Nov. 2024, EU-Mindestlohnrichtlinie nur von wenigen Staaten umgesetzt
siteadmin2024-11-19T21:30:58+01:00Ab 15. November 2024 muss die Richtlinie in den EU-Staaten umgesetzt sein Die EU hat die Richtlinie final im Okt. 2022 beschlossen und die Frist für die Umsetzung in das Recht eines jeden Mitgliedstaates bis zum 15. Nov. festgesetzt. Die Absicht der EU ist es, damit europaweit die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen zu fördern. Und das soll die Arbeits- und Lebensbedingungen von Arbeitnehmern- und Arbeitnehmerinnen verbessern. Die EU hatte dazu von 2017 an bereits die europäische Säule sozialer Rechte geschaffen. Sie besteht aus 20 Punkten, die die EU 2021 weiter konkretisiert hat und die sie z.B. in Punkt 6 mit dieser Richtlinie dann vor zwei Jahren erneut ausgebaut hat. Nun können wir eine erste Bilanz ziehen zu dem Punkt 6: Löhne und Gehälter: Gewährleistung angemessener Mindestlöhne. Armut trotz Erwerbsarbeit ist zu [...]