesen Jahrzehnts in Betrieb gehen.

Eins muss klar sein

Das noch immer zu hörende Argument, unser Beitrag zur Klimaverschmutzung liegt doch nur weltweit bei 2%, übersieht vollkommen, wie weit gerade China, das hier immer wieder genannt wird, inzwischen ist. Aus Wettbewerbsgründen hat der chinesische Staatschef den Umbau seines Landes seit 2020 stark vorangetrieben. Zwar werden weiterhin noch neue Kohlemeiler gebaut. Um die Sicherheit der Energieversorgung zu garantieren. Aber seit drei Jahren baut China massiv die Ressourcen, Wasser, Sonne und Wind aus. „Derzeit installieren die Chinesen jährlich in etwa so viele Windräder und Solarpanels wie der Rest der Länder zusammengenommen.“ 2022 lagen die Erneuerbaren beim Strommix in China bereits bei 32%.